Das Institut

Im Mittelpunkt der Forschung am Institut stehen die Erforschung von Innovations- und Wettbewerbsprozessen sowie die Erarbeitung von Vorschlägen für die Gestaltung der Rahmenbedingungen für diese Prozesse. Die Forschungsfragen werden in einer rechtswissenschaftlichen und einer wirtschaftswissenschaftlichen Abteilung untersucht.

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Das Institut wurde im Jahr 1966 als Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht gegründet. Nach der Einrichtung einer neuen wirtschaftswissenschaftlichen Abteilung wurde es im Jahr 2013 umbenannt in Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb.

Das Institut hatte sich seit seiner Gründung vor 50 Jahren der wissenschaftlich fundierten Weiterentwicklung des Immaterialgüter- und Wettbewerbsrechts gewidmet. Es hat dabei wichtige Gesetzgebungsprozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene durch weit gefächerte Forschungsbeiträge angestoßen und begleitet. Mit der Erweiterung des Instituts um eine wirtschaftswissenschaftliche Abteilung im Jahr 2013 wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass rechtswissenschaftliche Aspekte für die Regulierung dieser Prozesse nicht allein ausschlaggebend sind. Vielmehr bilden ökonomische Betrachtungen für Rechtswissenschaftler ein wichtiges, komplementäres Instrumentarium im Hinblick auf die Wirkungen von Rechtsnormen. Umgekehrt stützen sich Ökonomen vermehrt auf rechtswissenschaftliche Erkenntnisse, um die betrachteten Prozesse und Institutionen realistischer modellieren und empirisch untersuchen zu können. Mit solch komplementären Ansätzen in der Forschung lassen sich namentlich jene neuen Phänomene besser bewerten, die zunehmend das Interesse von Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft finden.

Tatsächlich erfahren die Forschungsthemen des Instituts nicht nur in der wissenschaftlichen Diskussion wachsende Aufmerksamkeit, sondern bewegen auch im politischen und gesellschaftlichen Diskurs. Dazu trägt eine Vielzahl von Faktoren bei, wie etwa die rasch fortschreitende Digitalisierung oder die Öffnung von Kreations- und Innovationsprozessen (Schlagworte dafür sind beispielsweise „User Generated Content“ oder „Open Innovation“).

Das verbreiterte Methodenspektrum des Instituts erlaubt es, sich veränderten Rahmenbedingungen in Wissenschaft, Technologie, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft anzupassen. Dies ist umso wichtiger, als der Ruf nach einer evidenzbasierten Beratung durch die Wissenschaft in der Politik in jüngerer Zeit immer lauter wurde: Datengestützte Analysen sollen kausale Zusammenhänge beleuchten und Korrelationen aufzeigen, die durch eine Vielzahl von Effekten hervorgerufen werden. Gerade im Hinblick auf mögliche Anpassungen der Rechtsgrundlagen kann die neue wirtschaftswissenschaftliche Abteilung des Instituts die Forschung damit wesentlich unterstützen. Beispielsweise sollen in einem Experimentallabor grundlegende Motive für Innovation und Determinanten von Kreativität untersucht werden. Außerdem können Feldexperimente eingesetzt werden, um belastbare Grundlagen für Handlungsempfehlungen an die Politik zu entwickeln.

Eine weitere zentrale Aufgabe des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb liegt in der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses nach Abschluss des Universitätsstudiums. Mit seiner einmaligen Infrastruktur und seinen Fördermöglichkeiten zieht es jährlich über 100 junge Wissenschaftler aus der ganzen Welt an, vornehmlich Doktoranden, aber auch viele Forscher, die sich auf eine universitäre Karriere vorbereiten. Zudem wird eine große Zahl Gastwissenschaftler betreut, die sich in der weltweit führenden Bibliothek auf den Gebieten des Instituts ihren Recherchen und Forschungsprojekten widmen können.

Einen wichtigen und vor allem auch praxisrelevanten Beitrag leistet zudem das Munich Intellectual Property Law Center (MIPLC). Hier bietet das Institut in einem internationalen Netzwerk mit Partneruniversitäten einen mit weltweit renommierten Hochschullehrern besetzten und vollständig in englischer Sprache geführten LL.M.-Studiengang mit Schwerpunkt im IP-Recht an.

Kurze Historie

2014
Umbenennung in Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb

2013
Erweiterung des Instituts um eine neue wirtschaftswissenschaftliche Abteilung, Innovation and Entrepreneurship Research, unter der Leitung von Dietmar Harhoff

2011
Verselbständigung des bisherigen Instituts in zwei unabhängige Institute, nämlich das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, unter der Leitung von Reto M. Hilty und Josef Drexl sowie das Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen, unter der Leitung von Kai A. Konrad und Wolfgang Schön.
Gründung des Munich Max Planck Campus for Legal and Economic Research, in welchen, nebst den beiden Instituten, das Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik unter der Leitung von Ulrich Becker und Axel Börsch-Supan integriert ist.

2009
Erweiterung des Instituts um die Abteilung Finanzwissenschaft

2002
Ausbau zum Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum-, Wettbewerbs- und Steuerrecht: Zu der neu strukturierten Einheit „Recht des Geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht“, tritt am 1.7.2002 die Einheit „Rechnungslegung und Steuern“ hinzu.

1966
Gründung des Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht

Tätigkeitsberichte

Mit den Tätigkeitsberichten informiert das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb über seine Tätigkeit in den vergangenen Jahren. Die zahlreichen Aktivitäten des Instituts – die wissenschaftlichen Projekte, die Veranstaltungen, die Mitarbeit in Fachverbänden sowie die Beiträge zur wissenschaftlichen Beratung von Regierungen und internationalen Organisationen – werden im Detail vorgestellt. Die Berichte bis zum Jahr 2011 sind Zweijahresberichte; seit dem Jahr 2012 werden Dreijahresberichte erstellt.

Tätigkeitsbericht 2018-2020
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Tätigkeitsbericht 2015-2017
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Tätigkeitsbericht 2012-2014
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Tätigkeitsbericht 2010-2011
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Tätigkeitsbericht 2008-2009
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Tätigkeitsbericht 2006-2007
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Tätigkeitsbericht 2004-2005
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