Veranstaltungsbericht  |  10.01.2020

Datenzugang, Verbraucherinteressen und Gemeinwohl

Anlässlich der Verbraucherrechtstage 2019, deren wissenschaftliche Betreuung das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb übernommen hatte, diskutierten Vertreter aus Wissenschaft und Politik, wie der Zugang zu Daten im digitalen Zeitalter verantwortungsvoll gestaltet werden sollte.

Verbraucherrechtstage im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Bei den Verbraucherrechtstagen tauschten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Thema „Datenzugang, Verbraucherinteressen und Gemeinwohl“ aus. Foto: BMJV

Daten treiben die digitale Transformation an. Sie bilden die Grundlage für die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, sind das Futter für Künstliche Intelligenz und die Voraussetzung für Innovation.


Im digitalen Zeitalter sind Unternehmen, Verbraucher und auch der Staat auf den Zugang zu Daten angewiesen, die von anderen kontrolliert werden. Die Notwendigkeit und Rechtfertigung neuer Datenzugangsregeln sowie die Frage nach deren konkreter Ausgestaltung stellt deswegen nicht nur die Politik – auf nationaler und europäischer Ebene – vor neue Herausforderungen, sondern gewinnt jüngst auch im rechtswissenschaftlichen Diskurs an Bedeutung.


Vertreter aus Wissenschaft und Politik für eine Diskussion über Fragen des Datenzugangs zusammenzubringen, war deswegen das Ziel der Verbraucherrechtstage 2019. Die wissenschaftliche Betreuung der zweitägigen Veranstaltung im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hatte das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb unter Federführung seines Direktors Josef Drexl übernommen.


Im Rahmen von Vorträgen, Keynotes und einer Podiumsdiskussion erörterten die Teilnehmer, wie der Zugang zu Daten im digitalen Zeitalter gestaltet werden sollte, damit Innovation und Wettbewerb gefördert, gleichzeitig aber Privatsphäre und Geschäftsgeheimnisse angemessen geschützt werden. Die Veranstaltung beleuchtete die Frage des Datenzugangs nicht nur vor einem wettbewerbspolitischen Hintergrund, sondern rückte vor allem Gemeinwohl- und Verbraucherinteressen in den Fokus.


Die Keynote am ersten Veranstaltungstag übernahm Professor Christiane Wendehorst, die als Co-Sprecherin der Datenethikkommission der Bundesregierung die wichtigsten Ergebnisse der Kommissionsarbeit erläuterte. In der Keynote am zweiten Tag gab Malte Beyer-Katzenberger von der Europäischen Kommission mit seinem „Bericht aus der europäischen Werkstatt“ einen Einblick, welche Initiativen sich auf Kommissionsebene im Hinblick auf die Förderung von Datenzugang abzeichnen.


Vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb sprachen Professor Josef Drexl über die mögliche Einführung von Datenzugangsansprüchen von Verbrauchern in Bezug auf Daten, die von „Smart Products“ generiert werden, Jörg Hoffmann über das Potenzial bestehender und zukünftiger sektorspezifischer Zugangsansprüche von Wettbewerbern sowie Heiko Richter über Regeln, die dem Staat zum Zwecke der Verfolgung von Gemeinwohlbelangen den Zugang zu Daten der Privatwirtschaft eröffnen.


Die Beiträge der Tagung sollen in einem Sammelband dokumentiert werden, der noch im Jahr 2020 erscheinen soll. Die rechtspolitische Bedeutung der Veranstaltung wird nicht zuletzt durch den Umstand unterstrichen, dass Deutschland in der zweiten Jahreshälfte 2020 die Ratspräsidentschaft auf europäischer Ebene übernehmen wird. Unbestreitbar ist jedenfalls der Stellenwert, dem das Ziel der Förderung des Datenzugangs inzwischen auch in der Regierungspolitik eingeräumt wird. „Wir setzen uns für einen verbesserten Zugang zu Daten ein, und rücken mit den Verbraucherrechtstagen dabei das Gemeinwohl und die Verbraucherinteressen in den Fokus der Diskussion. Unerlässlich ist, dass dabei stets der Schutz der Rechte eines jeden Einzelnen gewährleistet wird“, sagte Staatssekretär Gerd Billen zum Ausklang der Veranstaltung.


Eine ausführliche Zusammenfassung der Verbraucherrechtstage finden Sie hier.