Künftig wird der Handlungsspielraum der Union in der Gemeinsamen Handelspolitik und somit in den Handelsbeziehungen der Union zu Drittstaaten erheblich erweitert, vgl. Art. 3 Abs. 1 lit. e) i.V.m. Art. 207 AEUV. Im Bereich ausländischer Direktinvestitionen erhält die Europäische Union erstmalig ausdrückliche externe Zuständigkeiten. Für handelsbezogene Aspekte Geistigen Eigentums kamen der EU auch nach den bisherigen Vertragsfassungen (post Nizza) teilweise Kompetenzen zu, jedoch waren diese nicht umfassend und nicht ausschließlich. Auch diese Situation änderte sich durch den Reformvertrag. Die Dissertation widmet sich der Frage des inhaltlichen Umfangs dieser neuen Zuständigkeiten, sowohl was die Verbands- als auch die Organzuständigkeiten innerhalb der Union anbelangt. Die Arbeit untersucht zunächst den Umfang der neuen Unionskompetenzen auf den beiden benannten Politikbereichen. Dabei wird auch auf implizite Kompetenzen zurückgegriffen. Im Anschluss wird daran wird analysiert, welche Auswirkungen die Unionskompetenzen auf die bisherigen völkervertraglichen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene haben werden. Auch die in Art. 21 EUV niedergelegten Grundsätze nicht wirtschaftlicher Art werden dabei berücksichtigt. Die Arbeit ist insgesamt um wissenschaftlich fundierte aber auch praxistaugliche Lösungsansätze bemüht.