Stellungnahme  |  07.05.2021

Covid-19 und die Rolle des Geistigen Eigentums

Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb vom 7. Mai 2021

Autorinnen und Autoren der Stellungnahme
Autorinnen und Autoren der Stellungnahme (v.l.n.r): Peter R. Slowinski, Daria Kim, Reto M. Hilty, Matthias Lamping, Pedro Henrique D. Batista, Suelen Carls

Unterzeichnung des Positionspapiers


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Forschungsgruppe mit Peter R. Slowinski, Daria Kim, Reto M. Hilty, Matthias Lamping, Pedro Henrique D. Batista und Suelen Carls (v.l.n.r.)
Stellungnahme  |  07.05.2021

Covid-19 und immaterielle Güter: 10 Argumente gegen das Aussetzen von Schutzrechten

Behindern Patente die globale Verfügbarkeit von Impfstoffen gegen Covid‑19? In einem Positionspapier mit zehn Punkten argumentiert eine Forschungsgruppe des Instituts, warum das Aussetzen von Schutzrechten weder die Impfstoffproduktion ankurbeln noch zu einer gerechteren Verteilung der Vakzine führen würde.

Forschungsgruppe mit Peter R. Slowinski, Daria Kim, Reto M. Hilty, Matthias Lamping, Pedro Henrique D. Batista und Suelen Carls (v.l.n.r.)
Die Forschungsgruppe mit Peter R. Slowinski, Daria Kim, Reto M. Hilty, Matthias Lamping, Pedro Henrique D. Batista und Suelen Carls (v.l.n.r.)

Auch nahezu ein halbes Jahr, nachdem erste Impfstoffe gegen Covid‑19 auf den Markt gekommen sind, bleiben diese knapp. Bereits im Oktober 2020 haben Indien und Südafrika deswegen bei der Welthandelsorganisation (WTO) einen Antrag gestellt, während der Pandemie Schutzrechte, die im Zusammenhang mit der Vorbeugung, Eindämmung oder Behandlung von Covid‑19 stehen, vorübergehend aufzuheben. Der Antrag sieht vor, dass die Rechte so lange ausgesetzt werden, bis ein Großteil der Weltbevölkerung durch Impfungen gegen das Virus immunisiert werden konnte. Eine Entscheidung im Rat der WTO müsste einstimmig getroffen werden. Inzwischen unterstützen zwar die USA den Vorstoß; es gibt aber auch gewichtige Gegenstimmen.


Mit ihrem Antrag verfolgen Indien und Südafrika ohne Zweifel Ziele, die an sich Unterstützung verdienen. Eine effiziente Antwort auf die Pandemie erfordert in der Tat einen „schnellen Zugang zu bezahlbaren medizinischen Produkten“ und eine weltweite Zusammenarbeit. Das Aussetzen aller Schutzrechte, die im Rahmen des TRIPS-Abkommens geregelt sind, dürfte jedoch weder eine notwendige noch eine geeignete Maßnahme sein, um diese Ziele zu erreichen.


„Die Forderung, Patente für Covid‑19-Impfstoffe auszusetzen, würde nicht nur keine Abhilfe von der aktuellen Impfstoffknappheit schaffen, es wäre sogar ein brandgefährliches Experiment“, sagt dazu Reto M. Hilty, Direktor des Instituts und Leiter einer Forschungsgruppe, die unter anderem untersucht hat, wie Schutzrechte die Produktion und Verteilung von Impfstoffen und Medikamenten gegen Covid‑19 beeinflussen und welche Auswirkungen sie auf deren Preise haben können. In einem Positionspapier hat die Gruppe zehn Punkte zusammengefasst, warum Schutzrechte die Überwindung der Pandemie bislang eher gefördert als behindert haben dürften, und warum ihr Aussetzen der internationalen Gemeinschaft weder während der Pandemie noch danach einen Vorteil bringen wird.


Das komplette Positionspapier finden Sie hier.


Einen kompakten Überblick über die Argumente finden Sie hier.


Ein YouTube-Video der Diskussion „Impfstoff für alle! Was lässt sich tun?“, die am 1. Juli im Rahmen des Max-Planck-Forums unter Teilnahme von Reto M. Hilty stattfand, finden Sie hier.


Liste der Unterstützer

Stellungnahme  |  09.04.2021

Artificial Intelligence and Intellectual Property Law

Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb vom 9. April 2021 zur aktuellen Debatte

Stellungnahme  |  18.01.2021

Stellungnahme zum Entwurf eines zweiten Open-Data-Gesetzes und eines Datennutzungsgesetzes (DNG)

Die Stellungnahme von Heiko Richter begrüßt die hohen Ambitionen des Gesetzgebungsvorhabens, kritisiert jedoch, dass der Entwurf diesen nur eingeschränkt gerecht wird, da er über die Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/1024 kaum hinausgeht und § 12a EGovG hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt. Für den weiteren Gesetzgebungsprozess unterbreitet die Stellungnahme darüber hinaus konkrete Verbesserungsvorschläge.

Stellungnahme  |  08.12.2020

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes

Die Stellungnahme bezieht sich auf die durch die RL 2019/2161/EU bedingten Änderungen des deutschen Lauterkeitsrechts (UWG). Obwohl diese den Ansatz des UWG unterminieren (Schadensersatzanspruch des individuellen Verbrauchers), ist - nachdem eine Einflussnahme im Vorfeld offenbar unmöglich war - der weitgehenden 1:1 Umsetzung des RefE zuzustimmen. Vorgeschlagen wird jedoch, die Öffnungsklauseln der Richtlinie extensiver zu nutzen und auf nicht durch diese bedingte Vorgaben, etwa zum Influencer-Marketing, zu verzichten.

Eine Projektgruppe bestehend aus Reto M. Hilty, Valentina Moscon, Heiko Richter, Moritz Sutterer, Ansgar Kaiser und Aaron Stumpf haben eine Stellungnahme zum Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) abgegeben
Aktuelles aus der Forschung  |  10.11.2020

Stellungnahme zur Reform des Urheberrechts: Haftung für Online-Diensteanbieter

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf zur Umsetzung der neuen Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt in nationales Recht vorgelegt. In seiner Stellungnahme gibt das Institut Anregungen zur Ausgestaltung des geplanten Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes.  

Eine Projektgruppe bestehend aus Reto M. Hilty, Valentina Moscon, Heiko Richter, Moritz Sutterer, Ansgar Kaiser und Aaron Stumpf haben eine Stellungnahme zum Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) abgegeben
Die Projektgruppe mit Aaron Stumpf, Moritz Sutterer, Reto M. Hilty, Heiko Richter, Valentina Moscon und Ansgar Kaiser (v.l.n.r.).

Die umstrittene Richtlinie 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt sorgte im Vorfeld ihrer Verabschiedung insbesondere in Deutschland für heftige Proteste. Stark kritisiert wurde vor allem ihr heutiger Artikel 17 zur Verantwortlichkeit der Diensteanbieter von Online-Inhalten. Im Zusammenhang mit der Abstimmung des Europäischen Rates am 15. April 2019 sah sich die Bundesregierung deswegen veranlasst, eine Protokollerklärung abzugeben, dass bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie auf den Einsatz der umstrittenen Upload-Filter weitgehend verzichtet werden solle.


Bis zum 7. Juni 2021 müssen die Mitgliedstaaten diese EU-Richtlinie nun in nationales Recht umsetzen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat dazu im Oktober 2020 den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ vorgelegt, der mit anderen Ministerien allerdings noch nicht abgestimmt ist. Mit Spannung erwartet wurde allem voran, wie die Protokollerklärung der Bundesregierung nun konkret verwirklicht werden kann.


Neues Gesetz geplant


Die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern soll in Deutschland künftig durch ein eigenständiges Gesetz, das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG), geregelt werden. Demnach sind Diensteanbieter – wie von der Richtlinie verlangt – für die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte zwar grundsätzlich verantwortlich; von ihrer Haftung können sie sich durch die Einhaltung konkret geregelter Sorgfaltspflichten jedoch befreien. Das UrhDaG soll konkretisieren, worin diese Pflichten liegen.


Das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb begleitete die Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Zeitalters bereits im Hinblick auf die EU-Richtlinie. Eine Projektgruppe nahm damals zu den Entwürfen der EU-Kommission detailliert Stellung. Auch zu dem vorliegenden Referentenentwurf hat sich das Institut nun im Rahmen einer Stellungnahme geäußert, wobei der Fokus auf dem UrhDaG liegt.


Grundsätzlich begrüßt die sechsköpfige Projektgruppe die Schaffung des UrhDaG. Der Entwurf beschreite „mit innovativen Vorschlägen einen Weg, der grundsätzlich geeignet ist, den notwendigen urheberrechtlichen Interessenausgleich bei der Verbreitung urheberrechtlicher Inhalte über Online-Plattformen herzustellen“, heißt es in der Stellungnahme. An einigen Stellen geben die Autorinnen und Autoren jedoch Anregungen für den weiteren Gesetzgebungsprozess, vor allem im Hinblick auf den geplanten Lizenzmechanismus (§ 4 UrhDaG-E), die Vergütungspflicht für gesetzlich erlaubte Nutzungen (§ 5 UrhDaG-E) und die Berücksichtigung von geringfügigen Nutzungen (§ 6 UrhDaG-E).  


Die Vorschläge der Stellungnahme im Überblick


Positiv auf den Lizenzmarkt auswirken dürfte sich nach Ansicht der Projektgruppe § 4 UrhDaG-E. Es sei eine Regelung gelungen, die die Handlungsanforderungen von Diensteanbietern und Rechteinhabern bei der Lizenzierung sinnvoll ausgestalte. Die Stellungnahme regt jedoch einige Nachbesserungen und Konkretisierungen an, um im Falle der Lizenzierung durch individuelle Rechteinhaber Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.


Die Projektgruppe begrüßt, dass der Referentenentwurf mit § 5 UrhDaG-E die Anwendbarkeit der urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen für den Regelungsbereich des UrhDaG klarstellt, um damit möglichst viele Formen des „User Generated Content“ zu erfassen und online auf legale Weise zugänglich zu machen. Kritik äußert sie jedoch daran, dass Diensteanbieter ausschließlich für Werknutzungen zum Zweck des Pastiches einer Vergütungspflicht unterliegen sollen (§ 7 Abs. 2 UrhDaG-E). „Angesichts der Funktionslogik des UrhDaG-E und der besonderen Interessenlage zwischen Diensteanbietern, Rechteinhabern und Nutzern sowie zu erwartender Abgrenzungsprobleme sollten […] alle Nutzungen nach § 5 UrhDaG-E von den Diensteanbietern vergütet werden“, so die Stellungnahme.


Auch die geplante Erleichterung von geringfügigen Nutzungen nach § 6 UrhDaG-E begrüßt die Stellungnahme im Grundsatz. Da jedoch Zweifel an der Unionsrechtskonformität der konkreten Ausgestaltung bestehen, wird angeregt, die Zielsetzung durch eine andere gesetzestechnische Lösung umzusetzen. Hierfür macht die Projektgruppe konkrete Vorschläge.


Den Wortlaut der Stellungnahme des Instituts finden Sie hier


Ein E-Book zur Modernisierung des EU-Urheberrechts, herausgegeben von Reto M. Hilty und Valentina Mocson, finden Sie hier

Stellungnahme  |  06.11.2020

Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz

In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ gibt das Institut insbesondere Anregungen für die Ausgestaltung des geplanten Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes (UrhDaG).

Stellungnahme  |  11.03.2020

Stellungnahme zum Diskussionsentwurf für ein Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts

Die Stellung­nahme begrüßt die Initiative des Bundes­ministeriums für Justiz und Verbraucher­schutz grund­sätzlich, macht jedoch Verbesserungs­vorschläge insbesondere in Bezug auf die Verhältnis­mäßigkeits­prüfung im Rahmen des Unter­lassungs­anspruchs und den Schutz von Geschäfts­geheimnissen in Patent­streit­sachen. 

Stellungnahme  |  16.04.2019

Stellungnahme zum Regierungsentwurf vom 23. Januar 2019 für ein Thüringer Transparenzgesetz

Eine rechtliche Analyse zum geplanten Erlass eines Transparenzgesetzes in Thüringen.