Francis Fay (Europäische Kommission DG Agri) spricht beim GI-Workshop im Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb
Veranstaltungsbericht  |  03.04.2020

GI-Workshop – Zwei Tage im Zeichen Geographischer Herkunftsangaben

Da die Wirkung des Schutzes Geographischer Herkunftsangaben bislang wenig erforscht ist, hat das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb im vergangenen Jahr eine Forschungsgruppe gegründet, die das GI-System der EU und darüber hinaus umfassend analysiert. Bei einem Workshop präsentierten die Wissenschaftler ihre bisherigen Forschungsergebnisse und tauschten sich mit internationalen Experten aus.

Francis Fay (Europäische Kommission DG Agri) spricht beim GI-Workshop im Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb
Francis Fay von der Europäischen Kommission spricht beim GI-Workshop über die EU-Politik im Bereich der GIs

Geographische Herkunftsangaben (Geographical Indications, GIs) sind Bezeichnungen für Produkte aus einem geographischen Gebiet, die ihre Qualität oder ihren Ruf ihrer geographischen Herkunft verdanken. In der Europäischen Union werden sie als Immaterialgüterrechte durch ein eigenständiges Rechtssystem geschützt. Da es sich zugleich um ein Instrument der Agrarpolitik zur Förderung der Produktions- und Lebensverhältnisse im ländlichen Raum handelt, gibt es zahlreiche Unterschiede zu anderen Gebieten des Immaterialgüterrechts. Besonderheiten ergeben sich auch daraus, dass die erste und häufig wichtigste Phase der Rechtserteilung vor nationalen Behörden stattfindet, wodurch nationale Traditionen und Eigenheiten die angestrebte Einheitlichkeit des Schutzes beeinträchtigen könnten.


Da es zu GIs – trotz inzwischen verstärkter Aufmerksamkeit von Politik und Ökonomie für das Thema – bislang wenig rechtswissenschaftliche Forschung gibt, hat das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb Anfang vergangenen Jahres ein Forschungsprojekt ins Leben gerufen, um das GI-System der EU und darüber hinaus umfassend zu analysieren. Am 13. und 14. Februar fand im Institut ein Workshop über GIs statt, an dem internationale Experten aus Wissenschaft und Praxis sowie Vertreter von Behörden der EU und aus einigen Mitgliedstaaten teilnahmen. Im Rahmen des Workshops konnten die Wissenschaftler des Instituts ihre bisherigen Forschungsergebnisse vorstellen und mit den Teilnehmern diskutieren.
 

Geographische Herkunftsangaben in der EU


Zu Beginn des Workshops erläuterte der Projektkoordinator Andrea Zappalaglio Ziele und Struktur des Projekts und präsentierte die Ergebnisse der Auswertung und empirischen Analyse der in den Spezifikationen zu den GIs zusammengefassten Schutzparameter, die in der EU-Datenbank DOOR (Database of Origin & Registration) registriert sind. In dieser von der EU-Kommission verwalteten Datenbank sind alle registrierten Agrarprodukte und Lebensmittel veröffentlicht.


Anschließend gaben Repräsentanten der EU-Kommission Einblicke in die Arbeiten und Pläne der neuen Kommission. Francis Fay, Leiter des für GIs zuständigen Referats der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (DG Agri), und Valerie Dufour (ebenfalls DG Agri) erläuterten die aktuelle Prüfungspraxis der Kommission sowie die EU-Politik im Bereich der GIs und diskutierten mit den Teilnehmern über Herausforderungen und Optionen zur Optimierung des Systems. Marie D'Avigneau und Malwina Mejer von der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (DG Grow) berichteten über den Stand der Arbeiten zur Schaffung eines Schutzes von GIs für nicht-landwirtschaftliche Produkte.


Am zweiten Tag des Workshops präsentierte zunächst das Max-Planck-Forschungsteam die vorläufigen Resultate einer vergleichenden Analyse der nationalen Verfahren, nach denen GI-Anträge in den Mitgliedstaaten geprüft werden. Alexander von Mühlendahl, Anwalt in der Münchner Kanzlei Bardehle Pagenberg und Gastprofessor an der Londoner Queen Mary University, und Elisa Zaera Cuadrado vom Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) erläuterten anschließend das Verhältnis von Marken und GIs im EU-Recht und die Prüfungspraxis des EUIPO. Pilar Montero von der Universität Alicante referierte zum Umfang des Schutzes von GIs, der sich aus dem EU-Recht und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entwickelt hat.
 

GIs aus internationaler Perspektive


Im zweiten Teil des Vormittags richtete sich der Fokus des Workshops auf die internationale Perspektive. Roxana Blasetti von der Universität Buenos Aires, die als Gastwissenschaftlerin am Institut tätig ist, stellte die ausgehandelte Lösung zum gegenseitigen Schutz von GIs der Vertragsparteien im Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten vor. Anschließend gaben die Max-Planck-Wissenschaftler Suelen Carls und Pedro Batista einen Überblick über das Institutsprojekt „Smart IP for Latin America“ und erläuterten die Forschungsaktivitäten bezogen auf das Teilprojekt, das den Schutz von GIs in ausgewählten lateinamerikanischen Ländern untersucht. Zuletzt sprach Alexandra Grazioli, Direktorin der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO), über Chancen und Herausforderungen für das von der WIPO verwaltete Lissabonner Abkommen über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben nach dem Inkrafttreten der Genfer Akte (Geneva Act) am 26. Februar 2020.


Der Workshop schloss mit einer intensiven Diskussion am Nachmittag des zweiten Tages, die von der Max-Planck-Wissenschaftlerin Annette Kur moderiert wurde. Das wertvolle Feedback der Teilnehmer gab der Forschungsgruppe des Instituts wichtige Impulse für die weitere Arbeit. Nach der empirischen Analyse der in der EU registrierten GIs wird sich das Projekt auf die Funktionsweise der in das Schutzsystem involvierten nationalen Behörden und auf die Zusammenarbeit zwischen diesen, den Antragstellern und der EU-Kommission konzentrieren. Aufbauend auf diesen empirischen Erkenntnissen ist eine Analyse ausgewählter Rechtsfragen geplant.

10. GWB-Novelle: Vortrag von Dr. Thorsten Käseberg zum GWB-Digitalisierungsgesetz
Veranstaltungsbericht  |  20.02.2020

10. GWB-Novelle: Neue Instrumente für eine Wettbewerbspolitik im digitalen Zeitalter

Mit dem „GWB-Digitalisierungsgesetz“ möchte die Bundesregierung das Kartellrecht fit machen für die Anforderungen der modernen Plattformökonomie. Im Rahmen des Münchner Kartellrechtsforums stellte Thorsten Käseberg, Leiter des Referats Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik im Bundeswirtschaftsministerium, die wichtigsten Neuerungen des vorliegenden Referentenentwurfs vor.

10. GWB-Novelle: Vortrag von Dr. Thorsten Käseberg zum GWB-Digitalisierungsgesetz
Thorsten Käseberg spricht beim Münchner Kartellrechtsforum im Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb über die 10. GWB-Novelle. Foto: Ulrike Garlet

Die Macht digitaler Plattformen stellt nicht nur Verbraucher und kleinere Unternehmen vor neue Herausforderungen, sondern auch die Wettbewerbsbehörden. Inwieweit die Wettbewerbspolitik neue Instrumente braucht, um Machtkonzentrationstendenzen in der Plattformökonomie entgegenwirken zu können, wird deswegen bereits seit längerem diskutiert.
 

Mit der 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der genau das vorsieht: Die geplante Novellierung soll dem Bundeskartellamt zusätzliche Instrumente an die Hand geben, um wirksamer gegen marktmächtige Digitalunternehmen vorgehen zu können. Ziel des Gesetzes ist nicht weniger als einen „digitalen Ordnungsrahmen“ zu schaffen.
 

Pünktlich zur offiziellen Bekanntgabe des Referentenentwurfs gab Thorsten Käseberg, Leiter des Referats Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik im Bundeswirtschaftsministerium, im Rahmen des Münchner Kartellrechtsforums am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb einen Überblick über die geplanten Neuregelungen des „GWB-Digitalisierungsgesetzes“.
 

Politisches Kernstück des Referentenentwurfs ist die Modernisierung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Digitalunternehmen. „Man kann sagen, dass der Wind an dieser Stelle deutlich gedreht hat“, fasste Käseberg zu Beginn seines Vortrages die Grundstimmung in der Gesellschaft, aber auch in vielen Wettbewerbsbehörden weltweit, zusammen. Immer mehr Beobachter wiesen mittlerweile darauf hin, dass die Behörden mit den aktuellen Regeln manche Verhaltensweisen von dominanten Unternehmen nicht mehr in den Griff bekommen könnten.
 

Die zunehmende Bedeutung von Daten als Wertschöpfungsfaktor greift die Novelle auf, indem sie den „Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten“ als zusätzliches Kriterium bei der Bewertung der Marktstellung eines Unternehmens einführt (§ 18 Abs. 3 GWB n.F.). Zudem hält im neuen Paragraphen 18 Abs. 3b das Konzept der „Intermediationsmacht“ als Faktor für die Ermittlung einer marktbeherrschenden Stellung Einzug in das Gesetz. Dadurch soll die Rolle, die Plattformunternehmen als Vermittler auf mehrseitigen Märkten typischerweise einnehmen, besser erfasst werden.
 

Den veränderten Rahmenbedingungen von digitalen Geschäftsmodellen trägt die GWB-Novelle auch durch eine Ausweitung der „Essential Facilities Doctrine“ Rechnung. „Wir haben versucht, den bisher auf rein physischen Infrastrukturen beruhenden Tatbestand zu öffnen und zu internationalisieren“, so Käseberg. Weigert sich ein marktbeherrschendes Unternehmen, einem anderen Unternehmen Zugang zu Daten zu gewähren, kann dieses Verhalten nach dem neuen Paragraphen 19 Abs. 2 Nr. 4 unter bestimmten Voraussetzungen als wettbewerbsrechtlich missbräuchlich eingestuft werden. „Auch, wenn wir die Frage der Governance von Daten damit nicht abschließend lösen können, wollen wir ein Instrument für den Fall eines klaren Missbrauchs schaffen.“
 

Besonders stark umkämpft dürfte nach Einschätzung von Käseberg der neue Paragraph 19a sein, der in Absatz 2 besondere Verhaltenspflichten für große Plattformunternehmen vorsieht, deren überragende marktübergreifende Bedeutung das Bundeskartellamt festgestellt hat. Die Behörde kann ihnen unter anderem untersagen, Angebote von Wettbewerbern anders zu behandeln als eigene Angebote (Selbstbegünstigungsverbot) und auf einem Markt, auf dem sie zwar nicht marktbeherrschend sind, ihre Stellung aber schnell ausbauen können, Wettbewerber zu behindern. Desweiteren kann das Bundeskartellamt ihnen untersagen, durch die Nutzung der von ihnen gesammelten Daten auf einem anderen Markt Zutrittsschranken zu errichten oder die Portabilität von Nutzerdaten zu erschweren.
 

Die deutsche Missbrauchskontrolle greift nach Paragraph 20 Abs. 1 bereits unterhalb der Schwelle von Marktmacht bei einer Abhängigkeit von Unternehmen. Gegenwärtig gelten diese Regelungen jedoch nur zugunsten von kleinen und mittleren Unternehmen. In der 10. GWB-Novelle ist eine Aufhebung dieser Beschränkung geplant.
 

Neben der Reform der Missbrauchsaufsicht möchte die 10. GWB-Novelle unter anderem die Aufgreifschwellen für die Fusionskontrolle anheben und die Kooperation von Unternehmen rechtssicherer machen. Umgesetzt wird mit der Gesetzesnovelle zudem die ECN+-Richtlinie, die eine Stärkung der Wettbewerbsbehörden in den Mitgliedstaaten der EU zum Ziel hat.

Veranstaltungsbericht  |  10.01.2020

RISE2 Workshop 2019 – Zwei Tage intensiver wissenschaftlicher Austausch für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

Am 16. und 17. Dezember 2019 nahmen 50 internationale Nachwuchsforscherinnen und -forscher von über 20 Universitäten aus ganz Europa und den USA am 2. Research in Innovation, Science and Entrepreneurship Workshop (RISE2) teil.

Foto: Myriam Rion

Bereits zum zweiten Mal wurde die zweitägige Veranstaltung von Promovierenden und Postdocs der Abteilung Innovation and Entrepreneurship Research unter der Leitung von Dietmar Harhoff organisiert, um jungen Forschenden die Möglichkeit zu geben, ihre Arbeiten zu präsentieren und diskutieren.


Die diesjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlebten zwei Workshop-Tage mit einem spannenden Programm, das aus 14 Vorträgen zu den Themen “Economics of Innovation, Science and Entrepreneurship” mit verschiedenen methodischen Ansätzen bestand, denen 14 Diskussionen mit erfahrenen Forscherinnen und Forschern folgten. Ein besonderes Highlight der Veranstaltung war die inspirierende Keynote von Pierre Azoulay, Professor an der MIT Sloan School of Management und Research Associate am National Bureau of Economic Research.


Am ersten Tag konzentrierte sich der Workshop auf Themen rund um die Determinanten wissenschaftlicher Produktivität. Die Referierenden stellten Forschungsergebnisse vor, wie interessante Forschungsfragen und potenzielle Koautorinnen und -autoren ausgewählt werden sowie welche Bedeutung der Zugang zu Fördermitteln und Forschungsausstattung hat. Der Nachmittag war Genderfragen im Bereich der Wissenschaft gewidmet, insbesondere der Analyse von Peer-Effekten und der Bedeutung weiblicher Rollenvorbilder. Zum Abschluss des Tages präsentierte der Hauptredner Pierre Azoulay interessante Forschungsergebnisse zum Thema “The Impact of Scientific Training on Today’s Trainers”. Er betonte, dass gezielte Ausbildungsprogramme für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen wichtigen Beitrag zur Förderung wissenschaftlicher Talente leisten sowie dazu beitragen, dass diese in der Wissenschaft aktiv bleiben.


Der Vormittag des zweiten Tages bot interessante Einblicke in die Themen Innovation und Entrepreneurship. Hier wurden Forschungen zur geografischen Verbreitung von Wissen sowie zum Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in kommerzielle Anwendungen präsentiert. Sie beleuchteten die Bedingungen, unter denen Universitäten und einzelne Forschende die Innovationskraft ihrer Communities fördern. Am Nachmittag konzentrierte sich der Workshop auf Fragen zur Gestaltung und zu Auswirkungen von Regelungen zum Schutz geistigen Eigentums. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler simulierten mögliche Folgen von Veränderungen im derzeitigen europäischen Patentsystem. Darüber hinaus lieferten sie evidenzbasierte Ergebnisse zu Auswirkungen von Patenten auf Start-ups sowie auf das Preisgestaltungsverhalten von Unternehmen.


Das komplette Programm mit allen Themen finden Sie hier sowie weitere Eindrücke auf Twitter unter #RISE2Workshop.


Die RISE Workshop-Reihe zielt darauf ab, eine ausgewählte Anzahl herausragender Forschungsarbeiten von Promovierenden und Junior Postdocs eingehend zu diskutieren, Feedback zu geben sowie sich mit Kolleginnen und Kollegen anderer Forschungsinstitutionen zu vernetzen.


Wir bedanken uns bei allen, die an der Organisation des Workshops mitgewirkt haben, sowie allen Teilnehmern, dem Hauptredner, den Diskutanten und Vortragenden für einen wirklich herausragenden RISE2 Workshop 2019. Wir freuen uns auf den RISE3 Workshop 2020.

Verbraucherrechtstage im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Veranstaltungsbericht  |  10.01.2020

Datenzugang, Verbraucherinteressen und Gemeinwohl

Anlässlich der Verbraucherrechtstage 2019, deren wissenschaftliche Betreuung das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb übernommen hatte, diskutierten Vertreter aus Wissenschaft und Politik, wie der Zugang zu Daten im digitalen Zeitalter verantwortungsvoll gestaltet werden sollte.

Verbraucherrechtstage im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Bei den Verbraucherrechtstagen tauschten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Thema „Datenzugang, Verbraucherinteressen und Gemeinwohl“ aus. Foto: BMJV

Daten treiben die digitale Transformation an. Sie bilden die Grundlage für die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, sind das Futter für Künstliche Intelligenz und die Voraussetzung für Innovation.


Im digitalen Zeitalter sind Unternehmen, Verbraucher und auch der Staat auf den Zugang zu Daten angewiesen, die von anderen kontrolliert werden. Die Notwendigkeit und Rechtfertigung neuer Datenzugangsregeln sowie die Frage nach deren konkreter Ausgestaltung stellt deswegen nicht nur die Politik – auf nationaler und europäischer Ebene – vor neue Herausforderungen, sondern gewinnt jüngst auch im rechtswissenschaftlichen Diskurs an Bedeutung.


Vertreter aus Wissenschaft und Politik für eine Diskussion über Fragen des Datenzugangs zusammenzubringen, war deswegen das Ziel der Verbraucherrechtstage 2019. Die wissenschaftliche Betreuung der zweitägigen Veranstaltung im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hatte das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb unter Federführung seines Direktors Josef Drexl übernommen.


Im Rahmen von Vorträgen, Keynotes und einer Podiumsdiskussion erörterten die Teilnehmer, wie der Zugang zu Daten im digitalen Zeitalter gestaltet werden sollte, damit Innovation und Wettbewerb gefördert, gleichzeitig aber Privatsphäre und Geschäftsgeheimnisse angemessen geschützt werden. Die Veranstaltung beleuchtete die Frage des Datenzugangs nicht nur vor einem wettbewerbspolitischen Hintergrund, sondern rückte vor allem Gemeinwohl- und Verbraucherinteressen in den Fokus.


Die Keynote am ersten Veranstaltungstag übernahm Professor Christiane Wendehorst, die als Co-Sprecherin der Datenethikkommission der Bundesregierung die wichtigsten Ergebnisse der Kommissionsarbeit erläuterte. In der Keynote am zweiten Tag gab Malte Beyer-Katzenberger von der Europäischen Kommission mit seinem „Bericht aus der europäischen Werkstatt“ einen Einblick, welche Initiativen sich auf Kommissionsebene im Hinblick auf die Förderung von Datenzugang abzeichnen.


Vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb sprachen Professor Josef Drexl über die mögliche Einführung von Datenzugangsansprüchen von Verbrauchern in Bezug auf Daten, die von „Smart Products“ generiert werden, Jörg Hoffmann über das Potenzial bestehender und zukünftiger sektorspezifischer Zugangsansprüche von Wettbewerbern sowie Heiko Richter über Regeln, die dem Staat zum Zwecke der Verfolgung von Gemeinwohlbelangen den Zugang zu Daten der Privatwirtschaft eröffnen.


Die Beiträge der Tagung sollen in einem Sammelband dokumentiert werden, der noch im Jahr 2020 erscheinen soll. Die rechtspolitische Bedeutung der Veranstaltung wird nicht zuletzt durch den Umstand unterstrichen, dass Deutschland in der zweiten Jahreshälfte 2020 die Ratspräsidentschaft auf europäischer Ebene übernehmen wird. Unbestreitbar ist jedenfalls der Stellenwert, dem das Ziel der Förderung des Datenzugangs inzwischen auch in der Regierungspolitik eingeräumt wird. „Wir setzen uns für einen verbesserten Zugang zu Daten ein, und rücken mit den Verbraucherrechtstagen dabei das Gemeinwohl und die Verbraucherinteressen in den Fokus der Diskussion. Unerlässlich ist, dass dabei stets der Schutz der Rechte eines jeden Einzelnen gewährleistet wird“, sagte Staatssekretär Gerd Billen zum Ausklang der Veranstaltung.


Eine ausführliche Zusammenfassung der Verbraucherrechtstage finden Sie hier.

Feierliche Jahressitzung der Bayerischen Akademie der Wissenschaften im Herkulesssaal der Münchner Residenz
Veranstaltungsbericht  |  19.12.2019

Wirtschaft, Gesellschaft und Recht im digitalen Wandel

In seinem Festvortrag anlässlich der feierlichen Jahressitzung der Bayerischen Akademie der Wissenschaften widmete sich Josef Drexl der Frage, ob das gewachsene Recht noch in der Lage ist, neue digitale Geschäftsmodelle angemessen zu regeln.

Feierliche Jahressitzung der Bayerischen Akademie der Wissenschaften im Herkulesssaal der Münchner Residenz
Feierliche Jahressitzung der Bayerischen Akademie der Wissenschaften in der Münchner Residenz, Foto: BAdW
Josef Drexl bei seinem Festvotrag in der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
Josef Drexl bei seinem Festvotrag, Foto: BaDW

Wenn die Bayerische Akademie der Wissenschaften in der Vorweihnachtszeit ihre Mitglieder und ausgesuchte Gäste zu ihrer feierlichen Jahressitzung lädt, wird es traditionell festlich. In der stilvollen Kulisse des Herkulessaales der Münchner Residenz dreht sich die Debatte nicht nur um die 260jährige Geschichte der außeruniversitären Forschungseinrichtung, sondern auch um die Zukunft. Denn mit der Quantentechnologie-Forschung des Leibniz-Rechenzentrums, dem Walther-Meißner-Institut für Tieftemperaturforschung als Teil der Hightech-Agenda Bayerns und dem 2018 gegründeten Bayerischen Forschungsinstitut für Digitale Transformation (bidt) spielt die Akademie auch bei Zukunftsthemen ganz vorne mit. „Die Akademie blickt auf eine ehrwürdige Historie zurück und betreibt gleichzeitig Zukunftsforschung auf höchstem Niveau“, fasste dies der bayerische Wissenschaftsminister Bernd Sibler in diesem Jahr in seinem Grußwort vor den Mitgliedern der Akademie und den geladenen Gästen zusammen.


Der wissenschaftliche Festvortrag – traditionell einer der Höhepunkte der Agenda – stand in diesem Dezember im Zeichen der digitalen Transformation. Professor Josef Drexl, Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb und seit 2010 Mitglied der Akademie, sprach über die juristischen Herausforderungen, die digitale datenzentrierte Geschäftsmodelle mit sich bringen.


Denn die Digitalisierung verändert nicht nur Wirtschaft und Gesellschaft grundlegend. Neue technologische Entwicklungen stellen auch das geltende Recht vor vielfältige Herausforderungen. „Die liberale und demokratische Gesellschaft steht vor der großen Aufgabe, sich angesichts der technologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen auf die eigenen Werte zurückzubesinnen und das Verhältnis von Staat, Wirtschaft und Bürgern neu zu durchdenken und zu ordnen“, stellte Josef Drexl als Grundthese in den Mittelpunkt seines Vortrags.


Anhand von drei Beispielen – der Proteste gegen die EU-Urheberrechtsreform, der Diskussion über die Einführung eines Dateneigentums und des Kartellrechts im Digitalbereich – zeigte er, dass die traditionellen Instrumente der Marktregulierung oft nicht mehr geeignet sind, die modernen Probleme der Digitalwirtschaft ohne Berücksichtigung der Freiheitsrechte der Bürger – insbesondere des Rechts auf Datenschutz – befriedigend zu lösen.


In seinem Vortrag machte der Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb ebenfalls deutlich, dass gegenwärtig alle Staaten der Welt eine Entscheidung über den Stellenwert der Grundrechte ihrer Bürgerinnen und Bürger, auch in Hinblick auf das Funktionieren der Demokratie in der Zukunft, zu treffen haben. Der Ansicht, Datenschutz sei ein Hindernis für digitale Innovationen und beeinträchtige die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im Vergleich vor allem zu den USA und China, erteilte er in diesem Zusammenhang eine klare Absage. „Es wäre falsch, den Schutz von personenbezogenen Daten einseitig als Innovationshemmer zu verstehen. Er setzt die Maßstäbe, wie mit Daten im digitalen Zeitalter umzugehen ist. Gleichzeitig schafft er die notwendigen Anreize für digitale Innovationen, die gebraucht werden, um Datenschutz technisch zu ermöglichen“, so Josef Drexl in der Münchner Residenz.


Den kompletten Festvortrag zum Nachlesen finden Sie  hier


Den Vortrag zum Nachhören gibt es im Podcast

Veranstaltungsbericht  |  24.06.2019

Munich Summer Institute 2019 − Drei Tage intensiver wissenschaftlicher Austausch und viele neue Impulse

3 namhafte Keynote Speaker, 19 abwechslungsreiche Präsentationen, 27 Beiträge zu den Poster Slams und 114 Teilnehmer von über 50 Universitäten und Forschungseinrichtungen aus den USA, Kanada, Mexiko, Australien und Europa: Eine Bilanz zum 4. MSI von 17. bis 19. Juni 2019.

Foto: Alexander Suyer

Zum vierten Mal in Folge öffnete die Bayerische Akademie der Wissenschaften von 17. bis 19. Juni 2019 ihre Türen für das Munich Summer Institute (MSI). Insgesamt 114 Teilnehmer konnten drei Tage lang ein spannendes interdisziplinäres Programm erleben: 19 wissenschaftliche Papers wurden präsentiert und in angeregtem Austausch diskutiert. Auf drei Poster Slams wurden insgesamt 27 Poster vorgestellt. Ein Highlight eines jeden Konferenztages war eine dem Forschungsthema entsprechende Keynote Speech.


Am ersten Tag, organisiert vom Institut für Strategie, Technologie und Organisation (ISTO), standen Innovationsthemen aus den Bereichen Strategie, Organisation und Digitalisierung im Zentrum. Robert Seamans (NYU Stern) diskutierte auf sehr erfrischende Art und Weise die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf Arbeit.


Der zweite Veranstaltungstag wurde vom Center for Law & Economics der ETH Zürich gestaltet und bot interessante Einblicke ins Patentrecht sowie in die Forschung zu urheberrechtsrelevanten Fragen im Innovationsmanagement. Catherine Tucker (MIT Sloan) hielt dazu einen spannenden Vortrag über Algorithmic Bias, also die mögliche Diskriminierung durch Algorithmen.


Das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb und der Lehrstuhl für Technologie- und Innovationsmanagement der TU München führten durch den dritten Tag der Veranstaltung mit Themen rund um Entrepreneurship & Innovation sowie regulatorische Aspekte und die Finanzierung von Innovation. Der Vortrag des Tages wurde von Alfonso Gambardella (Bocconi) gehalten: Er sprach über einen wissenschaftlichen Ansatz zu unternehmerischer Entscheidungsfindung.


Das komplette Programm zur Nachlese hier.


Seit seinen Anfängen im Jahr 2016 verfolgt das MSI das Ziel, die Netzwerkbildung innerhalb der Wissenschaftsgemeinschaft zu erleichtern, internationalen Ideenaustausch zu fördern und zu neuen Forschungsprojekten anzuregen. Dementsprechend ist die Konferenz als Gemeinschaftsprojekt des Center for Law & Economics der ETH Zürich (Stefan Bechtold), des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb (Dietmar Harhoff), des Lehrstuhls für Technologie- und Innovationsmanagement der TU München (Joachim Henkel) sowie des Instituts für Strategie, Technologie und Organisation der LMU München (Jörg Claussen und Tobias Kretschmer) angelegt.


Wir danken allen Mitwirkenden, besonders den Vortragenden, Ko-Referenten und Teilnehmern für ein wirklich gelungenes MSI 2019 und freuen uns jetzt schon auf das Munich Summer Institute 2020, das vom 2. bis 4. Juni 2020 stattfinden wird.

Veranstaltungsbericht  |  07.07.2017

Workshop "Internet of Things (IoT) Connectivity Standards"

On April 25, 2017, the Max Planck Institute for Innovation and Competition held the workshop "IoT Connectivity Standards" at its venues in Munich. The workshop was the first of a series in the context of the research project "Standards for the Internet of Things".

With the workshop series the Institute seeks, first, to discuss with experts and practitioners in which direction the Internet of Things will develop with regard to standardization, and second, to identify the economic and regulatory implications of those changes.


The workshop focused on connectivity standards enabling interoperability between multiple devices and across different communication networks. It consisted of three distinct panels:

  • Technology and Market Landscape: The objective of this panel was to get insights from indus-try representatives on the evolving landscape of current and future technologies providing machine to machine communication as well as on how the IoT is changing the business and market environment, both in general and with regard to the IoT connectivity market.
  • Standardization Landscape: Representatives of different standard setting organizations, industry consortia and technology companies explained the current stage of standardization activities in the field of IoT connectivity. Beyond this mapping exercise, more fundamental questions were addressed, such as how technology and market complexity affect the standardization process and what are the optimal roles of standard setting organizations, industry allianc-es and stakeholder groups in the IoT standard development.
  • IPRs Landscape: IP lawyers from different stakeholders presented their views on the role that Intellectual Property Rights will play in the IoT context and, more specifically, on the challenges that the increased need for connectivity and interoperability creates with regard to access to patented standardized technology.

The presentations and discussions at the workshop provided useful insights for the assessment and analysis of the economic, legal and regulatory implications of standardization in the field of IoT con-nectivity. Among them, the event’s organizers, Dr. Beatriz Conde Gallego and Dr. Fabian Gaessler of the Max Planck Institute for Innovation and Competition, highlighted that “the need for wide common standards is less pronounced at the connectivity level than at higher levels (e.g. semantic interoperability), mainly because no single connectivity technology will be able to satisfy all industry needs. Various connectivity standards will coexist and complement each other in the future. At the same time, a successful implementation of these standards will certainly require transparent, predictable and flexible licensing schemes which reflect the heterogeneous conditions of IoT applications and the diversity of stakeholders involved in the IoT value chain.”


See Program

Veranstaltungsbericht  |  15.05.2017

Workshop “European Intellectual Property Rights and Jurisdiction in Need of a Grand Design?”

From March 16 to 18, 2017, the Max Planck Institute for Innovation and Competition organized the workshop “European Intellectual Property Rights and Jurisdiction in Need of a Grand Design?” at the Harnackhaus in Berlin.

The workshop focused on four areas:

  • Legal Aspects: Union-wide IP Rights plus Copyrights: The Status Quo including the Role of the ECJ (chair: Matthias Leistner); Patents: The Status Quo including EPO and UPC and the Role of the ECJ (chair: Axel Metzger),
  • Empirical Insights (chair: Annette Kur): EU Trade Mark Infringement Litigation; Patent Litigation,
  • Deficits and Perspectives in the Jurisdiction of IP Rights (chair: Paul Torremans), and
  • Conclusions: In Need of a Grand Design? (chair: Reto Hilty).

The purpose of the event with 40 experts from Germany, Belgium, the Netherlands, Italy, Denmark, Poland, Austria, the United Kingdom, Switzerland and the United States, was to identify deficits and research perspectives for further developing the EU jurisdiction scheme.


The event's organizers, Roland Knaak and Roberto Romandini of the Max Planck Institute for Innovation and Competition, summed up the results: “EU jurisdiction varies widely in its approach to the intellectual property rights. Union-wide jurisdiction is only provided under certain circumstances. For the existing unitary IP Rights, especially trademarks and designs, the Regulations on these rights transfer jurisdiction to the national courts of the Member States, which in certain cases have Union-wide competence. The remaining problems with a Union-wide enforcement of these rights could be mitigated, and possibly overcome, by including further substantive provisions in the Regulations. For European patents with or without unitary effect, the UPC model aiming at establishing Union-wide jurisdiction has been put into question by Great Britain’s impending exit from the EU. Much is still uncertain, and some legal questions concerning the UK´s UPCA membership can only be clearly resolved by the CJEU. As regards copyright law, different models for further developing jurisdiction are conceivable. The options range from shifting the competence to interpret EU copyright provisions from the CJEU to the General Court and limiting the CJEU´s function to questions of primary law, to the establishment of a unitary copyright and EU specialized courts in the sense of the TFEU. A uniform and overarching structure of jurisdiction for all European IP rights is not emerging. It will be the task of fundamental research to work on a model that is capable of consensus.”


See Program

Veranstaltungsbericht  |  22.02.2017

Internationaler Workshop zu "New Innovation Policy"

Am 21. Januar 2017 fand im Münchner Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb ein internationaler Workshop zum Thema “Open and User Innovation Policy” statt.

Ziel der gemeinsam mit der schwedischen Innovationsagentur Vinnova organisierten Veranstaltung, an der rund 20 Experten aus Politik und Forschung aus Deutschland, Österreich, Schweden, Finnland, den Niederlanden, Dänemark und Großbritannien teilnahmen, war es, sich zu den bisherigen Erfahrungen mit den mittlerweile zahlreichen Initiativen von „Open and User Innovation Policy” auszutauschen. Dabei ging es vor allem um neue Ansätze in der Innovationspolitik und die Frage, wie individuelle Nutzer und Haushalte als wichtige Quellen von Innovation in die Innovationspolitik einbezogen werden können. Ein weiteres Treffen ist für Juli 2017 in Innsbruck, Österreich, geplant.


Prof. Dietmar Harhoff, Direktor am gastgebenden Max-Planck-Institut, über die Veranstaltung: „Wir haben festgestellt, dass wir viel aus den jeweiligen nationalen Erfahrungen lernen können. Innovationsprozesse verändern sich derzeit sehr schnell. Die Gruppe der aktiv an Innovationsprozessen Mitwirkenden wird größer und heterogener. Was diese zunehmende Komplexität von Innovationsprozessen treibt und wie wir ihre Potenziale gut nutzen können, ist eine zentrale Frage für die Innovationsforschung und für die Politik. Wir werden dieses Thema intensiv weiterverfolgen.“

Veranstaltungsbericht  |  04.11.2016

4th Crowdinvesting Symposium „Financial Decision Making and the Internet”

Am 4. November 2016 fand im Münchner Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb das vierte Crowdinvesting Symposium statt. Der Schwerpunkt der diesjährigen Veranstaltung lautete „Financial Decision Making and the Internet“. Rund 70 Teilnehmer diskutierten über die aktuelle Forschung im Bereich FinTech, Crowdfunding, Crowdinvesting, Crowdlending und Social Trading. Im Rahmen von 16 Paper- und acht Slam-Präsentationen stellten Ökonomen und Juristen ihre Forschungsergebnisse vor.

v.l.n.r.: Ethan Mollick (Wharton School, University of Pennsylvania), Florian Prucker (Scalable Capital), Andrea Rexer (Süddeutsche Zeitung, Leiterin Finanzressort), Daniel Halmer (raisin), Lars Hornuf (Universität Trier, Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb). Foto: Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb

Der diesjährige Keynote-Speaker, Prof. Ethan Mollick von der Wharton School (University of Pennsylvania), präsentierte seine aktuelle Forschung und wies darauf hin, dass Crowdfunding längst kein Nischenphenomen mehr sei, sondern zu einer Start-up-Finanzierung heute genauso dazu gehöre wie Venture Capital oder ein Bankkredit. Das anschließende Podium mit dem Keynote-Speaker, Daniel Halmer vom Berliner FinTech raisin, Lars Hornuf von der Universität Trier und vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb sowie Florian Prucker vom Münchner FinTech Scalable Capital, diskutierte unter der Moderation von Andrea Rexer, Leiterin des Ressorts Finanzen bei der Süddeutschen Zeitung, die aktuelle Entwicklung im Bereich FinTech. Eine wesentliche Erkenntnis aus der Diskussion: FinTechs stehen einer Marktregulierung, insbesondere wenn diese Rechtsunsicherheiten verringert, offen gegenüber. Zudem wurde erörtert, welche Rolle der Mensch und Algorithmen zukunftig in den unterschiedlichen Finanzmärkten spielen werden.


Das Crowdinvesting Symposium ist eine jährliche Veranstaltung, die in 2013 von Jun.-Prof. Lars Hornuf, Universität Trier, und Prof. Lars Klöhn, Humboldt-Universität Berlin, initiiert wurde. Das Symposium bietet Akademikern und Praktikern eine Plattform, um sich über die neuesten Entwicklungen im Bereich Crowdinvesting auszutauschen und sich untereinander zu vernetzen. Darüber hinaus ist es ein Forum, das den europäischen und die nationalen Gesetzgeber bei zukünftigen Gesetzesvorhaben und Gesetzesreformvorhaben auf wissenschaftlicher Basis informiert. Die diesjährige Konferenz ist Teil des durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Forschungsprojekts „Crowdinvesting in Deutschland, England und den USA: Regulierungsperspektiven und Wohlfahrtseffekte einer neuen Finanzierungsform“.