Verschiedenes  |  25.04.2016

Studie „Urheberrecht und Innovation in digitalen Märkten“ übergeben

Am 25. April 2016 übergab Prof. Dietmar Harhoff die zusammen mit Prof. Reto M. Hilty und Dr. Alexander Suyer verfasste Studie „Urheberrecht und Innovation in digitalen Märkten“ an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas.

v.l.n.r.: Dr. Hubert Weis, Leiter der Abteilung Handels- und Wirtschaftsrecht, Heiko Maas, Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D. Foto: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Um für die rechtspolitischen Diskussionen über das Urheberrecht im digitalen Zeitalter eine bessere empirische Grundlage zu schaffen, hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beim Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb die Studie in Auftrag gegeben.


Die Digitalisierung ist ein wesentlicher Treiber für Innovationen und das Entstehen neuer Geschäftsmodelle. Internetbasierte Wertschöpfungsprozesse verändern zunehmend die Rahmenbedingungen kreativen Schaffens, aber sie eröffnen auch neue Möglichkeiten der Verbreitung und Nutzung unterschiedlichster Inhalte. Entsprechend wird auch das Urheberrecht als eines der rechtlichen Instrumente zur Förderung von Innovation und Kreativität vor neue Herausforderungen gestellt. Dabei ist seine Rolle nicht nur aus juristischer, sondern auch aus ökonomischer Sicht zu bestimmen. Eine Grundlage dazu bilden die Erfassung und Analyse jener technologischen und ökonomischen Veränderungen, welche die Digitalisierung und Vernetzung mit sich bringen. Trends bezüglich Technologieentwicklungen und Wertschöpfungsmodellen zeigen sich dabei namentlich bei solchen jungen Unternehmen, die aktuell innovative, internetbasierte Geschäftsmodelle einführen. Besteht ein Zusammenhang zwischen deren Geschäftsmodellen und dem Urheberrecht, kann dieser Schlüsse darauf erlauben, welche rechtlichen Rahmenbedingungen Innovation in digitalen Märkten positiv oder negativ beeinflussen dürften.


Im Rahmen der Studie wurden 40 Startups mit internetbasierten Geschäftsmodellen befragt. Startups wurden dabei als Unternehmen definiert, die jünger als zehn Jahre sind, ein innovatives Geschäftsmodell bzw. eine innovative Technologie einsetzen und anstreben signifikant zu wachsen. In Interviews mit den Startups sollte geklärt werden, aus welchen Vorgaben des Urheberrechts sich aus Sicht der Gründer ein Konfliktpotenzial mit dem eigenen Geschäftsmodell ergibt. Zu diesem Zweck wurde zunächst ermittelt, welche Rolle urheberrechtlich geschützte Inhalte für die Wertschöpfung spielen und von wem diese geschaffen werden. Daran anknüpfend wurde erhoben, welche urheberrechtlichen Fragen, Unsicherheiten oder Risiken sich für die Startups bezüglich dieser Inhalte ergeben. Schließlich wurde abgefragt, wie sie diesen Herausforderungen im Geschäftsalltag begegnen.


Die Studie, die vom Max-Planck- Institut für Innovation und Wettbewerb gemeinsam mit dem Center for Digital Technology and Management (CDTM) als multidisziplinäre Analyse durchgeführt wurde und technische, ökonomische und rechtliche Gesichtspunkte berücksichtigt, zeigt zahlreiche Herausforderungen auf, vor denen das deutsche Urheberrecht in Bezug auf Innovation in digitalen Märkten steht. Die Studie stellt somit eine empirische Grundlage dar, auf deren Basis Reformvorschläge für das deutsche Urheberrecht erarbeitet werden können.

Verschiedenes  |  10.03.2016

Eric von Hippel und das User Innovation Paradigma

"Revolutionizing Innovation: Users, Communities, and Open Innovation" jetzt bei MIT Press erschienen.

Harhoff, Dietmar; Lakhani, Karim R. (Hrsg.) (2016). Revolutionizing Innovation: Users, Communities, and Open Innovation. Cambridge, MA: MIT Press. ISBN: 9780262029773.

“Revolutionizing Innovation: Users, Communities, and Open Innovation”, herausgegeben von Dietmar Harhoff (Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb) und Karim R. Lakhani (Associate Professor of Business Administration an der Harvard Business School), ist nun bei MIT Press erschienen (https://mitpress.mit.edu).
 

Der Band eröffnet einen umfassenden und multidisziplinären Blick auf den Bereich der User und Open Innovation und beleuchtet die Entwicklungen in diesem Bereich über die letzten Jahrzehnte. Das Buch ist dem Ökonomen Eric von Hippel gewidmet, der seit den 1980er Jahren einer bahnbrechenden Sichtweise von Innovation den Weg bereitet hat. Von Hippel zeigt auf, dass Nutzer von Produkten und Dienstleistungen in vielen Fällen Innovationen hervorbringen und dass diese dann von Herstellern aufgegriffen und weiterentwickelt werden. Er tritt damit der vorherrschenden Auffassung entgegen, die gewinnorientierte Firmen als Haupttreiber technologischen und organisatorischen Wandels betrachtet. Von Hippel und Kollegen fanden in ihren Forschungsprojekten empirische Belege, die dem produzentenzentrierten Innovationsmodell schlicht widersprachen. Weite Teile der Wissensökonomie bauen heute routinemäßig auf Nutzerinnovationen, Communities und Open Innovation auf, um wichtige technologische oder organisatorische Probleme zu lösen.
 

Die Mitautoren des Buches – darunter viele Kollegen Eric von Hippels – zeigen sowohl theoretische als auch empirische Perspektiven auf, die so vielfältige Felder wie Wirtschaftswissenschaften, Wissenschaftsgeschichte, Technikgeschichte, Recht, Politik und Management abdecken.
 

Am 17. März 2016, 18-20 Uhr, wird Eric von Hippel selbst am neuen Munich Center for Internet Research (MCIR) der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, einen Vortrag zum Thema “Free Innovation and the Internet” halten und sich dabei der Frage widmen, wie das Internet Innovation verändert. Der Vortrag mit anschließender Diskussion kann im Livestream verfolgt werden (http://www.mcir.badw.de/). Die Zuschauer können im Live-Chat Fragen stellen. Siehe auch: http://www.ip.mpg.de/de/das-institut/veranstaltungen/free-innovation-and-the-internet.html.

Verschiedenes  |  29.02.2016

Presseinformation: Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb: Web-Relaunch

Mit seinem neuen Web-Auftritt rückt das Münchner Forschungsinstitut neben der interdisziplinären Zusammenarbeit und den vielfältigen Projekten und Publikationen das neue Institutsprofil in den Vordergrund.

Verschiedenes  |  17.02.2016

Übergabe des Jahresgutachtens 2016 der Expertenkommission Forschung und Innovation

v.l.n.r.: Prof. Dr. Uwe Cantner, Prof. Dr. Monika Schnitzer, Bundesbildungsministerin Johanna Wanka, Bundeskanzlerin Angela Merkel, Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D., Prof. Dr. Uschi Backes-Gellner, Prof. Dr. Ingrid Ott, Prof. Dr. Christoph Böhringer. Foto: Svea Pietschmann

Digitalisierung: Deutschland steht vor großen Herausforderungen


Am Mittwoch, den 17.2.2016, hat die unabhängige Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) unter Vorsitz von Prof. Dietmar Harhoff, Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb und Honorarprofessor für Entrepreneurship und Innovation an der Ludwig-Maximilians-Universität, Bundeskanzlerin Angela Merkel im Bundeskanzleramt das Jahresgutachten 2016 übergeben.


Thema Digitalisierung steht im Vordergrund

Im neuen Jahresgutachten steht für die Expertenkommission Forschung und Innovation das Thema Digitalisierung im Vordergrund. Prof. Dietmar Harhoff, Vorsitzender der Kommission, betont: „Durch die wachsende Vernetzung von Personen und Objekten sowie deren Einbeziehung in das Internet entstehen gänzlich neue Handlungsräume. Politik, Wirtschaft und Gesellschaft werden durch diese Entwicklung vor große Herausforderungen gestellt.“


Internet als Grundlage für neue digitale Geschäftsmodelle

Die Expertenkommission hebt hervor, dass sich das Internet in vielen Lebensbereichen nicht direkt als neue Technologie, sondern vielmehr als Grundlage für neue „digitale Geschäftsmodelle“ bemerkbar macht, deren wirtschaftliche Bedeutung erheblich zugenommen hat. Hier bieten sich Chancen für junge Unternehmen: Software- und internetbasierte Technologien wie „Cloud Computing“ (Daten und Software in ausgelagerter „Wolke“) und „Big Data“ (Auswertung großer Datenmengen) ermöglichen disruptive Innovationen mit weitreichenden Folgen. Neue Anbieter – vor allem aus den USA – dominieren zunehmend den strategisch wichtigen Zugang zum Endkunden und bedrohen die Positionen etablierter Anbieter. Die Expertenkommission kritisiert, dass „die deutsche Politik derzeit insgesamt zu sehr auf Anpassung und Verteidigung etablierter deutscher Stärken ausgerichtet ist“. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Digitalisierung würden nicht ausreichend berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund erneuert die Expertenkommission ihre Empfehlung, auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wagniskapital und die Einrichtung eines Börsensegments für wachstumsorientierte junge Unternehmen hinzuwirken. Zudem müssten sich Schulen und Universitäten auf die mit Internet und Digitalisierung verbundenen Herausforderungen einstellen. „Informatik ist als neue Schlüsseldisziplin zu begreifen; Kompetenzen im Umgang mit digitalen Technologien und Geschäftsmodellen sind in allen Ausbildungs- und Weiterbildungssegmenten zu fördern“, betont Prof. Harhoff.


Die Expertenkommission weist außerdem darauf hin, dass sich etablierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit der Umsetzung neuer Geschäftsmodelle der digitalen Wirtschaft besonders schwer tun. Im Durchschnitt gilt: Je kleiner das Unternehmen, desto weniger Bedeutung misst es digitalen Technologien bei. Die Expertenkommission ist daher besorgt, dass ein Großteil der KMU die Bedeutung des digitalen Wandels unterschätzt.


Robotik sollte einen höheren Stellenwert erhalten

Die Expertenkommission beschäftigt sich in ihrem Jahresgutachten auch mit der durch die Digitalisierung getriebenen Robotik. Prof. Harhoff beschreibt die aktuelle Situation: „Deutschland ist im internationalen Vergleich beim industriellen Robotereinsatz derzeit noch gut aufgestellt, bei der schnell wachsenden Servicerobotik außerhalb von Fabrikhallen gibt es in Forschung und Innovation aber Defizite.“ Nach Ansicht der Expertenkommission müsse die Bundesregierung eine explizite Robotik-Strategie entwickeln, die insbesondere der wachsenden Bedeutung der Servicerobotik Rechnung trage. „Robotik sollte an den Hochschulen, in der dualen Berufsausbildung und in allen Weiterbildungsangeboten einen höheren Stellenwert als bisher erhalten“, so Prof. Harhoff.


E-Government

Genauer untersucht die Expertenkommission zudem die Situation des E-Government (Electronic Government) in Deutschland, also der Abwicklung von Regierungs- und Verwaltungsprozessen mit Hilfe von elektronischen Medien. Hierzu stellt Prof. Harhoff stellt bedauernd fest: „Das im Jahr 2010 in der nationalen E-Government-Strategie von Bund, Ländern und Kommunen formulierte Ziel, bis zum Jahr 2015 deutsches E-Government zum internationalen Maßstab für effektive und effiziente Verwaltung zu machen, ist verfehlt worden. Deutschland liegt in diesem Bereich deutlich zurück.“ Damit lasse Deutschland wichtige Innovations- und Wertschöpfungspotenziale brach liegen – Bürgern würden Qualitätsverbesserungen in staatlichen Dienstleistungen vorenthalten und die Wirtschaft müsse auf wichtige Nachfrageimpulse verzichten.


Handlungsbedarf in Sachen Digitalisierung gibt es nach einhelliger Meinung der Expertenkommission allerdings nicht nur in Behörden, sondern auch in den Hochschulen. Diese, so Prof. Harhoff, benötigten individuelle Strategien für ihren Umgang mit den Herausforderungen der Digitalisierung – eine Aufgabe, die von vielen Hochschulen bisher noch vernachlässigt werde. Prof. Harhoff: „Durch die Identifizierung und Förderung von Best-Practice-Beispielen können die Hochschulen bei ihrer Strategieentwicklung unterstützt werden. Der Bund könnte zudem einzelne Hochschulen institutionell fördern, um die Umsetzung von nachhaltigen Digitalisierungsstrategien zu unterstützen, die die Interdisziplinarität befördern, besonders ambitioniert sind und zur Profilbildung der Hochschulen genutzt werden.“


Digitalisierung an Hochschulen

Die Expertenkommission erneuert ihre Einschätzung, dass Digitalisierung, Vernetzung und die Einführung neuer internetbasierter Geschäftsmodelle durchschlagende, disruptive Veränderungen verursachen. Zugleich zeigt sich Prof. Harhoff aber zuversichtlich, „dass Deutschland angesichts der Erfahrungen mit der Digitalisierungswelle in den achtziger Jahren, bei den erforderlichen Anpassungen des Arbeitsmarktes gut abschneiden kann“. Er schließt mit der Mahnung: „Deutschland muss in Zukunft verstärkt an der Erschließung neuer Quellen für Wertschöpfung und Arbeitsplätze beteiligt sein – dazu bedarf es auch eines Umdenkens in der Politik.“


Die Expertenkommission Forschung und Innovation wurde 2006 eingerichtet. Sie leistet wissenschaftliche Politikberatung für die Bundesregierung und legt regelmäßig Gutachten und Empfehlungen zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands vor. Als Mitglieder gehören der Kommission neben dem Vorsitzenden Professor Dietmar Harhoff an: die stellvertretende Vorsitzende Professor Monika Schnitzer, Leiterin des Seminars für Komparative Wirtschaftsforschung an der LMU, Professor Uschi Backes-Gellner von der Universität Zürich, Professor Böhringer von der Universität Oldenburg, Professor Uwe Cantner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena sowie Professor Ingrid Ott vom Karlsruher Institut für Technologie.


Nähere Informationen unter e-fi.de.

Veranstaltungsbericht  |  21.09.2015

„Reflexion zur Zukunft des Urheberrechts“ mit Heiko Maas im Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb

Übergabe der Festschrift zum 50jährigen Jubiläum des Urheberrechtsgesetzes / Festvortrag des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz zu aktuellen Fragen der Urheberrechtspolitik 

v.l.n.r.: Dr. Hans Dieter Beck, Heiko Maas, Prof. Dr. Thomas Dreier, Prof. Dr. Reto M. Hilty. Foto: Andreas Pollok

Anlässlich des 50. Geburtstags des Urhebergesetzes am 9. September 2015 lud das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb am vergangenen 21. September zur Übergabe der Festschrift „50 Jahre Urheberrechtsgesetz – Vom Magnettonband zu Social Media“ an Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, ein.

Nach Begrüßungsworten des Institutsdirektors Reto M. Hilty, des Festschrift-Mitherausgebers Thomas Dreier sowie des Verlegers der Festschrift und Inhabers des C.H.Beck Verlags, Hans Dieter Beck, nahm der Bundesjustizminister – quasi als „Schirmherr“ des deutschen Urheberrechts – die frisch gedruckte Festschrift entgegen. Neben einem Blick auf die vergangenen fünf Jahrzehnte leuchtet die von Dreier und Hilty gemeinsam herausgegebene und mit rund 30 Autorinnen und Autoren – Wissenschaftler, Praktiker und Funktionäre – verfasste Festschrift insbesondere auch den gesetzgeberischen Handlungsbedarf für die Zukunft aus.

In seiner anschließenden Rede, in der der Bundesjustizminister das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb als „wichtigsten europäischen ‚Think Tank‘ für den Gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht“ titulierte, ging er auf aktuelle urheberrechtliche Fragen und Themen ein, unternahm dabei auch den einen oder anderen Ausflug in die Geschichte des Urheberrechts, und endete mit der Darstellung verschiedener Arbeitshypothesen für die Urheberrechtspolitik der Zukunft.

In Bezug auf die Schwerpunkte der Urheberrechtspolitik auf nationaler Ebene nannte Maas vier Projekte: das Urhebervertragsrecht, die Reform des Rechts der Verwertungsgesellschaften, die Bildungs- und Wissenschaftsschranke sowie die Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Zeitalters.

Maas bedankte sich bei Instituts-Co-Direktor Josef Drexl und dessen Mitarbeitern für die engagierte Unterstützung bei der Reform des Rechts der Verwertungsgesellschaften: „Sie haben uns bei den Verhandlungen der Richtlinie in Brüssel und bei der Arbeit am Gesetzentwurf sehr unterstützt. Ihr Know-how in diesen auch technisch sehr schwierigen Fragen war für uns sehr hilfreich.“

Auch bei der Anpassung des Urheberrechts an die Digitalisierung spiele das Max-Planck-Institut, so Maas, eine besondere Rolle: Um für die rechtspolitischen Diskussionen eine bessere empirische Grundlage zu schaffen, habe sein Ministerium bei Dietmar Harhoff, dem – wegen einer Japan-Reise nicht anwesenden – geschäftsführenden Institutsdirektor und Leiter der wirtschaftswissenschaftlichen Abteilung des Instituts, eine interdisziplinäre Studie in Zusammenarbeit mit Hilty in Auftrag gegeben. Während Harhoffs Team Daten erhoben hat, um herauszufinden, welche Geschäftsideen Gründer derzeit bewegen und wie Gründer mit urheberrechtlich geschützten Inhalten – und damit auch mit dem Urheberrecht – umgehen, hat Hilty die rechtliche Beurteilung vorgenommen.

Der Rede des Bundesjustizministers folgte eine 45minütige Diskussion, an der sich verschiedene Gäste aus dem Publikum beteiligten. Auf die abschließende Frage von Institutsdirektor Hilty, welchen Wunsch er an das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb habe, antwortete Maas: „Auch das Unmögliche zu denken“.

Hilty äußerte sich sehr zufrieden mit der Veranstaltung, an der rund 170 Personen, vornehmlich Gäste aus der deutschen Urheberrechtsfachwelt, teilnahmen und die mit einem Empfang ausklang: „Ich bin erstaunt, wer alles teilgenommen hat – das war ein Stich ins Wespennest!“.

Auch in den Augen der Teilnehmer war die Veranstaltung erfolgreich: „Das Urheberrecht muss weiterhin nach besten Möglichkeiten geschützt werden unter Berücksichtigung der ständigen technologischen Entwicklungen – als Patentingenieur möchte ich hierzu meinen Beitrag leisten“, so Peter Anders, Grünecker Patent- und Rechtsanwälte. „Ich hatte heute die Gelegenheit, mich über die weiteren Entwicklungen dieses Bereiches zu informieren und werde diese in meine Arbeit einbinden. Hierfür und auch für den Ausbau des Kontakts zu Kollegen bot Ihre Veranstaltung eine hervorragende Möglichkeit“, sagt Anders weiter.

Rede von Bundesjustizminister Heiko Maas
Rede von Prof. Hilty
Rede von Prof. Dreier

Personalie  |  12.03.2015

In Memoriam Prof. Wolfgang Fikentscher

Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Fikentscher

Prof. Wolfgang Fikentscher, auswärtiges wissenschaftliches Mitglied am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, ist am 12. März im Alter von 86 Jahren an den Folgen eines Schlaganfalles gestorben.

Wolfgang Fikentscher zählte seit mehreren Jahrzehnten zu den großen Persönlichkeiten der deutschen Rechtswissenschaft mit internationaler Strahlkraft. Nach einem Studium in Erlangen und München führte ihn sein beruflicher Lebensweg als ordentlichen Professor über die Universitäten Münster und Tübingen an die Münchener Juristische Fakultät. Neben seiner Funktion als auswärtiges wissenschaftliches Mitglied am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb war er Vorsitzender der Kommission für kulturanthropologische Studien an der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Dem Münchner Büro des Gruter Institute for Law and Behavioral Research stand er als Direktor vor. Seine internationalen Erfahrungen reichen von einem LL.M.-Studium an der University of Michigan in Ann Arbor zu Gastprofessuren und Fellowships an der Georgetown University, in Ann Arbor, Yale, Nanjing, am Netherlands Institute of Advanced Study, am Santa Fe Institute und nicht zuletzt an der University of California (Berkeley), wo er noch mehrere Jahre nach seiner Emeritierung in München das Fach Rechtsanthropologie lehrte. Ausgezeichnet wurde er mit der Ehrendoktorwürde der Universität Zürich, dem Bundesverdienstkreuz 1. Klasse, dem Bayerischen Verdienstorden sowie dem Max-Planck-Forschungspreis für seine rechtsanthropologischen Forschungen mit seinem Freund Robert Cooter.

Wolfgang Fikentscher hat viele Nachwuchswissenschaftler aktiv gefördert. Mit seinen Visionen und seinem Ideenreichtum bereicherte er das Denken zahlreicher Schüler und Doktoranden. Bis zu seinem Tode war ihm stets am Austausch mit den vielen Stipendiaten und Gastwissenschaftlern des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb gelegen.

Wolfgang Fikentscher als Zivilrechtler, Wirtschaftsrechtler, Methodenlehrer und Rechtsanthropologen zu beschreiben, würde seinem Werk nur unzureichend gerecht. Dieses besticht nicht nur durch seine (inter)disziplinäre Breite, sondern vor allem durch eine ungeheure visionäre Kraft. Seine zentralen Veröffentlichungen eilten regelmäßig seiner Zeit voraus.

Dies gilt auch für jene Projekte, die er im Rahmen des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb durchführte. In der Überzeugung, dass das Immaterialgüterrecht einer Flankierung durch die Wettbewerbsordnung bedarf, betreute er über lange Jahre das Kartellrecht am Institut. Zu seinen großen Leistungen gehören diesbezüglich vor allem sein zweibändiges Lehrbuch zum Wirtschaftsrecht, das auch in die chinesische Sprache übersetzt wurde, sowie vor allem seine Zusammenarbeit mit der UNCTAD in Bezug auf die Entwicklung eines internationalen Kartellrechts und schließlich der auf seine Initiative durch eine internationale Wissenschaftlergruppe ausgearbeitete Text für ein internationales kartellrechtliches Abkommen („Draft International Antitrust Code“) aus dem Jahre 1993. Dieser sogenannte „Munich Code“ entsprang der Überzeugung, dass auch das WTO-System letztlich bindende kartellrechtliche Regeln braucht.

Nach seiner Emeritierung schlug Wolfgang Fikentschers Herz vor allem für die Rechtsanthropologie. Das darin zum Ausdruck kommende Streben, stets auch das Wirtschaftsrecht vom Individuum, seiner Freiheit und kulturellen Verwurzelung aus zu denken, steht für den Humanisten Wolfgang Fikentscher. Seine Überzeugung, dass auch die Wirtschaft Regeln unterliegen muss, die sicherstellen, dass die Wirtschaft dem Menschen dient und nicht umgekehrt, findet infolge der jüngeren Banken- und Wirtschaftskrise wieder breite Zustimmung. An Lösungen zur Bewältigung der Krise hat Wolfgang Fikentscher bis zuletzt gearbeitet.

Das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb trauert um einen großen Gelehrten, stets hilfsbereiten und äußerst engagierten Kollegen, dessen Offenheit gegenüber neuen Ideen, unterschiedlichsten Kulturen und den Menschen im Besonderen allen unvergesslich bleiben wird. Sein plötzlicher Tod hat uns tief bestürzt; unser Mitgefühl gilt seiner Familie, allen voran seiner Frau Irmgard und seinen Kindern und Enkelkindern.

Verschiedenes  |  26.02.2015

Übergabe des Jahresgutachtens 2015 der Expertenkommission Forschung und Innovation

v.l.n.r.: Prof. Dr. Christoph Böhringer, Bundesbildungsministerin Johanna Wanka, Prof. Dr. Monika Schnitzer, Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D., Bundeskanzlerin Angela Merkel, Prof. Dr. Uschi Backes-Gellner, Prof. Dr. Ingrid Ott, Prof. Dr. Dominique Foray. Foto: David Ausserhofer

Bundesregierung packt zentrale Herausforderungen der Forschungs- und Innovationspolitik endlich an. Investitionen in Forschung und Entwicklung müssen aber gesteigert werden.


Am Mittwoch, den 25.2.2015, hat die unabhängige Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) unter Vorsitz von Professor Dietmar Harhoff, Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb und Honorarprofessor für Entrepreneurship und Innovation an der Ludwig-Maximilians-Universität, Bundeskanzlerin Angela Merkel im Bundeskanzleramt das Jahresgutachten 2015 übergeben.


Wichtige Ziele für Innovationspolitik richtig gesetzt

Die Expertenkommission hat die wichtigsten Initiativen der Bundesregierung im Bereich Forschungs- und Innovationspolitik untersucht. Mit der Änderung des Artikels 91b Grundgesetz wurden neue Kooperationsmöglichkeiten für Bund und Länder im Hochschulbereich geschaffen. Zudem wurden wichtige Ziele für die Innovationspolitik richtig gesetzt: Restriktive steuerrechtliche Regelungen für Wagniskapital sollen überarbeitet und ein Fonds für die Wachstumsfinanzierung deutscher Start-ups aufgelegt werden. Die Kommission mahnt aber zugleich, dass sich Deutschland an der FuE-Intensität der weltweiten Spitzengruppe orientieren muss, wenn es zu den führenden Innovationsnationen aufschließen will.


Urheberrecht soll innovationsfreundlicher werden

Im aktuellen Jahresgutachten kritisiert die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) das bestehende Urheberrecht und fordert, dass das Urheberrecht innovationsfreundlicher werden müsse. Die wachsende wirtschaftliche Bedeutung nutzergenerierter Inhalte wird im bestehenden Urheberrecht nicht ausreichend berücksichtigt. Um dieses innovative Potenzial zu nutzen, sollte die kreative Umgestaltung von Werken unter bestimmten Bedingungen zulässig sein. Die komplexen Bestimmungen des Urheberrechts müssen vereinfacht und für die Nutzer transparenter werden. Die Expertenkommission unterstützt zudem die Einführung einer "allgemeinen Wissenschaftsschranke", um den Zugang zu Wissen zu erleichtern. Derzeit bestehende Barrieren beim Zugang zu Wissen könnten damit reduziert werden. Eine praxistaugliche Neuregelung würde Wissenschaftlern und Studierenden unter anderem den digitalen Zugang zu Forschungsergebnissen in Zeitschriften und anderen Medien erleichtern.


Unterstützung von MOOCs an Hochschulen

Im Weiteren fordert die Expertenkommission eine mutigere Nutzung und Unterstützung von MOOCs (Massive Open Online Courses) an deutschen Hochschulen. Die Investitionen in MOOCs sollen aber nicht zulasten der regulären Lehrbudgets gehen. In Deutschland wird seit 2013 eine lebhafte Diskussion um die Risiken, selten jedoch um die Chancen von MOOCs geführt. Dabei spielen MOOCs an deutschen Hochschulen bisher nur eine untergeordnete Rolle. Gerade einmal ein Sechstel der deutschen Hochschulen hat bereits MOOCs angeboten und nur ein weiteres Sechstel beabsichtigt, dies zukünftig zu tun, heißt es im aktuellen EFI-Jahresgutachten. Nach Ansicht der Expertenkommission sollten MOOCs stärker als Chance für den Bildungsstandort Deutschland wahrgenommen werden, weil sie eine "wichtige und sinnvolle Ergänzung des Lehr- und Forschungsinstrumentariums der Hochschulen" darstellen. MOOCs können die Hochschulen von der Vermittlung von Standardwissen entlasten und damit Freiräume für mehr forschungsnahe Lehre schaffen: So können sich gerade Universitäten dem Humboldtschen Ideal wieder stärker annähern. Für kleinere Hochschulen eröffnet die Nutzung externer MOOCs Chancen zur Verbesserung des Studienangebotes. Hervorragend gemachte MOOCs entfalten außerdem positive Reputationswirkungen für die anbietenden Hochschulen genauso wie für den gesamten Bildungs- und Forschungsstandort Deutschland.


Die Expertenkommission Forschung und Innovation wurde 2006 eingerichtet. Sie leistet wissenschaftliche Politikberatung für die Bundesregierung und legt regelmäßig Gutachten und Empfehlungen zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands vor. Als Mitglieder gehören der Kommission neben dem Vorsitzenden Professor Dietmar Harhoff an: die stellvertretende Vorsitzende Professor Monika Schnitzer, Leiterin des Seminars für Komparative Wirtschaftsforschung an der LMU, Professor Uschi Backes-Gellner von der Universität Zürich, Professor Böhringer von der Universität Oldenburg, Professor Dominique Foray von der Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne sowie Professor Ingrid Ott vom Karlsruher Institut für Technologie.


Nähere Informationen unter www.e-fi.de.

Personalie  |  12.02.2015

Martin Husovec zum Affiliate Scholar am Stanford Law School’s Center für Internet & Society ernannt

Martin Husovec

Martin Husovec, Stipendiat und IMPRS-CI-Doktorand am Münchner Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, ist für 2014-2016 zum Affiliate Scholar am Stanford Law School's Center für Internet & Society (CIS) ernannt worden. Im Rahmen seines Forschungsprojekts wird Husovec die mit seiner Doktorarbeit begonnen Forschungen zur optimalen Rechenschaftspflicht von Intermediären im Internet bei Fehlverhalten Dritter im Hinblick auf Immaterialgüterrechte einem breiteren Publikum bekannter machen. Mehr »

Auszeichnung  |  09.02.2015

„Brenno Galli Award“ für Henri de Belsunce

Henri de Belsunce

Henri de Belsunce, ehemaliger Stipendiat des Münchner Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb, ist im Dezember 2014 auf der "SIDE (Italian Society of Law and Economics) Rome 2014 Conference" für seine Abhandlung "Do more patents mean less entry? Patenting strategies in cumulative innovation under the threat of litigation" mit dem "Brenno Galli Award" ausgezeichnet worden.

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