Verschiedenes  |  12.03.2019

EU und Schweiz: Kritik am Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Obwohl die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger auf europäischer Ebene höchst umstritten ist, denkt auch die Schweiz darüber nach. Schweizer Wissenschaftler um Reto M. Hilty erklären, warum ein solches Recht mehr schadet als nützt.

Prof. Dr. Reto M. Hilty
Prof. Dr. Reto M. Hilty

Der Vorschlag zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger beruht auf einem Anliegen des Verbandes Schweizer Medien. In der vorberatenden Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Schweizer Ständerates fand der Vorschlag Zustimmung. Ähnlich wie nach Artikel 11 in der geplanten Urheberrechtsrichtlinie in der EU sollen damit künftig Nachrichtendienstleister auch Schweizer Presseverlage dafür vergüten, wenn sie ihnen durch kurze Linktexte – sogenannte Snippets – Leser zuführen.

Dass der Vorschlag für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Artikel 37a URG) erst kurzfristig in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht wurde, stieß auf Kritik – unter Wissenschaftlern wie unter Kreativen. In der Übernahme von EU-Vorschriften hatte sich das Land bislang stets abwartend gezeigt. „Dass unser Urheberrecht der Modernisierung bedarf, ist unbestritten. Auszurichten ist es auf neue Lebensgewohnheiten, auf zeitgemäßes Nutzerverhalten (z.B. in sozialen Netzwerken), aber auch auf neue Geschäftsmodelle“, schreibt Prof. Dr. Reto M. Hilty, Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb in München mit Lehrstuhl an der Universität Zürich in einer gemeinsamen Stellungnahme zuhanden des Ständerates. Zusammen mit seinem Universitätskollegen Prof. Florent Thouvenin und Prof. Cyrill P. Rigamonti von der Universität Bern zeigt er die Auswirkungen der geplanten Reform auf. „Modernisierung des Urheberrechts bedeutet nicht, seine Zweckbestimmung zu ändern. Auch im digitalen Zeitalter geht es in erster Linie darum, für einen angemessenen Schutz der Kreativen zu sorgen. Der Schutz von Kreativen ist jedoch nicht gleichzusetzen mit einem übertriebenen Schutz jener Unternehmen, die urheberrechtliche Inhalte kommerziell verwerten.“

In einer ersten Beratung im Ständerat am Dienstag wies die kleine Kammer die Vorlage an die vorberatende Kommission zurück.
 

Das Max-Planck-Institut hatte sich bereits zu Beginn des europäischen Gesetzgebungsverfahrens in einer Stellungnahme intensiv mit den rechtlichen Auswirkungen der EU-Urheberrechtsreform auseinandergesetzt. Auch zum derzeit diskutierten Kompromissvorschlag vor der finalen Abstimmung im EU-Parlament Ende März  hatte sich Prof. Reto M. Hilty in einem Interview kritisch geäußert. Die Modernisierung des Urheberrechts sei aus dem Blickfeld geraten, erklärte der Urheberrechtsexperte.

 

Zur Stellungnahme zum geplanten Schweizer Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Zur Stellungnahme zur geplanten Europäischen Urheberrechtsreform

Zum Interview