Text der Stellungnahme auf SSRN: Revisiting the Framework for Compulsory Licensing of Patents in the European Union
Webseite der Initiative der Europäischen Kommission
Im Rahmen der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zur „Zwangslizenzierung von Patenten in der EU“ hat das Institut eine Stellungnahme veröffentlicht. Die Autor*innen um Reto M. Hilty begrüßen, dass die Kommission den öffentlichen Diskurs über dieses Thema neu beleben möchte. Nach Ansicht der Autor*innen geht der Reformvorschlag der Kommission allerdings nicht weit genug.
Text der Stellungnahme auf SSRN: Revisiting the Framework for Compulsory Licensing of Patents in the European Union
Webseite der Initiative der Europäischen Kommission
Am 28. November 2022 hat die EU-Kommission Vorschläge für eine überarbeitete Verordnung und Richtlinie über Geschmacksmuster (Design-Package) angenommen. Ziel der Vorschläge ist, die Verfahren zu straffen und zu vereinfachen, die Harmonisierung voranzutreiben und die Funktionsweise des Geschmacksmusterrechts zu verbessern. In der Stellungnahme vom 23. Januar 2023 begrüßt das Institut insgesamt die Vorschläge. Einige Punkte jedoch verdienen weitere Kommentierung und Klarstellung. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf Ausführungen des materiellen Rechts.
Stellungnahme als pdf:
Position Statement of the Max Planck Institute for Innovation and Competition of 23 January 2023 on the ‘Design Package’ (Amendment of the Design Regulation and Recast of the Design Directive)
von
Annette Kur, Tobias Endrich-Laimböck, Marc Huckschlag
Weitere Informationen auf der Webseite der Europäischen Kommission:
Geistiges Eigentum – Überprüfung der EU-Vorschriften über gewerbliche Muster und Modelle (Geschmacksmusterrichtlinie)
Am 17. Juni 2022 verabschiedete die WTO-Ministerkonferenz einen lang erwarteten Beschluss zum TRIPS-Abkommen. Der Beschluss setzt nicht Schutzrechte als solche außer Kraft, wie von Indien und Südafrika im Oktober 2020 vorgeschlagen. Stattdessen stellt er hauptsächlich die Anwendung der bestehenden TRIPS-Flexibilitäten klar. Im Anschluss an seine frühere Stellungnahme veröffentlichte das Institut ein Papier, das die rechtlichen und praktischen Auswirkungen des Beschlusses umreißt.
Diese zweite Stellungnahme, die an die Stellungnahme des Instituts vom 7. Mai 2021 anschließt, befasst sich mit den rechtlichen und praktischen Auswirkungen des Ministerbeschlusses im Hinblick auf das übergeordnete Ziel, die COVID-19-Pandemie zu überwinden. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf den TRIPS-Flexibilitäten in Bezug auf die Zwangslizenzierung von Patenten.
Daten, die durch die Nutzung digitaler Dienstleistungen und Produkte entstehen, bieten ein enormes wirtschaftliches Potenzial. Mit dem EU Data Act soll der Zugang zu diesen Daten und deren weitere Nutzung geregelt werden. Doch schafft es der aktuelle Entwurf, die Interessen aller Beteiligten angemessen zu berücksichtigen? Eine Forschungsgruppe des Instituts ist dieser Frage nachgegangen und hat dazu eine umfangreiche Stellungnahme verfasst.
Direkt zur Stellungnahme (PDF in englischer Sprache).
Ergänzend hat ein Teil des Forschungsteams die Aspekte des Urheberrechts und verwandter Rechte aus der Stellungnahme in einem Blogbeitrag bei Kluwer näher untersucht.
Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb vom 7. September 2021
Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb vom 7. Mai 2021
Unterzeichnung des Positionspapiers
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Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb vom 9. April 2021 zur aktuellen Debatte
Die Stellungnahme von Heiko Richter begrüßt die hohen Ambitionen des Gesetzgebungsvorhabens, kritisiert jedoch, dass der Entwurf diesen nur eingeschränkt gerecht wird, da er über die Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/1024 kaum hinausgeht und § 12a EGovG hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt. Für den weiteren Gesetzgebungsprozess unterbreitet die Stellungnahme darüber hinaus konkrete Verbesserungsvorschläge.
Die Stellungnahme bezieht sich auf die durch die RL 2019/2161/EU bedingten Änderungen des deutschen Lauterkeitsrechts (UWG). Obwohl diese den Ansatz des UWG unterminieren (Schadensersatzanspruch des individuellen Verbrauchers), ist - nachdem eine Einflussnahme im Vorfeld offenbar unmöglich war - der weitgehenden 1:1 Umsetzung des RefE zuzustimmen. Vorgeschlagen wird jedoch, die Öffnungsklauseln der Richtlinie extensiver zu nutzen und auf nicht durch diese bedingte Vorgaben, etwa zum Influencer-Marketing, zu verzichten.
In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ gibt das Institut insbesondere Anregungen für die Ausgestaltung des geplanten Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes (UrhDaG).