Am 9. Juni 2015 legte das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz einen umfassenden Referentenentwurf für ein neues Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) vor, das das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz aus dem Jahre 1965 ersetzen soll. Bis Mitte August 2015 bestand die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Die Gesetzesinitiative dient vor allem der Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/26 über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten. Eine zentrale Herausforderung der Richtlinie für den deutschen Gesetzgeber besteht darin, den Anwendungsbereich des neuen Gesetzes auf die grenzüberschreitende Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften angemessen zu bestimmen. Die Regelungen der Richtlinie in dieser Hinsicht sind keineswegs eindeutig. Entsprechend schenkt die Stellungnahme dieser Thematik besondere Aufmerksamkeit und versucht, vor allem das Verhältnis der Richtlinienbestimmungen zum Internationalen Privatrecht zu klären. Hierauf kommt es für die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland entscheidend an, da das deutsche Wahrnehmungsrecht auch weiterhin in zentralen Teilen privatrechtliche Regelungen enthalten soll. Im Übrigen werden zu verschiedenen Vorschriften des Entwurfs Verbesserungsvorschläge unterbreitet.