Stellungnahme  |  14.08.2015

Stellungnahme zum Enturf für ein neues deutsches Verwertungsgesellschaftengesetz

Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 9. Juni 2015 für ein Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften (Verwertungsgesellschaft-VGG)

Am 9. Juni 2015 legte das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz einen umfassenden Referentenentwurf für ein neues Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) vor, das das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz aus dem Jahre 1965 ersetzen soll. Bis Mitte August 2015 bestand die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Die Gesetzesinitiative dient vor allem der Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/26 über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten. Eine zentrale Herausforderung der Richtlinie für den deutschen Gesetzgeber besteht darin, den Anwendungsbereich des neuen Gesetzes auf die grenzüberschreitende Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften angemessen zu bestimmen. Die Regelungen der Richtlinie in dieser Hinsicht sind keineswegs eindeutig. Entsprechend schenkt die Stellungnahme dieser Thematik besondere Aufmerksamkeit und versucht, vor allem das Verhältnis der Richtlinienbestimmungen zum Internationalen Privatrecht zu klären. Hierauf kommt es für die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland entscheidend an, da das deutsche Wahrnehmungsrecht auch weiterhin in zentralen Teilen privatrechtliche Regelungen enthalten soll. Im Übrigen werden zu verschiedenen Vorschriften des Entwurfs Verbesserungsvorschläge unterbreitet.

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Stellungnahme  |  01.05.2015

WIPO-Vertrag von Marrakesch: Urheberrechtliche Schranke zugunsten von Blinden und Sehbehinderten

Positionspapier des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb zur Umsetzung des WIPO-Vertrags von Marrakesch über eine zwingende urheberrechtliche Schranke zugunsten von Blinden, Sehbehinderten und Menschen mit Leseschwäche.

Stellungnahme  |  12.05.2014

Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung vom 28.11.2013, COM (2013) 813 final

Version 1.0 vom 12.05.2014

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Version 1.1 vom 03.06.2014

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Stellungnahme  |  29.04.2013

Handelspraktiken B2B 2013

Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht zum Grünbuch der Europäischen Kommission über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa vom 31.1.2013, COM(2013) 37

Stellungnahme  |  20.02.2013

Nutzung verwaister Werke

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Regelung zur Nutzung verwaister Werke und weiterer Änderungen des Urheberrechtsgesetzes sowie des Urheberrechtswahrnehmungsgesetz

Stellungnahme  |  17.01.2013

Collective Management of Copyright and Related Rights in Musical Works

Comments of the Max Planck Institute for Intellectual Property and Competition Law on the Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council on collective management of copyright and related rights and multi-territorial licensing of rights in musical works for online uses in the internal market COM (2012) 372

Stellungnahme  |  27.11.2012

Leistungsschutzrecht für Verleger

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für eine Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes durch ein Leistungsschutzrecht für Verleger

Der Deutsche Bundestag wird in Kürze über eine Änderung des Urheberrechtsge-setzes beraten, durch die ein Leistungsschutzrecht für Verleger geschaffen werden soll. Weite Kreise der deutschen und europäischen Rechtswissenschaft sind darüber besorgt. Der Bedarf für ein solches Schutzrecht wurde bislang in keiner Weise nachgewiesen. Es besteht die Gefahr unabsehbarer negativer Folgen.

Mit diesem Schreiben werden die Gründe aufgeführt, die dagegen sprechen, die geltende Rechtslage zu verändern. Verantwortet wird der Text vom Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, das seit seiner Gründung im Jahre 1966 das politisch und wirtschaftlich neutrale Kompetenzzentrum in den von ihm betreuten Rechtsgebieten ist. Das Institut unterstützt insbesondere die deutsche und europäische Urheberrechtsentwicklung seit Jahrzehnten mit wissenschaftlicher Expertise. Unterstützt wird dieser Text von einer großen Zahl von Unterzeichnern, die im Anhang aufgeführt sind.

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Stellungnahme  |  17.10.2012

The Unitary Patent Package

The Unitary Patent Package: Twelve Reasons for Concern

The Max-Planck-Institute for Intellectual Property and Competition Law, which has functioned as a politically and economically unbiased centre of legal competence for European intellectual property legislation ever since its foundation in 1966, is a well-recognized scientific commentator and advisor on the evolution of European patent law.

The Institute considers a balanced, innovation-friendly and uniform patent system as being indispensable for Europe. However, the current patent package is deemed to be both dangerous and misguided. While a superficial glance may create the false impression of a patent law advancement through the proposal, it instead actually threatens to forestall the necessary legal progress and innovation capacities for the foreseeable future.

The respective concerns of the Max-Planck-Institute are shared by experts throughout Europe. Likewise, considerable parts of the industry harbor doubts as to the proposed system's efficiency. Large undertakings might indeed benefit from a reinforcement of their patent portfolios through the proposed system. Particularly small and medium-sized enterprises are however likely to experience significant obstacles to their innovation activities.

Our criticism of the package is underpinned by a series of legal arguments which are elaborated in the analysis. Many of these points are also uncontested in the current debate. Yet remedies are only promised for the time after the entry into force of the package.

Experience shows that particularly in relation to legislation for intellectual property this promise for subsequent improvement is unlikely to be delivered on. Consequently, it might prove disastrous to implement a patent system which is already known to be detrimental from both the legal as well as the innovation perspectives. Much rather, the correct course must be set now. Against this background, the Institute believes it is indispensable to reconsider the content of the Unitary Patent Package afresh.

Note: This is the only authentic text, no follow-up versions or translations have been authorized yet.

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Stellungnahme  |  06.07.2011

Zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke

Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht zur Anfrage des Bundesministeriums der Justiz vom 6. Juli 2011 zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke, KOM(2011)289

Stellungnahme  |  24.05.2011

Übertragung Aufgaben Schutz von Immaterialgüterrechten

Stellungnahme zum Vorschlag der EU Kommission für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Übertragung bestimmter den Schutz von Rechten des geistigen Eigentums betreffender Aufgaben, einschließlich der Zusammenführung von Vertretern des öffentlichen und des privaten Sektors im Rahmen einer Europäischen Beobachtungsstelle für Marken und Produktpiraterie, auf das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)