Verschiedenes  |  12.02.2014

Die Max-Planck-Gesellschaft kauft kompletten Bestand der Springer Book Archives

Die Forschungsorganisation sichert damit den Zugang zu 110.000 Büchern aus nahezu 170 Jahren Verlagsgeschichte. Mitarbeiter in 82 deutschen Max-Planck-Instituten können die retrodigitalisierten Bücher über die Plattform SpringerLink direkt online nutzen.

Die Springer Book Archives enthalten die Digitalisate fast aller Bücher, die Springer seit seiner Verlagsgründung 1842 bis einschließlich 2004 verlegt hat. Diese sind in elf englischsprachige (ca. 56.000 Titel) und 5 deutschsprachige (ca. 54.000 Titel) Themenpakete gegliedert, die auch einzeln lizenziert werden können. Durch das Springer Bucharchiv sind wichtige wissenschaftliche Arbeiten aus den letzten beiden Jahrhunderten für die Forschung von heute wieder verfügbar.

Die eBooks können auf den unterschiedlichsten elektronischen Geräten genutzt werden. Das Bucharchiv SBA enthält etwa 50 verschiedene Imprints, wobei die wissenschaftlichen Publikationen des traditionellen Springer-Verlags den größten Anteil ausmachen. Darüber hinaus gibt es aber auch Titel des traditionsreichen Technikverlags Vieweg (heute SpringerVieweg), des Wirtschaftsbuchprogramms Gabler (heute SpringerGabler), des amerikanischen Computerbuch-Verlags Apress und der amerikanischen Sachbuchmarke Copernicus.

"Unser Springer Book Archives hat uns nochmal deutlich vor Augen geführt, dass die heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisse auf den Schultern von Riesen stehen. Unter den digitalisierten Titeln befinden sich Publikationen hochkarätiger Wissenschaftler und zahlreicher Nobelpreisträger", sagt Focko van Berckelaer, Vice President Library Sales, Springer. "All diese Werke waren lange Zeit vergriffen und sind nun wieder dank Springer Book Archives online verfügbar. Es freut mich außerordentlich, dass die Wissenschaftler und PhDs der renommierten Max-Planck-Institute, mit ihrer großartigen wissenschaftlichen Tradition, auf dieses elementare Wissen Zugriff bekommen."

"Kaum waren die Bücher der Springer Book Archives auf SpringerLink sichtbar, setzte eine beachtliche Nachfrage aus den Max-Planck-Instituten ein", so Ralf Schimmer, Leiter des Bereichs Informationsversorgung in der Max Planck Digital Library. "Wir beglückwünschen Springer zur Durchführung dieses großartigen Retrodigitalisierungsprojekts und freuen uns darüber, dass wir diesen historischen Korpus den Forschenden in der Max-Planck-Gesellschaft auch in der heutigen digitalen Arbeitsumgebung zur Verfügung stellen können."

MPG

Wie kann sich die Wissenschaft gegen Datenspionage schützen? Photo: MPower / photocase.com
Verschiedenes  |  27.01.2014

"Hackerangriffe hat es schon mehrmals gegeben" – Der IT-Sicherheitsbeauftragte Rainer W. Gerling über die Folgen der NSA-Affäre und die Sicherheit in der Wissenschaft

Ob Forschungsergebnisse oder Verwaltungsvorgänge: Die Sicherheit von Daten ist auch bei der Max-Planck-Gesellschaft entscheidend. Welche Herausforderungen es dabei gibt und was Mitarbeiter beachten müssen, erläutert Rainer W. Gerling im Interview.

Wie kann sich die Wissenschaft gegen Datenspionage schützen? Photo: MPower / photocase.com
Photo: MPower / photocase.com

Die NSA-Affäre hält uns in Atem, digitale Kommunikation wird ausgespäht. Wie reagieren Sie angesichts täglicher Medienberichte darauf?

Dass Nachrichtendienste abhören, ist eine Selbstverständlichkeit, insofern hat mich das nicht überrascht. Was viel wichtiger ist: Jetzt bekommt man Aufmerksamkeit für das Thema Datenschutz und IT-Sicherheit. Wenn aber die Tagesschau über Datenspionage berichtet, dann kommt das an. Dabei kam es in der Vergangenheit schon zu Vorfällen, die Wissenschaftlern durchaus zu denken gegeben haben. So mussten Wissenschaftler bei der Einreise in die USA, nach China oder Israel schon öfter ihren Laptop abgeben, bekamen ihn aber erst nach einer halben Stunde zurück. Der Verdacht lag nahe, dass die Festplatten kopiert wurden.

Wie erfahren Sie von solchen Vorfällen?

Wir haben eine Meldepflicht bei der örtlichen IT in den Max-Planck-Instituten, und die melden das anonym an mich. Außerdem gibt es als Vorbereitung für Reisen ins außereuropäische Ausland Merkblätter für die Wissenschaftler, die vorher auszuhändigen sind.

Da taucht ja gleich das nächste Problem auf: Nimmt ein Wissenschaftler seinen Dienst-Laptop oder sein privates Gerät mit wissenschaftlichen Daten mit?

Das ist eine schwierige Frage, denn auch der "Dienst-Laptop" eines ausländischen Gastwissenschaftlers von seiner heimischen Universität ist für mich ein privates Gerät. Es ist mir bewusst, dass viele Wissenschaftler zumindest mit privaten Smartphones, bisweilen auch mit privaten Notebooks unterwegs sind. Auf solchen Geräten dürfen natürlich keine personenbezogenen Daten sein. Probandendaten etwa aus der Psychiatrie: Das wäre undenkbar.

Wie kann man die Trennung privateGeräte/Dienstgeräte hinbekommen?

In der Generalverwaltung (GV) haben die Dienst-Handys zum Beispiel ein Passwort mit mindestens sechs Ziffern. Und wir wollen, dass alle, die ihr privates Gerät mit dem dienstlichen E-Mail-Server verbinden, automatisch eine solche Passwort-Policy aufgespielt bekommen, selbst wenn es lästig ist. Sie haben an Ihrer Wohnungstür ja auch ein Schloss. Wenn Sie den Schlüssel verlieren oder vergessen, muss der Schlüsseldienst kommen. Das kostet Geld, man regt sich furchtbar auf. Aber Sie würden nie die Konsequenz ziehen, Schlösser auszubauen. Wenn Sie aber ein Problem mit dem Passwort haben, kommt sofort die Forderung, das Passwort muss weg, es nervt. Ziel muss sein, mit der IT-Sicherheit genauso selbstverständlich umzugehen wie mit Wohnungssicherheit.

Aber wenn die NSA Mails mitliest, kommen ja keine Daten weg. Vielleicht regen sich deswegen viele Menschen im privaten Bereich nur wenig darüber auf?

Auch privat haben die Leute Gardinen vor den Fenstern, lassen Jalousien herunter, bevor sie Licht einschalten. Wenn jemand wirklich nichts dagegen hätte, dass sein Leben auf dem Silbertablett stattfindet, bräuchte er das alles nicht. Und bezogen auf die MPG: Wir als Organisation müssen auf Vertraulichkeit pochen, weil wir nicht wissen, ob die NSA die Daten an amerikanische Firmen oder Forschungseinrichtungen weitergibt. Das ist ein wesentlicher Unterschied zwischen dem BND und fast allen nichtdeutschen Nachrichtendiensten: Der BND hat keinen gesetzlichen Auftrag zur Förderung der deutschen Wirtschaft. Nicht umsonst hat unser Präsident bei einer der letzten Auslandsreisen Wert darauf gelegt, nur einen Tablet-PC ohne Daten mitzunehmen. Er hatte nur VPN-Zugriff, damit er an seine Mails kam.

Wie sorgen die Max-Planck-Institute dafür, dass bei den Mitarbeitern Klarheit über Datenschutzregeln herrscht?

Die Institute haben auf Empfehlung der GV Datenschutzkoordinatoren. Es gibt auch Empfehlungen für Regelungen, aber die Institute entscheiden im Rahmen ihrer Autonomie selbst. In der GV gibt es zum Beispiel eine Nutzerordnung, die es untersagt, Software zu nutzen, die nicht freigegeben ist. Auch die Anwendung von "Doodle" und "WhatsApp" soll unterbleiben, ebenso die Nutzung privater Hardware. Außer es wird offiziell genehmigt.

"WhatsApp" ist ein sehr beliebter Dienst, der quasi SMS kostenlos und weltweit ermöglicht. Was ist das Problem?

Die App überträgt bei jedem Start alle Telefonnummern aus Ihrem Telefonbuch in die USA. Allein deshalb ist es nicht erlaubt. Wird gegen die Regeln verstoßen, gibt es Sanktionen; auch in der MPG. Die Fälle wurden aber nicht an die große Glocke gehängt.

Aber wenn man davon wüsste, würde man sein eigenes Verhalten eher überdenken ...

Folgenden Fall benutze ich in Schulungen: Ein Wissenschaftler hat sein Passwort für eine chemische Datenbank an einen Ex-Kollegen weitergegeben. Der hat dann aus einem Unternehmen darauf zugegriffen. Das ist aufgeflogen, und die Firma, die die Datenbank betreibt, hat der MPG eine Rechnung für die zusätzliche Nutzung gestellt: 55.000 US-Dollar. Weil die Weitergabe von Passworten als vorsätzlich gilt, greifen die Haftungsfreistellungen des TVÖD nicht, und dem Mitarbeiter wurde die Rechnung durchgereicht.

Gehen Wissenschaftler und Verwaltungsmitarbeiter unterschiedlich mit Datenschutz um?

Die Wissenschaftler kommen aus den unterschiedlichsten Kulturkreisen. Da ist es schwer, allen gleichermaßen unser Konzept für Datenschutz so nahezubringen, dass sie es verinnerlichen. Wir haben kürzlich eine Sicherheitsumfrage durchgeführt. Sie hat ergeben, dass die meisten Wissenschaftler die Regeln passabel kennen. Aber wenn ihre Forschungsinteressen mit den Regeln kollidieren, gewinnt die Wissenschaft. Wir hoffen, dass wir die Defizite jetzt etwas genauer eingrenzen und dann zielgerichteter Aufklärung betreiben können. Das ist auch Thema bei der jährlichen Datenschutztagung und dann bei den vielen Vorträgen, die ich direkt an den Instituten halte.

Hat es schon mal Hackerangriffe auf die MPG gegeben?

Ja. Sogar schwerwiegende. Zwei der größten führten dazu, dass die beiden Institute für die Aufräumarbeiten fast sechs Wochen vom Netz waren und währenddessen nur mit halber Kraft arbeiten konnten. Würde man versuchen, das in Euro - halbe Leistung, halber Institutsetat - umzurechnen, käme man wohl auf einen großen Schaden.

Sind Wissenschaftler wegen der Offenheit in akademischen Netzwerken besonders gefährdet?

Früher war es ganz normal, dass man Wissenschaftlern anderer Einrichtungen die Labore offen zeigte. Heute bekommen selbst unsere Nobelpreisträger im Ausland nicht mehr alles im Detail zu sehen, weil man Sorge hat, dass Know-how abgegriffen wird.

Wenn Sie sich in Bezug auf Datenschutz etwas wünschen dürften, was wäre das?

Dass die Beschäftigten ein bisschen nachdenken, bevor sie mit Daten anderer irgendetwas anstellen. Pannen passieren meist nicht aus Bösartigkeit, sondern aus Gedankenlosigkeit. Weil wir als Datenschutzbeauftragte der Forschungsorganisationen nicht über die Ressourcen verfügen wie Großkonzerne, kann ich nicht einfach zur Marketingabteilung gehen und sagen: Machen Sie mir eine Awareness-Kampagne für IT-Sicherheit. Wir können nur den Verstärkereffekt der Medien nutzen, die am Europäischen Datenschutztag über das Thema berichten und dann die Verbindung herstellen zu unserer jährlichen Posteraktion (siehe Abbildung 2). So gesehen hat die NSA-Affäre auch ihr Gutes. Sie wirkt wie eine gigantische Awareness-Maßnahme.

MPG

Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb. Foto: Jonas Neuhäuser
Verschiedenes  |  25.12.2013

Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht wird umbenannt in Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb

Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb. Foto: Jonas Neuhäuser
Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb. Foto: Jonas Neuhäuser

Das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München wird umbenannt: Ab Januar 2014 trägt das Institut den Namen "Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb". Die Umbenennung erfolgt im Zusammenhang mit der Gründung einer neuen Abteilung des Instituts. Prof. Dietmar Harhoff, PhD, hat als dritter Direktor kürzlich seine Arbeit am Institut aufgenommen und eine neue, wirtschaftswissenschaftliche Abteilung aufgebaut. Dort werden die Determinanten, Ergebnisse und die Gestaltung von Innovations- und Entrepreneurship-Prozessen mit ökonomisch orientierten Ansätzen erforscht. Gemeinsam mit den schon bestehenden Abteilungen, die von Prof. Dr. Josef Drexl und Prof. Dr. Reto M. Hilty geleitet werden, sollen in Zukunft auch interdisziplinäre Beiträge zur Erforschung von Innovation und Wettbewerb geleistet werden.

XVIIth [IP]² Seminar: Dr. Hendrik Brandis (Earlybird Venture Capital), November 2013
Verschiedenes  |  25.11.2013

XVIIth [IP]² Seminar: Dr. Hendrik Brandis (Earlybird Venture Capital), November 2013

XVIIth [IP]² Seminar: Dr. Hendrik Brandis (Earlybird Venture Capital), November 2013
v.l.n.r.: Florian Stellner, Dr. Hendrik Brandis, Thimo Stoll, Arthur von Martels, Fabian Gässler

The seventeenth [IP]² Seminar on November 22, 2013, had Dr. Brandis holding a presentation on "Adventure Startup - what makes the difference?" based on his extensive experience as a Venture Capital investor at Earlybird, which he founded in 1997, and his previous role as a partner at McKinsey. Speaking to an audience of researchers as well as current and future entrepeneurs, Dr. Brandis highlighted the aspects that matter for startups. Interestingly, inadequate technology is the cause of only a very small number of startup failures. Premature market entry is more important, but the vast majority of start-ups fail because of deficiencies in execution. A high energy level, good analytics and gut feeling have to be combined with complementary team composition. He sees vast opportunities for today's founders coupled with reduced risk - the cost of founding an internet company has declined sharply with the emergence of open source solutions and cloud based computing. IP protection only matters for some sectors such as biotech, while customer lock-in is much more crucial. Dr. Brandis currently sees a supply gap in Venture Capital, calling also for more public financing of startup companies in Germany.

[IP]²

Verschiedenes  |  13.11.2013

Podiumsdiskussion zum Weiterverkauf von Softwarelizenzen zeigt Probleme des EuGH-Urteils und Perspektiven des Markts für Gebrauchtsoftware auf

v.l.n.r.: Nikita Malevanny, Andreas Meisterernst, Prof. Dr. Matthias Leistner, Prof. Dr. Jochen Schneider und Dr. Oliver Wolff-Rojczyk. Foto: [IP]²

Initiative [IP]² - Intellectual Property in Practice lädt Experten ins Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht München ein

Ein Softwarehersteller kann den Weiterverkauf seiner "gebrauchten" Lizenzen nicht verbieten, selbst wenn die Software nicht auf CD-Rom oder DVD verbreitet, sondern aus dem Internet heruntergeladen wurde. Sein ausschließliches Recht zur Verbreitung derart lizenzierter Programmkopien erschöpft sich mit dem "Erstverkauf". So entschied jüngst der Europäische Gerichtshof (EuGH) den langjährigen Rechtsstreit zwischen Oracle und UsedSoft (Az. C-128/11). Das Urteil ist nicht nur für Nutzer relevant - es wirft auch grundlegende Fragen für die Rechtswissenschaft auf und hat Folgen für die Entwicklung von Geschäftsmodellen in Softwareindustrie und Softwarehandel.

Mit dem Thema "Weiterverkauf von Softwarelizenzen" und den Folgen des UsedSoft-Urteils des EuGH setzten sich jetzt Andreas Meisterernst (Rechtsanwalt der Kanzlei Meisterernst Rechtsanwälte, München und Prozessvertreter von UsedSoft), Prof. Dr. Matthias Leistner (Direktor am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn), Prof. Dr. Jochen Schneider (Rechtsanwalt der Kanzlei SSW Schneider Schiffer Weihermüller, München) und Dr. Oliver Wolff-Rojczyk (Vertreter der Business Software Alliance und Partner der Kanzlei FPS Rechtsanwälte & Notare, Frankfurt) im Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht München auseinander. Eingeladen zu der Podiumsdiskussion hatte die Stipendiateninitiative [IP]² - Intellectual Property in Practice. Nikita Malevanny, Doktorand am MPI, führte mit einem Vortrag in die Thematik ein und moderierte die anschließende Diskussionsrunde.

Leistner begrüßte zwar das UsedSoft-Urteil des EuGH im Ergebnis, wies aber zugleich darauf hin, dass sich die Entscheidung doch einiger dogmatischer Krücken bedienen müsse, um dieses Ergebnis zu erzielen. Aus dem Urteil werde klar, dass der EuGH den Binnenmarktgrundsatz zur Entfaltung bringen wolle, sich dabei aber zugleich der altbekannten Terminologie der europäischen Urheberrechtsrichtlinien bedienen müsse. Das laufe auf den Versuch hinaus, einen Erschöpfungsgrundsatz für die Online-Welt anhand der Rahmenbedingungen der Offline-Welt zu konstruieren und führe zu einigen dogmatischen Zweifeln und Unsicherheiten. Rechtsvergleichend sehe man z.B. in den USA einen zurückhaltenderen Trend bei den dortigen Gerichten, nicht zuletzt weil dort keine Binnenmarktlogik das Ergebnis überforme. Es sei vor diesem Hintergrund durchaus zu fragen, ob es wirklich die Aufgabe der Richter war, dieses (an sich rechtspolitisch sicherlich gut begründbare) Ergebnis herbeizuführen.

Schneider schloss sich der Meinung von Leistner an, dass das EuGH-Urteil dogmatisch problematisch sei. Als Rechtsanwalt könne er mit dem Urteil leben; schließlich sei eine gewisse Rechtssicherheit hergestellt worden. Jedoch seien auch Problempunkte geblieben: Es sei z.B. immer noch unklar, ob eine Aufspaltung von Volumenlizenzen in anderen Konstellationen doch noch zulässig wäre. Gesondert wies Schneider auf die Problematik der AGB-rechtlichen Würdigung hin - mit dieser werde sich nun das OLG München im Verfahren UsedSoft/Oracle beschäftigen müssen.

Zur Frage der Reaktion von Softwareherstellern auf das Urteil merkte Wolff-Rojczyk an, dass eine diesbezügliche Einschätzung noch verfrüht wäre - schließlich sei das Verfahren vor deutschen Gerichten noch nicht abgeschlossen. Er widmete sich sodann der grundsätzlichen Kritik des EuGH-Urteils und äußerte u.a. Bedenken an der Zuverlässigkeit der Notartestate als Nachweise der Löschung von Programmkopien beim Ersterwerber. Verfehlt sei auch die im Urteil vorgenommene Ableitung des Nutzungsrechts des Zweiterwerbers direkt aus der Software-Richtlinie - damit sei der Zweiterwerber nicht mehr an die Grenzen der ursprünglichen Lizenz gebunden.

Meisterernst wies diese Kritik zurück. Seiner Ansicht nach verursache die Softwareindustrie mit undurchsichtigen Geschäftsmodellen viele Probleme selbst. Auch Notartestate bezeichnete er als zuverlässig und führte aus, dass zu den Kunden von UsedSoft namhafte Unternehmen gehören, die kein Interesse an der Abgabe fehlerhafter Erklärungen hätten. Außerdem könnten etwaige Betrugsfälle durch das Strafrecht aufgefangen werden. Darüber hinaus wies Meisterernst auf das EuGH-Urteil hin, aus dem klar werde, dass der EuGH die Übertragung der Lizenz auf den Zweiterwerber im Wege einer Abtretung des Nutzungsrechts annehme.

Zuletzt wurde die Möglichkeit einer Zusammenarbeit zwischen Softwareherstellern und Gebrauchtsoftwarehändlern diskutiert: Diese wäre notwendig, um das Funktionieren des Markts für Gebrauchtsoftware zu ermöglichen. Wolff-Rojczyk merkte dazu an, dass es noch offen sei, wie die Softwareindustrie hier handeln werde. Schneider äußerte Zweifel an der Vereinbarkeit der BGH-Rechtsprechung im Fall "Half-Life 2" mit dem EuGH-Urteil - seiner Ansicht nach sei die Praxis einer Bindung von Programmkopien an nicht übertragbare Nutzungsprofile kaum mehr zulässig.[IP]² / red

Auszeichnung  |  27.10.2013

Ein Ereignis mit politischer Strahlkraft – zumindest in Spanien

Vier junge Nachwuchswissenschaftler aus Argentinien, Südkorea, Österreich und Deutschland haben gemeinsam mit Präsident Peter Gruss den Prinz-von-Asturien-Preis für Internationale Zusammenarbeit in Oviedo entgegen genommen. Während die Preisverleihung in Spanien einer der Hauptberichtspunkte in den Medien war, blieb er in Deutschland vollkommen unbeachtet - trotz eines deutschen Preisträgers: der Max-Planck-Gesellschaft.

v.l.n.r.: Präsident Peter Gruss, Soojin Ryu, Ali Shahmoradi, Matthias Weißenbacher und Damian Refojo auf dem Weg zur Preisverleihung im Teatro Campoamor. Foto: Prinz von Asturien-Stiftung

Kennen Sie Oviedo? Die Hauptstadt Asturiens gehört noch nicht zu den 'Hot Spots' für Spanien-Reisende. Auch wenn sie einige UNESCO-Weltkulturerbe-Güter aufweist. Aber einmal im Jahr richtet sich internationale Aufmerksamkeit auf Oviedo - dann nämlich, wenn Ende Oktober die Prinz-von-Asturien-Preise durch den spanischen Kronprinzen verliehen werden. Seit 1981 vergibt die Stiftung insgesamt acht Preise dotiert mit jeweils 50.000 Euro in den Kategorien Kunst, Kommunikation und Geisteswissenschaften, Literatur, Sozialwissenschaften, Wissenschaft und Technik, Sport, Internationale Zusammenarbeit sowie Eintracht. Die Preisverleihung lockt weltbekannte Persönlichkeiten in die Stadt wie Norman Foster, Ricardo Muti, Bob Dylan, Arthur Miller, Doris Lessing, Václav Havel - um nur einige zu nennen. 2002 erhielt Woody Allen einen der Preise. Sechs Jahre später machte er die Stadt zum Schauplatz seines Films "Vicky Cristina Barcelona": "It's as if it doesn't belong to this world, as if it could not possibly exist - Oviedo is like a Fairy Tale", so das Urteil des New Yorkers.

Was sich Ende Oktober in Oviedo abspielt, kann nur ermessen, wer einmal dabei gewesen ist. Die Anreise gestaltet sich etwas umständlich: Es gibt kaum Direktflüge, man erreicht Oviedo nur über einen Zwischenstopp in Barcelona oder Madrid. Vor dem Eingang des ehrwürdigen Hotels de La Reconquista - das Gebäude stammt aus dem 18. Jahrhundert - ist für die Preisträger bei ihrer Ankunft der 'rote Teppich' ausgerollt, der in diesem Fall blau ist, in der Farbe der Prinz-von-Asturien-Stiftung. Die Direktorin der Stiftung begrüßt jeden Preisträger persönlich, begleitet von traditionellen Dudelsack-Klängen. Danach folgt eine Pressekonferenz. Selten stand ein Max-Planck-Präsident so im Blitzlicht-Gewitter der Fotografen - und mit ihm die vier Nachwuchswissenschaftler Ali Shahmoradi, Soojin Ryu, Damian Refojo und Matthias Weißenbacher. Sie waren mitgereist stellvertretend für die rund 4000 internationalen Nachwuchswissenschaftler in der Max-Planck-Gesellschaft.

Gut zwanzig Minuten dauerte die Pressekonferenz, in der der Präsident mehr politisches Engagement für die Forschung forderte. In zahlreichen Briefen hatten ihn die spanischen Kollegen gebeten, bei seinem Besuch eine Lanze für die Grundlagenforschung zu brechen. "La Max Planck dedicará el premio a enlazar con investigadores espanoles" titelte die Lokalzeitung LA NUEVA ESPAÑA am folgenden Tag und hob damit das Engagement der Max-Planck-Gesellschaft hervor, die das Preisgeld aus eigenen Mitteln noch einmal verdoppelt hat, um jungen spanischen Nachwuchswissenschaftlern damit einen Forschungsaufenthalt an einem Max-Planck-Institut zu ermöglichen. Auch das Round Table-Gespräch am Abend in Gijón mit dem CEO von ThyssenKrupp Elevator, Ramón Sotomayor, drehte sich um den Nachwuchs angesichts der erschreckend hohen Jugendarbeitslosigkeit in Spanien. Es fand statt in den Gebäuden der Universität Oviedo, die - 1608 gegründet - immerhin die drittälteste in Spanien ist. Mit ihren heute 30.000 Studenten ist sie das wissenschaftliche und kulturelle Zentrum Asturiens. Unter der Überschrift "En defensa del talento" zitierte die spanische Regionalzeitung EL COMERCIO Peter Gruss mit dem Hinweis, Spanien möge seine Talente im Land halten.

Ohnehin war die Medienberichterstattung um und über diesen Preis enorm. Die Lokalzeitungen hatten umfangreiche Einleger produziert, in denen sie ausführlich über die einzelnen Preisträger berichteten, zu denen in diesem Jahr auch die US-amerikanische Star-Fotografin Annie Leibovitz, der Oscar-gekrönte österreichische Filmemacher Michael Haneke sowie die Physik-Nobelpreisträger Peter Higgs und Francois Englert zählten. Fernsehteams belagerten das Hotel. Überall in der Stadt fanden sich Bilder der Preisträger, lief auf Leinwänden ein Zusammenschnitt mit den Höhepunkten vergangener Preisverleihungen; die Max-Planck-Ausstellung "Bilder der Wissenschaft" reihte sich entlang des Weges durch den Stadtpark - jeder, der vom Hotel de La Reconquista zum Teatro Campoamor, dem Ort der Preisverleihung, wollte, lief an ihr vorbei. Tausende Menschen säumten die Straßen, auf denen sich die Wagenkolonne mit der spanischen Königin, dem Kronprinzen und der Kronprinzessin sowie den Preisträgern den Weg zum Theater bahnte.

Die eigentliche Preisverleihung schaffte es dann sogar auf die Titelseite der Samstagsausgabe von EL PAÍS. Und spätestens jetzt wurde klar, warum der Prinz-von-Asturien-Preis auch der 'spanische Nobelpreis' genannt wird: Das Zeremoniell kann sich wirklich mit dem des schwedischen Königshauses messen lassen. In seiner Rede rief der Kronprinz seine Landsleute zu "gemeinsamer Anstrengung" und "Selbstaufopferung" auf: "Spanien sei eine 'große Nation', für die es sich zu leben, zu lieben und zu kämpfen lohne", so der Prinz vor den fast 2000 Gästen. Die Zeitung EL COMERCIO wählte dementsprechend das Bild der drei Vertreter der spanischen Blindenorganisation ONCE zum Aufmacher. Die Organisation hatte den Preis in der Kategorie "Eintracht" erhalten, weil sie sich seit einem dreiviertel Jahrhundert für die soziale Integration Behinderter einsetzt und die Würde und Lebensqualität von Millionen Menschen in Spanien verbessert hat.

MPG / CB

Die Max-Planck-Gesellschaft erhält den Prinz von Asturien-Preis in der Kategorie Internationale Zusammenarbeit. Die Skulptur geht auf einen Entwurf des Künstlers Joan Miró zurück. Montage: MPG
Auszeichnung  |  23.10.2013

Der wissenschaftliche Nachwuchs gewinnt

Am 25. Oktober wird die Max-Planck-Gesellschaft in Oviedo, Spanien, mit dem Prinz von Asturien-Preis für ihre internationale Zusammenarbeit ausgezeichnet. Das Preisgeld von 50.000 Euro hat sie nun aus eigenen Mitteln verdoppelt, um damit jungen spanischen Nachwuchswissenschaftlern den Aufenthalt an einem Max-Planck-Institut in Deutschland zu ermöglichen.

Die Max-Planck-Gesellschaft erhält den Prinz von Asturien-Preis in der Kategorie Internationale Zusammenarbeit. Die Skulptur geht auf einen Entwurf des Künstlers Joan Miró zurück. Montage: MPG
Die Max-Planck-Gesellschaft erhält den Prinz von Asturien-Preis in der Kategorie Internationale Zusammenarbeit.

Bei der Bekanntgabe des Prinz von Asturien-Preises für Internationale Zusammenarbeit im Juni 2013 hatte die Jury "die europäische Ausrichtung der Max-Planck-Gesellschaft, ihren interdisziplinären Ansatz und die enge Zusammenarbeit zwischen Max-Planck-Instituten und Forschungseinrichtungen sowie Universitäten in der ganzen Welt" gelobt. In über hundert Ländern der Erde finden sich mehr als 5.000 Kooperationsprojekte der Max-Planck-Institute mit fast 6.000 Partnern. Neben der wissenschaftlichen Exzellenz fand auch die internationale Nachwuchsförderung Beachtung: "Durch den Austausch junger Nachwuchswissenschaftler stärken wir das Verständnis für die Belange im jeweils anderen Land. Und wir legen die Grundlage für eine grenzüberschreitende wissenschaftliche Zusammenarbeit, ohne die wir die großen Probleme der Menschheit nicht werden bewältigen können", sagte der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, Prof. Peter Gruss.

Die Max-Planck-Gesellschaft wird das von der Prinz von Asturien-Stiftung verliehene Preisgeld von 50.000 Euro noch einmal um denselben Betrag aus eigenen Mitteln aufstocken und daraus ein Förderprogramm für spanische Nachwuchswissenschaftler finanzieren. Insgesamt 15 Doktoranden und Postdoktoranden können nun zu einem Forschungsaufenthalt von maximal zwei Monaten an ein Max-Planck-Institut eingeladen werden. "Wir möchten auf diese Weise junge Nachwuchswissenschaftler unterstützen und die Kontakte in die spanische Forschungslandschaft vertiefen", erklärt Peter Gruss und betont: "Nach wie vor ist Grundlagenforschung zuallererst eine Aufgabe der öffentlichen Hand. Von daher weiß ich um die Sorgen meiner spanischen Kollegen angesichts der spürbaren Einschnitte, die Spanien aktuell im Forschungshaushalt vorgenommen hat.

"Vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise wurden die Zuschüsse für die staatlichen Universitäten gekürzt, auch die Fördermittel für Auslandsaufenthalte von Doktoranden und Postdoktoranden. "Investitionen in Bildung und Forschung sind immer auch Investitionen in unsere wissenschaftliche, ökonomische und gesellschaftliche Wettbewerbsfähigkeit", so der Präsident: "Ich kann die europäischen Staaten daher nur ermutigen, ihr Engagement für Wissenschaft und Forschung auszubauen. Das sollte für uns alle in Europa ein wichtiges Anliegen sein.

"Die Max-Planck-Gesellschaft hat über 200 Kooperationsprojekte mit Wissenschaftlern in Spanien; jedes Jahr kommen mehr als 200 spanische Gastwissenschaftler nach Deutschland. Mit Ignacio Cirac vom Max-Planck-Institut für Quantenoptik in München, Preisträger der Prinz von Asturien-Stiftung von 2006, hat die Max-Planck-Gesellschaft auch einen spanischen Wissenschaftler unter ihren Direktoren.

Der Prinz von Asturien-Preis wird am 25. Oktober im Rahmen der Festversammlung in Oviedo durch den spanischen Kronprinzen verliehen. Vier junge Nachwuchswissenschaftler der Max-Planck-Gesellschaft aus Argentinien, Korea, Österreich und Deutschland stammend werden den Präsidenten bei der Preisverleihung begleiten - stellvertretend für die rund 4000 Nachwuchswissenschaftler aus mehr als 100 Ländern dieser Erde, die in der Max-Planck-Gesellschaft forschen.

MPG

Frauke Henning-Bodewig
Personalie  |  21.10.2013

Prof. Dr. Frauke Henning-Bodewig in GRUR-Gesamtvorstand gewählt

Frauke Henning-Bodewig
Frauke Henning-Bodewig

Prof. Dr. Frauke Henning-Bodewig ist in den Gesamtvorstand der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) gewählt worden. Ihre Amtszeit beträgt zunächst drei Jahre. Die Wahl erfolgte einstimmig auf der Mitgliederversammlung der Vereinigung in Erfurt im September 2013.

Prof. Dr. Frauke Henning-Bodewig ist Honorarprofessorin an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und langjährige Referatsleiterin - zurzeit Affiliated Research Fellow- am Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München. Dort ist sie vor allem für das Lauterkeitsrecht und seine Schnittstellen zu den IP-Rechten, insbesondere dem Markenrecht zuständig. Sie gilt als eine der führenden Experten für das internationale, europäische und deutsche Recht zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Prof. Dr. Frauke Henning-Bodewig ist Mitverfasserin des "Professoren-Entwurfs", der dem deutschen UWG von 2004 zugrunde liegt. Jüngste Publikationen sind beispielsweise der UWG-Kommentar Harte/Henning, der in diesem Jahr in 3. Auflage erschienen ist und das International Handbook on Unfair Competition, das neben dem Europäischen "Acquis" im Recht des unlauteren Wettbewerbs auch das internationale Wettbewerbsrecht sowie die Rechtslage in 22 wichtigen Staaten erörtert.

Die Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht ist die größte und älteste der in Deutschland mit dem gewerblichen Rechtsschutz und dem Urheberrecht befassten Vereinigungen. Die GRUR wurde im Jahre 1891 gegründet und hat ca 5000 Mitglieder. Ihr satzungsmäßiger Zweck ist die "wissenschaftliche Fortbildung und der Ausbau des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts auf der Ebene des deutschen, europäischen und internationalen Rechts." Sie ist Herausgeberin der auf dem Gebiet des geistigen Eigentums führenden Zeitschriften GRUR und GRUR Int.

Weitere Informationen zur GRUR finden Sie hier.

Thomas Jaeger
Personalie  |  16.10.2013

PD Dr. Thomas Jaeger vertritt Lehrstuhl an Universität Hannover

Thomas Jaeger
Thomas Jaeger

PD Dr. Thomas Jaeger LL.M. (K.U. Leuven) PD Dr. Thomas Jaeger ist seit März 2007 am MPI beschäftigt. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten gehören der Immaterialgüterrechtsschutz, Querschnittsfragen des Immaterialgüterrechts und die Schnittpunkte zum formellen und materiellen Europarecht. Im Jahr 2012 wurde er von der Ludwig-Maximilians-Universität München für die Fächer Europäisches Privatrecht, Europarecht, Wirtschaftsrecht, Immaterialgüterrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtsvergleichung habilitiert.

PD Dr. Thomas Jaeger ist seit März 2007 am MPI beschäftigt. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten gehören der Immaterialgüterrechtsschutz, Querschnittsfragen des Immaterialgüterrechts und die Schnittpunkte zum formellen und materiellen Europarecht. Im Jahr 2012 wurde er von der Ludwig-Maximilians-Universität München für die Fächer Europäisches Privatrecht, Europarecht, Wirtschaftsrecht, Immaterialgüterrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtsvergleichung habilitiert.

Mark-Oliver Mackenrodt
Verschiedenes  |  10.09.2013

Mark-Oliver Mackenrodt in Vorstand des Münchner Kartellrechtsforums gewählt

Mark-Oliver Mackenrodt
Mark-Oliver Mackenrodt

Mark-Oliver Mackenrodt ist in den Vorstand des Münchner Kartellrechtsforums gewählt worden. Er tritt die Nachfolge von Prof. Dr. Rupprecht Podszun an, der auf einen Lehrstuhl an die Universität Bayreuth wechselt. Neben Mackenrodt gehören der Münchner Rechtsanwalt Mark-E. Orth und Dr. Robert Schulz, Unternehmensjurist bei der Siemens AG, dem Vorstand des Kartellrechtsforums an. Mackenrodt arbeitet als Wissenschaftlicher Referent im Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München. Er forscht in der Abteilung von Prof. Dr. Josef Drexl zum Kartellrecht.

Nach der Mitgliederversammlung referierte Frau Julia Topel vom Bundeskartellamt zur Marktabgrenzung in der Medienbranche. Das Münchner Kartellrechtsforum ist eine Vereinigung von Kartellrechtlern und Wettbewerbsökonomen aus Wissenschaft, Unternehmen und Rechtsanwaltschaft. Der Verein versteht sich als Forum zum offenen und informellen Austausch und bietet dazu regelmäßige Vorträge mit anschließender Diskussion zu kartellrechtlichen Themen. Weitere Informationen zum Kartellrechtsforum und Termine finden Sie unter www.kartellrechtsforum.de im Internet.