Verschiedenes  |  25.03.2019

„Mehr Schaden als Nutzen“

Am 26. März stimmt das Europäische Parlament über die EU-Urheber­rechtsreform ab. Valentina Moscon und Reto M. Hilty haben die rechtlichen Auswirkungen der geplanten Reform analysiert. Warum sie ihre zentrale Zielsetzung über weite Strecken verfehlt.

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Europäisches Parlament in Strasbourg, Foto: Diliff (commons.wikimedia.org), CC BY-SA 3.0

Valentina Moscon, Referentin am Münchner Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, und Direktor Reto M. Hilty leiten die Projektgruppe zur Modernisierung des Urheberrechts. Die Rechtswissenschaftler haben die Auswirkungen der geplanten Reform bereits in einem frühen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens in einer Stellungnahme analysiert und mit der aktuellen Beschlussvorlage verglichen. Ihr Fazit: Die Richtlinie verfehlt ihre zentrale Zielsetzung über weite Strecken.

Link zum Interview

Die geplante Richtlinie 2016/0280 COD hat zum Ziel, das Urheberrecht an das digitale Zeitalter und den digitalen Binnenmarkt anzupassen, um mit dem technologischen Fortschritt, verändertem Nutzungsverhalten und neuen Geschäftsmodellen Schritt zu halten.


Besonders in der Kritik stehen zwei Artikel der geplanten Richtlinie: Artikel 11, der in der aktuellen Fassung zu Artikel 15 wird, sieht europaweit ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger vor. Danach sollen Newsdienste Verlage für kurze Textausschnitte aus Presseartikeln – sogenannte Snippets – auf deren Seiten vergüten. Umstritten ist auch Artikel 13 - jetzt Artikel 17: Er sieht eine Haftung kommerzieller Plattformen wie Youtube und anderer für unautorisiertes Hochladen urheberrechtlich geschützter Werke durch Nutzer vor.


Mehr Information:

„Die Modernisierung ist aus dem Blick geraten“: Interview mit Prof. Reto M. Hilty

„Eine neue Kultur“:  Interview mit Prof. Reto M. Hilty

Stellungnahme des Instituts