Stellungnahme  |  03.05.2023

Stellungnahme zur Implementierung des Gesetzes über digitale Märkte

Der Digital Markets Act (DMA) trat am 1. November 2022 in Kraft und gilt seit dem 2. Mai 2023. Sein Ziel ist es, in der gesamten EU bestreit­bare und faire Märkte im digi­talen Sektor, auf denen Gate­keeper tätig sind, zu gewähr­leisten. In seiner Stellung­nahme vom 2. Mai 2023 erkennt das Institut an, dass ein­heitliche Regeln für zentrale Platt­form­dienste und eine zentra­lisierte Durch­setzung not­wendig sind, um eine Frag­mentierung des Binnen­marktes zu verhindern. Es hat jedoch weiter­hin Bedenken hin­sicht­lich der einzig­artigen institutio­nellen Aus­gestaltung des DMA und der Inter­aktion des DMA mit anderen Normen, wie in den Artikeln 1(5), 1(6) und 1(7) fest­gelegt wird.

Symbolic image: Digital Markets, photo: geralt/Pixabay

Insbesondere macht das Institut auf mögliche, zu weitreichende, Sperr­wirkungen des DMA auf nationale Regelungen aufmerksam. Diese könnten unbeabsichtigte Folgen haben, indem sie künftige nationale Gesetzesinitiativen gefährden, dadurch Gatekeeper privilegieren und letztlich die Bestreitbarkeit und Fairness auf digitalen Märkten behindern. Eine ergänzende Anwendung der Wettbewerbsregeln und eine wirksame Durchsetzung des DMA ist vor diesem Hintergrund umso wichtiger. Es besteht jedoch Unsicherheit über staatliche Rechtsdurchsetzungsmechanismen, und es ist weiterhin unklar, welche Rolle die private Rechtsdurchsetzung spielt. In der Stellungnahme werden Herausforderungen bei der Umsetzung des DMA aufgezeigt und untersucht, sowie konkrete Lösungsempfehlungen gegeben.


Position Statement of the Max Planck Institute for Innovation and Competition of 2 May 2023 on the Implementation of the Digital Markets Act (DMA)

Digital Markets Act (DMA)

Commission Implementing Regulation for the DMA of 14 April 2023