Personalie  |  12.03.2015

In Memoriam Prof. Wolfgang Fikentscher

Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Fikentscher

Prof. Wolfgang Fikentscher, auswärtiges wissenschaftliches Mitglied am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, ist am 12. März im Alter von 86 Jahren an den Folgen eines Schlaganfalles gestorben.

Wolfgang Fikentscher zählte seit mehreren Jahrzehnten zu den großen Persönlichkeiten der deutschen Rechtswissenschaft mit internationaler Strahlkraft. Nach einem Studium in Erlangen und München führte ihn sein beruflicher Lebensweg als ordentlichen Professor über die Universitäten Münster und Tübingen an die Münchener Juristische Fakultät. Neben seiner Funktion als auswärtiges wissenschaftliches Mitglied am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb war er Vorsitzender der Kommission für kulturanthropologische Studien an der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Dem Münchner Büro des Gruter Institute for Law and Behavioral Research stand er als Direktor vor. Seine internationalen Erfahrungen reichen von einem LL.M.-Studium an der University of Michigan in Ann Arbor zu Gastprofessuren und Fellowships an der Georgetown University, in Ann Arbor, Yale, Nanjing, am Netherlands Institute of Advanced Study, am Santa Fe Institute und nicht zuletzt an der University of California (Berkeley), wo er noch mehrere Jahre nach seiner Emeritierung in München das Fach Rechtsanthropologie lehrte. Ausgezeichnet wurde er mit der Ehrendoktorwürde der Universität Zürich, dem Bundesverdienstkreuz 1. Klasse, dem Bayerischen Verdienstorden sowie dem Max-Planck-Forschungspreis für seine rechtsanthropologischen Forschungen mit seinem Freund Robert Cooter.

Wolfgang Fikentscher hat viele Nachwuchswissenschaftler aktiv gefördert. Mit seinen Visionen und seinem Ideenreichtum bereicherte er das Denken zahlreicher Schüler und Doktoranden. Bis zu seinem Tode war ihm stets am Austausch mit den vielen Stipendiaten und Gastwissenschaftlern des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb gelegen.

Wolfgang Fikentscher als Zivilrechtler, Wirtschaftsrechtler, Methodenlehrer und Rechtsanthropologen zu beschreiben, würde seinem Werk nur unzureichend gerecht. Dieses besticht nicht nur durch seine (inter)disziplinäre Breite, sondern vor allem durch eine ungeheure visionäre Kraft. Seine zentralen Veröffentlichungen eilten regelmäßig seiner Zeit voraus.

Dies gilt auch für jene Projekte, die er im Rahmen des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb durchführte. In der Überzeugung, dass das Immaterialgüterrecht einer Flankierung durch die Wettbewerbsordnung bedarf, betreute er über lange Jahre das Kartellrecht am Institut. Zu seinen großen Leistungen gehören diesbezüglich vor allem sein zweibändiges Lehrbuch zum Wirtschaftsrecht, das auch in die chinesische Sprache übersetzt wurde, sowie vor allem seine Zusammenarbeit mit der UNCTAD in Bezug auf die Entwicklung eines internationalen Kartellrechts und schließlich der auf seine Initiative durch eine internationale Wissenschaftlergruppe ausgearbeitete Text für ein internationales kartellrechtliches Abkommen („Draft International Antitrust Code“) aus dem Jahre 1993. Dieser sogenannte „Munich Code“ entsprang der Überzeugung, dass auch das WTO-System letztlich bindende kartellrechtliche Regeln braucht.

Nach seiner Emeritierung schlug Wolfgang Fikentschers Herz vor allem für die Rechtsanthropologie. Das darin zum Ausdruck kommende Streben, stets auch das Wirtschaftsrecht vom Individuum, seiner Freiheit und kulturellen Verwurzelung aus zu denken, steht für den Humanisten Wolfgang Fikentscher. Seine Überzeugung, dass auch die Wirtschaft Regeln unterliegen muss, die sicherstellen, dass die Wirtschaft dem Menschen dient und nicht umgekehrt, findet infolge der jüngeren Banken- und Wirtschaftskrise wieder breite Zustimmung. An Lösungen zur Bewältigung der Krise hat Wolfgang Fikentscher bis zuletzt gearbeitet.

Das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb trauert um einen großen Gelehrten, stets hilfsbereiten und äußerst engagierten Kollegen, dessen Offenheit gegenüber neuen Ideen, unterschiedlichsten Kulturen und den Menschen im Besonderen allen unvergesslich bleiben wird. Sein plötzlicher Tod hat uns tief bestürzt; unser Mitgefühl gilt seiner Familie, allen voran seiner Frau Irmgard und seinen Kindern und Enkelkindern.

Verschiedenes  |  26.02.2015

Übergabe des Jahresgutachtens 2015 der Expertenkommission Forschung und Innovation

v.l.n.r.: Prof. Dr. Christoph Böhringer, Bundesbildungsministerin Johanna Wanka, Prof. Dr. Monika Schnitzer, Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D., Bundeskanzlerin Angela Merkel, Prof. Dr. Uschi Backes-Gellner, Prof. Dr. Ingrid Ott, Prof. Dr. Dominique Foray. Foto: David Ausserhofer

Bundesregierung packt zentrale Herausforderungen der Forschungs- und Innovationspolitik endlich an. Investitionen in Forschung und Entwicklung müssen aber gesteigert werden.


Am Mittwoch, den 25.2.2015, hat die unabhängige Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) unter Vorsitz von Professor Dietmar Harhoff, Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb und Honorarprofessor für Entrepreneurship und Innovation an der Ludwig-Maximilians-Universität, Bundeskanzlerin Angela Merkel im Bundeskanzleramt das Jahresgutachten 2015 übergeben.


Wichtige Ziele für Innovationspolitik richtig gesetzt

Die Expertenkommission hat die wichtigsten Initiativen der Bundesregierung im Bereich Forschungs- und Innovationspolitik untersucht. Mit der Änderung des Artikels 91b Grundgesetz wurden neue Kooperationsmöglichkeiten für Bund und Länder im Hochschulbereich geschaffen. Zudem wurden wichtige Ziele für die Innovationspolitik richtig gesetzt: Restriktive steuerrechtliche Regelungen für Wagniskapital sollen überarbeitet und ein Fonds für die Wachstumsfinanzierung deutscher Start-ups aufgelegt werden. Die Kommission mahnt aber zugleich, dass sich Deutschland an der FuE-Intensität der weltweiten Spitzengruppe orientieren muss, wenn es zu den führenden Innovationsnationen aufschließen will.


Urheberrecht soll innovationsfreundlicher werden

Im aktuellen Jahresgutachten kritisiert die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) das bestehende Urheberrecht und fordert, dass das Urheberrecht innovationsfreundlicher werden müsse. Die wachsende wirtschaftliche Bedeutung nutzergenerierter Inhalte wird im bestehenden Urheberrecht nicht ausreichend berücksichtigt. Um dieses innovative Potenzial zu nutzen, sollte die kreative Umgestaltung von Werken unter bestimmten Bedingungen zulässig sein. Die komplexen Bestimmungen des Urheberrechts müssen vereinfacht und für die Nutzer transparenter werden. Die Expertenkommission unterstützt zudem die Einführung einer "allgemeinen Wissenschaftsschranke", um den Zugang zu Wissen zu erleichtern. Derzeit bestehende Barrieren beim Zugang zu Wissen könnten damit reduziert werden. Eine praxistaugliche Neuregelung würde Wissenschaftlern und Studierenden unter anderem den digitalen Zugang zu Forschungsergebnissen in Zeitschriften und anderen Medien erleichtern.


Unterstützung von MOOCs an Hochschulen

Im Weiteren fordert die Expertenkommission eine mutigere Nutzung und Unterstützung von MOOCs (Massive Open Online Courses) an deutschen Hochschulen. Die Investitionen in MOOCs sollen aber nicht zulasten der regulären Lehrbudgets gehen. In Deutschland wird seit 2013 eine lebhafte Diskussion um die Risiken, selten jedoch um die Chancen von MOOCs geführt. Dabei spielen MOOCs an deutschen Hochschulen bisher nur eine untergeordnete Rolle. Gerade einmal ein Sechstel der deutschen Hochschulen hat bereits MOOCs angeboten und nur ein weiteres Sechstel beabsichtigt, dies zukünftig zu tun, heißt es im aktuellen EFI-Jahresgutachten. Nach Ansicht der Expertenkommission sollten MOOCs stärker als Chance für den Bildungsstandort Deutschland wahrgenommen werden, weil sie eine "wichtige und sinnvolle Ergänzung des Lehr- und Forschungsinstrumentariums der Hochschulen" darstellen. MOOCs können die Hochschulen von der Vermittlung von Standardwissen entlasten und damit Freiräume für mehr forschungsnahe Lehre schaffen: So können sich gerade Universitäten dem Humboldtschen Ideal wieder stärker annähern. Für kleinere Hochschulen eröffnet die Nutzung externer MOOCs Chancen zur Verbesserung des Studienangebotes. Hervorragend gemachte MOOCs entfalten außerdem positive Reputationswirkungen für die anbietenden Hochschulen genauso wie für den gesamten Bildungs- und Forschungsstandort Deutschland.


Die Expertenkommission Forschung und Innovation wurde 2006 eingerichtet. Sie leistet wissenschaftliche Politikberatung für die Bundesregierung und legt regelmäßig Gutachten und Empfehlungen zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands vor. Als Mitglieder gehören der Kommission neben dem Vorsitzenden Professor Dietmar Harhoff an: die stellvertretende Vorsitzende Professor Monika Schnitzer, Leiterin des Seminars für Komparative Wirtschaftsforschung an der LMU, Professor Uschi Backes-Gellner von der Universität Zürich, Professor Böhringer von der Universität Oldenburg, Professor Dominique Foray von der Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne sowie Professor Ingrid Ott vom Karlsruher Institut für Technologie.


Nähere Informationen unter www.e-fi.de.

Personalie  |  12.02.2015

Martin Husovec zum Affiliate Scholar am Stanford Law School’s Center für Internet & Society ernannt

Martin Husovec

Martin Husovec, Stipendiat und IMPRS-CI-Doktorand am Münchner Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, ist für 2014-2016 zum Affiliate Scholar am Stanford Law School's Center für Internet & Society (CIS) ernannt worden. Im Rahmen seines Forschungsprojekts wird Husovec die mit seiner Doktorarbeit begonnen Forschungen zur optimalen Rechenschaftspflicht von Intermediären im Internet bei Fehlverhalten Dritter im Hinblick auf Immaterialgüterrechte einem breiteren Publikum bekannter machen. Mehr »

Auszeichnung  |  09.02.2015

„Brenno Galli Award“ für Henri de Belsunce

Henri de Belsunce

Henri de Belsunce, ehemaliger Stipendiat des Münchner Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb, ist im Dezember 2014 auf der "SIDE (Italian Society of Law and Economics) Rome 2014 Conference" für seine Abhandlung "Do more patents mean less entry? Patenting strategies in cumulative innovation under the threat of litigation" mit dem "Brenno Galli Award" ausgezeichnet worden.

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Personalie  |  16.12.2014

Turnusgemäßer Wechsel der Geschäftsführung zum 1. Januar 2015

Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D.

Zum 1. Januar 2015 übernimmt Dietmar Harhoff, Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb und Leiter der wirtschaftswissenschaftlichen Abteilung "Innovation and Entrepreneurship Research", turnusgemäß für zwei Jahre die Geschäftsführung des Instituts. Er ist in dieser Funktion Nachfolger von Josef Drexl, der seit 2013 geschäftsführender Direktor war.

Auszeichnung  |  08.12.2014

Annette Kur erhält Ehrendoktorwürde der Hanken School of Economics

Prof. Dr. Dr. h.c. Annette Kur

Die wissenschaftliche Referentin und Forschungsgruppenleiterin am Münchner Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, Annette Kur, hat Ende November für ihren "zentralen Beitrag zum europäischen Recht für geistiges Eigentum, insbesondere auf dem Gebiet des Kennzeichen- und Markendesignrechts" die Ehrendoktorwürde der Hanken School of Economics, Helsinki (Finnland), verliehen bekommen.

Mit der Würdigung "honoris causa" werden einmal jährlich Personen ausgezeichnet, die "basierend auf hochverdienten wissenschaftlichen, kulturellen oder sozialen Aktivitäten als dieser Ehrung würdig betrachtet werden können". Gemeinsam mit einer Expertengruppe vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb habe Kur maßgeblich die Gesetzgebung der Europäischen Union für industrielles Design beeinflusst und den Bericht über die "übergreifende Evaluation der Funktionsweise des europäischen Markenzeichensystems" mitverfasst, der die Grundlage für den anhängigen Vorschlag der Kommission für die Reform des europäischen Markenrechts bildet.

Neben Kur wurden für ihre akademischen Leistungen Edward Freeman, Professor an der University of Virginia Darden School of Business (USA), und Oz Shy, PhD, Senior Economist bei der Federal Reserve Bank of Boston (USA), mit dem Ehrendoktor gewürdigt.

Die 1909 gegründete und international akkreditierte (Equis and AMBA) Hanken School of Economics mit den Schwerpunkten "Economics" und "Business Administration" zählt zu den ältesten Wirtschaftsuniversitäten in Skandinavien und unterhält enge Beziehungen zur Wirtschaft. An ihren beiden Einrichtungen in Helsinki und Vaasa bietet die Universität drei verschiedene akademische Programme - BSc, MSc und PhD - an.

Auszeichnung  |  08.12.2014

Magdalena Streicher erhält Würdigungspreis des österreichischen Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Magdalena Streicher

Magdalena Streicher, seit Oktober 2014 Doktorandin mit dem Forschungsschwerpunkt "Entrepreneurship" am Münchner Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, wurde Ende November für ihre hervorragenden Leistungen im Rahmen ihres Masterstudiums "International Management / CEMS" an der Wirtschaftsuniversität Wien mit dem Würdigungspreis des österreichischen Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft ausgezeichnet.


Der mit EUR 2.500 dotierte Preis wird jährlich auf Vorschlag der Universitäten und der Fachhochschulkonferenz an die besten Absolvent/innen der österreichischen Universitäten und Fachhochschulen aus dem vorangegangenen Studienjahr vergeben: Zum einen an Personen, die unter den Auspizien des Bundespräsidenten promoviert werden, und zum anderen an Absolvent/innen von Diplom- und Masterstudien. Voraussetzung für letztere Gruppe ist der Abschluss der Diplom- bzw. Bachelor- und Masterprüfung mit Auszeichnung sowie eine hervorragende und bestbeurteilte Diplom- bzw. Masterarbeit. Der Würdigungspreis soll Spitzenleistungen während des Studiums sichtbar machen und honorieren und gleichzeitig Ansporn für den wissenschaftlichen Nachwuchs sein.


In ihrer Masterarbeit "Diversität und Innovation: Welche Faktoren beeinflussen außer der demographischen Diversität des Gründungsteams die Innovationsfähigkeit eines neuen Unternehmens?" untersucht die Preisträgerin die Dynamik von homogenen Gründungsteams anhand einer Fallstudie. Die Arbeit zeigt, dass die kognitiven Fähigkeiten, neues Wissen in das Unternehmen zu integrieren, Ideen zu generieren und Chancen zu erkennen, viel mehr von einer Vielfalt an Persönlichkeitszügen und Denkweisen als von der demographischen Diversität des Gründungsteams geprägt werden.

Veranstaltungsbericht  |  15.10.2014

[IP]2 - Intellectual Property in Practice: „EEG-Novelle 2014 - Fluch oder Segen für CleanTech-Innovationen?”

Podiumsdiskussion mit hochkarätigen Experten im Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb

Am 1. August 2014 trat die vierte Novelle des "Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien", kurz "Erneuerbare-Energien-Gesetz" (EEG), in Kraft. Das EEG regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz und garantiert den Erzeugern feste Einspeisevergütungen. Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wurden mit der Neuauflage Schwächen des bisherigen Gesetzes beseitigt und unrealistische Ausbauziele der erneuerbaren Energien angepasst.

Sechs Experten aus Wissenschaft und Praxis diskutierten am vergangenen 15. Oktober 2014 mit einem rund 50köpfigen sachkundigen Publikum - Banker, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Start-up-Unternehmer und Doktoranden der Ingenieurswissenschaften - auf Einladung des Münchner Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb im Rahmen der Seminarreihe "[IP]2 Intellectual Property in Practice" die möglichen Effekte der EEG-Novelle auf Innovationen im technologischen, unternehmerischen sowie prozessualen Bereich.

Im Rahmen einer thematischen Einführung lobte Regierungsrätin Christina Dörfler vom Referat "Energiepolitische Grundsatzfragen und Energierecht" im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie - sie war kurzfristig für den terminlich verhinderten Referatsleiter Gerd von Laffert eingesprungen - die Novelle und erläuterte die Gründe für dieselbe: Bremsen des starken Anstiegs der EEG-Umlage von 0,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh) in 2000, dem Jahr des Inkrafttretens des EEG, auf aktuell 6,24 Cent pro kWh, sowie ein Verfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen des Verdachts auf unzulässige Staatshilfen. Nach Ansicht der Kommission verstoßen die Vergünstigungen für Industriebetriebe mit hohem Stromverbrauch gegen die Prinzipien des fairen Wettbewerbs in Europa. Die wesentlichste Änderung im Rahmen der Anpassung des EEG sei die Beteiligung der Anlageneigentümer an der EEG-Umlage, wobei Altanlagen Bestandschutz genießen und deren Eigentümer von der Beteiligung ausgenommen bleiben. Darüber hinaus gäbe es eine Bagatelle-Regelung, die Photovoltaikanlagen mit einer Maximalleistung von 10 kW und einer maximalen Jahreserzeugung von 10 MWh von der Beteiligung befreit. Frau Dörfler wies abschließend darauf hin, dass die Auswirkungen der Reform erst 2016 spürbar würden.

Urban Windelen, Geschäftsführer vom Bundesverband Energiespeicher, Berlin, moderierte die anschließende Podiumsdiskussion, die von einer allgemeinen Zustimmung zur EEG-Novelle geprägt war. Den Start machte Dr. Werner Schnappauf, Bayerischer Staatsminister a.D. für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, mit einer Assoziation zum Babynahrungsbereich: "Das EEG war das 'Alete' für die erneuerbaren Energien". Zwar führe das EEG dazu, dass Innovationen "auf der Strecke bleiben", da wegen der Förderung kein Druck bestehe, sich über Innovationen Gedanken zu machen. Trotzdem sei das EEG "eher Segen als Fluch", da ohne die feste Förderung die Entwicklung der letzten Jahre im Bereich erneuerbare Energien weder in Deutschland noch international möglich gewesen wäre. Insbesondere China habe durch den Ausbau der Photovoltaikindustrie dafür gesorgt, dass die Kosten für Photovoltaikanlagen stark gefallen seien. In den USA herrsche die Meinung vor, Deutschland sei weltweit der "Pacemaker", der Schrittmacher für die "Marktfähigkeitmachung der erneuerbaren Energien" gewesen. Deutschland habe, anders als andere Länder, einem rückwirkenden Eingriff in die EEG-Umlage widerstanden.

Anschließend kam der Geschäftsführer vom Deutschen CleanTech Institut mit Sitz in Bonn, Philipp Wolff, zu Wort: Das EEG sei "ein ganz wichtiges, 60-70fach kopiertes Erfolgsmodell", das durch Fukushima eine Beschleunigung erfahren habe. Die EEG-Novelle lenke den Fokus und die Investitionsströme "endlich auf andere Bereiche und Themen". Denn Clean Tech(nologies) seien nicht nur umweltfreundliche Energien und Energiespeicherung, sondern es gehörten fünf weitere Leitmärkte dazu: Kreislaufwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft, nachhaltige Mobilität, Rohstoff- und Materialeffizienz sowie Energieeffizienz.

Für Andreas Flamm, Director Regulatory Affairs Europe bei der Münchner Entelios AG, einem Anbieter von Demand Response-Lösungen und virtuellen Kraftwerken zum Management von dezentralen elektrischen Verbrauchern, Speichern und Erzeugern, bedeutet die EEG-Novelle "keinen Kurswechsel", sondern die Richtung bleibe dieselbe, aber "man gucke auch nach links und rechts".

Christoph Dany, bei den Stadtwerken München für energiewirtschaftliche Grundsatzfragen zuständig, äußerte sich als einziger Diskutant ambivalent: "Wir sind mit der EEG-Novelle insgesamt zufrieden. Sie enthält viele richtige Gedanken, die aber zeitlich weit nach hinten geschoben wurden. Außerdem sind ein paar Stolpersteine und Kröten drinnen, die wir schlucken müssen".

Die Schlussworte übernahmen Dr. Werner Schnappauf und Philipp Wolff. Ersterer verwies darauf, dass die zentrale Frage der Energiewende der Netzausbau sei, denn man müsse den im Norden günstig produzierten Windstrom in den energieintensiven Süden, vor allem nach Bayern und Baden-Württemberg, transportieren. Wolff mahnte an, dass sich - wegen des deutschen Perfektionsanspruch es, der hohen Bedeutung von Datensicherheit und Datenschutz in Deutschland sowie der Scheu der Deutschen, moderne Technologien zu implementieren - die US-amerikanischen Verhältnisse mit "smart grids" und "smart homes" nicht ohne weiteres auf Deutschland übertragen ließen.

Die Organisatoren des Abends, Christian Steinle und Alexandru Steininger, wissenschaftlicher Mitarbeiter beziehungsweise wissenschaftliche Hilfskraft am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, zeigten sich mit der Veranstaltung, die mit einem Stehempfang endete, sehr zufrieden: "Wir untersuchen Innovationsprozesse und wollten, dass die Experten Visionen und Szenarien spinnen. Dazu muss man aber die konkreten Auswirkungen der Gesetzesnovelle, die erst ab dem Jahr 2016 erkennbar sein werden, abwarten. Uns ist es jedoch gelungen, mit den Diskutanten über den trockenen Tellerrand des Gesetzes zu schauen und deren Blick für mögliche Auswirkungen der Novelle auf CleanTech-Innovationen zu schärfen".

Auszeichnung  |  14.10.2014

Auszeichnung für die Habilitationsschrift von Rupprecht Podszun

Prof. Dr. Rupprecht Podszun

Die am Max-Planck-Institut entstandene Habilitationsschrift "Wirtschaftsordnung durch Zivilgerichte" von Rupprecht Podszun ist mit einem Roman-Herzog-Forschungspreis Soziale Marktwirtschaft ausgezeichnet worden. Der Preis wird vom Verband der Bayerischen Wirtschaft und dem Roman Herzog Institut vergeben. In gedruckter Form ist die Arbeit gerade in der Reihe Jus Privatum im Verlag Mohr Siebeck erschienen.

Rupprecht Podszun war von 2007-2012 Wissenschaftlicher Referent am Institut im Team von Prof. Dr. Josef Drexl. Inzwischen wurde Rupprecht Podszun auf einen Lehrstuhl an der Universität Bayreuth berufen, dem MPI ist er als Affiliated Research Fellow weiterhin verbunden. In seiner Habilitationsschrift untersucht er die Frage, wie die Zivilgerichte mit Streitigkeiten umgehen, die in der Folge von Deregulierungs- und Privatisierungsmaßnahmen neu entstanden oder aus dem Bereich des Öffentlichen Rechts in das Privatrecht wanderten.