Auszeichnung  |  10.04.2014

Scholarship Holder Ma Li’s Doctoral Thesis Earns “2013 Excellent Doctoral Thesis in IP law in China” Award

Ma Li

Scholarship Holder Ma Li's doctoral thesis "Study on performers' rights legal systems" was one of three PhD theses this year to earn a "2013 Excellent Doctoral Thesis in IP Law in China" award. This thesis competition was organized by the Intellectual Property Law Publisher of China which is affiliated with the State Intellectual Property Office of the P.R.C. and is a top 100 publisher in China. This is the 6th year of this award, which is aimed to promote the development of intellectual property law in China and to cultivate more talented intellectual property law researchers. PhD theses in the field were selected from across China and reviewed by 15 leading intellectual property law professors from top universities and intellectual property research centers. The winners have the opportunity to publish their doctoral theses for free in a serial of excellent IP law doctoral theses from the Intellectual Property Law Publisher of China.

Ma Li's doctoral thesis, "Study on performers' rights legal systems",is the first thesis in the field of intellectual property doing systematic research on performers' rights. Her doctoral thesis was focused on both the international experiences regarding the protection of performers' rights and special issues for China against the background of the new international "Beijing Treaty on Audiovisual Performances" and the third revision of China's copyright law. She earned her PhD from Renmin University of China in 2013 and was supervised by Professor Wu Handong, who is the director of Center for Studies of Intellectual Property Rights in Zhongnan University of Economics and Law, the former president of Zhongnan University of China, and was named one of the " Global 50 Most Influential People in IP" in 2009 and 2011 by Managing Intellectual Property (MIP).

Ma Li spent one year, from Sep. 2011 to Aug. 2012, in the Max Planck Institute to write her doctoral thesis as a visiting student. During her year with the Max Planck Institute, her thesis benefited from the rich materials and expert advice available here, especially from Prof. Dietz and Prof. Hilty. Ma Li is currently continuing her research on audiovisual performers' right in the institute as a scholarship holder supervised by Prof. von Lewinski, focusing on "Balancing Interests in the Protection of Audiovisual Performers' Rights".

Veranstaltungsbericht  |  24.03.2014

XVIIIth [IP]² Seminar: Dr Jörn Erselius (Max Planck Innovation GmbH), March 2014

Dr Jörn Erselius (Max Planck Innovation GmbH), March 2014

On March 24, 2014, Dr. Jörn Erselius was the speaker in the eighteenth [IP]² seminar on "Technology Transfer between Basic Science and Industry". As the Managing Director of Max Planck Innovation GmbH, the technology transfer agency of the Max Planck Society, Dr. Erselius spoke about the challenges encountered at the interface of academia and business. He furthermore elaborated on the services his agency offers in response to these challenges. These services range from the support in filing, managing, and litigating patents to networking as well as assisting in the process of founding start-up and spin-off companies. After his very interesting and practice-oriented presentation, many of the attending researchers and guests took advantage of the opportunity and engaged in a lively discussion. [IP]²

Verschiedenes  |  21.03.2014

Call for Papers - 9th Annual Conference of the EPIP Association: Improving Innovation Systems

Von 4.- 5. September 2014 findet in Brüssel, unterstützt von der Europäischen Kommission, die 9. Jahreskonferenz der wissenschaftlichen Vereinigung EPIP (European Policy for Intellectual Property) statt. 

Wissenschaftler und Fachleute mit Interesse für wirtschaftliche, rechtliche, politische sowie Managementaspekte des Immaterialgüterrechts sind zur Teilnahme eingeladen. Die Konferenz untersucht, wie IP-Systeme in Europa Wachstum und Innovation fördern können.


Die EPIP ist eine internationale, unabhängige und interdisziplinäre Non-Profit-Vereinigung von Wissenschaftlern, die aus einem von der Europäischen Kommission in den Jahren 2003 bis 2005 geförderten Netzwerk hervorgegangen ist. Dietmar Harhoff und Reto M. Hilty, Direktoren am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, sind Mitglieder des Vorstandes der EPIP. Zielsetzung der Vereinigung ist es, führende europäische Plattform für die Analyse und Diskussion von IP-Systemen und Immaterialgütern zu sein; die Forschung bezüglich wirtschaftlicher, rechtlicher, sozialer und historischer Aspekte des Immaterialgüterrechts auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu fördern; sowie einen Beitrag zu leisten zu Ideen, Konzepten und Diskussionen, die Innovation, Produktivität und Wachstum in Europa und darüber hinaus fördern.

Verschiedenes  |  10.03.2014

Call for Papers - Munich Conference on Innovation and Competition (MCIC 2014)

Von 23. bis 25. Juni 2014 findet die gemeinsam vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb und dem Center for Law & Economics der ETH Zurich organisierte Munich Conference on Innovation and Competition (MCIC 2014) statt.

Die Konferenz ermöglicht ausgewählten Nachwuchswissenschaftlern aus den Bereichen Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einen intensiven Austausch über ihre wissenschaftliche Arbeit. Mehrere renommierte Professoren aus den Fachbereichen Rechts- und Wirtschaftswissenschaften von europäischen und US-amerikanischen Universitäten liefern Feedback zu den Forschungsprojekten.

Verschiedenes  |  26.02.2014

Übergabe des Jahresgutachtens 2014 der Expertenkommission Forschung und Innovation

Kommission fordert weitere Verbesserungen für Exzellenz in Forschung und Innovation

Prof. Dr. Christoph Böhringer, Prof. Dr. Uschi Backes-Gellner, Prof. Dr. Dominique Foray. Foto: Steffen Weigelt

Am Mittwoch, den 26.2.2014, hat die unabhängige Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) unter Vorsitz von Professor Dietmar Harhoff, Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, Bundeskanzlerin Angela Merkel im Bundeskanzleramt das Jahresgutachten 2014 vorgelegt.


Die Kommission würdigt die Fortschritte der vergangenen Legislaturperiode, hält aber die in der Koalitionsvereinbarung nun vorgelegten Ziele für wenig ambitioniert. Der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien gebe an einigen Stellen Anlass zur Befürchtung, dass Investitionen in Forschung und Innovation in den Hintergrund treten werden. So enttäusche der Vertrag, weil er wesentliche Konzepte, die in den Wahlprogrammen der einzelnen Regierungsparteien enthalten sind, nicht aufnimmt. Dazu gehören vor allem die Korrektur der Föderalismusreform sowie die steuerliche FuE-Förderung. An anderen Stellen benennt der Koalitionsvertrag sehr wohl wichtige Herausforderungen und schlägt auch geeignete Maßnahmen vor, etwa im Bereich der Förderung von Startups und der Rahmenbedingungen von Wagniskapital. Im Bericht macht die Kommission detaillierte Vorschläge für eine Reihe von Politikbereichen.


Weiterentwicklung der Pakte

Die Expertenkommission weist darauf hin, dass in kurzer Zeit ein Maßnahmenbündel zu entwickeln sei, das die Hochschulen und die außeruniversitären Forschungseinrichtungen (AUF) auch nach Auslaufen des Hochschulpakts, der Exzellenzinitiative sowie des Pakts für Forschung und Innovation weiter unterstützt. Dahingehende Handlungsempfehlungen beinhalten, die Grundfinanzierung der Hochschulen zu stärken und institutionelle Förderung durch den Bund wieder zuzulassen; kurzfristig die DFG-Programmpauschale anzuheben und mittelfristig für alle öffentlich geförderten Projekte Vollkostenfinanzierung zu gewähren; Betreuungsrelationen und Lehrverpflichtungen der Hochschulprofessoren auf international wettbewerbsfähiges Niveau zu bringen sowie die leistungsstärksten Hochschulen im Bereich der Spitzenforschung besonders zu fördern.


Deutschland verliert zu viele seiner Spitzenforscher

Die Expertenkommission warnt, dass die besten deutschen Wissenschaftler ins Ausland gehen - und viele nicht zurückkommen. Für Spitzenforscher sei das deutsche Forschungssystem trotz der Fortschritte der letzten Jahre immer noch nicht attraktiv genug. Darunter leide die Forschungsqualität in Deutschland, heißt es im aktuellen Gutachten der EFI. Die Experten fordern die Politik auf, das deutsche Wissenschaftssystem an der Spitze noch wettbewerbsfähiger zu machen und eine gute Grundfinanzierung und exzellente Projektfinanzierung für die öffentliche Forschung sicherzustellen, um mehr Spitzenforscher nach Deutschland zu holen. Deutschland muss sich stärker bemühen, internationale Talente zu gewinnen und insbesondere die besten jungen Wissenschaftler in der Doktoranden- und PostDoc-Phase nach Deutschland zu holen und zu halten. Die Einwanderungsregelungen für ausländische Forscher und ihre Familien sollten deutlich erleichtert werden.


Dringender Verbesserungsbedarf für hochschulmedizinische Forschung in Deutschland

Deutschland verfügt über leistungsfähige hochschulmedizinische Standorte, aber keiner dieser Standorte nimmt eine internationale Spitzenposition ein. Zu diesem Ergebnis kommt die Expertenkommission Forschung und Innovation in ihrem aktuellen Gutachten. Um die Hochschulmedizin in Deutschland zu stärken, sollte die Forschung räumlich deutlicher konzentriert werden. Für systematische Mehrbelastungen der Hochschulklinika sollte ein Ausgleich geschaffen werden. Zudem fordert die Expertenkommission, die Arbeitsbedingungen an den Hochschulklinika für Nachwuchswissenschaftler attraktiver zu gestalten.


EEG fördert weder Klimaschutz noch Innovationen

Die Expertenkommission kommt in ihrem Gutachten zu dem Schluss, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) weder ein kosteneffizientes Instrument für Klimaschutz darstellt noch eine messbare Innovationswirkung entfaltet. Mit diesen beiden Argumenten lässt sich, so die Kommission, eine Fortführung des EEG also nicht rechtfertigen. Im Vorjahresgutachten hatte die Kommission bei den erneuerbaren Energien bereits ein massives Missverhältnis zwischen Nachfrageförderung und FuE-Förderung konstatiert und sich dafür ausgesprochen, dieses Verhältnis zugunsten der FuE-Förderung zu korrigieren.


Die Expertenkommission Forschung und Innovation wurde 2006 eingerichtet. Sie leistet wissenschaftliche Politikberatung für die Bundesregierung und legt regelmäßig Gutachten und Empfehlungen zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands vor. Als Mitglieder gehören der Kommission neben dem Vorsitzenden Professor Dietmar Harhoff an: die stellvertretende Vorsitzende Professor Monika Schnitzer, Leiterin des Seminars für Komparative Wirtschaftsforschung an der LMU, Professor Uschi Backes-Gellner von der Universität Zürich, Professor Böhringer von der Universität Oldenburg, Professor Gerybadze von der Universität Hohenheim sowie Professor Dominique Foray von der Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne.


Nähere Informationen unter e-fi.de.

Cornelia Rudloff-Schäffer
Verschiedenes  |  24.02.2014

Auf dem Highway über den Tegernsee aus dem Patentdickicht?

Cornelia Rudloff-Schäffer stellt Wege aus der Patentkrise vor - Vortrag der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb in München

Cornelia Rudloff-Schäffer
Cornelia Rudloff-Schäffer

Weltweit steigt die Zahl der Patentanmeldungen kontinuierlich an. Die Patentämter stehen vor großen Herausforderungen und stoßen an ihre Kapazitätsgrenzen. Cornelia Rudloff-Schäffer, die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), stellte beim Abschlussvortrag des Patentrechtszyklus' 2013 am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb in München Wege aus der Krise vor. Dabei präsentierte sie verschiedene bilaterale Kooperationen zur Nutzung von Arbeitsergebnissen (Worksharing) und gab einen Einblick in die Bemühungen zur internationalen Harmonisierung des materiellen Patentrechts.

"Weltweit ist seit 1995 eine Verdoppelung der Patentanträge zu beobachten. Allein 2011 wurden über 2,14 Millionen Anträge gestellt, davon gut 80 Prozent bei den fünf größten Patentämtern der Welt, den so genannten "IP 5", in den USA, China, Japan, Südkorea und der Europäischen Union", skizzierte Rudloff-Schäffer einführend die aktuelle Situation. Das DPMA ist das fünftgrößte nationale Patentamt und das sechstgrößte Patentamt weltweit. Gemessen an der Patentintensität (= Anzahl der Patentanmeldungen in Relation zur Ländergröße) liegt Deutschland im internationalen Vergleich auf dem 4. Platz. Auch bei transnationalen Patentanmeldungen zählt Deutschland nach Japan und den USA zu den weltweit führenden Nationen.

Jährliche Zuwachsraten bei Patentanmeldungen von bis zu 24,3 Prozent, so etwa in China zwischen 2009 und 2010, ließen keine Entspannung erwarten. Insbesondere die Volksrepublik China werde die Zahl der Patentanmeldungen im Rahmen der nationalen Strategie steigern, referierte die Präsidentin des DPMA: Wurden im Jahr 2012 627.000 Patentanmeldungen am chinesischen Patentamt SIPO eingereicht, so soll gemäß der "National Patent Development Strategy" diese Zahl bis 2015 auf zwei Millionen erhöht werden. Im gleichen Zeitraum ist auch eine Verdoppelung der Patentanmeldungen von Chinesen im Ausland, bis 2020 sogar eine Vervierfachung angestrebt. Damit einher geht in der Volksrepublik die Überzeugung, dass das Patentsystem eine integrale Rolle für die weitere wirtschaftliche Entwicklung spielt.

Der Anstieg der Patentanmeldungen bedeutet einen enormen Zuwachs an Prüfstoff und Rechercheaufwand. Die Patentdokumente müssen erschlossen und in die Datenbanken integriert werden. Während die Anzahl der Patentdokumente in der amtseigenen Datenbank DEPATIS zwischen 2002 und 2007 um 10 Millionen gestiegen ist, kamen im Zeitraum zwischen 2007 und 2012 weitere 18 Millionen Patentdokumente dazu. Um diese rasant steigende Menge an Prüfstoff zu bewältigen, sind ausreichende technische wie personelle Ressourcen nötig. Derzeit liegt der Fokus darauf, asiatische Patentinformationen nach Möglichkeit samt englischer abstracts in DEPATIS zu integrieren. Über ein Übersetzungstool werden außerdem Suchanfragen in die Originalsprache übersetzt und die Begriffe können dann in den Originaldatenbanken online recherchiert werden. Die Patentprüferinnen und -prüfer werden kontinuierlich über neue Sachstände und Recherchemöglichkeiten informiert und entsprechend geschult. Das DPMA plant, durch weitere Einstellungen die Anzahl der Prüfer so weit wie möglich zu erhöhen.

Im Zentrum der international diskutierten Bemühungen der Patentämter, der Patentflut Herr zu werden, stehen allerdings Überlegungen und bilaterale Kooperationen zum Worksharing bis hin zur Nutzung oder Anerkennung von Arbeitsergebnissen anderer Patentämter weltweit. Ein Modell für ein Worksharing ist der Patent Prosecution Highway (PPH). Dessen Ziel ist die beschleunigte Bearbeitung von Patentanmeldungen; Patentprüfungsverfahren sollen effizienter und nutzerfreundlicher werden. Anmelder - meist "Global Player" - melden ihre Erfindungen oft in unterschiedlichen Ämtern parallel an und mehrere Patentämter prüfen den gleichen Anmeldegegenstand. Anmelder können nun nach Vorliegen eines ersten Prüfungsergebnisses beim Amt der späteren Prüfung einen PPH-Antrag stellen (Mottainai-Modell). Da bei der Folgeprüfung auf bereits vorliegende Prüfungsergebnisse zurückgegriffen werden kann oder diese in einigen Ämtern (nicht im DPMA) sogar direkt anerkannt werden, führt der PPH-Antrag zu einer Beschleunigung des Verfahrens (beim DPMA dauert es nach einem PPH-Antrag derzeit knapp sechs Monate bis zum Erstbescheid). Mit zwei neuen Pilotprojekten zum Umstieg von bilateralen PPH-Verfahren auf ein plurilaterales System sowie der Nutzung von PCT-Ergebnissen der IP5-Ämter (USA, China, Japan, Südkorea, EU) ab 2014 wird eine Weiterentwicklung des Netzwerks in Angriff genommen.

Ein weiteres wechselseitiges Worksharing-Projekt hat die seit dem Jahr 2008 bestehende Vancouver-Gruppe der Patentämter Australiens, Kanadas und Großbritanniens entwickelt. Benannt nach dem Ort des ersten Treffens, verfolgt auch diese Gruppe die effektive gegenseitige Nutzung von Arbeitsergebnissen sowie den Informations- und Erfahrungsaustausch. Eine Besonderheit: Gemeinsam mit der World Intellectual Property Organisation (WIPO) wurde das Online-Akteneinsichtssystem WIPO CASE errichtet. Dieses "office driven project" steht seit März 2013 allen Patentämtern zur Teilnahme zur Verfügung, die Nutzung der Arbeitsergebnisse geschieht automatisch, ohne Antrag des Anmelders.

Ebenfalls eine Form der bilateralen Kooperation ist das Utilisation Implementation Project (UIP), ein einseitiges Worksharing-Projekt. Hier nutzt das Europäische Patentamt (EPA) als Nachmeldeamt die Arbeitsergebnisse der Erstanmeldeämter, etwa Zitierungen, Recherchen, Bescheide und Klassifikationsdaten. Die Pilotphase fand in den Jahren 2007 und 2008 statt; seit März 2012 startete das UIP mit den Patentämtern in Großbritannien, Österreich und Dänemark. Die Schweiz, Spanien und Tschechien sollen bald dazu stoßen. Im Fall von Anmeldern aus Belgien, Italien, Frankreich, den Niederlanden und Luxemburg führt das EPA die erforderlichen Recherchen ohnehin selbst durch. Pro Jahr werden etwa 7500 Anfragen an die nationalen Patentämter initiiert.

Daneben existieren unterschiedliche technische Plattformen zum Worksharing, etwa das Global Dossier als IT-Infrastruktur zum Online-Zugriff auf Patentdokumente und Bescheide sowie zur Online-Akteneinsicht durch die IP5-Ämter, PROSUR als südamerikanisches Projekt einer dezentralen Patentprüfung, die möglichst zeitgleich zu inhaltlich identischen Patenten in den beteiligten Ländern führt sowie das Common Citation Document (CCD) der IP5, bei dem Rechercheergebnisse mehrerer Ämter in einem einzigen, gemeinsamen Dokument zusammengeführt werden.

Einen radikaleren Lösungsansatz, das Patentdickicht zu lichten, verfolgte bereits 1909 der Berliner Rechtsanwalt Du Bois-Reymond mit seiner Vision eines Weltpatents. Er schrieb: "(...) Heute prüfen zehn Staaten (...). Wer nun ein Patent in diesen Staaten anmeldet, wird folgender Erscheinung gegenübergestellt: Während sich auf allen Seiten und nicht am wenigsten in Deutschland Klagen über die stetig wachsende Überlastung der Patentämter hören lassen, sitzen in diesen zehn Ämtern zehn ernste Männer und quälen sich gleichzeitig damit ab, dieselbe Arbeit zu machen. (...) Die Unterschiede in der sachlichen Behandlung des Prüfungsproblems sind heute schon viel kleiner, als man gewöhnlich geneigt ist, anzunehmen (...). Die einfachste Konsequenz ist das Weltpatent. Wer ein Patent erwirbt, erhält dadurch in allen Industrieländern Schutz für seine Erfindung und hat fortan nur noch mit den technischen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen, die sich der Entwicklung seiner Idee entgegenstellen." Dies, so Rudloff-Schäffer in ihrem Vortrag, sei allerdings auch über 100 Jahre später nicht in Sicht. Möglich sei allerdings, den Weg der Harmonisierung bei der Klassifikation sowie den materiell-rechtlichen Bestimmungen weiter zu gehen. So haben die Patentämter der IP5 mit der Einführung der Cooperative Patent Classification (CPC) seit 2013 begonnen, ein einheitliches Klassizifizierungssystem fortzuentwickeln. Im Bereich der materiellen Patentrechtsharmonisierung stocken hingegen die Harmonisierungsversuche innerhalb der WIPO, trotz langjähriger Diskussionen. Informelle Diskussionen in der so genannten B+-Gruppe (Mitglieder: EU, EPO, Australien, Kanada, Japan, Südkorea, Neuseeland, USA) bieten ein Forum zum Austausch von Informationen und praktischen Verbesserungsvorschlägen, referierte die Präsidentin des DPMA. Aktuell arbeite diese Gruppe nun unter anderem auch an der Schaffung eines elektronischen Zugangs zu den Arbeitsergebnissen teilnehmender Ämter.

Ein weiterer informeller Kreis, der sich mit Optionen zur materiellen Patentrechtsharmonisierung befasst, ist die im Juni 2011 erstmals zusammen gekommene "Tegernsee-Gruppe": Hier arbeiten die Leiter der Ämter und Ministerialbeamte aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Dänemark, Japan, den USA und dem EPA zusammen. Eine von ihnen eingesetzte Expertengruppe hat Studien zur Neuheitsschonfrist, der obligatorischen Offenlegung nach 18 Monaten, dem Umgang mit kollidierenden Anmeldungen und zu Vorbenutzungsrechten erstellt. Zur Ermittlung des Harmonisierungsbedarfs und der relevanten Schwerpunkte wurden Nutzerbefragungen und Anhörungen in Form von "User Roundtables" in den beteiligten Ländern durchgeführt. Dabei ergab die deutsche Nutzerbefragung, dass eine Mehrheit für die Beibehaltung der derzeit geltenden Regelungen ist, eine internationale Harmonisierung aber für wichtig erachtet wird. Auffällig ist nach Ansicht von Rudloff-Schäffer allerdings, dass überwiegend Industrieunternehmen, Patentfachleute und Kanzleien sowie Verbände und Organisationen wie die GRUR und der BDI, nicht aber in gleichem Maße mittelständische Unternehmen, Universitäten und Forschungseinrichtungen, Einzelerfinder und Kleinanmelder sowie die Technologiebereiche Telekommunikation und Computer an der Umfrage teilnahmen. Zusammengeführt wurden die Ergebnisse der Umfrage beim letzten Tegernsee Heads Meeting Ende September 2013. Dabei zeigte sich die Tendenz, berichtete die DPMA-Chefin, dass die Nutzer in den meisten Ländern die Offenlegung aller Patentanmeldungen nach 18 Monaten befürworten und sich eine international harmonisierte Neuheitsschonfrist wünschen. Bei kollidierenden Anmeldungen und Vorbenutzungsrechten liegen die Positionen hingegen weiter auseinander. Eine Analyse der Ergebnisse soll beim nächsten Treffen im Frühjahr 2014 vorgestellt werden.

Zur Referentin:
Cornelia Rudloff-Schäffer ist Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts in München. Zwischen 1984 und 1991 arbeitete sie am damaligen Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht und am Institut für gewerblichen Rechtsschutz der Ludwig-Maximilians-Universität. Im Anschluss wechselte sie in das Bundesministerium der Justiz und war dort unter anderem für die Vorbereitung nationaler Gesetzgebung und für europäische und internationale Vorhaben im Bereich des Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Geschmacksmusterrechts zuständig. Nach einem Exkurs zwischen 1996 und 1998 als Referatsleiterin für Rechtsfragen der neuen Technologien in den Naturwissenschaften und der Bioethik wechselte sie als Referatsleiterin ins Marken- und Wettbewerbsrecht. Ab dem Jahr 2001 übernahm Cornelia Rudloff-Schäffer im DPMA zunächst die Leitung der Rechtsabteilung, dann der Hauptabteilung 3 (Marken und Muster). Sie ist Mitglied im Kuratorium des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb.

Weitere Informationen zum DPMA finden Sie hier »

Personalie  |  21.02.2014

Dr. Arul George Scaria joins the National Law University Delhi

Dr. Arul George Scaria
Dr. Arul George Scaria

Dr. Arul George Scaria has been appointed as an Assistant Professor of Law at the National Law University Delhi, India. He will be working in the areas of intellectual property and competition law in his new position.

Dr. Scaria belongs to the first batch (2008-11) of the IMPRS-CI doctoral program. His doctoral thesis titled Copyright and Cultural Consonance: Insights from an Empirical Legal Study on Piracy in the Indian Film Industry was supervised by Prof. Dr. Josef Drexl. He was awarded doctoral degree with summa cum laude by the Faculty of Law at the Ludwig Maximilians Universität, Munich. He did his post-doctoral research at the Catholic University of Louvain (UCL) in Belgium from January 2012 to February 2014.

Open Access für die Gemeinschaft
Auszeichnung  |  20.02.2014

Open Access für die Gemeinschaft

Der Präsident hat zum ersten Mal den Communitas-Preis für besonderes Engagement im Dienste der Max-Planck-Gesellschaft vergeben.

Open Access für die Gemeinschaft
Präsident Peter Gruss (2.v.r.) gemeinsam mit den Preisträgern Jürgen Renn, Bernard Schutz und Georg Botz (v.l.). Robert Schlögl war bei der Preisverleihung verhindert. Foto: Stefanie Mahler / MPG

Nur einige Wochen ist es her, und die Erinnerungen an die internationale Konferenz zum zehnten Jahrestag der "Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen" sind noch wach. Nun, am Ort, an dem damals weitere Ziele zur Durchsetzung des freien Publizierens wissenschaftlichen Wissens im Internet abgesteckt worden sind, wurden am 20. Februar vier Wegbereiter des Open-Access-Prinzips mit dem Communitas-Preis geehrt. Die Max-Planck-Direktoren Jürgen Renn, Robert Schlögl und Bernard Schutz sowie Georg Botz, Open-Access-Koordinator der MPG, haben mit ihrem besonderen Engagement "wesentlich dazu beigetragen, dass die MPG bei Open Access frühzeitig aktiv geworden ist. Sie haben die Idee des freien Zugangs zu wissenschaftlichem Wissen weltweit vorangetrieben und Pionierarbeit für die elektronische Verfügbarmachung von Publikationen geleistet", sagte MPG-Präsident Peter Gruss bei der Preisverleihung während der Sitzung des Wissenschaftlichen Rates im Leibniz-Saal der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften.

Gruss verwies in seiner Laudatio auf die Anfänge im Jahr 2003, als es den drei geehrten Wissenschaftlern gelang, wichtige Vertreter aus Wissenschaft, Politik, Bibliotheken und Verlagen für eine internationale Konferenz zusammenzubringen, an deren Ende die "Berliner Erklärung" stand. Auch wegen des großen persönlichen Engagements stünden heute mehr als 470 Institutionen hinter der Erklärung. Ein wesentliches Forum zur Förderung von Open Access bieten die Folgekonferenzen zur "Berliner Erklärung", die in den vergangenen Jahren ohne den Einsatz von Georg Botz kaum denkbar gewesen wären. Gruss nannte weitere Verdienste, darunter die Initiativrolle von Jürgen Renn und Robert Schlögl bei der Einrichtung des Heinz-Nixdorf-Zentrums für Informationsmanagement, des Vorläufers der Max Planck Digital Library. Bernard Schutz habe mit den Living Reviews "einen Benchmark für hochwertige Open-Access-Publikationen gesetzt". Dank des Einsatzes der Preisträger sei die MPG heute international ganz eng mit Open Access als forschungspolitischem Ziel verbunden.

MPG

Verschiedenes  |  12.02.2014

Die Max-Planck-Gesellschaft kauft kompletten Bestand der Springer Book Archives

Die Forschungsorganisation sichert damit den Zugang zu 110.000 Büchern aus nahezu 170 Jahren Verlagsgeschichte. Mitarbeiter in 82 deutschen Max-Planck-Instituten können die retrodigitalisierten Bücher über die Plattform SpringerLink direkt online nutzen.

Die Springer Book Archives enthalten die Digitalisate fast aller Bücher, die Springer seit seiner Verlagsgründung 1842 bis einschließlich 2004 verlegt hat. Diese sind in elf englischsprachige (ca. 56.000 Titel) und 5 deutschsprachige (ca. 54.000 Titel) Themenpakete gegliedert, die auch einzeln lizenziert werden können. Durch das Springer Bucharchiv sind wichtige wissenschaftliche Arbeiten aus den letzten beiden Jahrhunderten für die Forschung von heute wieder verfügbar.

Die eBooks können auf den unterschiedlichsten elektronischen Geräten genutzt werden. Das Bucharchiv SBA enthält etwa 50 verschiedene Imprints, wobei die wissenschaftlichen Publikationen des traditionellen Springer-Verlags den größten Anteil ausmachen. Darüber hinaus gibt es aber auch Titel des traditionsreichen Technikverlags Vieweg (heute SpringerVieweg), des Wirtschaftsbuchprogramms Gabler (heute SpringerGabler), des amerikanischen Computerbuch-Verlags Apress und der amerikanischen Sachbuchmarke Copernicus.

"Unser Springer Book Archives hat uns nochmal deutlich vor Augen geführt, dass die heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisse auf den Schultern von Riesen stehen. Unter den digitalisierten Titeln befinden sich Publikationen hochkarätiger Wissenschaftler und zahlreicher Nobelpreisträger", sagt Focko van Berckelaer, Vice President Library Sales, Springer. "All diese Werke waren lange Zeit vergriffen und sind nun wieder dank Springer Book Archives online verfügbar. Es freut mich außerordentlich, dass die Wissenschaftler und PhDs der renommierten Max-Planck-Institute, mit ihrer großartigen wissenschaftlichen Tradition, auf dieses elementare Wissen Zugriff bekommen."

"Kaum waren die Bücher der Springer Book Archives auf SpringerLink sichtbar, setzte eine beachtliche Nachfrage aus den Max-Planck-Instituten ein", so Ralf Schimmer, Leiter des Bereichs Informationsversorgung in der Max Planck Digital Library. "Wir beglückwünschen Springer zur Durchführung dieses großartigen Retrodigitalisierungsprojekts und freuen uns darüber, dass wir diesen historischen Korpus den Forschenden in der Max-Planck-Gesellschaft auch in der heutigen digitalen Arbeitsumgebung zur Verfügung stellen können."

MPG

Wie kann sich die Wissenschaft gegen Datenspionage schützen? Photo: MPower / photocase.com
Verschiedenes  |  27.01.2014

"Hackerangriffe hat es schon mehrmals gegeben" – Der IT-Sicherheitsbeauftragte Rainer W. Gerling über die Folgen der NSA-Affäre und die Sicherheit in der Wissenschaft

Ob Forschungsergebnisse oder Verwaltungsvorgänge: Die Sicherheit von Daten ist auch bei der Max-Planck-Gesellschaft entscheidend. Welche Herausforderungen es dabei gibt und was Mitarbeiter beachten müssen, erläutert Rainer W. Gerling im Interview.

Wie kann sich die Wissenschaft gegen Datenspionage schützen? Photo: MPower / photocase.com
Photo: MPower / photocase.com

Die NSA-Affäre hält uns in Atem, digitale Kommunikation wird ausgespäht. Wie reagieren Sie angesichts täglicher Medienberichte darauf?

Dass Nachrichtendienste abhören, ist eine Selbstverständlichkeit, insofern hat mich das nicht überrascht. Was viel wichtiger ist: Jetzt bekommt man Aufmerksamkeit für das Thema Datenschutz und IT-Sicherheit. Wenn aber die Tagesschau über Datenspionage berichtet, dann kommt das an. Dabei kam es in der Vergangenheit schon zu Vorfällen, die Wissenschaftlern durchaus zu denken gegeben haben. So mussten Wissenschaftler bei der Einreise in die USA, nach China oder Israel schon öfter ihren Laptop abgeben, bekamen ihn aber erst nach einer halben Stunde zurück. Der Verdacht lag nahe, dass die Festplatten kopiert wurden.

Wie erfahren Sie von solchen Vorfällen?

Wir haben eine Meldepflicht bei der örtlichen IT in den Max-Planck-Instituten, und die melden das anonym an mich. Außerdem gibt es als Vorbereitung für Reisen ins außereuropäische Ausland Merkblätter für die Wissenschaftler, die vorher auszuhändigen sind.

Da taucht ja gleich das nächste Problem auf: Nimmt ein Wissenschaftler seinen Dienst-Laptop oder sein privates Gerät mit wissenschaftlichen Daten mit?

Das ist eine schwierige Frage, denn auch der "Dienst-Laptop" eines ausländischen Gastwissenschaftlers von seiner heimischen Universität ist für mich ein privates Gerät. Es ist mir bewusst, dass viele Wissenschaftler zumindest mit privaten Smartphones, bisweilen auch mit privaten Notebooks unterwegs sind. Auf solchen Geräten dürfen natürlich keine personenbezogenen Daten sein. Probandendaten etwa aus der Psychiatrie: Das wäre undenkbar.

Wie kann man die Trennung privateGeräte/Dienstgeräte hinbekommen?

In der Generalverwaltung (GV) haben die Dienst-Handys zum Beispiel ein Passwort mit mindestens sechs Ziffern. Und wir wollen, dass alle, die ihr privates Gerät mit dem dienstlichen E-Mail-Server verbinden, automatisch eine solche Passwort-Policy aufgespielt bekommen, selbst wenn es lästig ist. Sie haben an Ihrer Wohnungstür ja auch ein Schloss. Wenn Sie den Schlüssel verlieren oder vergessen, muss der Schlüsseldienst kommen. Das kostet Geld, man regt sich furchtbar auf. Aber Sie würden nie die Konsequenz ziehen, Schlösser auszubauen. Wenn Sie aber ein Problem mit dem Passwort haben, kommt sofort die Forderung, das Passwort muss weg, es nervt. Ziel muss sein, mit der IT-Sicherheit genauso selbstverständlich umzugehen wie mit Wohnungssicherheit.

Aber wenn die NSA Mails mitliest, kommen ja keine Daten weg. Vielleicht regen sich deswegen viele Menschen im privaten Bereich nur wenig darüber auf?

Auch privat haben die Leute Gardinen vor den Fenstern, lassen Jalousien herunter, bevor sie Licht einschalten. Wenn jemand wirklich nichts dagegen hätte, dass sein Leben auf dem Silbertablett stattfindet, bräuchte er das alles nicht. Und bezogen auf die MPG: Wir als Organisation müssen auf Vertraulichkeit pochen, weil wir nicht wissen, ob die NSA die Daten an amerikanische Firmen oder Forschungseinrichtungen weitergibt. Das ist ein wesentlicher Unterschied zwischen dem BND und fast allen nichtdeutschen Nachrichtendiensten: Der BND hat keinen gesetzlichen Auftrag zur Förderung der deutschen Wirtschaft. Nicht umsonst hat unser Präsident bei einer der letzten Auslandsreisen Wert darauf gelegt, nur einen Tablet-PC ohne Daten mitzunehmen. Er hatte nur VPN-Zugriff, damit er an seine Mails kam.

Wie sorgen die Max-Planck-Institute dafür, dass bei den Mitarbeitern Klarheit über Datenschutzregeln herrscht?

Die Institute haben auf Empfehlung der GV Datenschutzkoordinatoren. Es gibt auch Empfehlungen für Regelungen, aber die Institute entscheiden im Rahmen ihrer Autonomie selbst. In der GV gibt es zum Beispiel eine Nutzerordnung, die es untersagt, Software zu nutzen, die nicht freigegeben ist. Auch die Anwendung von "Doodle" und "WhatsApp" soll unterbleiben, ebenso die Nutzung privater Hardware. Außer es wird offiziell genehmigt.

"WhatsApp" ist ein sehr beliebter Dienst, der quasi SMS kostenlos und weltweit ermöglicht. Was ist das Problem?

Die App überträgt bei jedem Start alle Telefonnummern aus Ihrem Telefonbuch in die USA. Allein deshalb ist es nicht erlaubt. Wird gegen die Regeln verstoßen, gibt es Sanktionen; auch in der MPG. Die Fälle wurden aber nicht an die große Glocke gehängt.

Aber wenn man davon wüsste, würde man sein eigenes Verhalten eher überdenken ...

Folgenden Fall benutze ich in Schulungen: Ein Wissenschaftler hat sein Passwort für eine chemische Datenbank an einen Ex-Kollegen weitergegeben. Der hat dann aus einem Unternehmen darauf zugegriffen. Das ist aufgeflogen, und die Firma, die die Datenbank betreibt, hat der MPG eine Rechnung für die zusätzliche Nutzung gestellt: 55.000 US-Dollar. Weil die Weitergabe von Passworten als vorsätzlich gilt, greifen die Haftungsfreistellungen des TVÖD nicht, und dem Mitarbeiter wurde die Rechnung durchgereicht.

Gehen Wissenschaftler und Verwaltungsmitarbeiter unterschiedlich mit Datenschutz um?

Die Wissenschaftler kommen aus den unterschiedlichsten Kulturkreisen. Da ist es schwer, allen gleichermaßen unser Konzept für Datenschutz so nahezubringen, dass sie es verinnerlichen. Wir haben kürzlich eine Sicherheitsumfrage durchgeführt. Sie hat ergeben, dass die meisten Wissenschaftler die Regeln passabel kennen. Aber wenn ihre Forschungsinteressen mit den Regeln kollidieren, gewinnt die Wissenschaft. Wir hoffen, dass wir die Defizite jetzt etwas genauer eingrenzen und dann zielgerichteter Aufklärung betreiben können. Das ist auch Thema bei der jährlichen Datenschutztagung und dann bei den vielen Vorträgen, die ich direkt an den Instituten halte.

Hat es schon mal Hackerangriffe auf die MPG gegeben?

Ja. Sogar schwerwiegende. Zwei der größten führten dazu, dass die beiden Institute für die Aufräumarbeiten fast sechs Wochen vom Netz waren und währenddessen nur mit halber Kraft arbeiten konnten. Würde man versuchen, das in Euro - halbe Leistung, halber Institutsetat - umzurechnen, käme man wohl auf einen großen Schaden.

Sind Wissenschaftler wegen der Offenheit in akademischen Netzwerken besonders gefährdet?

Früher war es ganz normal, dass man Wissenschaftlern anderer Einrichtungen die Labore offen zeigte. Heute bekommen selbst unsere Nobelpreisträger im Ausland nicht mehr alles im Detail zu sehen, weil man Sorge hat, dass Know-how abgegriffen wird.

Wenn Sie sich in Bezug auf Datenschutz etwas wünschen dürften, was wäre das?

Dass die Beschäftigten ein bisschen nachdenken, bevor sie mit Daten anderer irgendetwas anstellen. Pannen passieren meist nicht aus Bösartigkeit, sondern aus Gedankenlosigkeit. Weil wir als Datenschutzbeauftragte der Forschungsorganisationen nicht über die Ressourcen verfügen wie Großkonzerne, kann ich nicht einfach zur Marketingabteilung gehen und sagen: Machen Sie mir eine Awareness-Kampagne für IT-Sicherheit. Wir können nur den Verstärkereffekt der Medien nutzen, die am Europäischen Datenschutztag über das Thema berichten und dann die Verbindung herstellen zu unserer jährlichen Posteraktion (siehe Abbildung 2). So gesehen hat die NSA-Affäre auch ihr Gutes. Sie wirkt wie eine gigantische Awareness-Maßnahme.

MPG