Es wurden zwei Alltagsszenarien untersucht, deren Rechtsgrundlage in den letzten Jahren reformiert wurde. In beiden Szenarien hat der europäische Gesetzgeber das Ziel, den Verbraucherschutz zu stärken, und gleichzeitig Innovationen aktiv zu fördern und letztlich den Wettbewerb zu stärken. Die Digitalisierung von Geschäftsprozessen stellt Verbraucherinnen und Verbraucher vor neue Herausforderungen, denen nunmehr mit Rechten begegnet wurde. Die Studie dokumentiert jedoch eine mangelnde Bekanntheit der Neuerungen. Es besteht die Gefahr, dass die vom Gesetzgeber intendierten Effekte ausbleiben.
Kontowechselservice
Gemäß der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2), die 2018 in deutsches Recht implementiert wurde, sind Banken dazu verpflichtet, Kontodaten über Schnittstellen für andere Bezahl- und Informationsdienstleister zu öffnen. Das soll etwa den Kontowechsel erleichtern. Insgesamt sollten damit Innovationen im Finanzbereich gefördert und der Wettbewerb gestärkt werden.
Zu beantworten war in der Umfrage: „Angenommen, Sie wollen Ihr Bankkonto wechseln: Muss Ihre aktuelle Bank auf Anfrage Ihre Kontodaten mit der neuen Bank teilen?“ Die richtige Antwort lautet „Ja“.
Rund 50 % der Befragten haben jedoch falsch geantwortet. Die Analyse zeigt, dass manche Bevölkerungsgruppen systematisch besser informiert sind. Dazu zählen Menschen, die sich für neue Trends interessieren, Besserverdienende, Landbewohner und Männer. Der Familienstand, der Migrationsstatus, das Alter und der Bildungsstand der Befragten wurden ebenfalls überprüft, jedoch beeinflussten diese vier Merkmale das Antwortverhalten nicht statistisch signifikant.
Nichtwissen ist nachteilig für Wettbewerb und Innovation. Beispielsweise könnten Inhaberinnen und Inhaber von Bankkonten die Kosten des Kontowechsels als zu hoch einschätzen und daher auf einen Kontowechsel verzichten oder neue Dienstleistungen nicht nutzen. Neue innovative Unternehmen, die diese geringe Wechselbereitschaft antizipieren, bleiben dem Markt fern. So erhält Nichtwissen Markteintrittsbarrieren aufrecht.
Sicherheitsupdates für Laptops
Gemäß der im Jahr 2022 in deutsches Recht implementierten Digitale-Inhalte-Richtlinie müssen Händler für elektronische Geräte, darunter Laptops, Sicherheitsupdates bereitstellen. Andernfalls gilt das Gerät als defekt und Käufer können gesetzliche Gewährleistungsansprüche geltend machen.
Die Frage lautete: „Angenommen, Sie haben letztes Jahr einen neuen Laptop gekauft: Muss der Verkäufer Ihnen aktuelle Sicherheitsupdates zukommen lassen?“ Die richtige Antwort lautet „Ja“.
Rund 73 % der Befragten haben falsch geantwortet. Auch hier sind manche Bevölkerungsgruppen systematisch besser informiert. Dazu zählen Menschen, die sich für neue Trends interessieren, Unter-40-Jährige, Deutsche mit Migrationshintergrund, Ausländer, Männer und auch Eltern von Kindern. Überprüft wurden auch das Haushaltseinkommen, der Wohnort und der Bildungsstand. Diese drei Merkmale beeinflussen das Antwortverhalten jedoch nicht statistisch signifikant.
Es besteht die Gefahr, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Recht nicht wahrnehmen und höhere Kosten oder defekte Geräte in Kauf nehmen. Daher ist Nichtwissen nachteilig für die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt, denn das Recht auf Sicherheitsupdates korreliert mit erhöhter Nachfrage und erhöhten Innovationsanreizen.
Handlungsbedarf
Auch wenn das Problem, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte nicht kennen, bekannt ist, so bestätigt die Studie den dringenden Handlungsbedarf auch in diesen Beispielfällen. Um positive Effekte zu erzielen, empfehlen die Autoren die bereits bestehenden kollektiven Durchsetzungsmechanismen durch gezielte Informationskampagnen zu ergänzen, die Bürgerinnen und Bürgern diese Rechte vermitteln. Dass auch die Technologie selbst hier einen Beitrag leisten kann, ist Teil der weiterführenden Forschung des Instituts.
Autoren der Studie sind:
Michael E. Rose, Ph.D., Senior Research Fellow
Jörg Hoffmann, Senior Research Fellow
Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D., Direktor am Institut
Zur Publikation:
Rose, Michael E., Hoffmann, Jörg, Harhoff, Dietmar (2025). Digital Consumer Law, Competition and the (Un-)Informed Consumer: Evidence from a Survey among German Consumers, Journal of European Consumer and Market Law, 14 (4), 170–177.
Deutschsprachige Zusammenfassung:
Rose, Michael E., Hoffmann, Jörg, Harhoff, Dietmar (2025). Unwissende Bürger, uninformierte Verbraucher: Wenn digitale Vereinfachungen ins Leere laufen, ifo Schnelldienst, 08/2025, 64–70.