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Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Harmonisierungsoptionen im Bereich des Rechtsübergangs und der Lizenzierung von Markenrechten

Die hohe ökonomische Relevanz des Markenschutzes sowie die damit einhergehende Problematik der Verwertbarkeit von Marken und die fortschreitenden Integrationsbestrebungen auf Europäischer Ebene, geben Anlass im Bereich des Rechtsübergangs und der Lizenzierung von Markenrechten über weitergehende Harmonisierungsoptionen nachzudenken.

Letzte Änderung: 01.05.12

Im Bereich des Markenrechts wurden bereits wesentliche Schritte in Richtung Harmonisierung vorgenommen. Während die Gemeinschaftsmarkenverordnung bereits einige Regelungen zur Thematik der Marke als Vermögensgegenstand enthält, ist die Markenrichtlinie nur mit rudimentären Regelungen zur Lizenzierung ausgestattet.

In vorliegender Arbeit wird untersucht, inwieweit im Bereich des Rechtsübergangs und der Lizenzierung von nationalen Markenrechten (weitergehende) Harmonisierungsoptionen bestehen. Dabei werden die bestehenden Regelungen in einzelnen europäischen nationalen Markengesetzen und die US-amerikanische Konzeption zum Rechtsübergang und der Lizenzierung von Markenrechten dargestellt und verglichen. Darauf aufbauend werden

konkrete Harmonisierungsvorschläge erarbeitet.

Einleitend werden die Forschungsgrundlage und wesentliche Harmonisierungsgrenzen dargestellt. Sodann wird die Problematik des Bindungsgrundsatzes der Marke an den Geschäftsbetrieb und die Frage der Begegnung einer in diesem Rahmen potentiell entstehenden Irreführungsgefahr erörtert. Schließlich werden konkrete Harmonisierungsoptionen in Bezug auf den rechtsgeschäftlichen und gesetzlichen Rechtsübergang, die Marke als Sicherungsrecht und Markenlizenzen erörtert.

Personen

Doktorand/in

Claudia Langer

Doktorvater/-mutter

Prof. Dr. Annette Kur

Forschungsschwerpunkte

Zielsetzungen der Europäischen Union