Verschiedenes  |  09.05.2019

Call for Papers - RISE2 Workshop

Forscher, die ein Paper präsentieren möchten, sind eingeladen, dieses bis zum 28. Juli 2019 einzureichen.

On 16/17 December 2019, the Max Planck Institute for Innovation and Competition will host the 2nd Research on Innovation, Science and Entrepreneurship Workshop, an annual workshop for Ph.D. students and Junior Post-docs in Economics and Management.


The goal of the RISE2 Workshop is to stimulate an in-depth discussion of a select number of empirical research papers. It offers Ph.D. students and Junior Post-docs an opportunity to present their work and to receive feedback.


Keynote speaker of the RISE2 Workshop is Pierre Azoulay (MIT & NBER).


Please send your submissions as a PDF file to rise_workshop(at)ip.mpg.de.


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Verschiedenes  |  12.03.2019

Bundesregierung setzt Gründungskommission der Agentur für Sprunginnovationen ein

Bundesforschungsministerin Karliczek und Bundeswirtschaftsminister Altmaier berufen Dietmar Harhoff zum Vorsitzenden der Gründungskommission.

Gründungskommission der Agentur für Sprunginnovationen. v.l.n.r. (vorne): Catharina van Delden, Prof. Dr. Birgitta Wolff, Dr. Nanne Diehl-von Hahn, Sabine Herold, Dr. Manja Schüle MdB, Dr. Stefan Kaufmann MdB; (hinten): Staatssekretär Georg Schütte, Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D., Dr. Ingmar Hoerr, Staatssekretär Christian Luft, Wolf-Dieter Lukas. Foto: BMBF / Hans-Joachim Rickel.

Die Agentur für Sprunginnovationen (SprinD) rückt näher. Das Bundeskabinett hat im letzten Jahr die Gründung einer Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie beschlossen.


Die Bundesregierung will bahnbrechende Forschung mit großen Anwendungsmöglichkeiten zielgerichtet fördern. Die neue Agentur SprinD soll Innovationen auf den Weg bringen, die technologisch radikal neu sind und ein hohes Potenzial für eine marktverändernde Wirkung mit neuen Produkten, Dienstleistungen und Wertschöpfungsketten enthalten.


Anja Karliczek und Peter Altmaier haben Dietmar Harhoff zum Vorsitzenden der Gründungskommission der Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen berufen. Die Gründungskommission berät die Bundesregierung beim Auswahlprozess der Geschäftsführung und der Standortsuche für die SprinD. Sie wird den Aufbau der Agentur bis zur formalen Gründung begleiten.


„Mit der Einrichtung der Gründungskommission setzen wir einen entscheidenden Baustein für den Aufbau der Agentur für Sprunginnovationen. Wir holen Expertinnen und Experten aus Innovation, Wissenschaft, Wirtschaft und Politik zu uns an den Tisch“, betont Bundesforschungsministerin Anja Karliczek. „Gemeinsam werden wir daran arbeiten, in Deutschland Ideen mit Sprunginnovationspotenzial erfolgreich in den Markt zu bringen.“


In der Gründungskommission wirken innovationserfahrene Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Wirtschaft sowie aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages mit. Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „Es freut mich sehr, dass wir Professor Harhoff dafür gewinnen konnten, die Gründungskommission zu leiten. Nachdem er zwölf Jahre lang den Vorsitz der Expertenkommission Forschung und Entwicklung innehatte, ist er wie kaum ein anderer im deutschen  Innovationssystem zuhause. Mit seiner Erfahrung wird er die Agentur von Anfang an auf das richtige Gleis setzen, hin zu mehr erfolgreichen Sprunginnovationen ‚made in Germany‘.“


Weitere Mitglieder der Gründungskommission sind: Dr. Nanne Diehl-von Hahn (Telefónica Germany), Sabine Herold (DELO Industrie Klebstoffe), Dr. Ingmar Hoerr (CureVac AG), Prof. Dr. Achim Kampker (RWTH Aachen, streetscooter GmbH), Dr. Stefan Kaufmann MdB, Andreas König (ProGlove), Rafael Laguna (Open Xchange), Alfred Möckel (Alubi Capital GmbH), Dr. Manja Schüle MdB, Catharina van Delden (innosabi GmbH), Prof. Dr. Birgitta Wolff (Goethe-Universität Frankfurt/Main).

Cover 50. Ausgabe der IIC
Verschiedenes  |  01.03.2019

Jubiläum: 50 Jahre IIC

Eine immaterialgüterrechtliche Fachzeitschrift aus Deutschland, die nur auf Englisch erscheint? Das war vor 50 Jahren noch ein revolutionärer Gedanke. Heute zählt die International Review of Intellectual Property and Competition Law (IIC) zu den weltweit führenden Journalen in diesen Rechtsgebieten. Was ist das Geheimnis dieses Erfolges?

Vor 50 Jahren, kurz nach der Gründung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht, entschieden sich Eugen Ulmer als Gründungsdirektor und Friedrich-Karl Beier als sein Stellvertreter, eine rein englischsprachige Zeitschrift zu begründen. Die IIC – damals trug sie noch den Namen „International Review of Industrial Property and Copyright Law” – war als Ergänzung der bereits bestehenden deutschsprachigen GRUR Int. gedacht, die Eugen Ulmer und Karl-Friedrich Beier herausgaben, dies jedoch in Kooperation mit der Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR).


Die Idee, mit einer englischsprachigen Fachzeitschrift parallel zur GRUR Int. eine internationale Leserschaft zu erschließen, sollte sich als wegweisend herausstellen. Zur Zeit der Gründung der IIC kam es gerade in Kontinentaleuropa und Asien zwar noch häufig vor, dass Wissenschaftler im Bereich des Immaterialgüterrechts Deutsch lernten und sogar auf Deutsch publizierten. Zudem ermöglichte die Beherrschung der deutschen Sprache ausländischen Wissenschaftlern, die sich im Immaterialgüterrecht qualifizieren wollten, einen Forschungsaufenthalt am Institut oder gar eine Promotion an der Universität München. Die sehr dynamische Entwicklung des internationalen IP-Rechts in dieser Zeit sowie die wachsende Überzeugung, dass die wirtschaftliche Integration bald einen europäischen IP-Rechtsrahmen erforderlich machen würde, legten es aber nahe, durch die Verwendung von Englisch als die neue „lingua franca“ den Einfluss des Instituts auf den internationalen wissenschaftlichen Diskurs und die zukünftige globale sowie europäische Rechtsentwicklung langfristig zu sichern.


Anfangs konzentrierte sich die IIC inhaltlich auf rechtsvergleichende Studien und die Revisionen der internationalen Konventionen, die darauf zielten, den Immaterialgüterrechtsschutz auszubauen. Bereits ab den 1970er Jahren unterstützten Rechtswissenschaftler, nicht zuletzt am Max-Planck-Institut, jedoch auch Initiativen zur Schaffung harmonisierter europäischer Schutzsysteme, worunter das Europäische Patentübereinkommen von 1973 einen besonders wichtigen Schritt markierte. Von den späten 1980er Jahren an wurde die IIC zu einem wissenschaftlichen Wegbegleiter im Rahmen der Harmonisierung der nationalen Immaterialgüterrechte sowie der Schaffung einheitlicher Schutzsystemen in Europa. Auf internationaler Ebene führte die Gründung der WTO im Jahre 1994 und die Verabschiedung des TRIPS-Abkommens zu einer Ausdehnung von Schutzstandards aus Industrieländern in große Schwellenländer wie Indien, China und Brasilien, aber auch in eine Vielzahl kleinerer und oft noch weniger entwickelter Länder. Zunehmend stießen diese Schutzstandards, die nicht unbedingt im Interesse der weniger entwickelten Volkswirtschaften lagen, aber auch auf Kritik, dies sowohl in den betroffenen Staaten als auch der internationalen Wissenschaftscommunity. Dieses Spannungsfeld spiegelt sich in der Sonderausgabe der IIC zum 25. Jubiläum mit Beiträgen aus dem Institut (s. IIC 6/1995).


Seitdem setzen sich die kritischen Debatten über das internationale Immaterialgüterrecht fort, und die IIC entwickelte sich zu einem wichtigen Forum für den Meinungsaustausch. Befürworter wie Gegner einer Schutzausdehnung kommen gleichermaßen zu Wort – vorausgesetzt, wissenschaftliche Qualität und Unabhängigkeit sind gewährleistet. Dank eines umfangreichen, konstanten und ausgesprochen engagierten Netzwerks von Peer Reviewern schafft es die IIC, mit einer Annahmequote von nur rund 20 Prozent höchste Qualitätsstandards und Unparteilichkeit zu erfüllen. Die IIC erscheint derzeit mit gegenwärtig neun Heften pro Jahr im Springer Verlag – mit Plänen diese Zahl künftig weiter zu erhöhen.


Ein weiterer Grund für den Erfolg der Zeitschrift war die Entscheidung der aktuellen Herausgeber, das Themenspektrum um das Kartellrecht zu erweitern, nicht nur, um das breitere Forschungsspektrum des Instituts nach seiner Neuausrichtung im Jahre 2002 widerzuspiegeln, sondern auch um die rasant wachsende Bedeutung wettbewerbsrelevanter Fragen im Immaterialgüterrecht Rechnung zu tragen. Das zeigt sich auch im heutigen Namen der IIC: International Review of Intellectual Property and Competition Law.


In Zeiten, in denen verhandlungsstarke Staaten oft im Interesse der eigenen Industrie bilaterale und plurilaterale Handelsabkommen nutzen, um weniger entwickelten Ländern gegenüber oft unausgewogene TRIPS-plus-Standards durchzusetzen, müsse die internationale Gemeinschaft gemeinsam Antworten entwickeln, um einen verbindlichen und nachhaltigen Rechtsrahmen zu schaffen, betonen die leitenden Herausgeber, Josef Drexl und Reto M. Hilty. Umso wichtiger seien heute anerkannte Fachzeitschriften, die sich nicht am kurzfristigen Mainstream orientierten, sondern mit langfristiger Perspektive Themen der Grundlagenforschung aufgreifen, um damit ein Forum für unabhängige wissenschaftliche Analysen zu bieten. Solche Zeitschriften seien von unschätzbarem Wert, um auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene ein ausgewogenes und wettbewerbsorientiertes Schutzrechtssystem sicherzustellen.


Im kürzlich erschienenen Heft 1 des 50. Jahrgangs der IIC greifen Forscher des Instituts aktuelle Herausforderungen auf, die in den nächsten Jahren auch zu den Forschungsschwerpunkten des Instituts gehören dürften – darunter etwa „Artificial Intelligence and Collusion“, „IoT Connectivity Standards: How Adaptive is the Current SEP Regulatory Framework?“ oder “Copyright Law on Blockchains: Between New Forms of Rights Administration and Digital Rights Management 2.0“.


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Verschiedenes  |  27.02.2019, 11:30

Start-ups, Energiewende, Blockchain, Digitalisierung der Hochschulen – Das EFI-Jahresgutachten 2019

Dietmar Harhoff übergibt Bundeskanzlerin Merkel das zwölfte Jahresgutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI).

v.l.n.r.: Prof. Dr. Christoph Böhringer, Prof. Dr. Katharina Hölzle, Bundesministerin für Forschung und Bildung Anja Karliczek, Prof. Dr. Monika Schnitzer, Bundeskanzlerin Angela Merkel, Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D., Prof. Dr. Uschi Backes-Gellner, Prof. Dr. Uwe Cantner. Foto: David Ausserhofer.

Am Mittwoch, den 27. Februar 2019, hat die unabhängige Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) unter Vorsitz von Prof. Dietmar Harhoff, Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, Bundeskanzlerin Angela Merkel im Bundeskanzleramt das Jahresgutachten 2019 übergeben.


In ihrem nunmehr zwölften Jahresgutachten sehen die Wissenschaftler die zahlreichen Initiativen der vergangenen Monate als ein klares Zeichen, dass die Bundesregierung an ihr forschungs- und innovationspolitisches Engagement der vergangenen Jahre anknüpft und dem Thema auch weiterhin hohe Priorität einräumt. Allerdings sollte die Bundesregierung ihren Ankündigungen zeitnah Taten folgen lassen und ihre ambitionierten Pläne energisch und klug abgestimmt umsetzen, so die Kommission.


Interview mit Dietmar Harhoff: Überblick über das EFI-Jahresgutachten 2019


Start-up-Ökosysteme weiter stärken!


Start-ups sind wichtige Akteure im Innovationssystem, als Anbieter von innovativen Produkten und Dienstleistungen, Impulsgeber für etablierte Unternehmen und Transferkanal für die Wissenschaft. In Deutschland hat sich in den letzten Jahren eine lebendige Start-up-Szene entwickelt. Eine besonders hohe Konzentration von Start-ups gibt es in Berlin und München. Um weltweit sichtbare Start-up-Ökosysteme zu fördern, sollte ihrer räumlichen Konzentration nicht entgegengewirkt werden. Die Expertenkommission appelliert an die Bundesregierung, bereits bestehende oder sich herausbildende Start-up-Ökosysteme auszubauen. „Start-ups haben in Deutschland, insbesondere in der Wachstumsphase, immer noch Probleme, Wagniskapital zu bekommen“, so der Vorsitzende der Expertenkommission Prof. Dietmar Harhoff. Die Rahmenbedingungen für private Investitionen in Start-ups müssen daher weiter verbessert werden. Für institutionelle Anleger müssen mehr Anreize für Wagniskapitalinvestitionen gesetzt werden.


Start-ups in Deutschland - Empfehlungen der Experten


Erfolgreiche Energiewende nur mit Innovationen


Die Expertenkommission weist darauf hin, dass „innovative Technologien und Geschäftsmodelle künftig einen entscheidenden Beitrag zur Energiewende leisten können.“ Wichtige innovative Technologien und Geschäftsmodelle für eine Dekarbonisierung des deutschen Energiesystems seien heute schon marktreif oder werden es in Kürze sein. Ihr Potenzial wird aber durch regulatorische Hürden und das Steuer- und Abgabensystem ausgebremst – insbesondere durch Energiesteuern und Abgaben, die sich bisher kaum am CO2-Gehalt der Energieträger orientieren, so die Kommission. Eine CO2-orientierte Steuerreform sollte sozialverträglich gestaltet werden, indem zusätzliche Steuereinnahmen zur Kompensation von wirtschaftlich schwachen Haushalten verwendet werden, die von Energiepreiserhöhungen besonders betroffen sind.


Energiewende - Ziele 2050 nur mit Innovationen erreichbar - Innovationen müssen sich lohnen


Deutsche Strategie für Blockchain überfällig


Das Jahresgutachten betont die besondere Bedeutung der noch jungen Blockchain-Technologien, die es erlauben, Daten unveränderbar und fälschungssicher digital zu speichern und zu übertragen. Deutschland befindet sich in einer aussichtsreichen Position, um die Entwicklungen von Blockchain-Technologien mitgestalten und wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenziale realisieren zu können. „Dieser aktuelle Standortvorteil sollte von der Politik als Hebel verwendet werden, um die weitere Entwicklung und Anwendung der Blockchain-Technologien in Deutschland zu fördern“, so Prof. Dietmar Harhoff. Es gilt allerdings, den Einsatz und die Weiterentwicklung von Blockchain-Technologien mit einem flexiblen Regulierungsrahmen – beispielsweise in Form von Reallaboren – voranzutreiben. Weiterhin ist ein Wissens- und Kompetenzaufbau in Gesellschaft und Verwaltung nötig, um die Chancen und Risiken des Einsatzes dieser Technologien verlässlich einschätzen zu können.


Digitalisierung der Hochschulen: Digitalisierungspauschale für nachhaltige Finanzierung


Die deutschen Hochschulen messen ihrer Digitalisierung einen sehr hohen Stellenwert bei. Die sechs Mitglieder der Kommission konstatieren zugleich aber auch, dass „sich dieser hohe Stellenwert nicht im bisher erreichten Digitalisierungsstand der Hochschulen widerspiegelt.“ Die Expertenkommission sieht daher deutliche Entwicklungspotenziale vor allem in den Bereichen Lehre und Verwaltung. Die aktuellen Governancestrukturen der Hochschulen erschweren den weiteren Digitalisierungsprozess. Damit die Digitalisierung insgesamt gelingen kann, müssen die Hochschulen ihre Verwaltung weiter modernisieren. Die Experten sprechen sich dafür aus, die Hochschulen durch die Einführung einer Digitalisierungspauschale bei der Bewältigung dieser Aufgabe zu unterstützen.


Die Expertenkommission Forschung und Innovation wurde 2006 eingerichtet. Sie leistet wissenschaftliche Politikberatung für die Bundesregierung und legt regelmäßig Gutachten und Empfehlungen zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands vor. Als Mitglieder gehören der Kommission neben dem Vorsitzenden Professor Dietmar Harhoff an: die stellvertretende Vorsitzende Professor Monika Schnitzer von der Ludwig-Maximilians-Universität München, Professor Uschi Backes-Gellner von der Universität Zürich, Professor Christoph Böhringer von der Universität Oldenburg, Professor Uwe Cantner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena sowie Professor Katharina Hölzle von der Universität Potsdam.


Nähere Informationen unter http://www.e-fi.de.


Direkt zu den Jahresgutachten
Medienspiegel zur Übergabe des EFI-Jahresgutachtens 2019

Ausschnitt des Newsletters
Verschiedenes  |  17.01.2019

Newsletter aus dem Institut

Das Institut legt seinen Newsletter neu auf und informiert vierteljährlich über aktuelle Forschungsergebnisse, wichtige Termine und Veröffentlichungen.

Der Newsletter folgt künftig einem neuen Konzept. Von dieser Ausgabe an können Leser den Newsletter in Deutsch und Englisch beziehen.


Der Newsletter kann über den folgenden Link abonniert werden:
 

Anmeldung zum Newsletter


Newsletter in Deutsch

Newsletter in Englisch

Verschiedenes  |  14.01.2019

Call for Papers - Munich Summer Institute 2019

Forscher, die ein Paper präsentieren möchten, sind eingeladen, dieses bis zum 24. Februar 2019 online einzureichen.

From 17 to 19 June 2019, the Center for Law & Economics at ETH Zurich, the Chair for Technology and Innovation Management at TUM, the Institute for Strategy, Technology and Organization at LMU Munich and the Max Planck Institute for Innovation and Competition will jointly organize the fourth Munich Summer Institute.


The Summer Institute will focus on three areas:

  • Digitization, Strategy and Organization
    (chairs: Jörg Claussen and Tobias Kretschmer),
  • Innovation and Entrepreneurship
    (chairs: Dietmar Harhoff and Joachim Henkel), and
  • Law & Economics of Intellectual Property and Innovation
    (chair: Stefan Bechtold).

The goal of the Munich Summer Institute is to stimulate a rigorous in-depth discussion of a select number of research papers and to strengthen the interdisciplinary international research community in these areas. Researchers in economics, law, management and related fields at all stages of their career (from Ph.D. students to full professors) may attend the Munich Summer Institute as presenters in a plenary or a poster session, as discussants or as attendants. The Munich Summer Institute will feature three keynote lectures, 18 plenary presentations and a daily poster session (including a poster slam). Paper presentations will be grouped by topics, not discipline or method. The Munich Summer Institute will be held at the Bavarian Academy of Sciences and Humanities in the heart of Munich. Participation is by invitation only. The organizers will fund travel and hotel expenses for all plenary speakers and hotel expenses for all poster presenters and invited discussants.


Keynote speakers are:

Paper submission procedure

Researchers who would like to present a paper are invited to submit their paper online until 24 February 2019, at the MSI website. The Munich Summer Institute only considers papers which have not been published or accepted for publication at the date of submission. Paper selections will be announced in early April 2019. The program of the Munich Summer Institute will be available in early May 2019. Final papers will be made available to conference participants on a protected website, and are due on 15 May 2018. Researchers who would like to attend the Munich Summer Institute without giving a presentation should contact one of the organizers by 15 May 2018.


Further information

More information is available at the MSI website. Any questions concerning the Munich Summer Institute should be directed to Stefan Bechtold, Jörg Claussen, Dietmar Harhoff, Joachim Henkel or Tobias Kretschmer.

Joseph Straus - Foto: Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb
Personalie  |  14.12.2018

Joseph Straus wird 80

Das Institut gratuliert seinem früheren Direktor zum 80. Geburtstag. Joseph Straus zählt zu den herausragenden Forscherpersönlichkeiten im Bereich des Immaterialgüterrechts und engagiert sich vor allem im Bereich des Patentrechts.

Joseph Straus - Foto: Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb
Joseph Straus - Foto: Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb

Am 14. Dezember feiert Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Joseph Straus seinen 80. Geburtstag. Seit Jahrzehnten gehört er zu den international führenden und angesehensten Forscherpersönlichkeiten des Immaterialgüterrechts mit deutlichem Schwerpunkt im Patentrecht. 


Nach Abschluss seines juristischen Studiums an der Universität Ljubljana im Jahre 1962 führte es Straus nach München. Als erster Doktorand von Friedrich-Karl Beier promovierte er 1968 an der Universität München mit seiner Dissertation „Das Wettbewerbsrecht in Jugoslawien“. 1977 übernahm Straus das Jugoslawien-Referat am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht unter dessen damaligen Direktor Friedrich-Karl Beier. Nach seiner Habilitation an der Universität Ljubljana im Jahre 1986 wurde er dort zum Titularprofessor für das Fach Immaterialgüterrecht ernannt. Mit Beginn der 1990er Jahre unterrichtete Joseph Straus auch an der Juristischen Fakultät der Universität München, wo er als Honorarprofessor bis in die Gegenwart hinein eine große Zahl von Doktoranden zur Promotion führt.


Seinen weltweiten wissenschaftlichen Ruf erwarb sich Joseph Straus in erster Linie durch seine intensive Forschungstätigkeit zu zukunftsweisenden, vor allem patentrechtlichen Themen am Max-Planck-Institut. 2001 wurde er dort zum Direktor berufen – neben dem bisherigen Direktor Gerhard Schricker. 


Im Rahmen der Geschäftsführung des neu aufgestellten Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht in den Jahren 2003 und 2004 oblag ihm nicht nur die Aufgabe, das Institut auf neue Herausforderungen auszurichten. Er übernahm auch die verantwortungsvolle und anspruchsvolle Aufgabe, mit dem Munich Intellectual Property Law Center (MIPLC) einen international führenden Master-Studiengang im Immaterialgüterrecht aufzubauen. In enger Zusammenarbeit mit der Universität Augsburg, der Technischen Universität München sowie der George Washington University in Washington, D.C., leitete er das MIPLC bis zu seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst für das Institut im Jahre 2008.

Dass dieser einjährige Studiengang nunmehr seit über 15 Jahren nicht nur erfolgreich durchgeführt werden kann, sondern – nicht zuletzt dank eines weltumspannenden Netzwerks von über 300 Alumni – auch über enorme internationale Leuchtkraft verfügt, ist ganz wesentlich Joseph Straus mit seinem bewundernswerten Gründerelan und seinem großen strategischen Geschick zu verdanken.


Sich auf ein beschauliches Altenteil und in das Private zurückzuziehen, ist nicht die Sache von Joseph Straus. Er publiziert vielfältig und ist unvermindert als Redner auf wissenschaftlichen Tagungen in der ganzen Welt gefragt. Unter den vielen ausländischen Forschungs- und Lehraufenthalten, Beraterfunktionen in internationalen Organisationen, Tätigkeiten in wissenschaftlichen Organisationen und Gesellschaften seien pars pro toto seine Gastprofessuren an der Cornell Law School (1989-1998), der University of Toronto (2005), der George Washington University in Washington, D.C. (2001 bis heute) sowie an der Tsinghua-Universität in Shanghai (2015 bis 2017) und seine Ernennung auf eine Forschungsprofessur (2011 bis 2016) an der University of South Africa (UNISA) hervorgehoben.


Seit 1995 ist Joseph Straus korrespondierendes Mitglied der Slowenischen Akademie der Wissenschaften und Künste und seit 2001 Mitglied der Academia Europea. Außerdem wirkte Joseph Straus als Mitherausgeber der GRUR Int. und als Präsident der International Association for the Advancement of Teaching and Research in Intellectual Property (ATRIP, 1993-1995), als langjähriger Vizepräsident und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der GRUR, als Mitglied und schließlich als Vorsitzender des Programmausschusses der AIPPI sowie als Vorsitzender der Human Genome Organisation (HUGO). Sein wissenschaftlicher Rat wurde von der OECD, der WIPO, der UNCTAD, dem Europäischen Patentamt, dem deutschen Bundesjustizministerium und dem Juristischen Dienst des Deutschen Bundestages ebenso nachgefragt wie von der Europäischen Kommission – von letzterer u.a. als Mitglied der Expert Group on Biotechnological Inventions.


Aus seinen wissenschaftlichen Ehrungen ragt vor allem die Verleihung des Wissenschaftspreises des Stifterverbandes der Deutschen Wissenschaft im Jahre 2000 hervor. Der Titel eines Ehrendoktors wurde ihm sowohl von der Universität Ljubljana (2001) als auch der Universität Kragujevac (2003) verliehen. Außerdem bedachten ihn die Universität von Xiamen, die Huangzhong University for Sciency and Technology (HUST) in Wuhan sowie der Tongji-Universität in Schanghai mit dem Titel eines Honorarprofessors. Joseph Straus ist Träger des Großen Verdienstkreuzes der Bundesrepublik Deutschland (2005) sowie des Slowenischen Verdienstordens (2010).


Das Institut würdigte seinen ehemaligen Direktor mit einer Sonderveranstaltung im Patentrechtszyklus und anschließendem Empfang am 18. Dezember. Als Redner konnten enge Weggefährten gewonnen werden:  Prof. Dr. Rudolf Kraßer, Dr. Rainer Moufang, Prof. Dr. Bojan Pretnar und Wolrad Prinz zu Waldeck und Pyrmont äußerten sich zu besonders bedeutsamen Themen des Immaterialgüterrechts, die auch Straus‘ Forschungsarbeit bis heute prägen.

Aktualisiert am 19.12.2018

Verschiedenes  |  15.11.2018

Tag der Vorbild-Unternehmerinnen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Laura Rosendahl Huber und Laura Bechthold zeigen, wie wichtig Vorbilder für die Förderung des Gründerinnen- und Unternehmerinnengeistes sind: Sie spielen eine zentrale Rolle für das unternehmerische Denken und Handeln.

Laura Bechthold und Laura Rosendahl Huber, Tag der Vorbild-Unternehmerinnen, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Foto: BMWi/Andreas Mertens

Am Mittwoch, den 14. November 2018, haben Laura Rosendahl Huber, Ph.D., und Laura Bechthold beim Tag der Vorbild-Unternehmerinnen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in einem Impulsvortrag vor rund hundert Teilnehmerinnen und Teilnehmern herausgearbeitet, dass Vorbilder eine zentrale Rolle für das unternehmerische Denken und Handeln spielen und gerade Frauen hier gezielt gefördert werden können.


Das BMWi hatte anlässlich der Gründerwoche Deutschland zu der Veranstaltung geladen, die den über 140  Unternehmerinnen gewidmet war, die sich in der BMWi-Initiative FRAUEN unternehmen ehrenamtlich als Vorbild in Schulen, Hochschulen oder bei öffentlichen Veranstaltungen für mehr Gründerinnengeist bei Frauen und Mädchen einsetzen.


Rosendahl Huber und Bechthold haben in ihrer wissenschaftlichen Studie den Einfluss von Gründerinnen als Rollenvorbilder auf die Entwicklung unternehmerischer Selbstwirksamheit, Einstellungen und Absichten von Studentinnen untersucht. Unter Anwendung eines Feldexperiments sowie der Theorie des sozialen Lernens und bestehenden Forschungsergebnissen zu Wirkungen von Rollenvorbildern finden die Autorinnen kausale Evidenz dafür, dass Vorbildeffekte in einem Bildungsumfeld gezielt herbeigeführt werden können. Die Effekte des Vorhandenseins weiblicher Rollenvorbilder können somit als wirksames Mittel zur Förderung weiblichen Unternehmertums ausgeschöpft werden.


Die Studie der Forscherinnen der wirtschaftswissenschaftlichen Abteilung des Instituts wurde im August in Chicago auch mit dem Best Empirical Paper Award im Rahmen des Entrepreneurship Division Business Meeting der Academy of Management ausgezeichnet.

Peter Weber leitet die Bibliothek für das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb sowie Steuerrecht und Öffentliche Finanzen
Verschiedenes  |  24.10.2018

„Bibliotheken sind unsere Labore“

Zum Tag der Bibliotheken erklärt Bibliotheksleiter Peter Weber, warum das gedruckte Wort niemals aus der Mode kommt - gerade in Zeiten von E-Paper, MetaGer und Open Access. Was macht diese Bibliothek in München so besonders?

Peter Weber leitet die Bibliothek für das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb sowie Steuerrecht und Öffentliche Finanzen
Peter Weber leitet die Bibliothek der Münchner Max-Planck-Institute für Innovation und Wettbewerb sowie für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen. (Foto: Axel Griesch)

Mit 288.000 Büchern und mehr als 10.000 E-Books zählt die Bibliothek des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb und des Max-Planck-Institust für Steuerrrecht und Öffentliche Finanzen zu den führenden Spezialbibliotheken weltweit. Welchen Herausforderungen sich Bibliotheksleiter Peter Weber in Zeiten von E-Paper und Open Access stellen muss, verrät er im Interview.
 

Der Tag der Bibliotheken findet jedes Jahr am 24. Oktober statt. Unter #meandmylibrary  und #TagderBibliotheken posten und texten Bibliotheken, Forschungseinrichtungen und Bücherliebhaber weltweit in den sozialen Netzwerken.

EPIP Best Paper Award for Young Researchers für Felix Pöge
Auszeichnung  |  15.09.2018

EPIP Best Paper Award for Young Researchers für Felix Pöge

Fördern wissenschaftliche Konferenzen den Wissenstransfer zur Privatwirtschaft?

Am Donnerstag, den 6. September 2018, hat Felix Pöge im Rahmen der EPIP 2018 Konferenz an der ESMT Berlin den mit 500 Euro dotieren EPIP Best Paper Award for Young Researchers für die Arbeit “A Firm Scientific Community” erhalten. Felix Pöge ist Doktorand und wissenschaftlicher Mitarbeiter der wirtschaftswissenschaftlichen Abteilung des Instituts.
 

Das Forschungspapier untersucht, in welchem Umfang sich Firmen an wissenschaftlichen Aktivitäten beteiligen und ob dadurch ein Austausch und Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen zu technologischen Aktivitäten solcher Firmen erleichtert wird. Betrachtet werden zwei Arten von Firmenaktivitäten: die Teilnahme von Firmen an wissenschaftlichen Konferenzen und das Auftreten von Firmen als Sponsoren bei solchen Konferenzen. Die Untersuchung konzentriert sich speziell auf den Bereich der Informatik. Koautor des Papiers ist Dr. Stefano Baruffaldi, Senior Research Fellow am Institut.
 

Die Studie kommt zu folgenden Ergebnissen: Firmen nehmen häufig an Konferenzen teil und treten dort auch als Sponsoren auf. Das gilt besonders für angesehene Konferenzen. Die Beiträge von Firmen sind dabei im Vergleich zu anderen Beiträgen auf derselben Konferenz von besonders hoher Qualität. Eine Firma zitiert in ihren Publikationen und Patenten wissenschaftliche Artikel eher, wenn sie auf einer Konferenz präsentiert wurden, auf der die Firma präsent war.


Wissenschaftler nehmen eher an Konferenzen teil, deren Ort für sie über Flugverbindungen einfacher erreichbar ist. Firmen können daher auf einer Konferenz wissenschaftliche Beiträge von Forschern mit direkten Flugverbindungen zu dieser Konferenz mit einer höheren Wahrscheinlichkeit kennenlernen. Diesen Umstand machen sich die Autoren für eine kausale Interpretation der Ergebnisse zu Nutzen.


EPIP (European Policy for Intellectual Property) ist eine internationale, unabhängige, interdisziplinäre Non-Profit-Vereinigung von Wissenschaftlern mit dem Ziel eine führende europäische Plattform zur Analyse und Diskussion von Schutzrechtssystemen und Fragen des geistiges Eigentum zu bieten. EPIP fördert die Forschung zu ökonomischen, rechtlichen, sozialen, politischen und historischen Aspekten des Rechts des geistigen Eigentums auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. EPIP steuert Ideen, Konzepte und Diskussionen bei, die Innovation, Produktivität und Wachstum in Europa und darüber hinaus fördern können und unterstützt die politikorientierte Debatte unter Einbeziehung von Institutionen der Politik und Verwaltung sowie betreffender Akteure in Europa. EPIP kooperiert mit Vereinigungen ähnlicher Zielsetzung.