Studie  |  17.07.2023

Mehr Transparenz und das Recht auf Open Data

In seinem aktuellen Diskussionspapier untersucht Heiko Richter, wissenschaftlicher Referent am Institut, zwei Ziele des Koalitionsvertrags der Ampel-Regierung: die Informations­freiheitsgesetze zu einem Bundes­transparenz­gesetz weiterzuentwickeln und einen Rechtsanspruch auf Open Data einzuführen.

Dabei fragt er, was genau diese Ziele bedeuten und inwiefern sie sich sinnvoll ver­binden lassen. Weiter arbeitet Richter konkrete Reform­möglichkeiten aus, die einen Paradigmen­wechsel behut­sam herbeiführen würden. Schließlich befürwortet er, dass Ansprüche auf Informations­­veröffent­lichung und Daten­bereitstellung gesetzlich normiert werden, weil sie tragende Funktionen in einer freien und digitalen Gesellschaft übernehmen.


Zunächst analysiert der Beitrag eingehend bereits bestehende Open-Data-Regeln und Transparenzgesetze in Deutschland. Die Ergebnisse der Analyse und Diskussion werden abschließend übersichtlich als konkrete Handlungsempfehlungen in sieben Thesen vorgestellt. Dabei schlägt Richter zwei mögliche Varianten vor: Der als „kleine Lösung“ bezeichnete Erlass eines Bundestransparenzgesetzes mit „Open-Data-Verlängerung“ und korrespondierenden Ansprüchen. In einer umfassenderen „großen Lösung“ würde zusätzlich zur kleinen Lösung ein gemeinwohlbezogener Anspruch auf Open Data nach § 12a EGovG gesetzlich verankert.


Heiko Richter
Transparenzgesetz des Bundes und „Rechtsanspruch auf Open Data“ Konzeptionelle Perspektiven jenseits der Neuerfindung des Rades
(Federal Transparency Law and “Right to Open Data”: Conceptual Perspectives Beyond the Reinvention of the Wheel)

Max Planck Institute for Innovation & Competition Discussion Paper No. 22