Cornelia Rudloff-Schäffer
Verschiedenes  |  24.02.2014

Auf dem Highway über den Tegernsee aus dem Patentdickicht?

Cornelia Rudloff-Schäffer stellt Wege aus der Patentkrise vor - Vortrag der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb in München

Cornelia Rudloff-Schäffer
Cornelia Rudloff-Schäffer

Weltweit steigt die Zahl der Patentanmeldungen kontinuierlich an. Die Patentämter stehen vor großen Herausforderungen und stoßen an ihre Kapazitätsgrenzen. Cornelia Rudloff-Schäffer, die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), stellte beim Abschlussvortrag des Patentrechtszyklus' 2013 am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb in München Wege aus der Krise vor. Dabei präsentierte sie verschiedene bilaterale Kooperationen zur Nutzung von Arbeitsergebnissen (Worksharing) und gab einen Einblick in die Bemühungen zur internationalen Harmonisierung des materiellen Patentrechts.

"Weltweit ist seit 1995 eine Verdoppelung der Patentanträge zu beobachten. Allein 2011 wurden über 2,14 Millionen Anträge gestellt, davon gut 80 Prozent bei den fünf größten Patentämtern der Welt, den so genannten "IP 5", in den USA, China, Japan, Südkorea und der Europäischen Union", skizzierte Rudloff-Schäffer einführend die aktuelle Situation. Das DPMA ist das fünftgrößte nationale Patentamt und das sechstgrößte Patentamt weltweit. Gemessen an der Patentintensität (= Anzahl der Patentanmeldungen in Relation zur Ländergröße) liegt Deutschland im internationalen Vergleich auf dem 4. Platz. Auch bei transnationalen Patentanmeldungen zählt Deutschland nach Japan und den USA zu den weltweit führenden Nationen.

Jährliche Zuwachsraten bei Patentanmeldungen von bis zu 24,3 Prozent, so etwa in China zwischen 2009 und 2010, ließen keine Entspannung erwarten. Insbesondere die Volksrepublik China werde die Zahl der Patentanmeldungen im Rahmen der nationalen Strategie steigern, referierte die Präsidentin des DPMA: Wurden im Jahr 2012 627.000 Patentanmeldungen am chinesischen Patentamt SIPO eingereicht, so soll gemäß der "National Patent Development Strategy" diese Zahl bis 2015 auf zwei Millionen erhöht werden. Im gleichen Zeitraum ist auch eine Verdoppelung der Patentanmeldungen von Chinesen im Ausland, bis 2020 sogar eine Vervierfachung angestrebt. Damit einher geht in der Volksrepublik die Überzeugung, dass das Patentsystem eine integrale Rolle für die weitere wirtschaftliche Entwicklung spielt.

Der Anstieg der Patentanmeldungen bedeutet einen enormen Zuwachs an Prüfstoff und Rechercheaufwand. Die Patentdokumente müssen erschlossen und in die Datenbanken integriert werden. Während die Anzahl der Patentdokumente in der amtseigenen Datenbank DEPATIS zwischen 2002 und 2007 um 10 Millionen gestiegen ist, kamen im Zeitraum zwischen 2007 und 2012 weitere 18 Millionen Patentdokumente dazu. Um diese rasant steigende Menge an Prüfstoff zu bewältigen, sind ausreichende technische wie personelle Ressourcen nötig. Derzeit liegt der Fokus darauf, asiatische Patentinformationen nach Möglichkeit samt englischer abstracts in DEPATIS zu integrieren. Über ein Übersetzungstool werden außerdem Suchanfragen in die Originalsprache übersetzt und die Begriffe können dann in den Originaldatenbanken online recherchiert werden. Die Patentprüferinnen und -prüfer werden kontinuierlich über neue Sachstände und Recherchemöglichkeiten informiert und entsprechend geschult. Das DPMA plant, durch weitere Einstellungen die Anzahl der Prüfer so weit wie möglich zu erhöhen.

Im Zentrum der international diskutierten Bemühungen der Patentämter, der Patentflut Herr zu werden, stehen allerdings Überlegungen und bilaterale Kooperationen zum Worksharing bis hin zur Nutzung oder Anerkennung von Arbeitsergebnissen anderer Patentämter weltweit. Ein Modell für ein Worksharing ist der Patent Prosecution Highway (PPH). Dessen Ziel ist die beschleunigte Bearbeitung von Patentanmeldungen; Patentprüfungsverfahren sollen effizienter und nutzerfreundlicher werden. Anmelder - meist "Global Player" - melden ihre Erfindungen oft in unterschiedlichen Ämtern parallel an und mehrere Patentämter prüfen den gleichen Anmeldegegenstand. Anmelder können nun nach Vorliegen eines ersten Prüfungsergebnisses beim Amt der späteren Prüfung einen PPH-Antrag stellen (Mottainai-Modell). Da bei der Folgeprüfung auf bereits vorliegende Prüfungsergebnisse zurückgegriffen werden kann oder diese in einigen Ämtern (nicht im DPMA) sogar direkt anerkannt werden, führt der PPH-Antrag zu einer Beschleunigung des Verfahrens (beim DPMA dauert es nach einem PPH-Antrag derzeit knapp sechs Monate bis zum Erstbescheid). Mit zwei neuen Pilotprojekten zum Umstieg von bilateralen PPH-Verfahren auf ein plurilaterales System sowie der Nutzung von PCT-Ergebnissen der IP5-Ämter (USA, China, Japan, Südkorea, EU) ab 2014 wird eine Weiterentwicklung des Netzwerks in Angriff genommen.

Ein weiteres wechselseitiges Worksharing-Projekt hat die seit dem Jahr 2008 bestehende Vancouver-Gruppe der Patentämter Australiens, Kanadas und Großbritanniens entwickelt. Benannt nach dem Ort des ersten Treffens, verfolgt auch diese Gruppe die effektive gegenseitige Nutzung von Arbeitsergebnissen sowie den Informations- und Erfahrungsaustausch. Eine Besonderheit: Gemeinsam mit der World Intellectual Property Organisation (WIPO) wurde das Online-Akteneinsichtssystem WIPO CASE errichtet. Dieses "office driven project" steht seit März 2013 allen Patentämtern zur Teilnahme zur Verfügung, die Nutzung der Arbeitsergebnisse geschieht automatisch, ohne Antrag des Anmelders.

Ebenfalls eine Form der bilateralen Kooperation ist das Utilisation Implementation Project (UIP), ein einseitiges Worksharing-Projekt. Hier nutzt das Europäische Patentamt (EPA) als Nachmeldeamt die Arbeitsergebnisse der Erstanmeldeämter, etwa Zitierungen, Recherchen, Bescheide und Klassifikationsdaten. Die Pilotphase fand in den Jahren 2007 und 2008 statt; seit März 2012 startete das UIP mit den Patentämtern in Großbritannien, Österreich und Dänemark. Die Schweiz, Spanien und Tschechien sollen bald dazu stoßen. Im Fall von Anmeldern aus Belgien, Italien, Frankreich, den Niederlanden und Luxemburg führt das EPA die erforderlichen Recherchen ohnehin selbst durch. Pro Jahr werden etwa 7500 Anfragen an die nationalen Patentämter initiiert.

Daneben existieren unterschiedliche technische Plattformen zum Worksharing, etwa das Global Dossier als IT-Infrastruktur zum Online-Zugriff auf Patentdokumente und Bescheide sowie zur Online-Akteneinsicht durch die IP5-Ämter, PROSUR als südamerikanisches Projekt einer dezentralen Patentprüfung, die möglichst zeitgleich zu inhaltlich identischen Patenten in den beteiligten Ländern führt sowie das Common Citation Document (CCD) der IP5, bei dem Rechercheergebnisse mehrerer Ämter in einem einzigen, gemeinsamen Dokument zusammengeführt werden.

Einen radikaleren Lösungsansatz, das Patentdickicht zu lichten, verfolgte bereits 1909 der Berliner Rechtsanwalt Du Bois-Reymond mit seiner Vision eines Weltpatents. Er schrieb: "(...) Heute prüfen zehn Staaten (...). Wer nun ein Patent in diesen Staaten anmeldet, wird folgender Erscheinung gegenübergestellt: Während sich auf allen Seiten und nicht am wenigsten in Deutschland Klagen über die stetig wachsende Überlastung der Patentämter hören lassen, sitzen in diesen zehn Ämtern zehn ernste Männer und quälen sich gleichzeitig damit ab, dieselbe Arbeit zu machen. (...) Die Unterschiede in der sachlichen Behandlung des Prüfungsproblems sind heute schon viel kleiner, als man gewöhnlich geneigt ist, anzunehmen (...). Die einfachste Konsequenz ist das Weltpatent. Wer ein Patent erwirbt, erhält dadurch in allen Industrieländern Schutz für seine Erfindung und hat fortan nur noch mit den technischen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen, die sich der Entwicklung seiner Idee entgegenstellen." Dies, so Rudloff-Schäffer in ihrem Vortrag, sei allerdings auch über 100 Jahre später nicht in Sicht. Möglich sei allerdings, den Weg der Harmonisierung bei der Klassifikation sowie den materiell-rechtlichen Bestimmungen weiter zu gehen. So haben die Patentämter der IP5 mit der Einführung der Cooperative Patent Classification (CPC) seit 2013 begonnen, ein einheitliches Klassizifizierungssystem fortzuentwickeln. Im Bereich der materiellen Patentrechtsharmonisierung stocken hingegen die Harmonisierungsversuche innerhalb der WIPO, trotz langjähriger Diskussionen. Informelle Diskussionen in der so genannten B+-Gruppe (Mitglieder: EU, EPO, Australien, Kanada, Japan, Südkorea, Neuseeland, USA) bieten ein Forum zum Austausch von Informationen und praktischen Verbesserungsvorschlägen, referierte die Präsidentin des DPMA. Aktuell arbeite diese Gruppe nun unter anderem auch an der Schaffung eines elektronischen Zugangs zu den Arbeitsergebnissen teilnehmender Ämter.

Ein weiterer informeller Kreis, der sich mit Optionen zur materiellen Patentrechtsharmonisierung befasst, ist die im Juni 2011 erstmals zusammen gekommene "Tegernsee-Gruppe": Hier arbeiten die Leiter der Ämter und Ministerialbeamte aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Dänemark, Japan, den USA und dem EPA zusammen. Eine von ihnen eingesetzte Expertengruppe hat Studien zur Neuheitsschonfrist, der obligatorischen Offenlegung nach 18 Monaten, dem Umgang mit kollidierenden Anmeldungen und zu Vorbenutzungsrechten erstellt. Zur Ermittlung des Harmonisierungsbedarfs und der relevanten Schwerpunkte wurden Nutzerbefragungen und Anhörungen in Form von "User Roundtables" in den beteiligten Ländern durchgeführt. Dabei ergab die deutsche Nutzerbefragung, dass eine Mehrheit für die Beibehaltung der derzeit geltenden Regelungen ist, eine internationale Harmonisierung aber für wichtig erachtet wird. Auffällig ist nach Ansicht von Rudloff-Schäffer allerdings, dass überwiegend Industrieunternehmen, Patentfachleute und Kanzleien sowie Verbände und Organisationen wie die GRUR und der BDI, nicht aber in gleichem Maße mittelständische Unternehmen, Universitäten und Forschungseinrichtungen, Einzelerfinder und Kleinanmelder sowie die Technologiebereiche Telekommunikation und Computer an der Umfrage teilnahmen. Zusammengeführt wurden die Ergebnisse der Umfrage beim letzten Tegernsee Heads Meeting Ende September 2013. Dabei zeigte sich die Tendenz, berichtete die DPMA-Chefin, dass die Nutzer in den meisten Ländern die Offenlegung aller Patentanmeldungen nach 18 Monaten befürworten und sich eine international harmonisierte Neuheitsschonfrist wünschen. Bei kollidierenden Anmeldungen und Vorbenutzungsrechten liegen die Positionen hingegen weiter auseinander. Eine Analyse der Ergebnisse soll beim nächsten Treffen im Frühjahr 2014 vorgestellt werden.

Zur Referentin:
Cornelia Rudloff-Schäffer ist Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts in München. Zwischen 1984 und 1991 arbeitete sie am damaligen Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht und am Institut für gewerblichen Rechtsschutz der Ludwig-Maximilians-Universität. Im Anschluss wechselte sie in das Bundesministerium der Justiz und war dort unter anderem für die Vorbereitung nationaler Gesetzgebung und für europäische und internationale Vorhaben im Bereich des Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Geschmacksmusterrechts zuständig. Nach einem Exkurs zwischen 1996 und 1998 als Referatsleiterin für Rechtsfragen der neuen Technologien in den Naturwissenschaften und der Bioethik wechselte sie als Referatsleiterin ins Marken- und Wettbewerbsrecht. Ab dem Jahr 2001 übernahm Cornelia Rudloff-Schäffer im DPMA zunächst die Leitung der Rechtsabteilung, dann der Hauptabteilung 3 (Marken und Muster). Sie ist Mitglied im Kuratorium des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb.

Weitere Informationen zum DPMA finden Sie hier »

Personalie  |  21.02.2014

Dr. Arul George Scaria joins the National Law University Delhi

Dr. Arul George Scaria
Dr. Arul George Scaria

Dr. Arul George Scaria has been appointed as an Assistant Professor of Law at the National Law University Delhi, India. He will be working in the areas of intellectual property and competition law in his new position.

Dr. Scaria belongs to the first batch (2008-11) of the IMPRS-CI doctoral program. His doctoral thesis titled Copyright and Cultural Consonance: Insights from an Empirical Legal Study on Piracy in the Indian Film Industry was supervised by Prof. Dr. Josef Drexl. He was awarded doctoral degree with summa cum laude by the Faculty of Law at the Ludwig Maximilians Universität, Munich. He did his post-doctoral research at the Catholic University of Louvain (UCL) in Belgium from January 2012 to February 2014.

Open Access für die Gemeinschaft
Auszeichnung  |  20.02.2014

Open Access für die Gemeinschaft

Der Präsident hat zum ersten Mal den Communitas-Preis für besonderes Engagement im Dienste der Max-Planck-Gesellschaft vergeben.

Open Access für die Gemeinschaft
Präsident Peter Gruss (2.v.r.) gemeinsam mit den Preisträgern Jürgen Renn, Bernard Schutz und Georg Botz (v.l.). Robert Schlögl war bei der Preisverleihung verhindert. Foto: Stefanie Mahler / MPG

Nur einige Wochen ist es her, und die Erinnerungen an die internationale Konferenz zum zehnten Jahrestag der "Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen" sind noch wach. Nun, am Ort, an dem damals weitere Ziele zur Durchsetzung des freien Publizierens wissenschaftlichen Wissens im Internet abgesteckt worden sind, wurden am 20. Februar vier Wegbereiter des Open-Access-Prinzips mit dem Communitas-Preis geehrt. Die Max-Planck-Direktoren Jürgen Renn, Robert Schlögl und Bernard Schutz sowie Georg Botz, Open-Access-Koordinator der MPG, haben mit ihrem besonderen Engagement "wesentlich dazu beigetragen, dass die MPG bei Open Access frühzeitig aktiv geworden ist. Sie haben die Idee des freien Zugangs zu wissenschaftlichem Wissen weltweit vorangetrieben und Pionierarbeit für die elektronische Verfügbarmachung von Publikationen geleistet", sagte MPG-Präsident Peter Gruss bei der Preisverleihung während der Sitzung des Wissenschaftlichen Rates im Leibniz-Saal der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften.

Gruss verwies in seiner Laudatio auf die Anfänge im Jahr 2003, als es den drei geehrten Wissenschaftlern gelang, wichtige Vertreter aus Wissenschaft, Politik, Bibliotheken und Verlagen für eine internationale Konferenz zusammenzubringen, an deren Ende die "Berliner Erklärung" stand. Auch wegen des großen persönlichen Engagements stünden heute mehr als 470 Institutionen hinter der Erklärung. Ein wesentliches Forum zur Förderung von Open Access bieten die Folgekonferenzen zur "Berliner Erklärung", die in den vergangenen Jahren ohne den Einsatz von Georg Botz kaum denkbar gewesen wären. Gruss nannte weitere Verdienste, darunter die Initiativrolle von Jürgen Renn und Robert Schlögl bei der Einrichtung des Heinz-Nixdorf-Zentrums für Informationsmanagement, des Vorläufers der Max Planck Digital Library. Bernard Schutz habe mit den Living Reviews "einen Benchmark für hochwertige Open-Access-Publikationen gesetzt". Dank des Einsatzes der Preisträger sei die MPG heute international ganz eng mit Open Access als forschungspolitischem Ziel verbunden.

MPG

Verschiedenes  |  12.02.2014

Die Max-Planck-Gesellschaft kauft kompletten Bestand der Springer Book Archives

Die Forschungsorganisation sichert damit den Zugang zu 110.000 Büchern aus nahezu 170 Jahren Verlagsgeschichte. Mitarbeiter in 82 deutschen Max-Planck-Instituten können die retrodigitalisierten Bücher über die Plattform SpringerLink direkt online nutzen.

Die Springer Book Archives enthalten die Digitalisate fast aller Bücher, die Springer seit seiner Verlagsgründung 1842 bis einschließlich 2004 verlegt hat. Diese sind in elf englischsprachige (ca. 56.000 Titel) und 5 deutschsprachige (ca. 54.000 Titel) Themenpakete gegliedert, die auch einzeln lizenziert werden können. Durch das Springer Bucharchiv sind wichtige wissenschaftliche Arbeiten aus den letzten beiden Jahrhunderten für die Forschung von heute wieder verfügbar.

Die eBooks können auf den unterschiedlichsten elektronischen Geräten genutzt werden. Das Bucharchiv SBA enthält etwa 50 verschiedene Imprints, wobei die wissenschaftlichen Publikationen des traditionellen Springer-Verlags den größten Anteil ausmachen. Darüber hinaus gibt es aber auch Titel des traditionsreichen Technikverlags Vieweg (heute SpringerVieweg), des Wirtschaftsbuchprogramms Gabler (heute SpringerGabler), des amerikanischen Computerbuch-Verlags Apress und der amerikanischen Sachbuchmarke Copernicus.

"Unser Springer Book Archives hat uns nochmal deutlich vor Augen geführt, dass die heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisse auf den Schultern von Riesen stehen. Unter den digitalisierten Titeln befinden sich Publikationen hochkarätiger Wissenschaftler und zahlreicher Nobelpreisträger", sagt Focko van Berckelaer, Vice President Library Sales, Springer. "All diese Werke waren lange Zeit vergriffen und sind nun wieder dank Springer Book Archives online verfügbar. Es freut mich außerordentlich, dass die Wissenschaftler und PhDs der renommierten Max-Planck-Institute, mit ihrer großartigen wissenschaftlichen Tradition, auf dieses elementare Wissen Zugriff bekommen."

"Kaum waren die Bücher der Springer Book Archives auf SpringerLink sichtbar, setzte eine beachtliche Nachfrage aus den Max-Planck-Instituten ein", so Ralf Schimmer, Leiter des Bereichs Informationsversorgung in der Max Planck Digital Library. "Wir beglückwünschen Springer zur Durchführung dieses großartigen Retrodigitalisierungsprojekts und freuen uns darüber, dass wir diesen historischen Korpus den Forschenden in der Max-Planck-Gesellschaft auch in der heutigen digitalen Arbeitsumgebung zur Verfügung stellen können."

MPG

Wie kann sich die Wissenschaft gegen Datenspionage schützen? Photo: MPower / photocase.com
Verschiedenes  |  27.01.2014

"Hackerangriffe hat es schon mehrmals gegeben" – Der IT-Sicherheitsbeauftragte Rainer W. Gerling über die Folgen der NSA-Affäre und die Sicherheit in der Wissenschaft

Ob Forschungsergebnisse oder Verwaltungsvorgänge: Die Sicherheit von Daten ist auch bei der Max-Planck-Gesellschaft entscheidend. Welche Herausforderungen es dabei gibt und was Mitarbeiter beachten müssen, erläutert Rainer W. Gerling im Interview.

Wie kann sich die Wissenschaft gegen Datenspionage schützen? Photo: MPower / photocase.com
Photo: MPower / photocase.com

Die NSA-Affäre hält uns in Atem, digitale Kommunikation wird ausgespäht. Wie reagieren Sie angesichts täglicher Medienberichte darauf?

Dass Nachrichtendienste abhören, ist eine Selbstverständlichkeit, insofern hat mich das nicht überrascht. Was viel wichtiger ist: Jetzt bekommt man Aufmerksamkeit für das Thema Datenschutz und IT-Sicherheit. Wenn aber die Tagesschau über Datenspionage berichtet, dann kommt das an. Dabei kam es in der Vergangenheit schon zu Vorfällen, die Wissenschaftlern durchaus zu denken gegeben haben. So mussten Wissenschaftler bei der Einreise in die USA, nach China oder Israel schon öfter ihren Laptop abgeben, bekamen ihn aber erst nach einer halben Stunde zurück. Der Verdacht lag nahe, dass die Festplatten kopiert wurden.

Wie erfahren Sie von solchen Vorfällen?

Wir haben eine Meldepflicht bei der örtlichen IT in den Max-Planck-Instituten, und die melden das anonym an mich. Außerdem gibt es als Vorbereitung für Reisen ins außereuropäische Ausland Merkblätter für die Wissenschaftler, die vorher auszuhändigen sind.

Da taucht ja gleich das nächste Problem auf: Nimmt ein Wissenschaftler seinen Dienst-Laptop oder sein privates Gerät mit wissenschaftlichen Daten mit?

Das ist eine schwierige Frage, denn auch der "Dienst-Laptop" eines ausländischen Gastwissenschaftlers von seiner heimischen Universität ist für mich ein privates Gerät. Es ist mir bewusst, dass viele Wissenschaftler zumindest mit privaten Smartphones, bisweilen auch mit privaten Notebooks unterwegs sind. Auf solchen Geräten dürfen natürlich keine personenbezogenen Daten sein. Probandendaten etwa aus der Psychiatrie: Das wäre undenkbar.

Wie kann man die Trennung privateGeräte/Dienstgeräte hinbekommen?

In der Generalverwaltung (GV) haben die Dienst-Handys zum Beispiel ein Passwort mit mindestens sechs Ziffern. Und wir wollen, dass alle, die ihr privates Gerät mit dem dienstlichen E-Mail-Server verbinden, automatisch eine solche Passwort-Policy aufgespielt bekommen, selbst wenn es lästig ist. Sie haben an Ihrer Wohnungstür ja auch ein Schloss. Wenn Sie den Schlüssel verlieren oder vergessen, muss der Schlüsseldienst kommen. Das kostet Geld, man regt sich furchtbar auf. Aber Sie würden nie die Konsequenz ziehen, Schlösser auszubauen. Wenn Sie aber ein Problem mit dem Passwort haben, kommt sofort die Forderung, das Passwort muss weg, es nervt. Ziel muss sein, mit der IT-Sicherheit genauso selbstverständlich umzugehen wie mit Wohnungssicherheit.

Aber wenn die NSA Mails mitliest, kommen ja keine Daten weg. Vielleicht regen sich deswegen viele Menschen im privaten Bereich nur wenig darüber auf?

Auch privat haben die Leute Gardinen vor den Fenstern, lassen Jalousien herunter, bevor sie Licht einschalten. Wenn jemand wirklich nichts dagegen hätte, dass sein Leben auf dem Silbertablett stattfindet, bräuchte er das alles nicht. Und bezogen auf die MPG: Wir als Organisation müssen auf Vertraulichkeit pochen, weil wir nicht wissen, ob die NSA die Daten an amerikanische Firmen oder Forschungseinrichtungen weitergibt. Das ist ein wesentlicher Unterschied zwischen dem BND und fast allen nichtdeutschen Nachrichtendiensten: Der BND hat keinen gesetzlichen Auftrag zur Förderung der deutschen Wirtschaft. Nicht umsonst hat unser Präsident bei einer der letzten Auslandsreisen Wert darauf gelegt, nur einen Tablet-PC ohne Daten mitzunehmen. Er hatte nur VPN-Zugriff, damit er an seine Mails kam.

Wie sorgen die Max-Planck-Institute dafür, dass bei den Mitarbeitern Klarheit über Datenschutzregeln herrscht?

Die Institute haben auf Empfehlung der GV Datenschutzkoordinatoren. Es gibt auch Empfehlungen für Regelungen, aber die Institute entscheiden im Rahmen ihrer Autonomie selbst. In der GV gibt es zum Beispiel eine Nutzerordnung, die es untersagt, Software zu nutzen, die nicht freigegeben ist. Auch die Anwendung von "Doodle" und "WhatsApp" soll unterbleiben, ebenso die Nutzung privater Hardware. Außer es wird offiziell genehmigt.

"WhatsApp" ist ein sehr beliebter Dienst, der quasi SMS kostenlos und weltweit ermöglicht. Was ist das Problem?

Die App überträgt bei jedem Start alle Telefonnummern aus Ihrem Telefonbuch in die USA. Allein deshalb ist es nicht erlaubt. Wird gegen die Regeln verstoßen, gibt es Sanktionen; auch in der MPG. Die Fälle wurden aber nicht an die große Glocke gehängt.

Aber wenn man davon wüsste, würde man sein eigenes Verhalten eher überdenken ...

Folgenden Fall benutze ich in Schulungen: Ein Wissenschaftler hat sein Passwort für eine chemische Datenbank an einen Ex-Kollegen weitergegeben. Der hat dann aus einem Unternehmen darauf zugegriffen. Das ist aufgeflogen, und die Firma, die die Datenbank betreibt, hat der MPG eine Rechnung für die zusätzliche Nutzung gestellt: 55.000 US-Dollar. Weil die Weitergabe von Passworten als vorsätzlich gilt, greifen die Haftungsfreistellungen des TVÖD nicht, und dem Mitarbeiter wurde die Rechnung durchgereicht.

Gehen Wissenschaftler und Verwaltungsmitarbeiter unterschiedlich mit Datenschutz um?

Die Wissenschaftler kommen aus den unterschiedlichsten Kulturkreisen. Da ist es schwer, allen gleichermaßen unser Konzept für Datenschutz so nahezubringen, dass sie es verinnerlichen. Wir haben kürzlich eine Sicherheitsumfrage durchgeführt. Sie hat ergeben, dass die meisten Wissenschaftler die Regeln passabel kennen. Aber wenn ihre Forschungsinteressen mit den Regeln kollidieren, gewinnt die Wissenschaft. Wir hoffen, dass wir die Defizite jetzt etwas genauer eingrenzen und dann zielgerichteter Aufklärung betreiben können. Das ist auch Thema bei der jährlichen Datenschutztagung und dann bei den vielen Vorträgen, die ich direkt an den Instituten halte.

Hat es schon mal Hackerangriffe auf die MPG gegeben?

Ja. Sogar schwerwiegende. Zwei der größten führten dazu, dass die beiden Institute für die Aufräumarbeiten fast sechs Wochen vom Netz waren und währenddessen nur mit halber Kraft arbeiten konnten. Würde man versuchen, das in Euro - halbe Leistung, halber Institutsetat - umzurechnen, käme man wohl auf einen großen Schaden.

Sind Wissenschaftler wegen der Offenheit in akademischen Netzwerken besonders gefährdet?

Früher war es ganz normal, dass man Wissenschaftlern anderer Einrichtungen die Labore offen zeigte. Heute bekommen selbst unsere Nobelpreisträger im Ausland nicht mehr alles im Detail zu sehen, weil man Sorge hat, dass Know-how abgegriffen wird.

Wenn Sie sich in Bezug auf Datenschutz etwas wünschen dürften, was wäre das?

Dass die Beschäftigten ein bisschen nachdenken, bevor sie mit Daten anderer irgendetwas anstellen. Pannen passieren meist nicht aus Bösartigkeit, sondern aus Gedankenlosigkeit. Weil wir als Datenschutzbeauftragte der Forschungsorganisationen nicht über die Ressourcen verfügen wie Großkonzerne, kann ich nicht einfach zur Marketingabteilung gehen und sagen: Machen Sie mir eine Awareness-Kampagne für IT-Sicherheit. Wir können nur den Verstärkereffekt der Medien nutzen, die am Europäischen Datenschutztag über das Thema berichten und dann die Verbindung herstellen zu unserer jährlichen Posteraktion (siehe Abbildung 2). So gesehen hat die NSA-Affäre auch ihr Gutes. Sie wirkt wie eine gigantische Awareness-Maßnahme.

MPG

Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb. Foto: Jonas Neuhäuser
Verschiedenes  |  25.12.2013

Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht wird umbenannt in Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb

Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb. Foto: Jonas Neuhäuser
Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb. Foto: Jonas Neuhäuser

Das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München wird umbenannt: Ab Januar 2014 trägt das Institut den Namen "Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb". Die Umbenennung erfolgt im Zusammenhang mit der Gründung einer neuen Abteilung des Instituts. Prof. Dietmar Harhoff, PhD, hat als dritter Direktor kürzlich seine Arbeit am Institut aufgenommen und eine neue, wirtschaftswissenschaftliche Abteilung aufgebaut. Dort werden die Determinanten, Ergebnisse und die Gestaltung von Innovations- und Entrepreneurship-Prozessen mit ökonomisch orientierten Ansätzen erforscht. Gemeinsam mit den schon bestehenden Abteilungen, die von Prof. Dr. Josef Drexl und Prof. Dr. Reto M. Hilty geleitet werden, sollen in Zukunft auch interdisziplinäre Beiträge zur Erforschung von Innovation und Wettbewerb geleistet werden.

XVIIth [IP]² Seminar: Dr. Hendrik Brandis (Earlybird Venture Capital), November 2013
Verschiedenes  |  25.11.2013

XVIIth [IP]² Seminar: Dr. Hendrik Brandis (Earlybird Venture Capital), November 2013

XVIIth [IP]² Seminar: Dr. Hendrik Brandis (Earlybird Venture Capital), November 2013
v.l.n.r.: Florian Stellner, Dr. Hendrik Brandis, Thimo Stoll, Arthur von Martels, Fabian Gässler

The seventeenth [IP]² Seminar on November 22, 2013, had Dr. Brandis holding a presentation on "Adventure Startup - what makes the difference?" based on his extensive experience as a Venture Capital investor at Earlybird, which he founded in 1997, and his previous role as a partner at McKinsey. Speaking to an audience of researchers as well as current and future entrepeneurs, Dr. Brandis highlighted the aspects that matter for startups. Interestingly, inadequate technology is the cause of only a very small number of startup failures. Premature market entry is more important, but the vast majority of start-ups fail because of deficiencies in execution. A high energy level, good analytics and gut feeling have to be combined with complementary team composition. He sees vast opportunities for today's founders coupled with reduced risk - the cost of founding an internet company has declined sharply with the emergence of open source solutions and cloud based computing. IP protection only matters for some sectors such as biotech, while customer lock-in is much more crucial. Dr. Brandis currently sees a supply gap in Venture Capital, calling also for more public financing of startup companies in Germany.

[IP]²

Verschiedenes  |  13.11.2013

Podiumsdiskussion zum Weiterverkauf von Softwarelizenzen zeigt Probleme des EuGH-Urteils und Perspektiven des Markts für Gebrauchtsoftware auf

v.l.n.r.: Nikita Malevanny, Andreas Meisterernst, Prof. Dr. Matthias Leistner, Prof. Dr. Jochen Schneider und Dr. Oliver Wolff-Rojczyk. Foto: [IP]²

Initiative [IP]² - Intellectual Property in Practice lädt Experten ins Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht München ein

Ein Softwarehersteller kann den Weiterverkauf seiner "gebrauchten" Lizenzen nicht verbieten, selbst wenn die Software nicht auf CD-Rom oder DVD verbreitet, sondern aus dem Internet heruntergeladen wurde. Sein ausschließliches Recht zur Verbreitung derart lizenzierter Programmkopien erschöpft sich mit dem "Erstverkauf". So entschied jüngst der Europäische Gerichtshof (EuGH) den langjährigen Rechtsstreit zwischen Oracle und UsedSoft (Az. C-128/11). Das Urteil ist nicht nur für Nutzer relevant - es wirft auch grundlegende Fragen für die Rechtswissenschaft auf und hat Folgen für die Entwicklung von Geschäftsmodellen in Softwareindustrie und Softwarehandel.

Mit dem Thema "Weiterverkauf von Softwarelizenzen" und den Folgen des UsedSoft-Urteils des EuGH setzten sich jetzt Andreas Meisterernst (Rechtsanwalt der Kanzlei Meisterernst Rechtsanwälte, München und Prozessvertreter von UsedSoft), Prof. Dr. Matthias Leistner (Direktor am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn), Prof. Dr. Jochen Schneider (Rechtsanwalt der Kanzlei SSW Schneider Schiffer Weihermüller, München) und Dr. Oliver Wolff-Rojczyk (Vertreter der Business Software Alliance und Partner der Kanzlei FPS Rechtsanwälte & Notare, Frankfurt) im Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht München auseinander. Eingeladen zu der Podiumsdiskussion hatte die Stipendiateninitiative [IP]² - Intellectual Property in Practice. Nikita Malevanny, Doktorand am MPI, führte mit einem Vortrag in die Thematik ein und moderierte die anschließende Diskussionsrunde.

Leistner begrüßte zwar das UsedSoft-Urteil des EuGH im Ergebnis, wies aber zugleich darauf hin, dass sich die Entscheidung doch einiger dogmatischer Krücken bedienen müsse, um dieses Ergebnis zu erzielen. Aus dem Urteil werde klar, dass der EuGH den Binnenmarktgrundsatz zur Entfaltung bringen wolle, sich dabei aber zugleich der altbekannten Terminologie der europäischen Urheberrechtsrichtlinien bedienen müsse. Das laufe auf den Versuch hinaus, einen Erschöpfungsgrundsatz für die Online-Welt anhand der Rahmenbedingungen der Offline-Welt zu konstruieren und führe zu einigen dogmatischen Zweifeln und Unsicherheiten. Rechtsvergleichend sehe man z.B. in den USA einen zurückhaltenderen Trend bei den dortigen Gerichten, nicht zuletzt weil dort keine Binnenmarktlogik das Ergebnis überforme. Es sei vor diesem Hintergrund durchaus zu fragen, ob es wirklich die Aufgabe der Richter war, dieses (an sich rechtspolitisch sicherlich gut begründbare) Ergebnis herbeizuführen.

Schneider schloss sich der Meinung von Leistner an, dass das EuGH-Urteil dogmatisch problematisch sei. Als Rechtsanwalt könne er mit dem Urteil leben; schließlich sei eine gewisse Rechtssicherheit hergestellt worden. Jedoch seien auch Problempunkte geblieben: Es sei z.B. immer noch unklar, ob eine Aufspaltung von Volumenlizenzen in anderen Konstellationen doch noch zulässig wäre. Gesondert wies Schneider auf die Problematik der AGB-rechtlichen Würdigung hin - mit dieser werde sich nun das OLG München im Verfahren UsedSoft/Oracle beschäftigen müssen.

Zur Frage der Reaktion von Softwareherstellern auf das Urteil merkte Wolff-Rojczyk an, dass eine diesbezügliche Einschätzung noch verfrüht wäre - schließlich sei das Verfahren vor deutschen Gerichten noch nicht abgeschlossen. Er widmete sich sodann der grundsätzlichen Kritik des EuGH-Urteils und äußerte u.a. Bedenken an der Zuverlässigkeit der Notartestate als Nachweise der Löschung von Programmkopien beim Ersterwerber. Verfehlt sei auch die im Urteil vorgenommene Ableitung des Nutzungsrechts des Zweiterwerbers direkt aus der Software-Richtlinie - damit sei der Zweiterwerber nicht mehr an die Grenzen der ursprünglichen Lizenz gebunden.

Meisterernst wies diese Kritik zurück. Seiner Ansicht nach verursache die Softwareindustrie mit undurchsichtigen Geschäftsmodellen viele Probleme selbst. Auch Notartestate bezeichnete er als zuverlässig und führte aus, dass zu den Kunden von UsedSoft namhafte Unternehmen gehören, die kein Interesse an der Abgabe fehlerhafter Erklärungen hätten. Außerdem könnten etwaige Betrugsfälle durch das Strafrecht aufgefangen werden. Darüber hinaus wies Meisterernst auf das EuGH-Urteil hin, aus dem klar werde, dass der EuGH die Übertragung der Lizenz auf den Zweiterwerber im Wege einer Abtretung des Nutzungsrechts annehme.

Zuletzt wurde die Möglichkeit einer Zusammenarbeit zwischen Softwareherstellern und Gebrauchtsoftwarehändlern diskutiert: Diese wäre notwendig, um das Funktionieren des Markts für Gebrauchtsoftware zu ermöglichen. Wolff-Rojczyk merkte dazu an, dass es noch offen sei, wie die Softwareindustrie hier handeln werde. Schneider äußerte Zweifel an der Vereinbarkeit der BGH-Rechtsprechung im Fall "Half-Life 2" mit dem EuGH-Urteil - seiner Ansicht nach sei die Praxis einer Bindung von Programmkopien an nicht übertragbare Nutzungsprofile kaum mehr zulässig.[IP]² / red

Auszeichnung  |  27.10.2013

Ein Ereignis mit politischer Strahlkraft – zumindest in Spanien

Vier junge Nachwuchswissenschaftler aus Argentinien, Südkorea, Österreich und Deutschland haben gemeinsam mit Präsident Peter Gruss den Prinz-von-Asturien-Preis für Internationale Zusammenarbeit in Oviedo entgegen genommen. Während die Preisverleihung in Spanien einer der Hauptberichtspunkte in den Medien war, blieb er in Deutschland vollkommen unbeachtet - trotz eines deutschen Preisträgers: der Max-Planck-Gesellschaft.

v.l.n.r.: Präsident Peter Gruss, Soojin Ryu, Ali Shahmoradi, Matthias Weißenbacher und Damian Refojo auf dem Weg zur Preisverleihung im Teatro Campoamor. Foto: Prinz von Asturien-Stiftung

Kennen Sie Oviedo? Die Hauptstadt Asturiens gehört noch nicht zu den 'Hot Spots' für Spanien-Reisende. Auch wenn sie einige UNESCO-Weltkulturerbe-Güter aufweist. Aber einmal im Jahr richtet sich internationale Aufmerksamkeit auf Oviedo - dann nämlich, wenn Ende Oktober die Prinz-von-Asturien-Preise durch den spanischen Kronprinzen verliehen werden. Seit 1981 vergibt die Stiftung insgesamt acht Preise dotiert mit jeweils 50.000 Euro in den Kategorien Kunst, Kommunikation und Geisteswissenschaften, Literatur, Sozialwissenschaften, Wissenschaft und Technik, Sport, Internationale Zusammenarbeit sowie Eintracht. Die Preisverleihung lockt weltbekannte Persönlichkeiten in die Stadt wie Norman Foster, Ricardo Muti, Bob Dylan, Arthur Miller, Doris Lessing, Václav Havel - um nur einige zu nennen. 2002 erhielt Woody Allen einen der Preise. Sechs Jahre später machte er die Stadt zum Schauplatz seines Films "Vicky Cristina Barcelona": "It's as if it doesn't belong to this world, as if it could not possibly exist - Oviedo is like a Fairy Tale", so das Urteil des New Yorkers.

Was sich Ende Oktober in Oviedo abspielt, kann nur ermessen, wer einmal dabei gewesen ist. Die Anreise gestaltet sich etwas umständlich: Es gibt kaum Direktflüge, man erreicht Oviedo nur über einen Zwischenstopp in Barcelona oder Madrid. Vor dem Eingang des ehrwürdigen Hotels de La Reconquista - das Gebäude stammt aus dem 18. Jahrhundert - ist für die Preisträger bei ihrer Ankunft der 'rote Teppich' ausgerollt, der in diesem Fall blau ist, in der Farbe der Prinz-von-Asturien-Stiftung. Die Direktorin der Stiftung begrüßt jeden Preisträger persönlich, begleitet von traditionellen Dudelsack-Klängen. Danach folgt eine Pressekonferenz. Selten stand ein Max-Planck-Präsident so im Blitzlicht-Gewitter der Fotografen - und mit ihm die vier Nachwuchswissenschaftler Ali Shahmoradi, Soojin Ryu, Damian Refojo und Matthias Weißenbacher. Sie waren mitgereist stellvertretend für die rund 4000 internationalen Nachwuchswissenschaftler in der Max-Planck-Gesellschaft.

Gut zwanzig Minuten dauerte die Pressekonferenz, in der der Präsident mehr politisches Engagement für die Forschung forderte. In zahlreichen Briefen hatten ihn die spanischen Kollegen gebeten, bei seinem Besuch eine Lanze für die Grundlagenforschung zu brechen. "La Max Planck dedicará el premio a enlazar con investigadores espanoles" titelte die Lokalzeitung LA NUEVA ESPAÑA am folgenden Tag und hob damit das Engagement der Max-Planck-Gesellschaft hervor, die das Preisgeld aus eigenen Mitteln noch einmal verdoppelt hat, um jungen spanischen Nachwuchswissenschaftlern damit einen Forschungsaufenthalt an einem Max-Planck-Institut zu ermöglichen. Auch das Round Table-Gespräch am Abend in Gijón mit dem CEO von ThyssenKrupp Elevator, Ramón Sotomayor, drehte sich um den Nachwuchs angesichts der erschreckend hohen Jugendarbeitslosigkeit in Spanien. Es fand statt in den Gebäuden der Universität Oviedo, die - 1608 gegründet - immerhin die drittälteste in Spanien ist. Mit ihren heute 30.000 Studenten ist sie das wissenschaftliche und kulturelle Zentrum Asturiens. Unter der Überschrift "En defensa del talento" zitierte die spanische Regionalzeitung EL COMERCIO Peter Gruss mit dem Hinweis, Spanien möge seine Talente im Land halten.

Ohnehin war die Medienberichterstattung um und über diesen Preis enorm. Die Lokalzeitungen hatten umfangreiche Einleger produziert, in denen sie ausführlich über die einzelnen Preisträger berichteten, zu denen in diesem Jahr auch die US-amerikanische Star-Fotografin Annie Leibovitz, der Oscar-gekrönte österreichische Filmemacher Michael Haneke sowie die Physik-Nobelpreisträger Peter Higgs und Francois Englert zählten. Fernsehteams belagerten das Hotel. Überall in der Stadt fanden sich Bilder der Preisträger, lief auf Leinwänden ein Zusammenschnitt mit den Höhepunkten vergangener Preisverleihungen; die Max-Planck-Ausstellung "Bilder der Wissenschaft" reihte sich entlang des Weges durch den Stadtpark - jeder, der vom Hotel de La Reconquista zum Teatro Campoamor, dem Ort der Preisverleihung, wollte, lief an ihr vorbei. Tausende Menschen säumten die Straßen, auf denen sich die Wagenkolonne mit der spanischen Königin, dem Kronprinzen und der Kronprinzessin sowie den Preisträgern den Weg zum Theater bahnte.

Die eigentliche Preisverleihung schaffte es dann sogar auf die Titelseite der Samstagsausgabe von EL PAÍS. Und spätestens jetzt wurde klar, warum der Prinz-von-Asturien-Preis auch der 'spanische Nobelpreis' genannt wird: Das Zeremoniell kann sich wirklich mit dem des schwedischen Königshauses messen lassen. In seiner Rede rief der Kronprinz seine Landsleute zu "gemeinsamer Anstrengung" und "Selbstaufopferung" auf: "Spanien sei eine 'große Nation', für die es sich zu leben, zu lieben und zu kämpfen lohne", so der Prinz vor den fast 2000 Gästen. Die Zeitung EL COMERCIO wählte dementsprechend das Bild der drei Vertreter der spanischen Blindenorganisation ONCE zum Aufmacher. Die Organisation hatte den Preis in der Kategorie "Eintracht" erhalten, weil sie sich seit einem dreiviertel Jahrhundert für die soziale Integration Behinderter einsetzt und die Würde und Lebensqualität von Millionen Menschen in Spanien verbessert hat.

MPG / CB

Die Max-Planck-Gesellschaft erhält den Prinz von Asturien-Preis in der Kategorie Internationale Zusammenarbeit. Die Skulptur geht auf einen Entwurf des Künstlers Joan Miró zurück. Montage: MPG
Auszeichnung  |  23.10.2013

Der wissenschaftliche Nachwuchs gewinnt

Am 25. Oktober wird die Max-Planck-Gesellschaft in Oviedo, Spanien, mit dem Prinz von Asturien-Preis für ihre internationale Zusammenarbeit ausgezeichnet. Das Preisgeld von 50.000 Euro hat sie nun aus eigenen Mitteln verdoppelt, um damit jungen spanischen Nachwuchswissenschaftlern den Aufenthalt an einem Max-Planck-Institut in Deutschland zu ermöglichen.

Die Max-Planck-Gesellschaft erhält den Prinz von Asturien-Preis in der Kategorie Internationale Zusammenarbeit. Die Skulptur geht auf einen Entwurf des Künstlers Joan Miró zurück. Montage: MPG
Die Max-Planck-Gesellschaft erhält den Prinz von Asturien-Preis in der Kategorie Internationale Zusammenarbeit.

Bei der Bekanntgabe des Prinz von Asturien-Preises für Internationale Zusammenarbeit im Juni 2013 hatte die Jury "die europäische Ausrichtung der Max-Planck-Gesellschaft, ihren interdisziplinären Ansatz und die enge Zusammenarbeit zwischen Max-Planck-Instituten und Forschungseinrichtungen sowie Universitäten in der ganzen Welt" gelobt. In über hundert Ländern der Erde finden sich mehr als 5.000 Kooperationsprojekte der Max-Planck-Institute mit fast 6.000 Partnern. Neben der wissenschaftlichen Exzellenz fand auch die internationale Nachwuchsförderung Beachtung: "Durch den Austausch junger Nachwuchswissenschaftler stärken wir das Verständnis für die Belange im jeweils anderen Land. Und wir legen die Grundlage für eine grenzüberschreitende wissenschaftliche Zusammenarbeit, ohne die wir die großen Probleme der Menschheit nicht werden bewältigen können", sagte der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, Prof. Peter Gruss.

Die Max-Planck-Gesellschaft wird das von der Prinz von Asturien-Stiftung verliehene Preisgeld von 50.000 Euro noch einmal um denselben Betrag aus eigenen Mitteln aufstocken und daraus ein Förderprogramm für spanische Nachwuchswissenschaftler finanzieren. Insgesamt 15 Doktoranden und Postdoktoranden können nun zu einem Forschungsaufenthalt von maximal zwei Monaten an ein Max-Planck-Institut eingeladen werden. "Wir möchten auf diese Weise junge Nachwuchswissenschaftler unterstützen und die Kontakte in die spanische Forschungslandschaft vertiefen", erklärt Peter Gruss und betont: "Nach wie vor ist Grundlagenforschung zuallererst eine Aufgabe der öffentlichen Hand. Von daher weiß ich um die Sorgen meiner spanischen Kollegen angesichts der spürbaren Einschnitte, die Spanien aktuell im Forschungshaushalt vorgenommen hat.

"Vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise wurden die Zuschüsse für die staatlichen Universitäten gekürzt, auch die Fördermittel für Auslandsaufenthalte von Doktoranden und Postdoktoranden. "Investitionen in Bildung und Forschung sind immer auch Investitionen in unsere wissenschaftliche, ökonomische und gesellschaftliche Wettbewerbsfähigkeit", so der Präsident: "Ich kann die europäischen Staaten daher nur ermutigen, ihr Engagement für Wissenschaft und Forschung auszubauen. Das sollte für uns alle in Europa ein wichtiges Anliegen sein.

"Die Max-Planck-Gesellschaft hat über 200 Kooperationsprojekte mit Wissenschaftlern in Spanien; jedes Jahr kommen mehr als 200 spanische Gastwissenschaftler nach Deutschland. Mit Ignacio Cirac vom Max-Planck-Institut für Quantenoptik in München, Preisträger der Prinz von Asturien-Stiftung von 2006, hat die Max-Planck-Gesellschaft auch einen spanischen Wissenschaftler unter ihren Direktoren.

Der Prinz von Asturien-Preis wird am 25. Oktober im Rahmen der Festversammlung in Oviedo durch den spanischen Kronprinzen verliehen. Vier junge Nachwuchswissenschaftler der Max-Planck-Gesellschaft aus Argentinien, Korea, Österreich und Deutschland stammend werden den Präsidenten bei der Preisverleihung begleiten - stellvertretend für die rund 4000 Nachwuchswissenschaftler aus mehr als 100 Ländern dieser Erde, die in der Max-Planck-Gesellschaft forschen.

MPG