Stellungnahme  |  07.02.2024

Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über standardessentielle Patente

In der  Stellungnahme vom 6. Februar 2024 zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über standardessentielle Patente (SEP) untersucht das Institut den Vorschlag auf seine Eignung, die Herausforderungen der SEP-Lizenzierung im Kontext des Internet der Dinge zu bewältigen und zu einer ausgewogenen globalen SEP-Lizen­zierung beizutragen. Hieraus werden rechtspolitische Empfehlungen abgeleitet.

EU-Kommission Brüssel
EU-Kommission Brüssel. Foto: Hella Schuster

Am 27. April 2023 legte die Europäische Kommission ihren Vorschlag vor. Ziel der Ver­ordnung ist es, den SEP-Lizen­zierungs­rahmen zu verbessern, indem die Trans­parenz bei Lizenz­verhand­lungen erhöht und Trans­aktions­kosten gesenkt werden. Dabei sind ins­beson­dere (1) die Ein­richtung eines Registers für SEPs mit Wesent­lichkeits­prüfungen aus­gewählter und re­präsen­tativer Stich­proben von SEPs, (2) die Ein­führung eines Ver­fahrens zur Fest­legung unverbind­lichen Gesamt­lizenz­gebühren und (3) ein vor­gericht­liches Schlich­tungs­ver­fahren zur Fest­le­gung von FRAND-Lizenz­gebühren vor­gesehen. Institu­tionell soll ein neues Kompetenz­zentrum innerhalb des Europäischen Amtes für geistiges Eigen­tum (EUIPO) mit der Durch­führung dieser Aufgaben betraut werden.