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Position Statement of the Max Planck Institute for Innovation and Competition of 26 April 2017 on the European Commission’s “Public consultation on Building the European Data Economy”
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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrheberrechtsWissensgesellschafts-Gesetz–UrhWissG) vom 01. Februar 2017 und dem Verleih von E-Books durch Bibliotheken (sog. „E-Lending“)
Positionspapier des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb vom 16. August 2016 zur aktuellen europäischen Debatte
Position Statement of the Max Planck Institute for Innovation and Competition on the
“Public consultation on the role of publishers in the copyright value chain”
Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform (Begleitgesetz-Entwurf)
Die vorliegende Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb befasst sich mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für ein Gesetz zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften aufgrund der europäischen Patentreform (im Folgenden: Begleitgesetz-Entwurf). Die Stellungnahme verfolgt einen dreifachen Zweck.
Erstens werden ergänzende Regelungen vorgeschlagen, die eine Umgehung der Einrede der doppelten Inanspruchnahme erschweren sollen. Es wird insbesondere angeregt, auf die Voraussetzung der Parteiidentität auf der Klägerseite zu verzichten, um einen angemessenen Beklagtenschutz zu gewährleisten.
Zweitens wird die geplante teilweise Aufhebung des Doppelschutzverbotes einer kritischen Würdigung im Lichte der Ziele der EU-Patentreform unterzogen. Die Stellungnahme spricht sich für ein umfassendes Doppelschutzverbot aus.
Schließlich werden Vorschläge unterbreitet, die gewisse Gestaltungsspielräume des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (im Folgenden: EPGÜ) und des Europäischen Patentübereinkommens (im Folgenden: EPÜ) nutzen, um Rechtsunsicherheiten und Ungleichbehandlungen vorzubeugen, die sich aus der EU-Patentreform ergeben können. Diese Vorschläge betreffen insbesondere:
(i) Die Schaffung einer Umwandlungsmöglichkeit des Einheitspatents in eine nationale Patentanmeldung im Fall einer Nichtigerklärung aufgrund des Art. 139 Abs. 2 EPÜ;
(ii) die Schließung möglicher unionswidriger Lücken, die sich aus der Nicht-Umsetzung der Art. 8-10 Abs. 1 BioPat-RL im EPGÜ ergeben könnten;
(iii) die Anpassung des PatG an die materiellen Normen des EPGÜ.
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung vom 7. September 2015
Das tendenzielle Kräfteungleichgewicht zwischen Kreativen und ihren Vertragspartner ist bis zu einem gewissen Grade systembedingt. Versuche, dieses Ungleichgewicht mittels regulato-rischer Eingriffe in die Vertragsfreiheit auszugleichen, haben in Deutschland Tradition. Der letzte Anlauf dazu erfolgte 2002 durch das Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern. Jenes hat nach Auffassung der Bundesregierung – namentlich im Hinblick auf die angemessene Vergütung (§§ 11, 32 Abs. 1 UrhG) – nicht die erhofften Wirkungen gezeitigt.
Vor diesem Hintergrund erscheint das Anliegen einer „Nachbesserung“ im Grundsatz unter-stützungswürdig, wobei allzu weitreichende Erwartungen kaum berechtigt wären. Weder darf das Urheberrecht hinsichtlich seiner Funktionen überfordert werden; mit Recht verweist der Referentenentwurf in der Begründung denn auch auf das oftmals bestehende Überangebot an freiberuflichen Urhebern und deren teilweise Bereitschaft hin, niedrige Bezahlungen zu ak-zeptieren (S. 14). Noch dürfen gesetzliche Vorgaben die deutsche Kulturwirtschaft in einem Ausmaß belasten, bei dem Investitionsanreize beeinträchtigt werden könnten. Sicherzustellen ist vielmehr in erster Linie, dass das genannte Kräfteungleichgewicht in jenen Konstellationen ausgeglichen werden kann, in denen es sich zulasten einzelner Akteure dysfunktional auszu-wirken droht. Indessen darf nicht außer Acht bleiben, dass der Grundsatz die Vertragsfreiheit ist, während dessen Einschränkung der Rechtfertigung bedarf. Nicht Aufgabe des Urhebervertragsrechts ist es namentlich, eine erfolgreiche Verwertung geschützter Werke zu garantieren (Referentenentwurf S. 12).
Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 9. Juni 2015 für ein Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften (Verwertungsgesellschaft-VGG)
Am 9. Juni 2015 legte das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz einen umfassenden Referentenentwurf für ein neues Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) vor, das das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz aus dem Jahre 1965 ersetzen soll. Bis Mitte August 2015 bestand die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Die Gesetzesinitiative dient vor allem der Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/26 über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten. Eine zentrale Herausforderung der Richtlinie für den deutschen Gesetzgeber besteht darin, den Anwendungsbereich des neuen Gesetzes auf die grenzüberschreitende Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften angemessen zu bestimmen. Die Regelungen der Richtlinie in dieser Hinsicht sind keineswegs eindeutig. Entsprechend schenkt die Stellungnahme dieser Thematik besondere Aufmerksamkeit und versucht, vor allem das Verhältnis der Richtlinienbestimmungen zum Internationalen Privatrecht zu klären. Hierauf kommt es für die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland entscheidend an, da das deutsche Wahrnehmungsrecht auch weiterhin in zentralen Teilen privatrechtliche Regelungen enthalten soll. Im Übrigen werden zu verschiedenen Vorschriften des Entwurfs Verbesserungsvorschläge unterbreitet.
Positionspapier des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb zur Umsetzung des WIPO-Vertrags von Marrakesch über eine zwingende urheberrechtliche Schranke zugunsten von Blinden, Sehbehinderten und Menschen mit Leseschwäche.
Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung vom 28.11.2013, COM (2013) 813 final
Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht zum Grünbuch der Europäischen Kommission über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa vom 31.1.2013, COM(2013) 37