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Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Wie kann das Patentrecht durch Technologietransfer die Lösung für das Problem des Klimawandels sein?

Der Klimawandel beginnt, beängstigende Ausmaße anzunehmen. Technologische Innovationen lassen schnelle Fortschritte bei der Stabilisierung des Klimas erwarten. Die Arbeit untersucht, wie rechtliche und praktische Regelungen für den Klimawandel im Innovations- und Patentrecht getroffen werden können.

Last Update: 27.11.23

Die Förderung nachhaltiger technologischer Innovationen kann zu wichtigen Fortschritten bei der Stabilisierung des globalen Klimas führen. Fraglich ist, welche Rolle das Patentrecht, das sich mit Innovation beschäftigt, dabei spielen kann.

Die Entwicklungsländer sehen Patente als potentielles Hindernis für den Technologietransfer und fordern daher eine Aufweichung des Patentschutzes.

Die Industrieländer hingegen befürworten einen starken Patentschutz, da so Anreize für weitere Innovation geschaffen werden, was der Entwicklung grüner Technologien nützt. Um den Technologietransfer zu erleichtern, schlagen sie Mechanismen wie Zwangslizenzen, Patentbefreiungen und Lizenzierungen im öffentlichen Sektor vor.

Darüber hinaus sind staatliche Subventionen wichtig, sofern sichergestellt ist, dass die globale Allgemeinheit von ihnen profitiert und sowohl die Ergebnisse der Forschung als auch deren Kosten gerecht auf die Länder verteilt werden. Eine Möglichkeit ist, Entwicklungsländern Rechte mittels multilateraler Institutionen als öffentliche Güter zur Verfügung zu stellen.

Da F&E-Studien nicht in Bereichen mit geringen Umsätzen durchgeführt werden, führt das daraus folgende Marktversagen dazu, dass trotz Nachfrage nach innovativen Produkten aufgrund ungewisser Gewinnchancen von Investitionen abgesehen wird. Patentschutz wirkt dem entgegen, da er für einen begrenzten Zeitraum innovative Marktexklusivität gewährt. Allerdings kann Patentschutz nicht nur Nachahmer, sondern auch Wettbewerber aus dem Innovationsmarkt verdrängen.

Des Weiteren könnte die Nachfrage nach nachhaltigen Produkten aufgrund höherer Preise sinken. Staatliche Eingriffe können hier Marktanreize für Innovationen nachhaltiger Technologien setzen.

Eine Möglichkeit ist es, nicht nachhaltige Erfindungen als Verstoß gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung gemäß Art. 27/2 TRIPS einzustufen. Alternativ kann der Gesetzgeber neue Gründe für einen Ausschluss nach Art. 17/3 TRIPS beschließen oder Marktbeschränkungen für nicht nachhaltige Technologien verhängen.

Die Beschleunigung des Patentierungsprozesses oder die Senkung der Patentgebühren ermöglichen es insbesondere Start-Ups, ihre Erfindungen früher wirtschaftlich zu verwerten, was die Entwicklung nachhaltiger Technologien fördern kann.

Um Folgeinnovationen nicht zu behindern, können patentrechtliche Mechanismen wie rechtmäßige Nutzungslizenzen, Zwangslizenzen oder Durchsetzungsbeschränkungen eingesetzt werden. Ein weiterer Mechanismus ist die Ausnahme von Rechten aus dem Patent nach Art. 30 TRIPS.

Zwangslizenzen nach Artikel 31 TRIPS können ebenfalls beitragen, da die Staaten frei sind, Rechtfertigungen entsprechend ihren spezifischen Bedürfnissen festzulegen.

In bestimmten Fällen können Rechteinhabern einstweilige Verfügungen verweigert werden, was insbesondere im Zusammenhang mit nicht operativ tätigen Unternehmen diskutiert wird. Auch die Lizenzierung von Patenten kann z.B. durch Patentpools vereinfacht werden.

Insgesamt sollte das Potenzial des Patentrechts bei der Bewältigung des Klimawandels durch innovative Lösungen und damit technischen Fortschritt nicht überbewertet, aber auch nicht unterschätzt werden.

Persons

Project Manager

Prof. Dr. Arzu Oguz

Main Areas of Research

I.2 Anreizmechanismen