Stellungnahme  |  10.08.2023

Stellungnahme zu neuen Genom-Editierungs­techno­logien und Fragen des Immaterial­güter­rechts

Eine neue Stellung­nahme des Instituts befasst sich mit Fragen zu Immaterial­güter­rechten für Genom-Editierungs­techno­logien und genom-editierte Pflanzen in der EU. Sie enthält eine Reihe politischer Empfehlungen zur Erleichterung des Zugangs zu und der Nutzung von immaterial­güter­rechtlich geschützten Genom-Editierungs­techno­logien und ihren Erzeugnissen im Pflanzenzüchtungssektor.

Symbolbild Genomeditierung. Bild: vchalup/Adobe Stock
Symbolbild Genomeditierung. Bild: vchalup/Adobe Stock

Am 5. Juli 2023 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, mit dem in der EU die Anforderungen für die Markt­zulassung von Pflanzen gelockert werden sollen, die durch einige neue genomische Techniken (sogenannte NGTs, New Genomic Techniques) gewonnen werden. Es wird erwartet, dass NGTs für Züchter und Landwirte attraktiver werden. Jedoch kann die Komplexität der Immaterial­güter­rechte im Bereich NGTs und der ent­sprechenden Produkte sich negativ auf Inno­vationen auswirken. Angesichts zahlreicher Bedenken bezüglich des Immaterial­güter­rechts­schutzes für NGTs und entsprechende Pflanzen hat eine Forschungsgruppe des Instituts eine Reihe politischer Empfehlungen erarbeitet, die den Zugang zu und die Nutzung von derartigen Technologien und Produkten im Pflanzenzüchtungssektor erleichtern können.


Direkt zur Stellungnahme:
Position Statement (8 August 2023) on New Genomic Techniques and Intellectual Property Law: Challenges and Solutions for the Plant Breeding Sector


Mehr zum Thema:
CRISPR/Cas Technology and Innovation: Mapping Patent Law Issues