Abteilung

Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Ausgangspunkt für die Definition der Forschungsthemen des Instituts bildet eine räumliche Matrix, die aus drei Forschungsachsen gebildet wird:

- Grundlagen und Funktionen des Immaterialgüter- und Wettbewerbsrechts
- Ausgestaltung von Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht
- Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in unterschiedlichen Wirtschaftsräumen

Auf diesen Forschungsachsen liegen jeweils mehrere Forschungsschwerpunkte, die im Zeitablauf neu definiert werden können.

 

Forschungsachse
I. Grundlagen und Funktionen des Immaterialgüter- und Wettbewerbsrechts

 

Forschungsachse
II. Ausgestaltung von Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

 

Forschungsachse
III. Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in unterschiedlichen Wirtschaftsräumen

 

Der Grundsatz der Territorialität sichert im Immaterialgüterrecht und in gewissem Umfang auch im Wettbewerbsrecht  die Souveränität des jeweiligen Gesetzgebers im Hinblick auf Existenz und Ausgestaltung der Rechte. Durch die Internationalisierung von Kommunikation und Handelsströmen wird dieser Grundsatz jedoch in zunehmendem  Maße relativiert und  gewinnt neue Facetten. Dies betrifft zum einen die Tendenz zur Harmonisierung oder Vereinheitlichung des Rechts innerhalb geografisch oder wirtschaftlich zusammenhängender Gebiete oder auf internationaler Ebene. Zum anderen gilt es für den Dialog und – soweit erforderlich – für die Auflösung von Spannungen zwischen verschiedenen Wirtschaftsräumen und den dort geltenden Rechtsordnungen. Für das Auffinden von Lösungen im Fall konkreter Konflikte sind ferner die Instrumente des internationalen Privatrechts in seiner traditionellen Gestalt, aber auch die Entwicklung neuartiger Strategien von Bedeutung.


Immaterialgüterrechte unterliegen traditionell dem Grundsatz der Territorialität. In ihrer rechtlichen Existenz und ihrer Ausgestaltung sind sie an das Gebiet von Staaten oder Staatengemeinschaften gebunden, in denen sie zur Entstehung gelangt oder anerkannt worden sind. Es ist grundsätzlich Sache des jeweiligen Souveräns, diejenigen Formen des Schutzes zu bestimmen, die zur Erzielung erwünschter und zur Vermeidung unerwünschter Wirkungen ökonomischer, sozialer oder kultureller Natur geeignet sind. Auch das Wettbewerbsrecht, dem insoweit flankierende Wirkung zukommt, unterliegt der nationalen Regelungshoheit, ohne als Folge des kollisionsrechtlichen Auswirkungsprinzips in gleichem Maße in seiner Existenz territorial determiniert zu sein.


Die Interdependenz von Rechtsgestaltung und sozioökonomischen sowie kulturellen Effekten führt typischerweise zur Herausbildung gleichförmiger oder vereinheitlichter Schutzsysteme in eng verbundenen und hinsichtlich ihres Entwicklungsstandes homogenen Wirtschaftsräumen. Dies ist insbesondere in der EU feststellbar; es gilt jedoch auch zum Beispiel für die Länder des Andengemeinschaft. Ferner kann sich vor diesem Hintergrund auf internationaler Ebene ein Dialog zwischen unterschiedlichen Regelungsmodellen mit dem Ziel der Optimierung sowie gegebenenfalls der Angleichung der jeweiligen Rechtssysteme ergeben. Unterstützung findet dies in einem dichten und weiter wachsenden Netzwerk internationaler Verträge, das sich auf der Grundlage der PVÜ und der RBÜ entwickelt hat und mit dem TRIPS-Abkommen einen Höhepunkt, aber keineswegs seinen Abschluss gefunden hat. Vor allem bei Vorliegen eines Machtgefälles zwischen den beteiligten Staaten kann es allerdings auch dazu kommen, dass wenig taugliche Regelungsmodelle zum rechtlich maßgeblichen Standard erhoben werden; dies wirft die Frage nach Schutz- und Abhilfemöglichkeiten auf.


Soweit nationale oder regionale Rechtsunterschiede bestehen bleiben, müssen Lösungsmechanismen für Fallgestaltungen bereitgestellt werden, deren Wirkungen grenzüberschreitend oder global eintreten. Hierzu zählt das Instrumentarium des Internationalen Privatrechts, das durch die zunehmende Globalisierung von Kommunikation und kommerzieller Interaktion vor neue Aufgaben gestellt wird. Es geht jedoch auch um die Entwicklung neuer Lösungen, die etwa im materiellen Recht ansetzen, oder um Strategien, die von der Koexistenz und Gleichwertigkeit unterschiedlicher Rechtsordnungen ausgehen und auf dieser Basis zu einem Ausgleich von Interessen gelangen.

III.1 Verwirklichung und Perspektiven des europäischen Binnenmarktes

Während das binnenmarktpolitische Ziel im Wettbewerbsrecht sehr deutlich sichtbar ist, ist zu fragen, wie viel Dichte an Harmonisierung im Bereich des Rechts des Immaterialgüterrechts notwendig und angemessen ist bzw. ob und wie weit auch Unionsschutzrechte über die bestehenden hinaus opportun sind. Hier stellen sich auch Fragen der Koexistenz paralleler Regelungssysteme. Auch der Einfluss der Rechtsprechung des EuGH auf die Immaterialgüterrechte im Binnenmarkt bedarf besonderer Aufmerksamkeit, zumal der EuGH nicht im Zivil- oder Immaterialgüterrecht spezialisiert ist. Weitere zentrale Fragen im Bereich des europäischen Binnenmarktes umfassen das komplexe Zusammenspiel von europäischen und nationalen Verfahrensregeln, das Kollisionsrecht, das System der gerichtlichen Zusammenarbeit in Zivilsachen, und das sich weiter verdichtende Vertragsrecht.


Der Einfluss des europäischen Rechts auf die Entwicklungen des Immaterialgüter- und Wettbewerbsrechts ist vielfältig; er reicht bis in die Anfänge des europäischen Integrationsprozesses zurück. Die Kernfragen konzentrieren sich dabei auf die binnenmarktpolitische Zielsetzung der EU und insoweit auf die Funktionen dieser Rechtsgebiete. Am deutlichsten sichtbar ist die Binnenmarktorientierung beim europäischen Wettbewerbsrecht, dessen Funktion in Bezug auf die Marktintegration sich von jener der nationalen Wettbewerbsrechtsordnungen unterscheidet.


Vielschichtiger ist demgegenüber die Frage, „wie viel Europa" die Binnenmarktzielsetzung bei den Schutzrechten – einschließlich des Lauterkeitsrechts – erfordert. Es geht hier um die Frage, ob, auf welchen Gebieten und in welcher Form weitere Schritte zur Verwirklichung des Binnenmarktes notwendig und opportun sind. Dabei sind sowohl das Interesse an Effizienz und Rechtssicherheit grenzüberschreitender Aktivitäten als auch insbesondere das Subsidiaritätsprinzip zu berücksichtigen. Nicht nur die Austarierung von koexistierenden nationalen und unionsweiten Schutzsystemen steht hier in Frage; vielmehr bedingt der Binnenmarkt schon auf der Ebene der nationalen Schutzsysteme die richtige Dichte an Harmonisierung. Sie zu finden ist herausfordernd. Eine unzureichende Angleichung kann Grundfreiheiten behindern, während eine zu weit reichende Rechtsangleichung positive Effekte eines Wettbewerbs der Rechtsordnungen zu eliminieren droht.


Hinsichtlich der Frage der Notwendigkeit und Reichweite supranationaler Schutzsysteme sind die Auswirkungen der bestehenden Unionsschutzrechte, einschließlich des neu eingeführten Unionspatentsystems, auf die Wettbewerbsfähigkeit Europas von Interesse. Mittelfristig wird die Frage nach einem Unionsurheberrecht diskutiert, zumal es die bisherige, recht umfassende, aber doch nur punktuelle Harmonisierung im Urheberrecht nicht schaffte, die Abschottung nationaler Märkte, die im Zeitalter des Internet anachronistisch wirken, zu verhindern. Hier ist allerdings der Aspekt der kulturellen Vielfalt als mögliches Gegenargument zu berücksichtigen.


Im Übrigen stellen sich Fragen in Zusammenhang mit den Auswirkungen der Rechtsangleichung und Schaffung von Einheitsrechten. Letztere hat durch die Koexistenz paralleler Regelungssysteme auf nationaler und Unionsebene zum Teil zu neuartigen Rechtsfragen im Hinblick auf die Koordinierung von Strukturen und materieller Rechtsentwicklung geführt. Von besonderer Bedeutung ist ferner der Einfluss, den die Rechtsprechung des EuGH auf die Immaterialgüterrechte im Binnenmarkt nimmt. Entscheidungen des EuGH können das Verständnis von Regelungen vertiefen; sie führen jedoch nicht selten zu neuen Fragen und zu Rechtsunsicherheiten. Dabei bewirkt bereits der Umstand, dass sich der EuGH als europarechtsbasiertes, nicht im Zivil- bzw. Immaterialgüterrecht spezialisiertes Gericht versteht, eine tendenziell kritische Rezeption innerhalb der spezialisierten Kreise auf nationaler und supranationaler Ebene ausgelöst.


Im europäischen Recht stellen sich über das Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht hinaus weitere zentrale Fragen. Zu denken ist beispielsweise an das komplexe Zusammenspiel von europäischen und nationalen Verfahrensregeln, an kollisionsrechtliche Fragen oder an das System der gerichtlichen Zusammenarbeit in Zivilsachen, aber auch an die stete Verdichtung vertragsrechtlicher Grundsätze, welche gerade für Immaterialgüterrechtsverträge ganz neue Perspektiven eröffnet.

Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

European Patent Litigation: Heterogeneity in a Harmonized System - Essays on the Law and Economics of European Patent Litigation

Raphael Zingg

 
Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Hospitals and EU Competition Law - The Applicability of Art. 101-106 TFEU and of the Merger Regulation to Hospitals

André S. Berne

 
Weiteres Forschungsprojekt
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Modern development of Intellectual Property Acquis in the European Union and Approximation of Ukrainian Legislation to the EU Acquis

Yuriy Kapitsa, Dr. of Laws, J.S.D.

 
Weiteres Forschungsprojekt
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Populism and Antitrust. Institutional and Enforcement Facets

Dr. Maciej Bernatt

 
Dissertation

Reconciliation between the GDPR and the German Personality Rights

Jingzhou Sun

 
Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Rules, Organizations and Opportunities for the Traditional Craft Sector (ROOTS)

Flavia Guerrieri

 
Habilitation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

The EU Social Market Economy and the Digital Age

Dr. Bernadette Zelger, Mag.iur, LL.M. (QMUL)

 
 

III.2 Rechtsentwicklung in außereuropäischen Rechtsordnungen

Die Länder außerhalb der EU weisen aufgrund unterschiedlicher soziokultureller und ökonomischer Kontexte eigene Marktstrukturen und Innovationsdynamiken auf. Dieser Pluralismus resultiert in eine Diversifizierung von Marktangeboten, Geschäftsmodellen und Rechtsrahmen, was wiederum zu einem Umdenken im Hinblick auf die nationalen, regionalen und internationalen Rechtsrahmen im Bereich des Immaterialgüter- und Wettbewerbsrechts führen kann. Die rechtswissenschaftliche Forschung in diesem Bereich ermöglicht nicht nur die Analyse funktionierender Rechtsrahmen außereuropäischer Länder, sondern auch die Untersuchung der Frage, ob die vielfältige Regulierung Innovation und funktionierenden Wettbewerb auf globaler Ebene tatsächlich fördert.


Die Länder außerhalb der EU haben ihr eigenes wirtschaftliches, politisches und rechtliches Umfeld, das aus ihrer individuellen Geschichte und Kultur, ihrem eigenen gesellschaftspolitischen Kontext sowie ihren eigenen moralischen und ethischen Maßstäben heraus entstanden ist. Diese kontextuellen Unterschiede haben dazu geführt, dass die außereuropäischen Länder (insbesondere, aber nicht ausschließlich, Entwicklungsländer) unterschiedliche soziokulturelle und ökonomische Ziele entwickelt haben, was wiederum zu eigenen Marktstrukturen und Innovationen geführt hat. Da technologischer Fortschritt und internationaler Handel den Globus schrumpfen lassen, sind diese Innovationen und Marktbedingungen für den sog. „Weltbürger“ zunehmend interessant und wertvoll. Als unmittelbare Konsequenz dieses Phänomens  werden die unterschiedlichen sozioökonomischen und rechtlichen Umfelder, in denen sich diese Innovationen und der Wettbewerb (weiter)entwickelt haben,  zunehmend interessant und bieten vielfältige Möglichkeiten für ein globales Lernen und einen globalen Austausch.


Das Interesse an einer wachsenden Vielfalt an Innovationen und an der Gestaltung wettbewerbsfähiger Märkte führt einerseits unausweichlich zu einer zunehmenden Diversifizierung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen und andererseits zu neuartigen wettbewerblichen Rahmenbedingungen und Geschäftsmodellen. Umgekehrt kann jeder dieser Aspekte die bestehenden nationalen, regionalen und internationalen Rechtsrahmen und Vereinbarungen wie etwa das TRIPS-Übereinkommen beeinflussen bzw. davon beeinflusst werden. In Bezug auf das Wettbewerbsrecht und die Wettbewerbspolitik führen die verschiedenen länderspezifischen Marktbedingungen häufig dazu, dass unterschiedliche Maßnahmen zur Förderung der Effizienz und der Verbraucherwohlfahrt ergriffen werden, die wiederum für andere Länder eine reiche Lern- und Informationsquelle darstellen. Dieses Phänomen führt darüber hinaus zu unterschiedlichen Auslegungen von auf rechtliche Harmonisierung gerichteten Regelungen und ruft in einigen Fällen sogar deren Neubewertung hervor, um einen für alle Seiten vorteilhaften internationalen Handel und eine weltweite gerechte wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen.


Die Forschung in diesem Bereich zielt zum einen darauf ab, festzustellen, ob die derzeitigen nationalen, regionalen und internationalen Regelungen und Politiken die Verbreitung der vielfältigen Formen von Innovation in einer gerechten, ethischen und effizienten Weise fördern und unterstützen. Zum anderen zielt die Forschung darauf ab, innovative Geschäftsmodelle zu unterstützen und den Wettbewerb unter verschiedenen Marktbedingungen zu fördern. Darüber hinaus verfolgt die Forschung in diesem Bereich den Zweck, von den Rechts- und Politikrahmen der außereuropäischen Länder zu lernen, die bei der Förderung und Unterstützung der Verbreitung nützlicher Produkte, Prozesse und Dienstleistungen erfolgreich waren bzw. die Entwicklung spezifischer Marktstrukturen und von Wettbewerb ermöglicht haben. Schließlich soll auch analysiert werden, wie sich die rechtliche Vielfalt, die sich aus den unterschiedlichen Rechtsordnungen und ‑instrumenten ergibt, auf globaler Ebene auf Innovation und Wettbewerb auswirkt.

Weiteres Forschungsprojekt
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

A Judicial Approach to the Grant of Exemptions to Administrative Monopolies in Chinese Competition Law – With Comparative Reference to Article 106(2) TFEU

Xue Gan

 
Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

BRICS Countries: A New Source for International IP law? The Case of Pharmaceutical Patents

Irina Weissert

 
Weiteres Forschungsprojekt
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Comparative Study of Geographical Indications in India & EU: Policy for Implementation and Way Forward

Dr. Gargi Chakrabarti

 
Weiteres Forschungsprojekt
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

COVID-19 and Beyond: Recalibrating Africa's Use of TRIPS Flexibilities for Sustainable Pharmaceutical Access

Dr. Tolulope Anthony Adekola

 
Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

International IP law and Local Politics: The Political Economy of African Breeding Business Law

Lodewijk Van Dycke

 
Weiteres Forschungsprojekt
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Regulation of the Data Economy in Emerging Economies

Prof. Dr. Josef Drexl, Dr. Begoña G. Otero, Carolina Banda, Jörg Hoffmann, Germán Johannsen, Shraddha Kulhari

 
Weiteres Forschungsprojekt
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Regulation of the Data Economy in Emerging Economies – Agriculture and Financial Services

Prof. Dr. Josef Drexl, Dr. Mor Bakhoum, Jörg Hoffmann, Dr. Begoña G. Otero, Dr. Minata Saar

 
Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

The Interface between Intellectual Property Law and Competition Law in the East Africa Community: A Regional Framework for Access to Essential Pharmaceuticals

Tolulope Adekola

 
Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Turkish Competition Law on the Verge of Digitalization

Dr. Kerem Cem Sanli

 
 

III.3 Internationales Recht

Der Forschungsschwerpunkt beschäftigt sich mit den Strukturen und Entwicklungen internationaler Verträge und Abkommen, die die Regelung von Innovation und Wettbewerb betreffen, und beleuchtet deren Zusammenspiel mit nationalen Rechtsordnungen. Dabei soll innerhalb des bestehenden Normgefüges eine Struktur herausgearbeitet werden, um bestehende und künftige Regelungen besser aufeinander abzustimmen und Raum für Ergänzungen ausfindig zu machen. Es gilt in Zeiten der Globalisierung sowohl die internationale Zusammenarbeit mittels globaler Regeln zu stärken, als auch die notwendige Souveränität der einzelnen Staaten zu wahren. Der unterschiedliche Entwicklungsstand der einzelnen Länder und der Schutz hochrangiger Rechtsgüter (öffentliche Gesundheit, Ernährung, Klimaschutz, Menschenrechte, Bildung etc.) dürfen dabei nicht unberücksichtigt bleiben.


Wettbewerb und Innovation haben im Laufe des letzten Jahrhunderts einen exponentiellen Globalisierungsprozess durchlaufen, während die Entwicklung des Rechts über weite Strecken im staatlichen Souveränitätsgedanken gefangen geblieben ist. Die internationale Rechtsordnung reagiert nur langsam und punktuell auf die Herausforderungen, welche die Globalisierung für die Regulierung von Wettbewerb und Innovation auf internationalen Märkten mit sich bringt. Nicht nur das Zusammenspiel von Wettbewerb und Innovation, sondern auch das Zusammenwirken von Innovationsförderung einerseits und dem Schutz potenziell kollidierender Staatziele andererseits (wie z.B. öffentliche Gesundheit und Ernährung, Klimaschutz, Biodiversität, Bildung, Menschenrechte, soziale Stabilität, nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung) liegt aktuell oft in einer rechtlichen Grauzone. Dies stellt den Gesetzgeber vor erhebliche Herausforderungen, was nicht zuletzt daran liegt, dass auf internationaler Ebene die jeweils maßgeblichen Abkommen, Organisationen und sonstigen Akteure unzureichend miteinander verknüpft sind. Namentlich kann dies dazu führen, dass zur Bewältigung solcher Spannungen und zur Beantwortung rechtlich-normativer Fragen widersprechende Lösungen angeboten werden. Diese Pluralität führt zwar zu einer gewissen Rechtsunsicherheit, öffnet aber auch den Blick für unterschiedliche Perspektiven.


Der Forschungsschwerpunkt beschäftigt sich mit der Entwicklung unterschiedlicher internationaler Rechtsordnungen und ihrer institutionellen Strukturen, soweit sie im weiteren Sinne die Regelung von Innovation und Wettbewerb betreffen. Dabei gilt es, sowohl die inhaltlichen Zielkonflikte zwischen verschiedenen Rechtsgebieten als auch das Spannungsverhältnis zwischen Industrie- und Entwicklungsstaaten bzw. zwischen globaler Normsetzung und nationalen Handlungsspielräumen zu thematisieren.


Gegenstand der Forschung sind einerseits multilaterale Verträge, mit denen ein Rechtsrahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen Nationalstaaten von ihrer Souveränität im Hinblick auf die Regulierung von Innovation und Wettbewerb Gebrauch machen können. Dies betrifft Verträge, die das Immaterialgüter- oder das Wettbewerbsrecht selbst regeln (Pariser Verbandsübereinkunft, TRIPS-Übereinkommen etc.), aber auch solche, die Berührungspunkte zum Immaterialgüter- und zum Wettbewerbsrecht aufweisen (Investitionsschutzverträge, Umweltschutzabkommen, etc.). Das Streben nach internationaler Harmonisierung hat ein stetig wachsendes, komplexes Normengefüge geschafften, dessen Schnittstellen bisher wenig erforscht sind.


Andererseits spielen im Licht der zunehmenden Schwierigkeiten bei der Verwirklichung multilateraler Ansätze bilaterale und regionale Verträge – von bilateralen Investitionsschutz- und Freihandelsabkommen (FTAs) über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) zur Entwicklungsförderung bis hin zu umfassenden regionalen Integrationsverträgen – eine immer wichtigere Rolle. Diesen unterschiedlichen Ansätzen ist eines gemeinsam: Sie schaffen über die globalen Standards hinausgehende Sonderregeln zwischen den Vertragsstaaten und führen so zu einer weiteren Fragmentierung der internationalen Rechtsordnung. Dabei werden Schutzrechte in einer Vielzahl solcher Verträge mittlerweile so detailliert geregelt, dass kaum Spielräume für eine interessengerechte nationale Umsetzung bestehen. Dadurch wird insbesondere Entwicklungsländern die Möglichkeit genommen, Innovation und Wettbewerb innerhalb ihrer Binnengrenzen im Sinne ihrer eigenen Entwicklungsperspektiven zu regulieren. Entwicklungsländer reagieren auf diese Entwicklungen mit verstärkter regionaler Kooperation untereinander im Rahmen von Abkommen, die wiederum typische Entwicklungsländerinteressen in den Vordergrund stellen und Sachverhalte zu regeln versuchen, die in multilateralen Verträgen unbeachtet bleiben.


Forschung in diesem Bereich kann in unterschiedlicher Weise ansetzen. Ausgangspunkt der Forschung bildet das Aufzeigen der Widersprüche und ökonomischen Dysfunktionalitäten des bestehenden Systems. Darauf aufbauend kann man das bestehende Rechtssystem als gegeben hinnehmen, sich aber dennoch um eine bessere Abstimmung kollidierender Rechtsregeln, vor allem mit dem Ziel der Vergrößerung der Flexibilität von Staaten bei der Umsetzung des Völkerrechts, bemühen. Schließlich kann auch an Vorschlägen zur Reform des bestehenden Systems gearbeitet werden.

Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Confluence of International Investment Law and Patent Law and its Consequent Effects on Pharmaceutical Innovation

Ivan Stepanov

 

International Instrument on Permitted Uses in Copyright Law

Reto M. Hilty, Kaya Köklü, Valentina Moscon, Drafting Committee: Carlos Correa, Séverine Dusollier, Christophe Geiger, Jonathan Griffiths, Henning Grosse Ruse-Khan, Annette Kur, Xiuqin Lin, Ryszard Markiewics, Sylvie Nérisson, Alexander Peukert, Martin Senftleben, Raquel Xalabarder

 
 

III.4 Interaktion von Rechtsordnungen

Auch für das Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht werden rechtsordnungsübergreifende Konstellationen immer bedeutsamer. Die Interaktion mithilfe der jeweiligen nationalen Regeln des Kollisionsrechts und des internationalen Verfahrensrechts kann dabei jedoch nur begrenzt befriedigende Ergebnisse liefern. Zu den Instrumenten, die die Schwächen dieses traditionellen Ansatzes überwinden helfen können, zählen die Erarbeitung von Modellregeln (z.B. die CLIP Principles) und von atypisch gestalteten Kollisionsregeln (z.B. das Herkunftslandprinzip) sowie der internationale Normenaustausch und Sachrechtsvereinheitlichung. Eigener Lösungsansätze bedarf die Interaktion von Staaten mit ausländischen Marktteilnehmern. Schließlich kann Interaktion auch in wechselseitiger Beeinflussung und inhaltlichem Austausch liegen, die idealerweise ein gemeinsames Wertungsfundament für die Rechtssetzung und -anwendung innerhalb der jeweils interagierenden Rechtsordnungen schaffen.


Auch für das Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht werden rechtsordnungsübergreifende Konstellationen immer bedeutsamer, nicht zuletzt wegen der Schutzrechts- und Wettbewerbsstrategien global agierender Unternehmen. Die Interaktion verschiedener Rechtsordnungen, die durch solche Konstellationen ausgelöst werden, können überaus vielgestaltig sein. Traditionell bedeutsam ist die gewissermaßen einseitig gesteuerte Interaktion mithilfe der jeweiligen nationalen Regeln des Kollisionsrechts und des internationalen Verfahrensrechts. Namentlich für das Immaterialgüterrecht kann dieser Mechanismus aber nur begrenzt befriedigende Ergebnisse liefern, weil erstens internationaler Entscheidungseinklang – also das zur-Geltung-Bringen desselben Rechts unabhängig davon, welche der involvierten Rechtsordnungen über die Frage des anwendbaren Rechts zu entscheiden hat – eine vielfach nicht bestehende Homogenität der Kollisionsregeln voraussetzt und zweitens die derzeit teilweise als zwingend angesehene Anwendung des Schutzlandrechts in einem fast unauflöslichen Spannungsverhältnis zum Bedürfnis nach der Anwendung einheitlicher (Transaktions-)Regeln auf multi-jurisdiktionale Schutzrechtsportfolios steht.


Zu den Instrumenten, die diese Schwächen des traditionellen Ansatzes überwinden helfen können, zählen die Erarbeitung von Modellregeln zur Koordinierung internationalprivat- und verfahrensrechtlicher Systeme (etwa die CLIP Principles) sowie der internationale Normenaustausch (etwa im International Competition Network). Denkbar sind auch atypisch gestaltete Kollisionsregeln (z.B. Herkunftsland- und Sendelandprinzip) oder das Etablieren spezifischer, auf Vereinbarung beruhender Mechanismen der Streitbeilegung. Vielfach kann international-privatrechtlich nur schwer zu fassenden Problemkonstellationen letztlich am besten durch Sachrechtsvereinheitlichung begegnet werden. Eine besondere Herausforderung stellen dabei Lösungen dar, die nicht die Verdrängung einer Rechtsordnung durch eine andere vorsehen, sondern – auf der Ebene des Sachrechts – einen Ausgleich zwischen prinzipiell zur Anwendung berufenen Rechtsordnungen ermöglichen, in Anlehnung an das aus der Rechtsanthropologie bekannte Phänomen des „legal pluralism“.


Interaktion von Rechtsordnungen meint indes nicht nur die horizontale Interaktion von Rechtsnormen und Hoheitsträgern zur Lösung konkreter oder typisierter Sachverhaltskonstellationen. Zum einen zeigt vielmehr beispielsweise die Diskussion um Investitionsschiedsgerichte im Rahmen von Freihandelsübereinkommen, dass die Interaktion von Staaten mit ausländischen Marktteilnehmern und Mitgliedern der Zivilgesellschaft eine gewissermaßen vertikale Dimension hinzufügt, die ihrer eigenen Lösungsansätze bedarf. Und zum anderen kann Interaktion auch in wechselseitiger Beeinflussung und inhaltlichem Austausch liegen, die idealerweise ein gemeinsames Wertungsfundament für die Rechtssetzung und ‑anwendung innerhalb der jeweils interagierenden Rechtsordnungen oder Regelungsbereiche schaffen. Hier stellt sich eine Vielzahl von Fragen – zum Beispiel welche Wertungen und Ausgleichsmechanismen die eine Rechtsordnung (im jeweiligen Regelungsbereich) bereithält und wie die jeweils andere Rechtsordnung diese rezipiert.

Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Das Kollisionsrecht der kollektiven Rechtewahrnehmung

Moritz Sutterer

 
Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Patent Harmonization: Lessons from the EU’s Patent Regime to the AfCFTA

Chimdessa Fekadu Tsega