Stellungnahmen

Notebook, auf dem das Logo der Europäischen Kommission zu sehen ist. Foto:  monticellllo - stock.adobe.com
Stellungnahme  |  24.04.2025

Stellungnahme zur Überarbeitung der Technologietransfer-Gruppenfreistellungsverordnung

Das Institut hat eine Stellung­nahme zur Über­ar­bei­tung der Tech­nologie­transfer-Gruppen­freistellungs­verordnung (TT-GVO) und der beglei­tenden Leit­linien (TT-Leitlinien) ver­öffent­licht. Die Über­ar­bei­tung ist not­wendig, da die gegen­wärtige Verordnung zum 30. April 2026 ihre Geltung verliert.

Notebook, auf dem das Logo der Europäischen Kommission zu sehen ist. Foto:  monticellllo - stock.adobe.com
Foto: monticellllo - stock.adobe.com

Die Gruppen­freistellung­sverordnung für Techno­logie­transfer (TT-GVO) sieht vor, dass Artikel 101 Absatz 1 AEUV auf bestimmte Kategorien von Technologie­transfer­vereinbarungen nicht an­wend­bar ist.  Seit November 2022 betreibt die EU-Kom­mis­sion ein Überprüfungs­verfahren, das nun in die Folgen­ab­schätzungs­phase eingetreten ist. In seiner Stellungnahme konzentriert sich das Institut insbesondere auf die Fragen, die die Euro­pä­ische Kom­mis­sion in ihrer Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen vom 31. Januar 2025 aufgeworfen hat.


Angesichts der techno­logischen Ent­wicklungen seit der Ver­ab­schie­dung der gegen­wärtig gel­tenden GVO geht die Stellung­nahme u.a. der Frage nach, ob und in welcher Weise die Lizen­zierung von Daten und Modellen der künstl­ichen Intelligenz (KI) erfasst werden sollte. In Bezug auf Daten wird empfohlen, einen vor­sich­tigen Ansatz bei der Aus­weitung des Anwen­dungs­bereichs der TT-GVO auf bestimmte Daten­kategorien und daten­bezogene Rechte zu wählen. Das Institut ist zwar der Ansicht, dass die Lizen­zierung von Daten in der Euro­päischen Union ver­bessert werden sollte, um Innovation und soziales Wohl­ergehen zu fördern – ins­be­son­dere im Zu­sammen­hang mit der Entwicklung von KI –, argumentiert aber auch, dass die TT-GVO dafür nicht den geeigneten Rahmen bietet. Vielmehr sollte über eigenständige Leit­linien nachgedacht werden, die über die Lizen­zierung von Daten hinaus über Regeln zu Artikel 102 AEUV das Datenteilen fördern sollten.


In Bezug auf die Lizenzierung von KI-Modellen wird in der Stellungnahme hervorgehoben, dass die Kommission sowohl in Bezug auf die derzeitige Anwendbarkeit der TT-GVO auf bestimmte Fälle als auch in Bezug auf die Einbeziehung von KI-Modellen Klarstellungen zum Anwendungsbereich in der GVO sowie in den Leitlinien vornehmen sollte.


Die Stellungnahme unterstützt die Ansicht der Kommission, dass die Anwendung der Marktanteilsgrenzen auf den Technologiemärkten praktische Schwierigkeiten aufwirft. Dennoch rät das Institut in seiner Stellungnahme davon ab, die Regeln der TT-GVO zu ändern. Stattdessen würde das Institut durchaus einen Übergang von einer “4plus”- zu einer “3plus”-Regel in den TT-Leitlinien unterstützen.


Die Absicht der Kommission, die Recht­sprechung zu Pay-for-Delay-Vergleichen in die TT-Leitlinien zu inte­grie­ren, wird durch die Stellung­nahme unterstützt. Konkret empfielt die Stellungnahme die Formulierung einer spezifischen Kernbeschränkung, die die Voraussetzungen für die Einstufung der Lizenzierung von Rechten als Teil von Pay-for-Delay-Vergleichen als bezweckte Beschränkung im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV explizit widerspiegelt.


Die in den TT-Leitlinien festgelegten Safe-Harbour-Kriterien für Tech­no­logie­pools werden durch die Stellung­nahme als weit­gehend zweckmäßig unterstützt. Schließlich wird in der Stellung­nahme die Empfehlung an die Kommission ausgesprochen, spezifische Leitlinien – einschließlich der Abgrenzung einer Safe-Harbour-Regelung – für die Beurteilung von Vereinbarungen über sog. Licensing Negotiation Groups (LNGs) auf Seiten der Lizenznehmer nach Artikel 101 AEUV vorzulegen.


Stellungnahme als PDF:

Position Statement of the Max Planck Institute for Innovation and Competition of 25 April 2025 in the framework of the revision of the Technology Transfer Block Exemption Regulation and the accompanying Guidelines

EU-Kommission Brüssel
Stellungnahme  |  07.02.2024

Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über standardessentielle Patente

In der  Stellungnahme vom 6. Februar 2024 zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über standardessentielle Patente (SEP) untersucht das Institut den Vorschlag auf seine Eignung, die Herausforderungen der SEP-Lizenzierung im Kontext des Internet der Dinge zu bewältigen und zu einer ausgewogenen globalen SEP-Lizen­zierung beizutragen. Hieraus werden rechtspolitische Empfehlungen abgeleitet.

EU-Kommission Brüssel
EU-Kommission Brüssel. Foto: Hella Schuster

Am 27. April 2023 legte die Europäische Kommission ihren Vorschlag vor. Ziel der Ver­ordnung ist es, den SEP-Lizen­zierungs­rahmen zu verbessern, indem die Trans­parenz bei Lizenz­verhand­lungen erhöht und Trans­aktions­kosten gesenkt werden. Dabei sind ins­beson­dere (1) die Ein­richtung eines Registers für SEPs mit Wesent­lichkeits­prüfungen aus­gewählter und re­präsen­tativer Stich­proben von SEPs, (2) die Ein­führung eines Ver­fahrens zur Fest­legung unverbind­lichen Gesamt­lizenz­gebühren und (3) ein vor­gericht­liches Schlich­tungs­ver­fahren zur Fest­le­gung von FRAND-Lizenz­gebühren vor­gesehen. Institu­tionell soll ein neues Kompetenz­zentrum innerhalb des Europäischen Amtes für geistiges Eigen­tum (EUIPO) mit der Durch­führung dieser Aufgaben betraut werden.

Symbolbild Genomeditierung. Bild: vchalup/Adobe Stock
Stellungnahme  |  10.08.2023

Stellungnahme zu neuen Genom-Editierungs­techno­logien und Fragen des Immaterial­güter­rechts

Eine neue Stellung­nahme des Instituts befasst sich mit Fragen zu Immaterial­güter­rechten für Genom-Editierungs­techno­logien und genom-editierte Pflanzen in der EU. Sie enthält eine Reihe politischer Empfehlungen zur Erleichterung des Zugangs zu und der Nutzung von immaterial­güter­rechtlich geschützten Genom-Editierungs­techno­logien und ihren Erzeugnissen im Pflanzenzüchtungssektor.

Symbolbild Genomeditierung. Bild: vchalup/Adobe Stock
Symbolbild Genomeditierung. Bild: vchalup/Adobe Stock

Am 5. Juli 2023 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, mit dem in der EU die Anforderungen für die Markt­zulassung von Pflanzen gelockert werden sollen, die durch einige neue genomische Techniken (sogenannte NGTs, New Genomic Techniques) gewonnen werden. Es wird erwartet, dass NGTs für Züchter und Landwirte attraktiver werden. Jedoch kann die Komplexität der Immaterial­güter­rechte im Bereich NGTs und der ent­sprechenden Produkte sich negativ auf Inno­vationen auswirken. Angesichts zahlreicher Bedenken bezüglich des Immaterial­güter­rechts­schutzes für NGTs und entsprechende Pflanzen hat eine Forschungsgruppe des Instituts eine Reihe politischer Empfehlungen erarbeitet, die den Zugang zu und die Nutzung von derartigen Technologien und Produkten im Pflanzenzüchtungssektor erleichtern können.


Direkt zur Stellungnahme:
Position Statement (8 August 2023) on New Genomic Techniques and Intellectual Property Law: Challenges and Solutions for the Plant Breeding Sector


Mehr zum Thema:
CRISPR/Cas Technology and Innovation: Mapping Patent Law Issues

Stellungnahme  |  03.05.2023

Stellungnahme zur Implementierung des Gesetzes über digitale Märkte

Der Digital Markets Act (DMA) trat am 1. November 2022 in Kraft und gilt seit dem 2. Mai 2023. Sein Ziel ist es, in der gesamten EU bestreit­bare und faire Märkte im digi­talen Sektor, auf denen Gate­keeper tätig sind, zu gewähr­leisten. In seiner Stellung­nahme vom 2. Mai 2023 erkennt das Institut an, dass ein­heitliche Regeln für zentrale Platt­form­dienste und eine zentra­lisierte Durch­setzung not­wendig sind, um eine Frag­mentierung des Binnen­marktes zu verhindern. Es hat jedoch weiter­hin Bedenken hin­sicht­lich der einzig­artigen institutio­nellen Aus­gestaltung des DMA und der Inter­aktion des DMA mit anderen Normen, wie in den Artikeln 1(5), 1(6) und 1(7) fest­gelegt wird.

Symbolic image: Digital Markets, photo: geralt/Pixabay

Insbesondere macht das Institut auf mögliche, zu weitreichende, Sperr­wirkungen des DMA auf nationale Regelungen aufmerksam. Diese könnten unbeabsichtigte Folgen haben, indem sie künftige nationale Gesetzesinitiativen gefährden, dadurch Gatekeeper privilegieren und letztlich die Bestreitbarkeit und Fairness auf digitalen Märkten behindern. Eine ergänzende Anwendung der Wettbewerbsregeln und eine wirksame Durchsetzung des DMA ist vor diesem Hintergrund umso wichtiger. Es besteht jedoch Unsicherheit über staatliche Rechtsdurchsetzungsmechanismen, und es ist weiterhin unklar, welche Rolle die private Rechtsdurchsetzung spielt. In der Stellungnahme werden Herausforderungen bei der Umsetzung des DMA aufgezeigt und untersucht, sowie konkrete Lösungsempfehlungen gegeben.


Position Statement of the Max Planck Institute for Innovation and Competition of 2 May 2023 on the Implementation of the Digital Markets Act (DMA)

Digital Markets Act (DMA)

Commission Implementing Regulation for the DMA of 14 April 2023

European Commission: Intellectual Property – Revised Framework for Compulsory Licensing of Patents
Stellungnahme  |  13.03.2023

Stellungnahme zur Initiative Zwangslizenzen in der Europäischen Union

Im Rahmen der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zur „Zwangslizensierung von Patenten in der EU“ hat das Institut eine Stellungnahme veröffentlicht. Die Autor*innen um Reto M. Hilty begrüßen, dass die Kommission den öffentlichen Diskurs über dieses Thema neu beleben möchte. Nach Ansicht der Autor*innen geht der Reformvorschlag der Kommission allerdings nicht weit genug.

Stellungnahme  |  24.01.2023

Stellungnahme zum EU-Design Package

Am 28. November 2022 hat die EU-Kommission Vorschläge für eine überarbeitete Verordnung und Richtlinie über Geschmacksmuster (Design-Package) angenommen. Ziel der Vorschläge ist, die Verfahren zu straffen und zu vereinfachen, die Harmonisierung voranzutreiben und die Funktionsweise des Geschmacksmusterrechts zu verbessern. In der Stellungnahme vom 23. Januar 2023 begrüßt das Institut insgesamt die Vorschläge. Einige Punkte jedoch verdienen weitere Kommen­tierung und Klarstellung. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf Aus­füh­rungen des materiellen Rechts.

Stellungnahme  |  05.07.2022

Stellungnahme zum Beschluss der WTO-Ministerkonferenz zum TRIPS-Abkommen

Am 17. Juni 2022 verab­schiedete die WTO-Minister­konferenz einen lang erwarteten Beschluss zum TRIPS-Abkommen. Der Beschluss setzt nicht Schutz­rechte als solche außer Kraft, wie von Indien und Süd­afrika im Oktober 2020 vorgeschlagen. Statt­dessen stellt er haupt­sächlich die Anwendung der bestehenden TRIPS-Flexi­bilitäten klar. Im Anschluss an seine frühere Stellung­nahme veröffent­lichte das Institut ein Papier, das die rechtlichen und praktischen Aus­wirkungen des Beschlusses umreißt.

Diese zweite Stellungnahme, die an die Stellungnahme des Instituts vom 7. Mai 2021 anschließt, befasst sich mit den rechtlichen und praktischen Auswirkungen des Ministerbeschlusses im Hinblick auf das übergeordnete Ziel, die COVID-19-Pandemie zu überwinden. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf den TRIPS-Flexibilitäten in Bezug auf die Zwangslizenzierung von Patenten. 


Stellungnahme vom 5. Juli 2022 zum Beschluss der WTO-Ministerkonferenz zum TRIPS-Abkommen vom 17. Juni 2022

Heiko Richter, Shraddha Kulhari, Carolina Banda, Daria Kim, Valentina Moscon, Josef Drexl, Jörg Hoffmann, Klaus Wiedemann, Begoña Gonzalez Otero (v.l.n.r.)
Stellungnahme  |  10.06.2022

Stellungnahme zum Datengesetz (Data Act) der EU

Daten, die durch die Nutzung digitaler Dienst­leistungen und Produkte entstehen, bieten ein enormes wirt­schaft­liches Potenzial. Mit dem EU Data Act soll der Zugang zu diesen Daten und deren weitere Nutzung geregelt werden. Doch schafft es der aktuelle Entwurf, die Interessen aller Beteiligten angemessen zu berück­sichtigen? Eine Forschungs­gruppe des Instituts ist dieser Frage nach­gegangen und hat dazu eine umfangreiche Stellungnahme verfasst.

Heiko Richter, Shraddha Kulhari, Carolina Banda, Daria Kim, Valentina Moscon, Josef Drexl, Jörg Hoffmann, Klaus Wiedemann, Begoña Gonzalez Otero (v.l.n.r.)
Forschungsgruppe: Heiko Richter, Shraddha Kulhari, Carolina Banda, Daria Kim, Valentina Moscon, Josef Drexl, Jörg Hoffmann, Klaus Wiedemann, Begoña Gonzalez Otero (v.l.n.r.)

Direkt zur Stellungnahme (PDF in englischer Sprache).


Ergänzend hat ein Teil des Forschungsteams die Aspekte des Urheberrechts und verwandter Rechte aus der Stellungnahme in einem Blogbeitrag bei Kluwer näher untersucht. 

Stellungnahme  |  08.09.2021

KI-Systeme als Erfinder?

Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb vom 7. September 2021

Stellungnahme  |  07.05.2021

Covid-19 und die Rolle des Geistigen Eigentums

Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb vom 7. Mai 2021

Autorinnen und Autoren der Stellungnahme
Autorinnen und Autoren der Stellungnahme (v.l.n.r): Peter R. Slowinski, Daria Kim, Reto M. Hilty, Matthias Lamping, Pedro Henrique D. Batista, Suelen Carls

Unterzeichnung des Positionspapiers


Wenn Sie die Stellungnahme als Unterstützer unterzeichnen möchten, senden Sie uns bitte Ihren Namen, Titel, Zugehörigkeit und Position an covid(at)ip.mpg.de oder nutzen Sie folgendes Formular.


Mit Ihrer Unterstützung erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihrer Angaben (mit Ausnahme der E-Mail-Adresse) auf unserer Internetseite einverstanden. Sie können dieses Einverständnis jederzeit widerrufen.