Language of the event is German.
Die Haftung von im Ausland ansässigen Zulieferern, deren Abnehmer die ins Ausland gelieferte Ware im Inland anbietet oder in Verkehr bringt, hat den Bundesgerichtshof in den vergangenen Jahren mehrfach beschäftigt. In der Entscheidung „Abdichtsystem“ ging es vor allem um die Grundlagen einer solchen Haftung. In der Entscheidung „Ultraschallsensor“ stand die Reichweite eines aus einer konkreten Beteiligungshandlung resultierenden Unterlassungsanspruchs im Mittelpunkt. Der Vortrag zeigt die wesentlichen Grundlinien auf, die den beiden Entscheidungen zugrunde liegen, und versucht auf dieser Grundlage mögliche Problemfelder zu identifizieren, die der weiteren Klärung bedürfen.
Dr. Klaus Bacher ist Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof.
Mit gewerblichem Rechtsschutz und Kartellrecht war er seit 1995 in der Patentstreitkammer (Zivilkammer VII) des Landgerichts Mannheim und seit 2006 im dafür zuständigen Berufungssenat (6. Zivilsenat) des Oberlandesgerichts Karlsruhe befasst. Von 2000 bis 2003 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter beim X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs. 2009 wurde er zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und dem X. Zivilsenat sowie dem Kartellsenat zugewiesen. Seit 2016 war er stellvertretender Vorsitzender des X. Zivilsenats. Seit 2020 ist er Vorsitzender dieses Senats.
Klaus Bacher ist unter anderem Mitautor des BeckOK ZPO, Mitherausgeber der GRUR sowie Herausgeber des Benkard und des von Otto Teplitzky begründeten Standardwerks „Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren“. Seit 2022 ist er Gastprofessor an der Tongji Universität in Shanghai.
Anmeldung per E-Mail bis zum 18. September