Verschiedenes  |  16.02.2017

Video: Dietmar Harhoff on "Conflict Resolution, Public Goods, and Patent Thickets"

Does the Instrument of Opposition During the Patent Filing Process Need to Be Improved?

Dietmar Harhoff on Latest Thinking. Photo: Latest Thinking

A video with Dietmar Harhoff on “Conflict Resolution, Public Goods, and Patent Thickets” has been published on Latest Thinking. lt.org is a platform unlocking frontier research to the public. Everyone interested in science should be able to access the world’s cutting-edge research - yet, most scientific publications address an expert audience only. The researchers personally explain their latest insights into the realities of life.


Dietmar Harhoff gives answers to the question whether the instrument of opposition during the patent filing process needs to be improved. Patents are a very useful tool for supporting innovations by setting incentives for companies to invest in research and developments. However, only those innovations should be protected by a patent that are truly inventive. Otherwise, patents might actually end up stifling innovations rather than supporting them. This happens in the case of patent thickets where there are overlapping patents that block each other. Dietmar Harhoff explains that this situation should be avoided by the mechanism of opposition: After the patent is granted by the patent examiner, third parties have the opportunity to oppose the examiner’s decision. As described in this video, the researchers used graph theory to analyze patent thickets involving three companies to uncover in which situations this instrument fails. Their findings indicate that, if a patent holder is embedded in such a thicket, they are less likely to challenge a patent application to avoid an escalation between the parties that might end up in court. Furthermore, if there is a large number of companies that could oppose a certain patent, the incentive for any of these companies to oppose is reduced as only one of them has to shoulder the costs of the process while all of them benefit.


Watch here.

Stellungnahme  |  01.02.2017

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrheberrechtsWissensgesellschafts-Gesetz–UrhWissG) vom 01. Februar 2017 und dem Verleih von E-Books durch Bibliotheken (sog. „E-Lending“)

Stellungnahme  |  23.06.2016

Position Statement “Public consultation on the role of publishers in the copyright value chain”

Position Statement of the Max Planck Institute for Innovation and Competition on the
“Public consultation on the role of publishers in the copyright value chain”

Erklärung  |  06.05.2016

Declaration on Patent Protection

Regulatory Sovereignty under TRIPS

Studie  |  25.04.2016

Urheberrecht und Innovation in digitalen Märkten

Studie im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Um für die rechtspolitischen Diskussionen über das Urheberrecht im digitalen Zeitalter eine bessere empirische Grundlage zu schaffen, hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beim Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb die Studie in Auftrag gegeben.


Die Digitalisierung ist ein wesentlicher Treiber für Innovationen und das Entstehen neuer Geschäftsmodelle. Internetbasierte Wertschöpfungsprozesse verändern zunehmend die Rahmenbedingungen kreativen Schaffens, aber sie eröffnen auch neue Möglichkeiten der Verbreitung und Nutzung unterschiedlichster Inhalte. Entsprechend wird auch das Urheberrecht als eines der rechtlichen Instrumente zur Förderung von Innovation und Kreativität vor neue Herausforderungen gestellt. Dabei ist seine Rolle nicht nur aus juristischer, sondern auch aus ökonomischer Sicht zu bestimmen. Eine Grundlage dazu bilden die Erfassung und Analyse jener technologischen und ökonomischen Veränderungen, welche die Digitalisierung und Vernetzung mit sich bringen. Trends bezüglich Technologieentwicklungen und Wertschöpfungsmodellen zeigen sich dabei namentlich bei solchen jungen Unternehmen, die aktuell innovative, internetbasierte Geschäftsmodelle einführen. Besteht ein Zusammenhang zwischen deren Geschäftsmodellen und dem Urheberrecht, kann dieser Schlüsse darauf erlauben, welche rechtlichen Rahmenbedingungen Innovation in digitalen Märkten positiv oder negativ beeinflussen dürften.


Im Rahmen der Studie wurden 40 Startups mit internetbasierten Geschäftsmodellen befragt. Startups wurden dabei als Unternehmen definiert, die jünger als zehn Jahre sind, ein innovatives Geschäftsmodell bzw. eine innovative Technologie einsetzen und anstreben signifikant zu wachsen. In Interviews mit den Startups sollte geklärt werden, aus welchen Vorgaben des Urheberrechts sich aus Sicht der Gründer ein Konfliktpotenzial mit dem eigenen Geschäftsmodell ergibt. Zu diesem Zweck wurde zunächst ermittelt, welche Rolle urheberrechtlich geschützte Inhalte für die Wertschöpfung spielen und von wem diese geschaffen werden. Daran anknüpfend wurde erhoben, welche urheberrechtlichen Fragen, Unsicherheiten oder Risiken sich für die Startups bezüglich dieser Inhalte ergeben. Schließlich wurde abgefragt, wie sie diesen Herausforderungen im Geschäftsalltag begegnen.


Die Studie, die vom Max-Planck- Institut für Innovation und Wettbewerb gemeinsam mit dem Center for Digital Technology and Management (CDTM) als multidisziplinäre Analyse durchgeführt wurde und technische, ökonomische und rechtliche Gesichtspunkte berücksichtigt, zeigt zahlreiche Herausforderungen auf, vor denen das deutsche Urheberrecht in Bezug auf Innovation in digitalen Märkten steht. Die Studie stellt somit eine empirische Grundlage dar, auf deren Basis Reformvorschläge für das deutsche Urheberrecht erarbeitet werden können.

Stellungnahme  |  06.04.2016

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform (Begleitgesetz-Entwurf)

Die vorliegende Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb befasst sich mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für ein Gesetz zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften aufgrund der europäischen Patentreform (im Folgenden: Begleitgesetz-Entwurf). Die Stellungnahme verfolgt einen dreifachen Zweck.

Erstens werden ergänzende Regelungen vorgeschlagen, die eine Umgehung der Einrede der doppelten Inanspruchnahme erschweren sollen. Es wird insbesondere angeregt, auf die Voraussetzung der Parteiidentität auf der Klägerseite zu verzichten, um einen angemessenen Beklagtenschutz zu gewährleisten.

Zweitens wird die geplante teilweise Aufhebung des Doppelschutzverbotes einer kritischen Würdigung im Lichte der Ziele der EU-Patentreform unterzogen. Die Stellungnahme spricht sich für ein umfassendes Doppelschutzverbot aus.

Schließlich werden Vorschläge unterbreitet, die gewisse Gestaltungsspielräume des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (im Folgenden: EPGÜ) und des Europäischen Patentübereinkommens (im Folgenden: EPÜ) nutzen, um Rechtsunsicherheiten und Ungleichbehandlungen vorzubeugen, die sich aus der EU-Patentreform ergeben können. Diese Vorschläge betreffen insbesondere:


(i) Die Schaffung einer Umwandlungsmöglichkeit des Einheitspatents in eine nationale Patentanmeldung im Fall einer Nichtigerklärung aufgrund des Art. 139 Abs. 2 EPÜ;

(ii) die Schließung möglicher unionswidriger Lücken, die sich aus der Nicht-Umsetzung der Art. 8-10 Abs. 1 BioPat-RL im EPGÜ ergeben könnten;

(iii) die Anpassung des PatG an die materiellen Normen des EPGÜ.


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Studie  |  23.02.2016

Principles on Conflict of Laws in Intellectual Property (CLIP)

The European Max Planck Group on Conflict of Laws in Intellectual Property (CLIP) is a group of scholars in the fields of intellectual property and private international law. It was established in 2004 and has regularly met to discuss issues of intellectual property, private international law and jurisdiction since then. The Group has drafted a set of principles on conflict of laws in intellectual property and tends to provide independent advice to European and national law makers. The Group is funded by the Max Planck Society.

Principles on Conflict of Laws in Intellectual Property
The Group has prepared Principles on Conflict of Laws in Intellectual Property (CLIP Principles). These Principles cover international jurisdiction, the applicable law, and recognition and enforcement of foreign judgments in the field of intellectual property. The Principles are scheduled to be published with comments and notes in 2012 by Oxford University Press.

On August 31, 2011 the Group advanced the Final Text of the Principles. This text was presented to an interested audience during a conference on the CLIP Principles on November 4–5, 2011 at the Harnack-Haus in Berlin. After the Conference, this text has been subject to few editorial amendments and replaced by the Final Text of December 1, 2011.

Final Text – December 1, 2011

In order to facilitate its accessibility, the Final Text of the Principles has been translated into different languages by scholars and practitioners working in the fields of intellectual property and private international law. The following non-authentic translations are available:

Chinese translation
German translation
Spanish translation


Preceding the final Text, in an effort to communicate to the public at large the results achieved up to then, the Group made available a Draft and three Preliminary Drafts.


First Preliminary Draft – April 8, 2009
Second Preliminary Draft – June 6, 2009
Third Preliminary Draft –September 1, 2010
The Draft – March 25, 2011


Recommendations to European and national law makers
The Group has made recommendations to the European legislator on issues of jurisdiction, conflict of laws and recognition and enforcement of foreign judgments.


Comments on the European Commission’s Proposal for a Regulation on the Law Applicable to Contractual Obligations („Rome I“) of December 15, 2005 and the European Parliament Committee on Legal Affairs’ Draft Report on the Proposal of August 22, 2006


Exclusive Jurisdiction and Cross-Border IP (Patent) Infringement – Suggestions for Amendment of the Brussels I Regulation (published in: (2007) EIPR 195).

Stellungnahme  |  04.02.2016

Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber auf angemessene Vergütung

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung vom 7. September 2015

Das tendenzielle Kräfteungleichgewicht zwischen Kreativen und ihren Vertragspartner ist bis zu einem gewissen Grade systembedingt. Versuche, dieses Ungleichgewicht mittels regulato-rischer Eingriffe in die Vertragsfreiheit auszugleichen, haben in Deutschland Tradition. Der letzte Anlauf dazu erfolgte 2002 durch das Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern. Jenes hat nach Auffassung der Bundesregierung – namentlich im Hinblick auf die angemessene Vergütung (§§ 11, 32 Abs. 1 UrhG) – nicht die erhofften Wirkungen gezeitigt.

Vor diesem Hintergrund erscheint das Anliegen einer „Nachbesserung“ im Grundsatz unter-stützungswürdig, wobei allzu weitreichende Erwartungen kaum berechtigt wären. Weder darf das Urheberrecht hinsichtlich seiner Funktionen überfordert werden; mit Recht verweist der Referentenentwurf in der Begründung denn auch auf das oftmals bestehende Überangebot an freiberuflichen Urhebern und deren teilweise Bereitschaft hin, niedrige Bezahlungen zu ak-zeptieren (S. 14). Noch dürfen gesetzliche Vorgaben die deutsche Kulturwirtschaft in einem Ausmaß belasten, bei dem Investitionsanreize beeinträchtigt werden könnten. Sicherzustellen ist vielmehr in erster Linie, dass das genannte Kräfteungleichgewicht in jenen Konstellationen ausgeglichen werden kann, in denen es sich zulasten einzelner Akteure dysfunktional auszu-wirken droht. Indessen darf nicht außer Acht bleiben, dass der Grundsatz die Vertragsfreiheit ist, während dessen Einschränkung der Rechtfertigung bedarf. Nicht Aufgabe des Urhebervertragsrechts ist es namentlich, eine erfolgreiche Verwertung geschützter Werke zu garantieren (Referentenentwurf S. 12).

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