Das Recht des Geheimnisschutzes ist in einem schlechten Zustand. Das deutsche Recht mit seinen strafrechtlichen Schutzvorschriften in §§ 17 ff. UWG ist veraltet und unübersichtlich, seine prozessuale Durchsetzung bereitet Schwierigkeiten. In der Literatur erwacht das Interesse an diesem Rechtsgebiet erst langsam. Zahlreiche Grundlagenfragen sind ungeklärt. Innerhalb Europas unterscheiden sich die Schutzsysteme ganz erheblich. Letzteres könnte sich bald ändern. Die Kommission hat im November 2013 den Entwurf einer Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vorgelegt, mit dem sie versucht, den sicheren Kurs zwischen zwei Felsen zu finden: einem absoluten Ausschließlichkeitsrecht an geheimer Information, das weder überzeugend noch politisch durchsetzbar wäre, und einem zu weichen Schutz mit Durchsetzungsdefiziten. Dieser Entwurf soll vorgestellt, kritisch analysiert und in den größeren Kontext von Grundsatzfragen des Geheimnisschutzes eingeordnet werden.
Ansgar Ohly ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München und ständiger Gastprofessor an der University of Oxford. Außerdem lehrt er am MIPLC und am CEIPI in Straßburg. Bis zu seiner Promotion an der LMU war er Stipendiat des MPI, während seiner Habilitationszeit leitete er das Commonwealth-Referat des Instituts. Von 2002 bis 2012 war er Professor an der Universität Bayreuth und Mitbegründer des DFG-Graduiertenkollegs „Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit“. Er interessiert sich für die Grundlagen und alle Teilbereiche des geistigen Eigentums ebenso wie für das Lauterkeitsrecht, ganz besonders aber für den Überlagerungsbereich von Immaterialgüter- und Lauterkeitsrecht, in den neben dem UWG-Leistungsschutz auch der Geheimnisschutz fällt.