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Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Der Sortenschutzlizenzvertrag

Mit der Doktorarbeit soll eine Studie über Verträge zur kommerziellen Nutzung von Sorten im Pflanzensektor durchgeführt werden, wobei den in der Praxis verwendeten Vertragssystemen und den Grenzen, die sich aus dem Wettbewerbsrecht ergeben können, besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird.

Last Update: 01.12.22

Die Arbeit geht von der Hypothese aus, dass die derzeitige Sortenschutzregelung keine ausreichenden Anreize für pflanzliche Innovationen bietet. Dies ist vor allem auf Vorurteile gegenüber dem Wert solcher Innovationen zurückzuführen ist, weil sie zum einen durch traditionelle Kreuzungs- und Selektionsmethoden eminent biologischer Natur erfolgen, die nicht das Niveau einer patentrechtlich geschützten technologischen Innovation erreichen. Zum anderen auf einer falschen Interessenabwägung, die die Interessen der Landwirte und andere öffentliche Interessen wie Umweltschutz oder Armutsbekämpfung gegen die Interessen der Rechteinhaber ausspielt. Jedoch gehen diese Interessen in vielen Fällen Hand in Hand, da die Vermarktung geschützter Sorten und die Umsetzung bestimmter Anbaumodelle den Landwirten bessere Verkaufspreise ermöglichen sollten.

In diesem Zusammenhang wird die Auffassung vertreten, dass die kartellrechtliche Kontrolle, die - zumindest in Europa - bei Technologie- und Vermarktungsverträge durch die Anwendung der europäischen Gruppenfreistellungsverordnungen durchgeführt wird, eine Analyse der Vertragsklauseln und nicht der Auswirkungen auf den Markt erfordert, die durch diese Klauseln in den Verträgen über die Lizenzierung oder den Vertrieb von Pflanzensorten verursacht werden.

Eine der Fragen, die das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Dezember 2019 (Rechtssache C-176/18) aufwirft, ist die Verringerung des Geltungsbereichs des Sortenschutzes, insbesondere bei Baumarten, und vor allem die Abgrenzung des vorläufigen Schutzes. Diese Reduktion des Geltungsbereichs des Rechts betrifft die Beantragung einer neuen Pflanzensorte als Gegenstand des Lizenzvertrags, ein Thema, dem wegen seiner Neuheit und wirtschaftlichen Bedeutung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Aus diesem Grund soll der vorläufige Sortenschutz im Lichte des vorgenannten Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vertieft werden. In Anbetracht der Auswirkungen des oben genannten Urteils wird die Eignung des Sortenschutzes zum Schutz von Pflanzeninnovationen und zur Verfolgung möglicher Verstöße als Hypothese aufgestellt. Auf der Grundlage der oben dargelegten Hypothesen soll eine Studie über Verträge zur kommerziellen Nutzung von Sorten und Innovationen im Pflanzensektor durchgeführt werden, wobei den in der Praxis verwendeten Vertragssystemen und den Grenzen, die sich aus dem Wettbewerbsrecht ergeben können, besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird.

Für die Untersuchung der verschiedenen Vertragstypen werden die Vorschriften über die Sortenzulassung sowie ihre vertragliche Integration analysiert, um eine kritische Bewertung auf der Grundlage der in der Praxis verwendeten Verträge vorzunehmen.

Darüber hinaus soll die kartellrechtliche Kontrolle von Sortenübertragungsverträgen analysiert werden. Sie zielt darauf ab, die Auswirkungen der Übertragung von Sortenschutzrechten zu behandeln, wobei der Schwerpunkt auf der Anwendung der Ausnahmen der Verordnung (EU) Nr. 316/2014.

Persons

Doctoral Student

Eduardo Miranda Ribera

Supervisor

Dr. Suelen Carls

Doctoral Supervisor

Felipe Palau Ramírez

Main Areas of Research

II.1 Technologiegetriebene Märkte