Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht
Standardessentielle Patente und die Rolle von Standardsetzungsorganisationen
Gerade in sich schnell entwickelnden digitalen Technologien spielen Standards eine kritische Rolle. Indem sie eine vereinheitlichte technologische Basis schaffen, ermöglichen Standards die Interoperabilität von komplementären oder konkurrierenden Produkten. Sie tragen zur Senkung von Transaktionskosten, zur Erleichterung des Marktzutritts neuer Anbieter sowie zur Verbreitung neuer Technologien bei. Dabei hängt der Markterfolg eines Standards wesentlich von der Qualität der im Standard einbezogenen Technologien sowie von seiner breiten Implementierung ab. Soll ein Standard die zur Lösung der Standardisierungsaufgabe qualitativ geeignetste Technologie inkorporieren, führt an der Integration patentgeschützter Technologien in den Standard oft kein Weg vorbei. Eine Einbeziehung patentierter Erfindungen in einen Standard birgt aber zugleich Risiken für seine Implementierung, da der Standard nicht mehr ohne Inanspruchnahme der geschützten Lehre genutzt werden kann. Der Inhaber eines standardessentiellen Patents (SEP) kann, gestützt auf sein Exklusivitätsrecht, u.U. die Nutzung der Technologie verbieten oder diese von der Annahme von Lizenzkonditionen abhängig machen, die für ihn günstig sind. Damit verfügt er über ein mächtiges Instrument zur Kontrolle standardgeprägter Märkte. Wird andererseits das Patentrecht zu sehr eingeschränkt, kann sich ein SEP-Inhaber opportunistischem Verhalten seitens der Standardnutzer ausgesetzt sehen, z.B. indem sich diese dauerhaft weigern, angemessene Lizenzgebühren zu entrichten. In beiden Fällen drohen lange Rechtsstreitigkeiten die Standardisierungsvorteile zu gefährden.
Letzte Änderung: 01.02.16