Verschiedenes  |  06.12.2017

Eröffnung des Datenraums

Die wirtschaftswissenschaftliche Abteilung des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb stellt externen Forschern ab sofort Daten aus der eigenen Forschung zur Verfügung.

Daten können Sie entweder lokal am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb einsehen und benützen oder in Verbindung mit Open Access-Publikationen im Online-Datenrepositorium auf unserer Webseite abrufen.
Siehe Datenzugang, Datenraum und Online-Datenrepositorium.

Verschiedenes  |  07.11.2017

Start von drei Doktoranden im Rahmen des EIPIN European Joint Doctorate

Die Italiener Letizia Tomada und Niccolò Galli und der Spanier Vicente Zafrilla starteten am 1. September ihren dreijährigen Forschungsaufenthalt am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb im Rahmen eines Stipendiums des EIPIN European Joint Doctorate.

Während Tomadas Forschungen das Thema „The Impact of the Unified Patent Court on innovative start-ups in the European Single Market“ zum Gegenstand haben, widmet sich Galli der Materie „Predatory Patent Litigation in the European Competition Law Context“ und beschäftigt sich Zafrilla mit der Fragestellung „Essential patents over-declaration in standards: an anticompetitive conduct?“.


Das im Jahr 1999 zur Intensivierung der Kooperation zwischen europäischen Institutionen aus dem Bereich des geistigen Eigentums und ihren Studenten gegründete Netzwerk EIPIN (European Intellectual Property Institutes Network) hatte sich Anfang 2016 mit dem Konzept „Innovation Society“ auf eine entsprechende Ausschreibung der EU im Rahmen des Horizon 2020-Programms beworben und im Mai 2016 die Zusage zur Förderung eines gemeinsamen Europäischen Promotionsprogramms (European Joint Doctorate) erhalten. Das eingereichte Konzept sieht die Untersuchung der Auswirkungen von Schutzrechten auf die Innovationsfähigkeit einer Gesellschaft sowie der Frage vor, wie Schutzrechte ausgestaltet sein müssen, damit sie Innovation ermöglichen und nicht bremsen.


Insgesamt wurden 15 Doktoranden in das Programm, das über vier Jahre mit 3,8 Mio. Euro gefördert wird, aufgenommen. Jede EIPIN-Mitgliedsinstitution betreut drei Doktoranden und agiert als Co-Betreuer von drei weiteren Doktoranden, die von einer jeweils anderen EIPIN-Mitgliedsinstitution betreut werden. Im Rahmen des Promotionsprogramms sind Praktika bei europäischen Spitzenorganisationen innovativer Wirtschaftszweige (u.a. Telekommunikation, Musik, Saatgut) sowie Seminare (u.a. zur Methodik wissenschaftlichen Arbeitens) geplant.


Mitglieder des EIPIN sind das Munich Intellectual Property Law Center (MIPLC), die Queen Mary University of London, die Universität Straßburg (CEIPI), die Universität Alicante und die Universität Maastricht. Das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, das an dem eingereichten Förderantrag als unterstützende Institution beteiligt war und einer der Träger des MIPLC ist, arbeitet bei der Umsetzung des Programms mit der Universität Augsburg zusammen und betreut die Doktoranden.

Verschiedenes  |  15.02.2017

Übergabe des Jahresgutachtens 2017 der Expertenkommission Forschung und Innovation

Experten identifizieren sechs Handlungsfelder, um Forschung und Innovation weiter zu fördern - Ziel für deutsche Investitionen in Forschung und Entwicklung: 3,5 Prozent vom Bruttoinlandsprodukt

v.l.n.r.: Prof. Dr. Christoph Böhringer, Prof. Dr. Uschi Backes-Gellner, Bundesbildungsministerin Johanna Wanka, Bundeskanzlerin Angela Merkel, Prof. Harhoff, Ph.D., Prof. Dr. Monika Schnitzer, Prof. Dr. Ingrid Ott, Prof. Dr. Uwe Cantner. Foto: Svea Pietschmann

Am Mittwoch, den 15. Februar 2017, hat die unabhängige Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) unter Vorsitz von Prof. Dietmar Harhoff, Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, Bundeskanzlerin Angela Merkel im Bundeskanzleramt das Jahresgutachten 2017 übergeben. In ihrem nunmehr zehnten Jahresgutachten identifiziert die Expertenkommission im Rückblick auf zehn Jahre Politikberatung der Bundesregierung sechs zentrale Handlungsfelder für mehr Innovationen in Deutschland.


Handlungsfeld 1: Öffentlich geförderte Forschung
Ein Bündel von Politikmaßnahmen hat laut EFI in den letzten zehn Jahren im Hochschulsektor bzw. allgemein im Bereich der öffentlich geförderten Forschung zu deutlich besseren Forschungsbedingungen, zu mehr Drittmittelforschung und Forschungskooperationen sowie zu einem Zuwachs an wissenschaftlichem Nachwuchs geführt. Der Vorsitzende der EFI, Prof. Dietmar Harhoff, Direktor am Max-Plack-Institut für Innovation und Wettbewerb, kommt zu einem positiven Resümee: „Die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Deutschland wurde deutlich erhöht.“ Der Bund habe deutlich mehr Mittel für die öffentlich geförderte Forschung bereitgestellt und damit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Drei-Prozent-Ziels sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Forschungslandschaft geleistet. Die EFI hält es nun aber angesichts des internationalen Wettbewerbs für notwendig, „ein ehrgeizigeres Ziel“ zu verankern und empfiehlt eine Zielquote von 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Entwicklung.


Handlungsfeld 2: Transfer von Wissen
Innovation kommt durch den Austausch und die Neukombination des Wissens zahlreicher Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zustande, so die Expertenkommission. Hochschulen und Einrichtungen der außeruniversitären Forschung könnten hierbei einen wichtigen Beitrag leisten. Prof. Uwe Cantner von der Universität Jena und Mitglied der EFI dazu: „Deutschland kann es sich nicht leisten, auf die gesellschaftliche und ökonomische Nutzung exzellenter Forschungsergebnisse zu verzichten. Als ein Problem sehen wir, dass sich eine Kultur des Wissenstransfers in diesen Einrichtungen aber bisher nicht in ausreichendem Maße hat bilden können. Das Ziel des Erkenntnis- und Technologietransfers sollte einen höheren Stellenwert in den Forschungseinrichtungen und in der F&I-Politik erhalten.“ Gut entwickelt sei hingegen die Förderung von Clustern, die sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene inzwischen fester Bestandteil der F&I-Politik seien. Allerdings sei davon auszugehen, dass sich die Fördereffekte sukzessive abschwächten, wenn zunehmend nur noch bereits entwickelte Cluster eine Förderung erführen. „Die Expertenkommission empfiehlt daher, die Fortsetzung der Clusterförderung auf Bundesebene kritisch zu überdenken“, so Prof. Cantner.


Handlungsfeld 3: Innovationen in etablierten Unternehmen
Bei ihrem Rückblick auf Forschung und Entwicklung (FuE) seit 2005 verweist die EFI auf den Beschluss des Europäischen Rates von 2002, die FuE-Ausgaben bis 2010 auf 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu steigern, wobei zwei Drittel davon die Privatwirtschaft leisten sollte. Prof. Schnitzer von der Ludwigs-Maximilians-Universität München und stellvertretende Vorsitzende der EFI kann hier einen großen Fortschritt vermelden: „Noch im Jahr 2005 war die Bundesrepublik mit einem Wert von 2,48 Prozent von diesem Ziel weit entfernt. Aber dank einer bemerkenswerten Steigerung zwischen 2005 und 2015 betrug der Anteil interner FuE am Bruttoinlandsprodukt in Deutschland schließlich im Jahr 2015 2,99 Prozent. Das ist ein großer Erfolg der F&I-Politik, nicht zuletzt deswegen, weil fast zwei Drittel der internen FuE-Ausgaben durch private Unternehmen finanziert werden.“ Der Zuwachs bei letzteren sei ebenfalls groß, falle aber relativ geringer aus als die Zuwächse im öffentlichen Sektor. Daher bleibe „die Stärkung der FuE in deutschen Unternehmen eine zentrale Herausforderung“, so Prof. Schnitzer.


Handlungsfeld 4: Entrepreneurship
Junge Unternehmen (Start-ups) leisten nach Meinung der EFI einen wichtigen Beitrag zum Wirtschaftswachstum und zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. Erfolgreiche Gründungen schafften durch lokale Wertschöpfung Arbeitsplätze. Prof. Ingrid Ott vom Karlsruher Institut für Technologie und Mitglied der EFI sieht hier noch großen Handlungsbedarf: „Die Zahl der Unternehmensgründungen in Deutschland ist im internationalen Vergleich gering, speziell in der wissensbasierten Wirtschaft.“ Das liegt für die Kommission in der nach wie vor mangelhaften Finanzierung begründet. Zwar wurde mittlerweile, wie von der EFI mehrfach angeregt, die restriktive Behandlung von Verlustvorträgen neu geregelt. „Das ist erfreulich“, so Prof. Ott, „doch noch immer ist der deutsche Wagniskapitalmarkt weniger gut entwickelt als jener in anderen europäischen Ländern“. Um hier Abhilfe zu schaffen, habe die Politik mittlerweile vielfältige Förderprogramme aufgelegt und weitere Maßnahmen angekündigt, wie z.B. die Schaffung von Anreizen, die das finanzielle Engagement privater Akteure stärken. Abgesehen davon werde allerdings das in Deutschland vorhandene Gründungspotenzial noch nicht hinreichend ausgeschöpft: „Neben den fachlichen Kompetenzen muss auch Disziplinen übergreifend ein Gründungsbewusstsein geschaffen werden, damit Selbstständigkeit als eine realistische Option wahrgenommenen wird“, bemerkt Ott.


Handlungsfeld 5: Governance – der Staat muss mit gutem Beispiel vorangehen
Auch der Staat müsse ständig innovieren, fordert die EFI, und dabei die Entstehung und Verwendung von Wissen fördern. Von der Breite und Komplexität gesellschaftlicher Herausforderungen seien zunehmend unterschiedliche Politikfelder und -ebenen betroffen. Für Prof. Christoph Böhringer von der Universität Oldenburg und Mitglied der EFI „fällt damit der Koordination von F&I-Politik eine wichtige Rolle zu, um negative Überlagerungen beim Regulieren zu vermeiden und positive Synergien zu erschließen“. Neben einer effektiven „ressortübergreifenden Innovationsstrategie“ und der „Setzung innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen“ sei der Staat aber auch aktiv „als Motor bei der innovationsorientierten öffentlichen Beschaffung“ gefordert. Angesichts des enormen finanziellen Volumens der öffentlichen Beschaffung plädiert die EFI dafür, diese Mittel stärker und koordinierter als bisher für die Förderung von Innovationen zu nutzen. Eine wegweisende staatliche Forschungspolitik beinhalte und bedürfe zudem Innovationen im Sinne von „Experimentieren mit neuen Förderkonzepten“. Böhringer abschließend: „Hierfür muss es ausreichend Freiraum bzw. strategische Flexibilität geben.“


Handlungsfeld 6: Digitaler Wandel
Digitaler Wandel vollzieht sich schnell und die dafür zentralen Technologien und Geschäftsmodelle gehören nicht zu den Kernstärken des deutschen F&I-Systems, konstatiert die EFI. „Gerade für Deutschland stellt die digitale Transformation eine radikale Innovation dar, die langfristig erarbeitete deutsche Wettbewerbs- und Spezialisierungsvorteile bedroht“, so Prof. Harhoff. Aus Sicht der EFI hat die deutsche F&I-Politik die diesem Wandel zugrunde liegende technische und ökonomische Dynamik bisher zu wenig beachtet. Dies spiegele sich auch in einer Unterfinanzierung der FuE-Förderung der Informations- und Kommunikationstechnologien in Deutschland wider – verglichen z.B. mit dem überaus innovationsstarken Sektor rund um die Automobilindustrie. Die Experten fordern: „Deutschland muss in den kommenden Jahren neue technische und ökonomische Stärken aufbauen. Dazu bedarf es konsequenter und zügiger Politikmaßnahmen. Mit deren Umsetzung sollte in der neuen Legislaturperiode unmittelbar begonnen werden.“


Die Expertenkommission Forschung und Innovation wurde 2006 eingerichtet. Sie leistet wissenschaftliche Politikberatung für die Bundesregierung und legt regelmäßig Gutachten und Empfehlungen zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands vor. Als Mitglieder gehören der Kommission neben dem Vorsitzenden Professor Dietmar Harhoff an: die stellvertretende Vorsitzende Professor Monika Schnitzer, Leiterin des Seminars für Komparative Wirtschaftsforschung an der LMU, Professor Uschi Backes-Gellner von der Universität Zürich, Professor Böhringer von der Universität Oldenburg, Professor Uwe Cantner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena sowie Professor Ingrid Ott vom Karlsruher Institut für Technologie.


Nähere Information unter unter www.e-fi.de

Verschiedenes  |  31.01.2017

Munich Summer Institute 2017

From May 29 to 31, 2017, the Center for Law & Economics at ETH Zurich, the Institute for Strategy, Technology and Organization at the Ludwig Maximilians University of Munich and the Max Planck Institute for Innovation and Competition will jointly organize the second Munich Summer Institute.

The Summer Institute 2017 will focus on three areas:

  • Digitization, Strategy and Organization (chairs: Jörg Claussen and Tobias Kretschmer),
  • Innovation and Entrepreneurship (chair: Dietmar Harhoff), and
  • Law & Economics of Intellectual Property and Innovation (chair: Stefan Bechtold).

The goal of the Munich Summer Institute is to stimulate a rigorous in-depth discussion of a select number of research papers and to strengthen the interdisciplinary international research community in these areas.

Researchers in economics, law, management and related fields at all stages of their career (from Ph.D. students to full professors) may attend the Munich Summer Institute as presenters in a plenary or a poster session, as discussants or as attendants.


The Munich Summer Institute will feature three keynote lecturers, 18 plenary presentations and a daily poster session (including a poster slam). Paper presentations will be grouped by topics, not discipline or method.


The Munich Summer Institute will be held at the Bavarian Academy of Sciences and Humanities in the heart of Munich. Partizipation is by invitation only. The organizers will fund travel and hotel expenses for all plenary speakers and hotel expenses for all poster presenters and invited discussants.


Key speakers are:

  • Michael Frakes (Duke University),
  • Ajia Leiponen (Cornell University), and
  • Mirjam van Praag (Copenhagen Business School).

Paper selections will be announced at the beginning of March. The program of the Munich Summer Institute will be available on April 1, 2017. Final papers are due for circulation among conference participants on May 1, 2017. Accepted papers will be made available to conference participants on a protected website. Researchers who would like to attend the Munich Summer Institute without giving a presentation should contact one of the organizers by May 1, 2017.


More information is available at http://munich-summer-institute.org. Any questions concerning the Munich Summer Institute should be directed to Stefan Bechtold, Jörg Claussen, Dietmar Harhoff or Tobias Kretschmer.

Verschiedenes  |  15.06.2016

Presseinformation: Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb mit erstem „Journalist-in-Residence“

Manfred Ronzheimer untersucht die Erneuerung des Innovationsjournalismus in Deutschland.

Manfred Ronzheimer
Verschiedenes  |  02.05.2016

EIPIN-Antrag auf Förderung eines europäischen Promotionsprogramms erfolgreich

Das European Intellectual Property Institutes Network (EIPIN) hat am 2. Mai 2016 die Zusage der EU zur Förderung eines gemeinsamen Europäischen Promotionsprogramms (European Joint Doctorate) erhalten.

Mitglieder des im Jahr 1999 zur Intensivierung der Kooperation zwischen europäischen Institutionen aus dem Bereich des geistigen Eigentums und ihren Studenten gegründeten Netzwerkes sind das Munich Intellectual Property Law Center (MIPLC), die Queen Mary University of London, die Universität Straßburg (CEIPI), die Universität Alicante und die Universität Maastricht.


Insgesamt werden 15 Doktoranden in das Programm, das über vier Jahre mit 3,8 Mio. Euro gefördert wird, aufgenommen. Jede EIPIN-Mitgliedsinstitution betreut drei Doktoranden und agiert als Co-Betreuer von drei weiteren Doktoranden, die von einer jeweils anderen EIPIN-Mitgliedsinstitution betreut werden. Im Rahmen des Promotionsprogramms sind Praktika bei europäischen Spitzenorganisationen innovativer Wirtschaftszweige (u.a. Telekommunikation, Musik, Saatgut) sowie Seminare (u.a. zur Methodik wissenschaftlichen Arbeitens) geplant. Außerdem sollen die Doktoranden an den jährlichen EIPIN-Kongressen teilnehmen.


EIPIN hatte sich im Januar 2016 mit dem Konzept „EIPIN Innovation Society“ auf eine entsprechende Ausschreibung der EU im Rahmen des Horizon 2020-Programms beworben. Das Konzept sieht die Untersuchung der Auswirkungen von Schutzrechten auf die Innovationsfähigkeit einer Gesellschaft sowie der Frage, wie Schutzrechte ausgestaltet sein müssen, damit sie Innovation ermöglichen und nicht bremsen, vor.


Auf Seiten des EIPIN-Mitglieds MIPLC fungiert die Universität Augsburg als den Doktorgrad verleihende Institution. Das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, das an dem eingereichten Förderantrag als unterstützende Institution beteiligt war und einer der Träger des MIPLC ist, wird bei der Umsetzung des Programms mit der Universität Augsburg zusammenarbeiten und die Doktoranden betreuen.

Verschiedenes  |  25.04.2016

Studie „Urheberrecht und Innovation in digitalen Märkten“ übergeben

Am 25. April 2016 übergab Prof. Dietmar Harhoff die zusammen mit Prof. Reto M. Hilty und Dr. Alexander Suyer verfasste Studie „Urheberrecht und Innovation in digitalen Märkten“ an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas.

v.l.n.r.: Dr. Hubert Weis, Leiter der Abteilung Handels- und Wirtschaftsrecht, Heiko Maas, Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D. Foto: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Um für die rechtspolitischen Diskussionen über das Urheberrecht im digitalen Zeitalter eine bessere empirische Grundlage zu schaffen, hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beim Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb die Studie in Auftrag gegeben.


Die Digitalisierung ist ein wesentlicher Treiber für Innovationen und das Entstehen neuer Geschäftsmodelle. Internetbasierte Wertschöpfungsprozesse verändern zunehmend die Rahmenbedingungen kreativen Schaffens, aber sie eröffnen auch neue Möglichkeiten der Verbreitung und Nutzung unterschiedlichster Inhalte. Entsprechend wird auch das Urheberrecht als eines der rechtlichen Instrumente zur Förderung von Innovation und Kreativität vor neue Herausforderungen gestellt. Dabei ist seine Rolle nicht nur aus juristischer, sondern auch aus ökonomischer Sicht zu bestimmen. Eine Grundlage dazu bilden die Erfassung und Analyse jener technologischen und ökonomischen Veränderungen, welche die Digitalisierung und Vernetzung mit sich bringen. Trends bezüglich Technologieentwicklungen und Wertschöpfungsmodellen zeigen sich dabei namentlich bei solchen jungen Unternehmen, die aktuell innovative, internetbasierte Geschäftsmodelle einführen. Besteht ein Zusammenhang zwischen deren Geschäftsmodellen und dem Urheberrecht, kann dieser Schlüsse darauf erlauben, welche rechtlichen Rahmenbedingungen Innovation in digitalen Märkten positiv oder negativ beeinflussen dürften.


Im Rahmen der Studie wurden 40 Startups mit internetbasierten Geschäftsmodellen befragt. Startups wurden dabei als Unternehmen definiert, die jünger als zehn Jahre sind, ein innovatives Geschäftsmodell bzw. eine innovative Technologie einsetzen und anstreben signifikant zu wachsen. In Interviews mit den Startups sollte geklärt werden, aus welchen Vorgaben des Urheberrechts sich aus Sicht der Gründer ein Konfliktpotenzial mit dem eigenen Geschäftsmodell ergibt. Zu diesem Zweck wurde zunächst ermittelt, welche Rolle urheberrechtlich geschützte Inhalte für die Wertschöpfung spielen und von wem diese geschaffen werden. Daran anknüpfend wurde erhoben, welche urheberrechtlichen Fragen, Unsicherheiten oder Risiken sich für die Startups bezüglich dieser Inhalte ergeben. Schließlich wurde abgefragt, wie sie diesen Herausforderungen im Geschäftsalltag begegnen.


Die Studie, die vom Max-Planck- Institut für Innovation und Wettbewerb gemeinsam mit dem Center for Digital Technology and Management (CDTM) als multidisziplinäre Analyse durchgeführt wurde und technische, ökonomische und rechtliche Gesichtspunkte berücksichtigt, zeigt zahlreiche Herausforderungen auf, vor denen das deutsche Urheberrecht in Bezug auf Innovation in digitalen Märkten steht. Die Studie stellt somit eine empirische Grundlage dar, auf deren Basis Reformvorschläge für das deutsche Urheberrecht erarbeitet werden können.

Verschiedenes  |  10.03.2016

Eric von Hippel und das User Innovation Paradigma

"Revolutionizing Innovation: Users, Communities, and Open Innovation" jetzt bei MIT Press erschienen.

Harhoff, Dietmar; Lakhani, Karim R. (Hrsg.) (2016). Revolutionizing Innovation: Users, Communities, and Open Innovation. Cambridge, MA: MIT Press. ISBN: 9780262029773.

“Revolutionizing Innovation: Users, Communities, and Open Innovation”, herausgegeben von Dietmar Harhoff (Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb) und Karim R. Lakhani (Associate Professor of Business Administration an der Harvard Business School), ist nun bei MIT Press erschienen (https://mitpress.mit.edu).
 

Der Band eröffnet einen umfassenden und multidisziplinären Blick auf den Bereich der User und Open Innovation und beleuchtet die Entwicklungen in diesem Bereich über die letzten Jahrzehnte. Das Buch ist dem Ökonomen Eric von Hippel gewidmet, der seit den 1980er Jahren einer bahnbrechenden Sichtweise von Innovation den Weg bereitet hat. Von Hippel zeigt auf, dass Nutzer von Produkten und Dienstleistungen in vielen Fällen Innovationen hervorbringen und dass diese dann von Herstellern aufgegriffen und weiterentwickelt werden. Er tritt damit der vorherrschenden Auffassung entgegen, die gewinnorientierte Firmen als Haupttreiber technologischen und organisatorischen Wandels betrachtet. Von Hippel und Kollegen fanden in ihren Forschungsprojekten empirische Belege, die dem produzentenzentrierten Innovationsmodell schlicht widersprachen. Weite Teile der Wissensökonomie bauen heute routinemäßig auf Nutzerinnovationen, Communities und Open Innovation auf, um wichtige technologische oder organisatorische Probleme zu lösen.
 

Die Mitautoren des Buches – darunter viele Kollegen Eric von Hippels – zeigen sowohl theoretische als auch empirische Perspektiven auf, die so vielfältige Felder wie Wirtschaftswissenschaften, Wissenschaftsgeschichte, Technikgeschichte, Recht, Politik und Management abdecken.
 

Am 17. März 2016, 18-20 Uhr, wird Eric von Hippel selbst am neuen Munich Center for Internet Research (MCIR) der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, einen Vortrag zum Thema “Free Innovation and the Internet” halten und sich dabei der Frage widmen, wie das Internet Innovation verändert. Der Vortrag mit anschließender Diskussion kann im Livestream verfolgt werden (http://www.mcir.badw.de/). Die Zuschauer können im Live-Chat Fragen stellen. Siehe auch: http://www.ip.mpg.de/de/das-institut/veranstaltungen/free-innovation-and-the-internet.html.

Verschiedenes  |  29.02.2016

Presseinformation: Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb: Web-Relaunch

Mit seinem neuen Web-Auftritt rückt das Münchner Forschungsinstitut neben der interdisziplinären Zusammenarbeit und den vielfältigen Projekten und Publikationen das neue Institutsprofil in den Vordergrund.

Verschiedenes  |  17.02.2016

Übergabe des Jahresgutachtens 2016 der Expertenkommission Forschung und Innovation

v.l.n.r.: Prof. Dr. Uwe Cantner, Prof. Dr. Monika Schnitzer, Bundesbildungsministerin Johanna Wanka, Bundeskanzlerin Angela Merkel, Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D., Prof. Dr. Uschi Backes-Gellner, Prof. Dr. Ingrid Ott, Prof. Dr. Christoph Böhringer. Foto: Svea Pietschmann

Digitalisierung: Deutschland steht vor großen Herausforderungen


Am Mittwoch, den 17.2.2016, hat die unabhängige Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) unter Vorsitz von Prof. Dietmar Harhoff, Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb und Honorarprofessor für Entrepreneurship und Innovation an der Ludwig-Maximilians-Universität, Bundeskanzlerin Angela Merkel im Bundeskanzleramt das Jahresgutachten 2016 übergeben.


Thema Digitalisierung steht im Vordergrund

Im neuen Jahresgutachten steht für die Expertenkommission Forschung und Innovation das Thema Digitalisierung im Vordergrund. Prof. Dietmar Harhoff, Vorsitzender der Kommission, betont: „Durch die wachsende Vernetzung von Personen und Objekten sowie deren Einbeziehung in das Internet entstehen gänzlich neue Handlungsräume. Politik, Wirtschaft und Gesellschaft werden durch diese Entwicklung vor große Herausforderungen gestellt.“


Internet als Grundlage für neue digitale Geschäftsmodelle

Die Expertenkommission hebt hervor, dass sich das Internet in vielen Lebensbereichen nicht direkt als neue Technologie, sondern vielmehr als Grundlage für neue „digitale Geschäftsmodelle“ bemerkbar macht, deren wirtschaftliche Bedeutung erheblich zugenommen hat. Hier bieten sich Chancen für junge Unternehmen: Software- und internetbasierte Technologien wie „Cloud Computing“ (Daten und Software in ausgelagerter „Wolke“) und „Big Data“ (Auswertung großer Datenmengen) ermöglichen disruptive Innovationen mit weitreichenden Folgen. Neue Anbieter – vor allem aus den USA – dominieren zunehmend den strategisch wichtigen Zugang zum Endkunden und bedrohen die Positionen etablierter Anbieter. Die Expertenkommission kritisiert, dass „die deutsche Politik derzeit insgesamt zu sehr auf Anpassung und Verteidigung etablierter deutscher Stärken ausgerichtet ist“. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Digitalisierung würden nicht ausreichend berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund erneuert die Expertenkommission ihre Empfehlung, auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wagniskapital und die Einrichtung eines Börsensegments für wachstumsorientierte junge Unternehmen hinzuwirken. Zudem müssten sich Schulen und Universitäten auf die mit Internet und Digitalisierung verbundenen Herausforderungen einstellen. „Informatik ist als neue Schlüsseldisziplin zu begreifen; Kompetenzen im Umgang mit digitalen Technologien und Geschäftsmodellen sind in allen Ausbildungs- und Weiterbildungssegmenten zu fördern“, betont Prof. Harhoff.


Die Expertenkommission weist außerdem darauf hin, dass sich etablierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit der Umsetzung neuer Geschäftsmodelle der digitalen Wirtschaft besonders schwer tun. Im Durchschnitt gilt: Je kleiner das Unternehmen, desto weniger Bedeutung misst es digitalen Technologien bei. Die Expertenkommission ist daher besorgt, dass ein Großteil der KMU die Bedeutung des digitalen Wandels unterschätzt.


Robotik sollte einen höheren Stellenwert erhalten

Die Expertenkommission beschäftigt sich in ihrem Jahresgutachten auch mit der durch die Digitalisierung getriebenen Robotik. Prof. Harhoff beschreibt die aktuelle Situation: „Deutschland ist im internationalen Vergleich beim industriellen Robotereinsatz derzeit noch gut aufgestellt, bei der schnell wachsenden Servicerobotik außerhalb von Fabrikhallen gibt es in Forschung und Innovation aber Defizite.“ Nach Ansicht der Expertenkommission müsse die Bundesregierung eine explizite Robotik-Strategie entwickeln, die insbesondere der wachsenden Bedeutung der Servicerobotik Rechnung trage. „Robotik sollte an den Hochschulen, in der dualen Berufsausbildung und in allen Weiterbildungsangeboten einen höheren Stellenwert als bisher erhalten“, so Prof. Harhoff.


E-Government

Genauer untersucht die Expertenkommission zudem die Situation des E-Government (Electronic Government) in Deutschland, also der Abwicklung von Regierungs- und Verwaltungsprozessen mit Hilfe von elektronischen Medien. Hierzu stellt Prof. Harhoff stellt bedauernd fest: „Das im Jahr 2010 in der nationalen E-Government-Strategie von Bund, Ländern und Kommunen formulierte Ziel, bis zum Jahr 2015 deutsches E-Government zum internationalen Maßstab für effektive und effiziente Verwaltung zu machen, ist verfehlt worden. Deutschland liegt in diesem Bereich deutlich zurück.“ Damit lasse Deutschland wichtige Innovations- und Wertschöpfungspotenziale brach liegen – Bürgern würden Qualitätsverbesserungen in staatlichen Dienstleistungen vorenthalten und die Wirtschaft müsse auf wichtige Nachfrageimpulse verzichten.


Handlungsbedarf in Sachen Digitalisierung gibt es nach einhelliger Meinung der Expertenkommission allerdings nicht nur in Behörden, sondern auch in den Hochschulen. Diese, so Prof. Harhoff, benötigten individuelle Strategien für ihren Umgang mit den Herausforderungen der Digitalisierung – eine Aufgabe, die von vielen Hochschulen bisher noch vernachlässigt werde. Prof. Harhoff: „Durch die Identifizierung und Förderung von Best-Practice-Beispielen können die Hochschulen bei ihrer Strategieentwicklung unterstützt werden. Der Bund könnte zudem einzelne Hochschulen institutionell fördern, um die Umsetzung von nachhaltigen Digitalisierungsstrategien zu unterstützen, die die Interdisziplinarität befördern, besonders ambitioniert sind und zur Profilbildung der Hochschulen genutzt werden.“


Digitalisierung an Hochschulen

Die Expertenkommission erneuert ihre Einschätzung, dass Digitalisierung, Vernetzung und die Einführung neuer internetbasierter Geschäftsmodelle durchschlagende, disruptive Veränderungen verursachen. Zugleich zeigt sich Prof. Harhoff aber zuversichtlich, „dass Deutschland angesichts der Erfahrungen mit der Digitalisierungswelle in den achtziger Jahren, bei den erforderlichen Anpassungen des Arbeitsmarktes gut abschneiden kann“. Er schließt mit der Mahnung: „Deutschland muss in Zukunft verstärkt an der Erschließung neuer Quellen für Wertschöpfung und Arbeitsplätze beteiligt sein – dazu bedarf es auch eines Umdenkens in der Politik.“


Die Expertenkommission Forschung und Innovation wurde 2006 eingerichtet. Sie leistet wissenschaftliche Politikberatung für die Bundesregierung und legt regelmäßig Gutachten und Empfehlungen zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands vor. Als Mitglieder gehören der Kommission neben dem Vorsitzenden Professor Dietmar Harhoff an: die stellvertretende Vorsitzende Professor Monika Schnitzer, Leiterin des Seminars für Komparative Wirtschaftsforschung an der LMU, Professor Uschi Backes-Gellner von der Universität Zürich, Professor Böhringer von der Universität Oldenburg, Professor Uwe Cantner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena sowie Professor Ingrid Ott vom Karlsruher Institut für Technologie.


Nähere Informationen unter e-fi.de.