XIVth [IP]² Seminar: Dr. Bertram Huber (IP*SEVA), April 2013
Verschiedenes  |  05.04.2013

XIVth [IP]² Seminar: Dr. Bertram Huber (IP*SEVA), April 2013

The [IP]² Organizing Team was happy to have Dr. Bertram Huber for the fourteenth seminar of the series on April 29, 2013

XIVth [IP]² Seminar: Dr. Bertram Huber (IP*SEVA), April 2013
XIVth [IP]² Seminar: Dr. Bertram Huber (IP*SEVA), April 2013

His presentation was entitled "Intellectual Property and Climate Change Mitigation". Dr. Huber is a principal of IP*SEVA (Intellectual Property for Sustainable Energy Ventures) which offers its services globally in the fields of IP strategy and technology contracts, including licensing and R&D collaboration. Previously, he has served in the IP division of the Bosch Group for over 20 years in various capacities, his last role being the Head of Corporate IP and the Senior Vice President at Robert Bosch GmbH.

In his presentation, Dr. Huber talked about how global R&D collaborations are indispensable to tackle climate change challenges faced today. He elaborated on the contributions made by the private sector, by patent offices and highlighted specific proposals for the IP field such as improved patent-information systems and greening of patent laws. He concluded that global agreements and commitments are vital and, due to various systems and mechanisms already in place, a new paradigm for the prevailing patent regime is not needed to mitigate effects of climate change.

FairEconomy
Studie  |  25.03.2013

FairEconomy: Rechtswissenschaftler legen Studie zur Reform der Marktwirtschaft vor – Stärkung der privaten Rechtsdurchsetzung soll Fairness sichern

FairEconomy
FairEconomy
Wolfgang Fikentscher
Wolfgang Fikentscher
Rupprecht Podszun
Rupprecht Podszun

Die Finanz- und Wirtschaftskrisen der vergangenen Jahre haben den Glauben an die Marktwirtschaft schwer erschüttert. Welche Lehren aus ihnen zu ziehen sind und welche Rolle das Recht dabei spielt, ist derzeit Gegenstand kontrovers geführter Debatten. Einen Beitrag dazu leisten jetzt Wolfgang Fikentscher, Philipp Hacker und Rupprecht Podszun vom Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München: In ihrem Buch "FairEconomy. Crises, Culture, Competition and the Role of Law" setzen die drei Rechtswissenschaftler auf eine Stärkung der privaten Rechtsdurchsetzung und den Grundwert der Fairness.

Ausgangspunkte ihrer Argumentation sind die anthropologischen Wurzeln und kulturellen Voraussetzungen von Wirtschaft. Wenn wirtschaftliches Handeln so verstanden wird, kann sich Wirtschaftspolitik nicht mehr in ökonomischer Modellrechnung erschöpfen. Die Werte Freiheit, Fairness und Verantwortung rücken die Forscher in den Mittelpunkt ihrer Betrachtung. Sie plädieren dafür, die normativen Grundpfeiler der Marktwirtschaft durch rechtliche Regelungen abzusichern; die bestehenden Regeln waren offensichtlich nicht geeignet, die Krise aufzuhalten. Die Autoren fordern daher moderne Reformen für Kartell-, Lauterkeits- und Deliktsrecht: Sie schlagen unter anderem vor, im Kartellrecht stärker auf die Finanzkraft von Unternehmen und ihre Systemrelevanz abzustellen statt - wie bisher - auf Marktanteile in eng definierten Märkten.

Auch die Haftung von Finanzinstitutionen sollte verschärft werden: Wer überkomplexe oder riskante Finanzprodukte anbietet, muss bei Verlusten auch teilweise dafür einstehen. Fikentscher, Hacker und Podszun setzen dabei im Gegensatz zu zahlreichen Politikern nicht auf eine Ausweitung der Bürokratie zur Durchsetzung solcher Regeln: Sie möchten die Akteure selbst in die Pflicht nehmen und das "private enforcement" stärken. Ihr Konzept ist aber keine Utopie: Bereits jetzt gibt es im europäischen Recht und in den Verträgen der Welthandelsorganisation wichtige Ansatzpunkte, um Reformen schnell und wirksam umsetzen zu können. So entsteht vor dem Auge des Lesers die Rahmenordnung für eine nachhaltige Marktwirtschaft - eine FairEconomy.

Die Autoren: Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Fikentscher, LL.M. (Michigan), Emeritus der Ludwig-Maximilians-Universität München und Gastprofessor an zahlreichen Universitäten, ist einer der profiliertesten Wirtschaftsrechtler seiner Generation und Deutschlands führender Rechtsanthropologe. Philipp Hacker promoviert in Berlin zu Fragen des Einflusses von behavioral economics auf das europäische Privatrecht. Priv.-Doz. Dr. Rupprecht Podszun ist Senior Research Fellow am Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München und vertritt seit dem Wintersemester 2012/2013 einen Lehrstuhl für Zivil- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bayreuth.

Das Buch FairEconomy. Crises, Culture, Competition and the Role of Law ist im Verlag Springer (Heidelberg/New York) erschienen.

Dr. Bertram Huber
Veranstaltungsbericht  |  10.03.2013

[IP]² Seminar on April 29, 2013: Dr. Bertram Huber on "Intellectual Property and Climate Change Mitigation"

Dr. Bertram Huber
Dr. Bertram Huber

Dr. Bertram Huber, a principal of IP*SEVA - Intellectual Property for Sustainable Energy Venture, is an international intellectual property expert based in Backnang (near Stuttgart), Germany. He will be speaking on the topic "Intellectual Property and Climate Change Mitigation" on April 29, 2013. The event will take place between 6 and 7 PM in the seminar room E10 of the Max Planck Institute for Intellectual Property and Competition Law, Marstallplatz 1.

Dr. Huber is Rechtsanwalt (Attorney-at-law) under German law and holds a Doctor degree in Law (Dr. jur.) from the University of Tuebingen. As former Senior Vice President of Robert Bosch GmbH, and Head of Corporate IP, Dr. Bertram Huber was responsible for the global IP activities of the Bosch Group. He is also serving as the Chairman of the Board of Trustees of Munich Intellectual Property Law Center (MIPLC). Apart from clean energy, his focus is on IP strategy and management on a global scale, technology collaboration, licensing and patent commercialization.

He was the Past President of LES (Licensing Executives Society) Germany and GRUR - Deutsche Gesellschaft für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (German Association for Intellectual Property and Copyright), and continues to be an active member of several IP organizations and German industry associations.

Dr. Bertram Huber

CLIP Principles
Verschiedenes  |  01.03.2013

Territoriale Rechte, globales Handeln: Die CLIP-Vorschläge zum Internationalen Privatrecht des Immaterialgüterrechts

CLIP Principles
CLIP Principles

"The smartphone battle": Unter diesem Schlagwort fanden 2011 die gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Herstellern von Smartphones und Tablet-PCs auf vier Kontinenten ein weltweites Medienecho. Sie sind nur eines von vielen Beispielen für die Internationalisierung von Rechten des geistigen Eigentums. In deutlichem Kontrast zur fortschreitenden Globalisierung des Handels und der wachsenden Bedeutung des Internets herrscht auf diesem Rechtsgebiet traditionell der Grundsatz der Territorialität. Grundregeln für das Internationale Privat- und Zivilprozessrecht des geistigen Eigentums hat jetzt eine 2006 durch das Münchner Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht und das Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht ins Leben gerufene Forschungsgruppe unter Mitwirkung von Wissenschaftlern aus sechs europäischen Staaten geschaffen.

Mit dem im Verlag Oxford University Press erschienenen Band Conflict of Laws in Intellectual Property legt die European Max Planck Group on Conflict of Laws in Intellectual Property die Ergebnisse ihrer sich über sieben Jahre erstreckenden Forschungsarbeit in englischer Sprache vor: Die Principles on Conflict of Laws in Intellectual Property, kurz CLIP Principles, bilden ein differenziertes Regelwerk, das Fragen der gerichtlichen Zuständigkeit, des anwendbaren Rechts sowie der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen verknüpft. Die Publikation enthält außerdem zu jeder Vorschrift ausführliche Erläuterungen zur Auslegung sowie rechtsvergleichende Anmerkungen hinsichtlich europäischer, nordamerikanischer und ostasiatischer Regeln.

Die Herausgeber seitens des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht sind Josef Drexl und Annette Kur, seitens des Max-Planck-Instituts für Privatrecht Jürgen Basedow und Christian Heinze. Mitherausgeber sind außerdem Pedro de Miguel Asensio, Graeme Dinwoodie, Jean-Christophe Galloux, Axel Metzger, Alexander Peukert und Paul Torremans.

Im globalen Kontext zählt das CLIP-Projekt zu den wichtigsten Forschungsprojekten zur Reform des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts des geistigen Eigentums. Wissenschaftlergruppen in den USA, wo das American Law Institute 2008 einen maßgeblichen Regelungsvorschlag vorlegte, wie auch in Asien machten sich in den vergangenen Jahren die Erarbeitung von Lösungsmodellen zur Aufgabe. 2009 diskutierten Mitglieder der CLIP-Gruppe bei einer Konferenz in Tokio ihre ersten Arbeitsergebnisse mit den Wissenschaftlern eines parallel ausgerichteten japanischen Projekts. Dieser Austausch fand in Publikation Intellectual Property in the Global Arena - Jurisdiction, Applicable Law and the Recognition and Enforcement of Judgements in Europe, Japan and the US , erschienen 2010 im Verlag Mohr Siebeck, ihren Niederschlag. Eine Arbeitssitzung, die die CLIP-Gruppe mit Vertretern der UN-Organisation für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) 2010 in Hamburg abhielt, war Fragen der Kreditsicherungsrechte an geistigem Eigentum gewidmet. Die Abschlusskonferenz in Berlin 2011, stieß auf reges Interesse bei Praktikern und Wissenschaftlern aus drei Kontinenten - darunter Vertreter von Justiz und Schiedsgerichtsbarkeit sowie zahlreicher internationaler Organisationen.

Verschiedenes  |  25.02.2013

ESAB veröffentlicht Empfehlungen zur Verbesserung des Patentsystems

Der Wirtschafts- und Wissenschaftsbeirat des Europäischen Patentamtes ESAB (Economic and Scientific Advisory Board) unter Vorsitz von Professor Dietmar Harhoff, dem neuen Direktor am Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht und Leiter der Abteilung Munich Center for Innovation and Entrepreneurship Research (MCIER), hat basierend auf den wichtigsten Ergebnissen seiner Arbeit des letzten Jahres Empfehlungen zur Verbesserung des Patentsystems formuliert, die in einer Erklärung enthalten sind. Daneben gibt der Beirat Berichte über drei Workshops heraus, die er 2012 zur Patentqualität, zur Rolle der Gebühren und zu Patentdickichten durchgeführt hat.

In all diesen Publikationen hebt der Beirat die Bedeutung der Patentqualität für die Innovationsförderung hervor. Er weist darauf hin, dass zur Verbesserung der Patentqualität in den Phasen vor wie auch nach der Patenterteilung Handlungsbedarf besteht. In der Phase vor der Erteilung sind konkrete Maßnahmen erforderlich, um die Patentprüfung zu beschleunigen und ihre Qualität zu steigern. Nach der Erteilung gilt es, das Einspruchs- oder Überprüfungsverfahren sowie das Streitregelungssystem zu verbessern. Zu Letzterem erwartet man sich von der Schaffung des einheitlichen europäischen Patentgerichts einen maßgeblichen Beitrag.

In seiner dritten Studie stellt der Beirat klar, dass er "Patentdickichte" nicht für die Wurzel der Probleme im Patentsystem hält. Er kommt zu dem Schluss, dass Maßnahmen zur Steigerung der Patentqualität dazu beitragen könnten, die Komplexität des Systems zu verringern und dadurch indirekt Patentdickichte zu bekämpfen.

Auf seiner zweiten Jahrestagung im Januar 2013 in München verabschiedete der Beirat außerdem seine drei Themenschwerpunkte für 2013: die wirtschaftlichen Auswirkungen des einheitlichen Patents und des einheitlichen Patentgerichts - zwei Fragen, denen aufgrund der jüngsten Entscheidungen auf EU-Ebene besondere Bedeutung zukommt - und die etwaigen Folgen einer Neuheitsschonfrist in Europa aus wirtschaftlicher Sicht.

Weitere Informationen:

Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D.
Personalie  |  20.02.2013

Dietmar Harhoff zum Direktor am Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht berufen

Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D.
Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D.

Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D., ist mit Wirkung zum 1. März 2013 zum Direktor am Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München berufen worden. Der Innovationsforscher leitet dort das neu gegründete Munich Center for Innovation and Entrepreneurship Research (MCIER). Zuvor leitete Prof. Harhoff seit 1998 das Institut für Innovationsforschung, Technologiemanagement und Entrepreneurship (INNO-tec) der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität (LMU). Er bleibt der Universität als Honorarprofessor an der Fakultät für Betriebswirtschaft erhalten. Dietmar Harhoff ist auch Direktor des Entrepreneurship Centers der LMU sowie seit Februar 2007 Vorsitzender der von der Bundesregierung berufenen Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI). Zuletzt hatte der Innovationsforscher Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am Mittwoch, 27. Februar 2013, das Jahresgutachten 2013 der EFI übergeben.

Mit der Errichtung des MCIER baut das Max-Planck-Institut seine führende Rolle in der Grundlagenforschung zu Fragestellungen rund um den Schutz immaterieller Güter, wie etwa Erfindungen oder Schöpfungen, zur rechtlichen Regulierung von Wettbewerbsmechanismen und -verhalten aus. Am MCIER werden in den sechs Forschungsfeldern "Schutzrechtsysteme und Innovation", "Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationspolitik", "Innovationsmanagement", "Kultur, Institutionen und Innovation", "Entrepreneurship und Innovation" sowie "Innovationsmotive und Innovationsverhalten" grundlegende Fragen zu Innovations- und Entrepreneurship-Prozessen untersucht.

Die neue Forschungsabteilung verfolgt damit Themen, die bisher unter Prof. Harhoffs Leitung am Institut für Innovationsforschung, Technologiemanagement und Entrepreneurship (INNO-tec) der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) bearbeitet wurden, in erweitertem Rahmen weiter. Durch die Etablierung des MCIER wird zudem die interdisziplinäre Erforschung von Fragestellungen an der Schnittstelle zwischen den Rechtswissenschaften sowie den Betriebs- und Volkswirtschaftslehren am Max-Planck-Institut weiter gestärkt.

Veranstaltungsbericht  |  15.02.2013

Podiumsdiskussion zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger zeigt Dilemma von Medien und Juristen

Soeben verabschiedete der Bundestag das heftig umstrittene Gesetz zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Gegen das Vorhaben sprach sich zuvor nicht nur die Opposition aus - auch die Wissenschaft formulierte schwerwiegende Bedenken.

Um das Thema ganzheitlich aus wissenschaftlicher wie praktischer Perspektive zu betrachten, lud die Initiative "[IP]² - Intellectual Property in Practice" in dieser Woche die Experten Prof. Dr. Thomas Dreier (Leiter des Instituts für Informations- und Wirtschaftsrecht am Karlsruher Institut für Technologie), Dr. Robert Heine (Partner der Kanzlei RAUE LLP in Berlin), Dr. Georg Nolte (Justiziar der Google Germany GmbH), Stefan Plöchinger (Chefredakteur von Süddeutsche.de) und Prof. Dr. Rolf Schwartmann (Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht) an das Münchner Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht (MPI) zu einer Podiumsdiskussion ein. Prof. Dr. Reto Hilty, Direktor des MPI, begrüßte das aus über 80 Akademikern, Anwälten und sonstigen Interessierten bestehende Publikum und führte mit einem Impulsvortrag in die Thematik ein. Dr. Kaya Köklü, Referent am MPI, moderierte im Folgenden die interaktive Diskussionsrunde.

Plöchinger wies zu Beginn auf die Bedeutung von Google für das Internetangebot der Medien hin. Gut ein Viertel aller Nutzer von Süddeutsche.de komme über die Google-Suche auf das Online-Portal der Zeitung. Das offenbare Dilemma der Verlage: Einerseits führten die Suchmaschine und ihr Dienst "Google News" Leser zum Nachrichtenangebot und sorgten dadurch für werberelevanten Traffic. Aus diesem Grund optimiere der Verlag auch seine Seiten für die Suchmaschine. Andererseits schaffe "Google News" mit den verlegerischen Inhalten und auf deren Kosten ein eigenes Produkt. Diesen Substitutionseffekt stufte Schwartmann wiederum als dominierend und damit als wichtigen Bestandteil der Legitimationsbasis für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ein.

Nolte widersprach dem Journalisten und dem Wissenschaftler - schließlich zeige "Google News" nicht die kompletten Texte, sondern nur 140 bis 160 Zeichen lange Snippets. Die Artikel selbst, so der Justiziar, müsse der Nutzer auf der verlinkten Webseite der Zeitungen lesen. Er ergänzte, mit dem Ausschließungsstandard "robots.txt" hätten die Verlage schon jetzt die Möglichkeit einer vollständigen Kontrolle darüber, welche ihrer Inhalte unter den Suchtreffern von Google überhaupt angezeigt werden sollen. Die Snippets bildeten lediglich das Umfeld eines Suchwortes ab und dokumentierten dem User die Relevanz des Treffers für seine Suche. Heine, die Sichtweise der Verlegerverbände vertretend, warf dazu ein, eine "Aussperrung" von Google durch "robots.txt" sei angesichts der Marktmacht des Suchmaschinenanbieters keine Option für die Verlage.

Dreier lenkte den Blick der Diskutanten und des Publikums auf das geplante Gesetz und stellte die Frage, was denn durch das Gesetz überhaupt geschützt werden solle. Er arbeitete das juristische Dilemma heraus, dass die im vorliegenden Gesetzentwurf enthaltenen Definitionen sehr unpräzise und unbestimmt gehalten seien. Das mache es schwer, den eigentlichen Schutzgegenstand zu benennen. Nolte warf ein, es sei für einen Suchmaschinenalgorithmus anhand solcher unbestimmter Rechtsbegriffe technisch unmöglich, ein Suchergebnis gesetzeskonform darzustellen. Google, so der Jurist weiter, könne das Gesetz nicht umsetzen. Dreier griff daraufhin das von Plöchinger eingangs der Diskussion thematisierte Dilemma der Verlage auf und konstatierte, ein Verbotsrecht sei "praktisch offenbar gar nicht gewollt". Er schlug vor, sich stattdessen Gedanken über einen Vergütungsanspruch zu machen.

Die Podiumsteilnehmer sowie zahlreiche Wissenschaftler und Gäste aus dem Publikum nahmen im Anschluss an den offiziellen Teil die von den Organisatoren, Fabian Gässler und Thimo Stoll, gebotene Möglichkeit zur Fortführung der Debatte in informellerem Rahmen wahr.

Über "[IP]² - Intellectual Property in Practice"

"[IP]² - Intellectual Property in Practice" ist eine von Doktoranden der International Max Planck Research School for Competition and Innovation (IMPRS-CI) organisierte Seminar- und Vortragsreihe mit dem Ziel, Forschung und Praxis im Immaterialgüter-, Wettbewerbsrecht und Innovationsmanagement besser zu vernetzen. Die Initiative entstand als Ergänzung zum Angebot der klassischen akademischen Vorträge am Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht. Aus dem Dialog mit Entscheidungsträgern namhafter Unternehmen und Organisationen gewinnen die jungen Wissenschaftler regelmäßig spannende Impulse und Themen für die Forschung. Die Podiumsdiskussion war bereits die dreizehnte [IP]²-Veranstaltung.