Ein Gerichtsurteil mit begrenzter Wirkung
Im November 2025 erzielte die GEMA vor dem Landgericht München I einen Erfolg gegen OpenAI: Wenn ein KI-Modell Liedtexte so speichert, dass Nutzer*innen sie durch Prompts reproduzieren können, liegt eine urheberrechtliche Vervielfältigung vor, so das Gericht.
Josef Drexl macht in seinem Papier deutlich, dass dieser juristische Sieg über das eigentliche Problem hinwegtäuscht. Denn zu dieser Art der Reproduktion durch das sogenannte Memorisieren kommt es nur in eher wenigen Fällen. Ganz im Gegenteil sollte nach der von der generativen KI verfolgten und technologisch implementierten Logik ein Memorisieren gerade verhindert und völlig neue Inhalte generiert werden. Und genau hier liegt das Kernproblem: Die KI verdrängt menschlich geschaffene Werke vom Markt, ohne sie zu kopieren.
Substitution statt Imitation
Dabei ist es wichtig, zwischen Imitationswettbewerb (bei dem jemand ein bestehendes Werk kopiert) und Substitutionswettbewerb (bei dem etwas Neues die gleiche Funktion erfüllt) zu unterscheiden. Denn das Urheberrecht schützt gegen Imitationswettbewerb, während es den Substitutionswettbewerb erlaubt.
Bei generativer KI führt aber gerade der Substitutionswettbewerb zum Problem. Ein KI-Artikel mag keinen Satz aus bestehenden Texten übernehmen – und verdrängt trotzdem Journalist*innen. „Das klassische Urheberrecht greift hier strukturell zu kurz“, argumentiert Josef Drexl.
Warum menschliche Kreativität schützenswert bleibt
Der Autor nennt zwei zentrale Argumente: Generative KI ist technologisch auf menschliche Kreativität angewiesen. Modelle, die in zu großem Umfang wiederkehrend mit KI-generierten Daten trainiert werden, werden zunehmend „halluzinieren“, d.h. immer mehr Fehler produzieren und schließlich vielleicht sogar kollabieren.
Schwerer wiegt noch, dass unsere Demokratie menschliches Denken braucht. Journalist*innen als sogenannte Vierte Gewalt informieren nicht nur, sondern decken mit ihren Recherchen Missstände auf und kontrollieren dadurch die Regierenden. Eine ähnlich wichtige Rolle spielen Kreative der Kulturwirtschaft. „Generative KI an sich kann dies nicht leisten“, betont Josef Drexl.
Der radikale Vorschlag: Beteiligung ohne Werkbezug
Drexl skizziert drei Regelungsebenen – von Optimierungen des bestehenden Systems über ein neues „Recht der KI-Verwertung“ bis zu seinem favorisierten Modell: einem „Anspruch auf gerechten Ausgleich“, völlig losgelöst von der konkreten Werknutzung.
Josef Drexl schlägt vor, dass kommerzielle Anbieter und Betreiber von generativer KI eine Abgabe zahlen, die Verwertungsgesellschaften an Urheber*innen verteilen – als unübertragbares Recht. Die Verteilung erfolgt als Aufschlag auf die sonstigen Ausschüttungen der letzten fünf Jahre. Dies sollten auch die KI-Entwickler akzeptieren können, denn „die Entwicklung hochwertiger generativer KI-Modell ist zentral darauf angewiesen, mit menschengenerierten Erzeugnissen trainiert zu werden“, so Drexl.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Es gibt weder Beweisprobleme noch langwierige Verhandlungen. Auch für Kreative, deren Werke nie zum KI-Training herangezogen wurden, verdienen einen Ausgleich, denn auch sie sind dem Wettbewerb durch KI-generierten Output ausgesetzt.
Über das Urheberrecht hinausdenken
Drexl betont, dass das Urheberrecht allein das Problem nicht lösen kann. Für den Journalismus schlägt er eine Bürgerabgabe vor, ähnlich dem Rundfunkbeitrag. Wahlberechtigte entscheiden jährlich, welche Presseverlage die Mittel erhalten unter der Voraussetzung, dass Qualitätsstandards eingehalten und ein Mindestprozentsatz der Verlagskosten auf der Vergütung von Journalist*innen beruht. Das würde einen Gegenanreiz zur Rationalisierung mit Mitteln generativer KI setzen.
Josef Drexl
KI-Nutzungen und Kreative: Umrisse eines gerechten Ausgleichs
Max Planck Institute for Innovation and Competition Discussion Paper No. 28 (2026)