Auszeichnung  |  24.03.2017

Michael Mödl erhält Best Doctoral Paper Award der Leuphana Conference on Entrepreneurship

Michael Mödl hat im Rahmen der 7. Leuphana Conference on Entrepreneurship in Lüneburg den Best Doctoral Paper Award für seine Arbeit “Effects of Crowdfunding on Subsequent Venture Capital Selection” erhalten.

Leuphana Conference on Entrepreneurship

Der mit 500 Euro dotierte Preis wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und dem Leuphana Research Center for Entrepreneurship gestellt.


In seinem Forschungspapier untersucht Michael Mödl die Auswirkungen und Signaleffekte von Crowd-Finanzierungen auf nachfolgende Wagniskapital-Finanzierungsrunden  von Start-Up-Unternehmen. Auf Basis eines Choice-Experiments mit Wagniskapitalinvestoren findet der Autor kausale Evidenz, dass Crowd-Finanzierungen oft ein negatives Signal für die Investmententscheidung von professionellen Wagniskapitalgebern darstellen, die „Crowd“ aber unter bestimmten Umständen dennoch positive Signale senden kann, die die Investitionswahrscheinlichkeit späterer Risikokapitalgeber erhöhen.

Veranstaltungsbericht  |  22.02.2017

Internationaler Workshop zu "New Innovation Policy"

Am 21. Januar 2017 fand im Münchner Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb ein internationaler Workshop zum Thema “Open and User Innovation Policy” statt.

Ziel der gemeinsam mit der schwedischen Innovationsagentur Vinnova organisierten Veranstaltung, an der rund 20 Experten aus Politik und Forschung aus Deutschland, Österreich, Schweden, Finnland, den Niederlanden, Dänemark und Großbritannien teilnahmen, war es, sich zu den bisherigen Erfahrungen mit den mittlerweile zahlreichen Initiativen von „Open and User Innovation Policy” auszutauschen. Dabei ging es vor allem um neue Ansätze in der Innovationspolitik und die Frage, wie individuelle Nutzer und Haushalte als wichtige Quellen von Innovation in die Innovationspolitik einbezogen werden können. Ein weiteres Treffen ist für Juli 2017 in Innsbruck, Österreich, geplant.


Prof. Dietmar Harhoff, Direktor am gastgebenden Max-Planck-Institut, über die Veranstaltung: „Wir haben festgestellt, dass wir viel aus den jeweiligen nationalen Erfahrungen lernen können. Innovationsprozesse verändern sich derzeit sehr schnell. Die Gruppe der aktiv an Innovationsprozessen Mitwirkenden wird größer und heterogener. Was diese zunehmende Komplexität von Innovationsprozessen treibt und wie wir ihre Potenziale gut nutzen können, ist eine zentrale Frage für die Innovationsforschung und für die Politik. Wir werden dieses Thema intensiv weiterverfolgen.“

Verschiedenes  |  15.02.2017

Übergabe des Jahresgutachtens 2017 der Expertenkommission Forschung und Innovation

Experten identifizieren sechs Handlungsfelder, um Forschung und Innovation weiter zu fördern - Ziel für deutsche Investitionen in Forschung und Entwicklung: 3,5 Prozent vom Bruttoinlandsprodukt

v.l.n.r.: Prof. Dr. Christoph Böhringer, Prof. Dr. Uschi Backes-Gellner, Bundesbildungsministerin Johanna Wanka, Bundeskanzlerin Angela Merkel, Prof. Harhoff, Ph.D., Prof. Dr. Monika Schnitzer, Prof. Dr. Ingrid Ott, Prof. Dr. Uwe Cantner. Foto: Svea Pietschmann

Am Mittwoch, den 15. Februar 2017, hat die unabhängige Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) unter Vorsitz von Prof. Dietmar Harhoff, Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, Bundeskanzlerin Angela Merkel im Bundeskanzleramt das Jahresgutachten 2017 übergeben. In ihrem nunmehr zehnten Jahresgutachten identifiziert die Expertenkommission im Rückblick auf zehn Jahre Politikberatung der Bundesregierung sechs zentrale Handlungsfelder für mehr Innovationen in Deutschland.


Handlungsfeld 1: Öffentlich geförderte Forschung
Ein Bündel von Politikmaßnahmen hat laut EFI in den letzten zehn Jahren im Hochschulsektor bzw. allgemein im Bereich der öffentlich geförderten Forschung zu deutlich besseren Forschungsbedingungen, zu mehr Drittmittelforschung und Forschungskooperationen sowie zu einem Zuwachs an wissenschaftlichem Nachwuchs geführt. Der Vorsitzende der EFI, Prof. Dietmar Harhoff, Direktor am Max-Plack-Institut für Innovation und Wettbewerb, kommt zu einem positiven Resümee: „Die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Deutschland wurde deutlich erhöht.“ Der Bund habe deutlich mehr Mittel für die öffentlich geförderte Forschung bereitgestellt und damit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Drei-Prozent-Ziels sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Forschungslandschaft geleistet. Die EFI hält es nun aber angesichts des internationalen Wettbewerbs für notwendig, „ein ehrgeizigeres Ziel“ zu verankern und empfiehlt eine Zielquote von 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Entwicklung.


Handlungsfeld 2: Transfer von Wissen
Innovation kommt durch den Austausch und die Neukombination des Wissens zahlreicher Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zustande, so die Expertenkommission. Hochschulen und Einrichtungen der außeruniversitären Forschung könnten hierbei einen wichtigen Beitrag leisten. Prof. Uwe Cantner von der Universität Jena und Mitglied der EFI dazu: „Deutschland kann es sich nicht leisten, auf die gesellschaftliche und ökonomische Nutzung exzellenter Forschungsergebnisse zu verzichten. Als ein Problem sehen wir, dass sich eine Kultur des Wissenstransfers in diesen Einrichtungen aber bisher nicht in ausreichendem Maße hat bilden können. Das Ziel des Erkenntnis- und Technologietransfers sollte einen höheren Stellenwert in den Forschungseinrichtungen und in der F&I-Politik erhalten.“ Gut entwickelt sei hingegen die Förderung von Clustern, die sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene inzwischen fester Bestandteil der F&I-Politik seien. Allerdings sei davon auszugehen, dass sich die Fördereffekte sukzessive abschwächten, wenn zunehmend nur noch bereits entwickelte Cluster eine Förderung erführen. „Die Expertenkommission empfiehlt daher, die Fortsetzung der Clusterförderung auf Bundesebene kritisch zu überdenken“, so Prof. Cantner.


Handlungsfeld 3: Innovationen in etablierten Unternehmen
Bei ihrem Rückblick auf Forschung und Entwicklung (FuE) seit 2005 verweist die EFI auf den Beschluss des Europäischen Rates von 2002, die FuE-Ausgaben bis 2010 auf 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu steigern, wobei zwei Drittel davon die Privatwirtschaft leisten sollte. Prof. Schnitzer von der Ludwigs-Maximilians-Universität München und stellvertretende Vorsitzende der EFI kann hier einen großen Fortschritt vermelden: „Noch im Jahr 2005 war die Bundesrepublik mit einem Wert von 2,48 Prozent von diesem Ziel weit entfernt. Aber dank einer bemerkenswerten Steigerung zwischen 2005 und 2015 betrug der Anteil interner FuE am Bruttoinlandsprodukt in Deutschland schließlich im Jahr 2015 2,99 Prozent. Das ist ein großer Erfolg der F&I-Politik, nicht zuletzt deswegen, weil fast zwei Drittel der internen FuE-Ausgaben durch private Unternehmen finanziert werden.“ Der Zuwachs bei letzteren sei ebenfalls groß, falle aber relativ geringer aus als die Zuwächse im öffentlichen Sektor. Daher bleibe „die Stärkung der FuE in deutschen Unternehmen eine zentrale Herausforderung“, so Prof. Schnitzer.


Handlungsfeld 4: Entrepreneurship
Junge Unternehmen (Start-ups) leisten nach Meinung der EFI einen wichtigen Beitrag zum Wirtschaftswachstum und zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. Erfolgreiche Gründungen schafften durch lokale Wertschöpfung Arbeitsplätze. Prof. Ingrid Ott vom Karlsruher Institut für Technologie und Mitglied der EFI sieht hier noch großen Handlungsbedarf: „Die Zahl der Unternehmensgründungen in Deutschland ist im internationalen Vergleich gering, speziell in der wissensbasierten Wirtschaft.“ Das liegt für die Kommission in der nach wie vor mangelhaften Finanzierung begründet. Zwar wurde mittlerweile, wie von der EFI mehrfach angeregt, die restriktive Behandlung von Verlustvorträgen neu geregelt. „Das ist erfreulich“, so Prof. Ott, „doch noch immer ist der deutsche Wagniskapitalmarkt weniger gut entwickelt als jener in anderen europäischen Ländern“. Um hier Abhilfe zu schaffen, habe die Politik mittlerweile vielfältige Förderprogramme aufgelegt und weitere Maßnahmen angekündigt, wie z.B. die Schaffung von Anreizen, die das finanzielle Engagement privater Akteure stärken. Abgesehen davon werde allerdings das in Deutschland vorhandene Gründungspotenzial noch nicht hinreichend ausgeschöpft: „Neben den fachlichen Kompetenzen muss auch Disziplinen übergreifend ein Gründungsbewusstsein geschaffen werden, damit Selbstständigkeit als eine realistische Option wahrgenommenen wird“, bemerkt Ott.


Handlungsfeld 5: Governance – der Staat muss mit gutem Beispiel vorangehen
Auch der Staat müsse ständig innovieren, fordert die EFI, und dabei die Entstehung und Verwendung von Wissen fördern. Von der Breite und Komplexität gesellschaftlicher Herausforderungen seien zunehmend unterschiedliche Politikfelder und -ebenen betroffen. Für Prof. Christoph Böhringer von der Universität Oldenburg und Mitglied der EFI „fällt damit der Koordination von F&I-Politik eine wichtige Rolle zu, um negative Überlagerungen beim Regulieren zu vermeiden und positive Synergien zu erschließen“. Neben einer effektiven „ressortübergreifenden Innovationsstrategie“ und der „Setzung innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen“ sei der Staat aber auch aktiv „als Motor bei der innovationsorientierten öffentlichen Beschaffung“ gefordert. Angesichts des enormen finanziellen Volumens der öffentlichen Beschaffung plädiert die EFI dafür, diese Mittel stärker und koordinierter als bisher für die Förderung von Innovationen zu nutzen. Eine wegweisende staatliche Forschungspolitik beinhalte und bedürfe zudem Innovationen im Sinne von „Experimentieren mit neuen Förderkonzepten“. Böhringer abschließend: „Hierfür muss es ausreichend Freiraum bzw. strategische Flexibilität geben.“


Handlungsfeld 6: Digitaler Wandel
Digitaler Wandel vollzieht sich schnell und die dafür zentralen Technologien und Geschäftsmodelle gehören nicht zu den Kernstärken des deutschen F&I-Systems, konstatiert die EFI. „Gerade für Deutschland stellt die digitale Transformation eine radikale Innovation dar, die langfristig erarbeitete deutsche Wettbewerbs- und Spezialisierungsvorteile bedroht“, so Prof. Harhoff. Aus Sicht der EFI hat die deutsche F&I-Politik die diesem Wandel zugrunde liegende technische und ökonomische Dynamik bisher zu wenig beachtet. Dies spiegele sich auch in einer Unterfinanzierung der FuE-Förderung der Informations- und Kommunikationstechnologien in Deutschland wider – verglichen z.B. mit dem überaus innovationsstarken Sektor rund um die Automobilindustrie. Die Experten fordern: „Deutschland muss in den kommenden Jahren neue technische und ökonomische Stärken aufbauen. Dazu bedarf es konsequenter und zügiger Politikmaßnahmen. Mit deren Umsetzung sollte in der neuen Legislaturperiode unmittelbar begonnen werden.“


Die Expertenkommission Forschung und Innovation wurde 2006 eingerichtet. Sie leistet wissenschaftliche Politikberatung für die Bundesregierung und legt regelmäßig Gutachten und Empfehlungen zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands vor. Als Mitglieder gehören der Kommission neben dem Vorsitzenden Professor Dietmar Harhoff an: die stellvertretende Vorsitzende Professor Monika Schnitzer, Leiterin des Seminars für Komparative Wirtschaftsforschung an der LMU, Professor Uschi Backes-Gellner von der Universität Zürich, Professor Böhringer von der Universität Oldenburg, Professor Uwe Cantner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena sowie Professor Ingrid Ott vom Karlsruher Institut für Technologie.


Nähere Information unter unter www.e-fi.de

Verschiedenes  |  31.01.2017

Munich Summer Institute 2017

From May 29 to 31, 2017, the Center for Law & Economics at ETH Zurich, the Institute for Strategy, Technology and Organization at the Ludwig Maximilians University of Munich and the Max Planck Institute for Innovation and Competition will jointly organize the second Munich Summer Institute.

The Summer Institute 2017 will focus on three areas:

  • Digitization, Strategy and Organization (chairs: Jörg Claussen and Tobias Kretschmer),
  • Innovation and Entrepreneurship (chair: Dietmar Harhoff), and
  • Law & Economics of Intellectual Property and Innovation (chair: Stefan Bechtold).

The goal of the Munich Summer Institute is to stimulate a rigorous in-depth discussion of a select number of research papers and to strengthen the interdisciplinary international research community in these areas.

Researchers in economics, law, management and related fields at all stages of their career (from Ph.D. students to full professors) may attend the Munich Summer Institute as presenters in a plenary or a poster session, as discussants or as attendants.


The Munich Summer Institute will feature three keynote lecturers, 18 plenary presentations and a daily poster session (including a poster slam). Paper presentations will be grouped by topics, not discipline or method.


The Munich Summer Institute will be held at the Bavarian Academy of Sciences and Humanities in the heart of Munich. Partizipation is by invitation only. The organizers will fund travel and hotel expenses for all plenary speakers and hotel expenses for all poster presenters and invited discussants.


Key speakers are:

  • Michael Frakes (Duke University),
  • Ajia Leiponen (Cornell University), and
  • Mirjam van Praag (Copenhagen Business School).

Paper selections will be announced at the beginning of March. The program of the Munich Summer Institute will be available on April 1, 2017. Final papers are due for circulation among conference participants on May 1, 2017. Accepted papers will be made available to conference participants on a protected website. Researchers who would like to attend the Munich Summer Institute without giving a presentation should contact one of the organizers by May 1, 2017.


More information is available at http://munich-summer-institute.org. Any questions concerning the Munich Summer Institute should be directed to Stefan Bechtold, Jörg Claussen, Dietmar Harhoff or Tobias Kretschmer.

Personalie  |  15.12.2016

Turnusgemäßer Wechsel der Geschäftsführung zum 1. Januar 2017

Zum 1. Januar 2017 übernimmt Reto M. Hilty, Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, turnusgemäß die Geschäftsführung des Instituts.

Prof. Dr. Reto M. Hilty

Er folgt in dieser Funktion auf Dietmar Harhoff, der seit 2015 geschäftsführender Direktor war, und wird die Funktion für drei Jahre ausüben.

Auszeichnung  |  05.12.2016

Filipe Fischmann erhält Deutschen Studienpreis 2016

Filipe Fischmann, bis Oktober 2016 wissenschaftlicher Referent am Münchner Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, hat für seine Dissertation „Reverse Payments als Mittel zur Beilegung von Patentstreitigkeiten – Ein Verstoß gegen das Kartellrecht?“ einen der begehrten Deutschen Studienpreise 2016 der Körber-Stiftung erhalten.

Filipe Fischmann (Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb), Edelgard Bulmahn (Bundestagsvizepräsidentin). Foto: Körber-Stiftung / David Ausserhofer

Die Auszeichnung wird jährlich unter der Schirmherrschaft von Bundestagspräsident Norbert Lammert für die wichtigsten Dissertationen des Jahres in drei Fächergruppen vergeben: Geistes- und Kulturwissenschaften, Sozialwissenschaften sowie Natur- und Technikwissenschaften. Prämiert werden exzellente Dissertationen, die zugleich von besonderer gesellschaftlicher Relevanz sind.


In Abwesenheit von Norbert Lammert nahm der Jurist Fischmann den Preis am 8. November 2016 im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Berlin von der Bundestagsvizepräsidentin Edelgard Bulmahn entgegen.

Veranstaltungsbericht  |  04.11.2016

4th Crowdinvesting Symposium „Financial Decision Making and the Internet”

Am 4. November 2016 fand im Münchner Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb das vierte Crowdinvesting Symposium statt. Der Schwerpunkt der diesjährigen Veranstaltung lautete „Financial Decision Making and the Internet“. Rund 70 Teilnehmer diskutierten über die aktuelle Forschung im Bereich FinTech, Crowdfunding, Crowdinvesting, Crowdlending und Social Trading. Im Rahmen von 16 Paper- und acht Slam-Präsentationen stellten Ökonomen und Juristen ihre Forschungsergebnisse vor.

v.l.n.r.: Ethan Mollick (Wharton School, University of Pennsylvania), Florian Prucker (Scalable Capital), Andrea Rexer (Süddeutsche Zeitung, Leiterin Finanzressort), Daniel Halmer (raisin), Lars Hornuf (Universität Trier, Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb). Foto: Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb

Der diesjährige Keynote-Speaker, Prof. Ethan Mollick von der Wharton School (University of Pennsylvania), präsentierte seine aktuelle Forschung und wies darauf hin, dass Crowdfunding längst kein Nischenphenomen mehr sei, sondern zu einer Start-up-Finanzierung heute genauso dazu gehöre wie Venture Capital oder ein Bankkredit. Das anschließende Podium mit dem Keynote-Speaker, Daniel Halmer vom Berliner FinTech raisin, Lars Hornuf von der Universität Trier und vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb sowie Florian Prucker vom Münchner FinTech Scalable Capital, diskutierte unter der Moderation von Andrea Rexer, Leiterin des Ressorts Finanzen bei der Süddeutschen Zeitung, die aktuelle Entwicklung im Bereich FinTech. Eine wesentliche Erkenntnis aus der Diskussion: FinTechs stehen einer Marktregulierung, insbesondere wenn diese Rechtsunsicherheiten verringert, offen gegenüber. Zudem wurde erörtert, welche Rolle der Mensch und Algorithmen zukunftig in den unterschiedlichen Finanzmärkten spielen werden.


Das Crowdinvesting Symposium ist eine jährliche Veranstaltung, die in 2013 von Jun.-Prof. Lars Hornuf, Universität Trier, und Prof. Lars Klöhn, Humboldt-Universität Berlin, initiiert wurde. Das Symposium bietet Akademikern und Praktikern eine Plattform, um sich über die neuesten Entwicklungen im Bereich Crowdinvesting auszutauschen und sich untereinander zu vernetzen. Darüber hinaus ist es ein Forum, das den europäischen und die nationalen Gesetzgeber bei zukünftigen Gesetzesvorhaben und Gesetzesreformvorhaben auf wissenschaftlicher Basis informiert. Die diesjährige Konferenz ist Teil des durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Forschungsprojekts „Crowdinvesting in Deutschland, England und den USA: Regulierungsperspektiven und Wohlfahrtseffekte einer neuen Finanzierungsform“.

Auszeichnung  |  26.10.2016

Best Paper Awards - „Crowd-Finanzierungen“ und „Erfindermobilität“

Am Donnerstag, den 6. Oktober 2016, hat Michael Mödl im Rahmen des G-Forums, der 20. Interdisziplinären Jahreskonferenz zu Entrepreneurship, Innovation und Mittelstand in Leipzig, den KSG Best Entrepreneurship Research Award 2016 für seine Arbeit „Is Wisdom of the Crowd a Positive Signal? Effects of Crowdfinancing of Subsequent Venture Capital Selection“ erhalten.

v.l.n.r.: Marleen Schreiber (Karl Schlecht Stiftung), Prof. Dr. Jörn Hendrich Block (Universität Trier, Präsidium FGF e.V. und Jury), Michael Mödl (Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb). Foto: Dominik Wolf

Der mit 2 000 Euro dotierte Preis wird von der Karl Schlecht Stiftung gestellt. Die gemeinnützige Stiftung vertritt die Leitidee der Verbesserung von Führung in Business, Gesellschaft und Politik durch humanistische Werte und fördert und unterstützt wirkungsorientierte Projekte und Institutionen in den Förderbereichen Leadership, Ethik, Bildung, Kultur und Technik.


In seinem Forschungspapier untersucht Michael Mödl die Auswirkungen und Signaleffekte von Crowd-Finanzierungen auf nachfolgende Wagniskapital-Finanzierungsrunden  von Start-Up-Unternehmen. Auf Basis eines sog. Choice-Experiments mit Wagniskapitalinvestoren findet der Autor kausale Evidenz, dass Crowd-Finanzierungen oft ein negatives Signal für die Investmententscheidung von professionellen Wagniskapitalgebern darstellen, die „Crowd“ aber unter bestimmten Umständen dennoch positive Signale senden kann, die die Investitionswahrscheinlichkeit durch nachfolgende Risikokapitalgeber erhöhen.


Bereits im August wurde das Autoren-Team Matthias Dorner, Dietmar Harhoff, Karin Hoisl, Tina Hinz und Stefan Bender (IAB) beim Academy of Management Meeting 2016 in Anaheim, Kalifornien, mit dem AoM TIM Best Paper Award für ihre Arbeit “Social Ties and Quality Signals - Lessons from the Migration of East German Inventors” ausgezeichnet.


Das Papier fasst Ergebnisse einer Studie zusammen, die gemeinsam mit Forschern des Instituts für Arbeitsmarktforschung (IAB) Nürnberg durchgeführt wurde. Untersucht wurde, welchen Einfluss bei Erfindern soziale Beziehungen und Leistungen, die anhand von beobachtbaren Indikatoren erfasst wurden, auf die Migrationsentscheidung hatten. Der Fall des Eisernen Vorhangs und die deutsche Wiedervereinigung dienten dabei als natürliches Experiment zur Migrationsentscheidung ostdeutscher Erfinder.


Die Studie zeigt, dass westdeutsche Regionen, zu denen DDR-Bürger bereits vor dem Fall des Eisernen Vorhangs starke soziale Beziehungen pflegten, unmittelbar nach dem Mauerfall mehr Erfinder anzogen als andere Regionen. Migrationsentscheidungen, die von Erfindern mit sichtbaren Leistungssignalen getroffen wurden, waren aber wesentlich weniger von sozialen Bindungen beeinflusst als jene von Erfindern, die in Patentveröffentlichungen keine hohe Sichtbarkeit erhalten hatten.

Auszeichnung  |  29.09.2016

Annette Kur erhält Pattishall Medal for Teaching Excellence 2016

Annette Kur, Affiliated Research Fellow am Münchner Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, hat von der International Trademark Association (INTA) die „Pattishall Medal for Teaching Excellence 2016“ verliehen bekommen.

Prof. Dr. Dr. h.c. Annette Kur

Der zu Ehren von Beverly W. Pattishall verliehene Preis zeichnet herausragende Lehrkräfte auf den Gebieten Wirtschaft und Recht aus, die im Bereich Marken und Markenidentität tätig sind. Beverly W. Pattishall war langjähriger Partner der Kanzlei Pattishall, McAuliffe, Newbury, Hilliard & Geraldson LLP. Der Preis wird alle vier Jahre aufgrund der Nominierung durch Kolleginnen und Kollegen sowie Studierende an eine Lehrkraft einer Universität oder Hochschule verliehen, die beispielhaft Exzellenz und Innovation in der Lehre in den Bereichen Schutzmarken und Markenidentität verkörpert.


Kur erhielt herausragende 18 Nominierungen; in einer von ihnen wird sie von einer ehemaligen Studentin wie folgt beschrieben: „Sie gab nicht nur den maßgeblichen Impuls für meine Beschäftigung mit IP-Recht und seinem internationalen Kontext, sondern hatte auch einen tiefgreifenden Einfluss auf meine Sicht auf die Themen Marken- und Designrecht durch ihren kritischen, in Rechtsgrundsätzen verankerten Ansatz und durch ihre Förderung des Bewusstseins für einen konsequent internationalen Zusammenhang in einem so stark internationalisierten Bereich wie dem Markenrecht.”


„In den vielen Nominierungsschreiben wird deutlich, dass Dr. Kur die Qualitäten einer Weltklasse-Lehrkraft und einer Pattishall-Preisträgerin verkörpert. Dr. Kurs Einsatz und Engagement für die Bildung ist vorbildlich und unser Verband freut sich über diese Gelegenheit, ihre Leistungen in der Lehre gebührend zu würdigen“, sagte INTA-Präsident für 2016 Ronald van Tuijl. „Es ist uns eine Ehre, diesen Preis an Frau Dr. Kur zu verleihen.”


Mit der Auszeichnung verbunden ist ein Preisgeld von US $2.500 sowie eine Einladung zum Leadership Meeting der INTA im November 2016 in Florida, wo die offizielle Preisverleihung stattfinden wird.


Die International Trademark Association (INTA) ist der weltweite Verband der Markeninhaber und Markenexperten und hat zum Ziel, Marken und verwandte Schutzrechte zum Schutz von Verbrauchern und zur Förderung von fairem und effektivem Handel zu unterstützen. Zu ihren Mitgliedern gehören mehr als 6.700 Markeninhaber, Fachleute und Wissenschaftlerinnen aus über 190 Ländern, welche von INTAs globalen Markenressourcen, Politikentwicklung, Ausbildungs- und Trainingsmaßnahmen sowie internationalem Netzwerk profitieren. Die 1878 gegründete INTA hat ihren Hauptsitz in New York und Geschäftsstellen in Brüssel, Shanghai und Washington sowie Vertretungen in Genf und Mumbai.

Veranstaltungsbericht  |  21.07.2016

Jubiläumsfeier zum 50-jährigen Bestehen des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb

Mit einer zweitägigen Festveranstaltung in den repräsentativen Räumen der Münchener Residenz feierte das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb am 12. und 13. Mai 2016 seine Gründung vor 50 Jahren.

v.l.n.r.: Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D., Prof. Peter Drahos, Ph.D., Cornelia Rudloff-Schäffer, Dr. Georg Schütte, Prof. Dr. Josef Drexl, Ilse Aigner, Prof. Dr. Reto M. Hilty, Prof. Dr. Martin Stratmann, Prof. Dr. Hans-W. Micklitz. Foto: Andreas Pollok

Der Festakt im Kaisersaal würdigte mit Grußworten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft die Bedeutung des Instituts und der von ihm behandelten Themen auch in breite Bereiche der Gesellschaft hinein. Das wissenschaftliche Symposium im Max-Joseph-Saal fokussierte die Binnenperspektive und erörterte unter starker Beteiligung von Alumni, wissenschaftlichen Gästen und Mitgliedern des Fachbeirats die bisherigen Forschungsbeiträge des Instituts und mögliche zukünftige Schwerpunkte für die Forschung.


Das Institut hatte am 1. März 1966 als Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht unter Eugen Ulmer seine Arbeit aufgenommen. Seitdem betreibt es Grundlagenforschung zu verschiedenen Aspekten des Immaterialgüter- und des Wettbewerbsrechts, berät Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft und begleitet Gesetzgebungsvorhaben. Seit der Erweiterung um eine ökonomische Abteilung 2013 stehen die Erforschung der Rahmenbedingungen für Innovation und Wettbewerb und die Möglichkeit der rechtlichen und ökonomischen Gestaltung solcher Prozesse im Mittelpunkt.


Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D., geschäftsführender Direktor des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb, bezeichnete in seiner Begrüßungsansprache den viermaligen Wechsel des Institutsnamens in den letzten Jahrzehnten als Ausdruck der „Dynamik des Forschungsfeldes und der zunehmenden Verzahnung“ des Instituts. Zu den aktuellen Themen zählten etwa Digitalisierung und Vernetzung. „Geschäftsmodelle, Fragen des Datenschutzes, aber auch die Gestaltung des Urheber- und Wettbewerbsrechts, haben vor diesem Hintergrund eine noch viel stärkere internationale Dimension als je zuvor in der Institutsgeschichte“, betonte Harhoff. Die wissenschaftliche Begleitung von Normierungs- und Standardisierungsmaßnahmen spiele eine wichtige Rolle. Mit einer „verstärkten Hinwendung zur empirischen Analyse der Wirkungsmechanismen von Rechtsregeln und Aktionen von wirtschaftlichen Akteuren auf Märkten“ habe sich das Institut auch für neue Forschungsmethoden geöffnet. Bei aller Dynamik in der Institutsgeschichte habe es aber immer ein „Element großer Verlässlichkeit“ gegeben, hob Harhoff hervor: „Es ist dem Institut immer wieder gelungen, hervorragende, talentierte Mitarbeiter in allen Bereichen zu finden“.


Der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, Prof. Dr. Martin Stratmann, würdigte das Institut „als ein hervorragendes Beispiel für eine gelungene Gründung und einen permanenten Anpassungsprozess an die wissenschaftlichen Fragen der Zeit“. Die Themen Innovation und Wettbewerb seien „heute wichtiger denn je“, stellte Stratmann fest. „Sie beherrschen die Tagespresse und sind allgegenwärtig im Innovationsdialog mit der Bundeskanzlerin“, sagte der Präsident. „Und unser MPI für Innovation und Wettbewerb ist mitten drin und mit seiner juristisch-ökonomischen Ausrichtung bestens aufgestellt, dem Wesen von Innovation und Wettbewerb an sich nachzuspüren – unabhängig und aus der Perspektive der Wissenschaft heraus“. Die Einbindung der Innovationsökonomik in ein Institut der Ausrichtung Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, sei ein logischer, aber für sich genommen doch „sehr innovativer Schritt“ gewesen. Die Expertise sei weithin anerkannt. Nicht umsonst habe Bundesjustizminister Heiko Maas das MPI letztjährig als „den wichtigsten europäischen Think Tank für den gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht“ bezeichnet. Als Wirkungsbeispiele nannte Stratmann die Formulierung der „CLIP- Prinzipien“ („Conflict of Laws in Intellectual Property“) zu Fragen des internationalen Prozessrechts sowie des anwendbaren Rechts im Bereich des Geistigen Eigentums, die unter Federführung des MPI für Innovation und Wettbewerb und des MPI für ausländisches und internationales Privatrecht entstanden, sowie die Beratung beim Erlass der Richtlinie über kollektive Rechtewahrnehmung und der Umsetzung der Richtlinie in einem neuen Verwertungsgesellschaften-Gesetz.


Wie emsig am MPI gearbeitet wird, konnte der MPG-Präsident überdies aus eigener Beobachtung bestätigen. Wenn er abends sein Büro in der Generalverwaltung auf der gegenüberliegenden Seite des gläsernen Wissenschaftsbaus verlasse, blicke er in die Bibliothek des Instituts und sehe dort immer Forscher an den Plätzen: „mal mit Gesetzbuch, mal ohne, aus allen Teilen der Welt und stets hochkonzentriert arbeitend“. Dies stehe für vieles, was den Kern der MPG ausmache: „Internationalität, Interdisziplinarität, ein leistungswilliger Nachwuchs“. Zufriedener könne ein Max-Planck-Präsident nicht in den Feierabend gehen.


Auch Staatssekretär Dr. Georg Schütte aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung bezeichnete die Bündelung der Kompetenzen von Ökonomie und Recht unter dem Dach eines Max-Planck-Institutes als „ gut gelöst“. Mit der Neuausrichtung des Instituts spiele das Institut heute „eine herausragende Rolle innerhalb der Innovationsforschung in Deutschland“. Die Durchdringung der Digitalisierung aller Arbeits- und Lebensbereiche führe dazu, dass immaterielle Güter immer mehr zum integralen Bestandteil von neuen Geschäftsmodellen in unserer netzbasierten Wirtschaft werden. Weil damit aber nicht nur unser zukünftiges Arbeiten, sondern auch unsere Lebensweise sehr maßgeblich geprägt werden, stellten sich zunehmend auch „ethische Fragestellungen“, von denen Schütte die drängendsten aufzählte: „Wer hat das größte Anrecht auf personenbezogene Daten und vor allem auf die daraus generierten Erkenntnisse? Der Datengeber, der Datenerheber oder der Datennutzer? Wem erkennt die Rechtsordnung originär das Verfügungsrecht über nicht personalisierte, gleichwohl verhaltensbezogene Daten zu, auch wenn sie dann vielleicht weiterveräußert werden? Und wie lässt sich hier ein gemeinsamer Grundkonsens im internationalen Zusammenwirken erzielen?“ Diese Fragen seien ohne rechtsethische Wertungen nicht zu beantworten. „Mit Ihrem Institut haben wir eine Institution“, war Staatssekretär Schütte überzeugt, „die sowohl mit Fragestellungen rund um den Schutz von immateriellen Gütern als auch mit den korrespondierenden Themen zu Innovation und Entrepreneurship eine wichtige Lücke in der deutschen Forschung schließt.“


Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner gratulierte dem Max-Planck-Institut als einer „international geachteten Denkfabrik“. Sie stellte dar, wie sich das Bundesland mit seiner Wirtschafts- und Wissenschaftspolitik den digitalen Herausforderungen stelle, etwa durch die Schaffung von 20 neuen Digital-Professuren oder einer digitalen Gründerförderung. Ihr Ziel sei es, so Aigner, dass Bayern im Bereich der digitalen Ökonomie deutschlandweit an der Spitze stehe. „Big Data“ sei ein Zukunftsthema, bei dem allerdings auch die Begrenzungen des Datenschutzes und damit des Rechts zu beachten seien. „So schnell werden Ihnen die Arbeitsthemen nicht ausgehen“, sagte die Politikerin den Wissenschaftlern voraus.


Für den Fachbeirat hob Prof. Dr. Hans-W. Micklitz (European University Institute) die neue interdisziplinäre Forschungskultur hervor. „Der Fachbeirat gratuliert der Max-Planck-Gesellschaft für die mutige und wegweisende Entscheidung, Recht und Ökonomik unter einem Dach zu vereinen“, sagte Micklitz. Mit seiner Neuausrichtung folge das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb nicht nur der Wegweisung des deutschen Wissenschaftsrates, der mit deutlichen Worten die Notwendigkeit einer stärkeren Interdisziplinarität von Sozial- und Wirtschaftswissenschaften hervorgehoben habe, sondern damit fänden die deutschen Rechts- und Wirtschaftswissenschaften auch „Anschluss an Entwicklungen in Europa und den USA“. Aus der Sicht der Rechtswissenschaften stelle sich das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb einer Jahrhundertaufgabe – „dem, was die Amerikaner ‚Law and …’ nennen, law and social science, law and art, law and music, aber eben auch law and economics“, beschrieb Micklitz die Herausforderung. „Das Miteinander kann nur über eine theoriegeleitete gemeinsame Methodologie gelingen“.


Weitere Grußworte sprachen Cornelia Rudloff-Schäffer, Vorsitzende des Kuratoriums, Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes, und Prof. Dr. Bernd Huber, Präsident der Ludwig-Maximilians-Universität. Den wissenschaftlichen Festvortrag hielt Prof. Peter Drahos, Ph.D., Australian National University.


Umrahmt wurde die Festveranstaltung durch eine besondere musikalische Darbietung: Der Liederzyklus „Krämerspiegel“ von Richard Strauss. Das selten gespielte Werk aus dem Jahr 1918 mit Texten von Alfred Kerr hatte seinen Ursprung in einer Auseinandersetzung zwischen dem Komponisten und dem Musikverlag Bote & Bock. Strauss, der sich stets für eine Verbesserung des Urheberrechts in Deutschland eingesetzt hatte und auch als „Urvater“ der GEMA bezeichnet wird, nimmt im „Krämerspiegel“ das Spannungsverhältnis zwischen Urhebern und Verwertern in bissigen Sentenzen aufs Korn: „Die Künstler sind die Schöpfer, ihr Unglück sind die Schröpfer“. Dargeboten wurde der „Racheakt aus Text und Tönen“ von der Sopranistin Ute Ziemer und Julian Riem am Klavier.


Wissenschaftliches Symposium

Beim wissenschaftlichen Symposium im Max-Joseph-Saal der Münchner Residenz umriss Institutsdirektor Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D., die Herausforderungen, die sich aus der wachsenden Bedeutung des Internet ergeben. „Unser bisheriges Innovationsverständnis ist technologielastig – aber jetzt beobachten wir, dass Innovation vermehrt auf neuen, internetgestützten Geschäftsmodellen beruht“. Direktor Prof. Dr. Josef Drexl bezeichnete den „Wettbewerb als eine wichtige Infrastruktur für Innovationen“, wobei die Anwendungsprinzipien fortlaufend aktualisiert werden müssten, wie jetzt beim Thema Big Data. Direktor Prof. Dr. Reto M. Hilty verwies auf die Diskrepanz zwischen den hoch dynamischen Märkten mit ständig neuen innovativen Gütern und den statisch wirkenden schutzrechtlichen Regulierungsinstrumenten. Eine mehr wettbewerbsorientierte Konzeption dieser Schutzrechte stehe nicht im Widerspruch zum Patentrecht, könne aber auf die Dynamik der Märkte adäquater eingehen, was im Institut künftig verstärkt erforscht werden solle.


Die beiden Abteilungen des Max-Planck-Instituts stellten in der ganztägigen Veranstaltung ihren jeweiligen Forschungsstand dar und diskutierten mit internationalen Experten und Alumni des Instituts über Forschungsstrategien und zukünftige Schwerpunksetzungen.


Nach einem Einführungsvortrag von Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D., zum Thema „Innovation and Entrepreneurship” beteiligten sich an der Podiumsdiskussion Dr. Heinrich Arnold, Senior Vice President, Telekom Innovation Laboratories, Deutsche Telekom AG, Prof. Petra Moser, Ph.D., New York University School of Business, NYU Stern, sowie Prof. Dr. Dres. h.c. Arnold Picot, Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München. Die Moderation hatte Prof. Dr. Karin Hoisl, Universität Mannheim.


Die Sitzung zum Thema „Property“ wurde mit einer Keynote von Prof. Dr. Reto M. Hilty eröffnet, der sich eine Podiumsdiskussion anschloss. An ihr beteiligten sich Alison Brimelow, CBE, President emerita, European Patent Office (EPO), Prof. Dan L. Burk, University of California, Irvine School of Law, sowie Prof. Michel Vivant, Sciences Po Law School, Paris. Die Moderation hatte Prof. Dr. Alexander Peukert, Goethe Universität Frankfurt.


In die Sitzung „Innovation in Competition Law” führte Prof. Dr. Josef Drexl ein. An der Podiumsdiskussion beteiligten sich Prof. Michal Gal, University of Haifa School of Law, Prof. Warren S. Grimes, Southwestern Law School, Los Angeles, sowie Prof. Dr. Kai-Uwe Kühn, Centre for Competition Policy (CCP), University of East Anglia. Die Moderation hatte Prof. Dr. Rupprecht Podszun, Universität Bayreuth.


Alle drei Themenstränge wurden in einer abschließenden Podiumsdiskussion zusammengeführt. An ihr beteiligten sich neben den drei Institutsdirektoren Harhoff, Hilty und Drexl Dr. Heinrich Arnold, Senior Vice President, Telekom Innovation Laboratories, Deutsche Telekom AG, Prof. Petra Moser, Ph.D., New York University School of Business, NYU Stern, Prof. Dan L. Burk, University of California, Irvine School of Law, Prof. Michel Vivant, Sciences Po Law School, Paris, Prof. Michal Gal, University of Haifa School of Law, sowie Prof. Warren S. Grimes, Southwestern Law School, Los Angeles. Die Moderation hatte Dr. Gert Würtenberger, Präsident der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR).


Der Wissenschaftstag endete mit zusammenfassenden Bemerkungen von Prof. Peter Drahos, Ph.D., Australian National University.